H.
Schmidkonz Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.087,00 |
50.618,58 |
| I.
Sachanlagen |
60.087,00 |
48.618,58 |
| II.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.704,56 |
121.252,92 |
| I.
Vorräte |
14.028,63 |
3.718,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.862,05 |
41.783,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.813,88 |
75.750,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
988,90 |
889,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
178.780,46 |
172.761,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
115.679,67 |
117.065,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
90.679,67 |
92.065,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
92.065,59 |
5.239,65 |
| B.
Rückstellungen |
5.900,00 |
7.180,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.200,79 |
48.515,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.200,79 |
48.515,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
178.780,46 |
172.761,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der H. Schmidkonz
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit erforderlich - mit ihrem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Die Leistungen sind ausgehend von den Einzelkosten
zuzüglich angemessener Zuschläge für
Gemeinkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch
Wertberichtigungen, dem allgemeinen Kreditrisiko durch
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Hans
Schmidkonz, Rechtsanwalt, Essenbach, geführt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 51,40 €.
Landshut, 02.03.2011
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|