Architekturbüros für Hochbau
IVS Informations- und Verwaltungssoftware GmbH
Rotthauser Straße 3, 45879 Gelsenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Büssemeyer seit 26.3.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IVS Informations- und Verwaltungssoftware GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für den Anhang wurde daher von den in § 288 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip). Die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.
III. Zusätzliche Angaben zur BilanzDer Bilanzgewinn enthält Gewinnvorträge aus Vorjahren in Höhe von € 17.307,29. IV. Sonstige BilanzerläuterungenBezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf die branchen-üblichen Sicherungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalte) hinzuweisen. Geschäftsführer im Kalenderjahr 2011 war:
V. ErgebnisverwendungAuf Angaben zur Ergebnisverwendung wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Hiernach brauchen Gesellschaften mit beschränkter Haftung Angaben über die Ergebnisverwendung nicht zu machen, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.
Gelsenkirchen, 08. November 2012 B. Büssemeier Der Jahresabschluss wurde am 23. Oktober 2012 festgestellt. |
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