Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 16735
Eingetragen
20.11.2001
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeVermittlungstätigkeiten für spezialisierte Bautätigkeiten
Gegenstand
Die Vermittlung und Weitervergabe von Bauverträgen und deren Überwachung

Historie

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Management

NameRolle
Jutta Kreutzer
seit 15.1.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreutzer GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 24.750,00 24.750,00
I. Finanzanlagen 24.750,00 24.750,00
B. Umlaufvermögen 2.321,49 1.878,76
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.321,49 1.878,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.071,49 26.628,76

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 26.371,86 25.999,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 999,73 786,21
III. Jahresüberschuss 372,13 213,52
B. Rückstellungen 699,63 629,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.071,49 26.628,76

Anhang zum Jahresabschluss 2011

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher keine Wertberichtigungen vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.

Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.

V. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).

VI. Sonstige Angaben

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

Familienname Vorname Umfang der Vertretungsbefugnis
Kreutzer Robert Alleinvertretungsrecht

 

Taunusstein, 28 Dezember 2012

Kreutzer GmbH

Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.

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