Autohaus Abicht GmbH
Duderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2024 EUR |
30.9.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
2.830.480,36 |
2.831.274,36 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.102,00 |
21.460,00 |
| II. Sachanlagen |
377.682,00 |
369.118,00 |
| III. Finanzanlagen |
2.440.696,36 |
2.440.696,36 |
| B. Umlaufvermögen |
1.845.081,51 |
4.135.753,47 |
| I. Vorräte |
789.006,72 |
1.923.063,29 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.024.167,45 |
2.146.344,01 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
31.907,34 |
66.346,17 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.854,00 |
7.805,00 |
| Summe Aktiva |
4.681.415,87
|
6.974.832,83 |
Passiva
|
|
30.9.2024 EUR |
30.9.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
893.713,61 |
792.810,31 |
| I. gezeichnetes Kapital |
409.100,00 |
409.100,00 |
| II. Gewinnvortrag |
383.710,31 |
287.410,16 |
| III. Jahresüberschuss |
100.903,30 |
96.300,15 |
| B. Rückstellungen |
671.189,14 |
663.080,34 |
| C. Verbindlichkeiten |
3.114.736,05 |
5.517.047,46 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.777,07 |
1.894,72 |
| Summe Passiva |
4.681.415,87 |
6.974.832,83 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der
Jahresabschluss der Firma Autohaus Abicht GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der
Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Gesellschaftsidentifikation
laut Registergericht
Firma: |
Autohaus Abicht GmbH
|
Sitz: |
Duderstadt |
Eintragung: |
Handelsregister HRB 102309 Amtsgericht
Göttingen |
Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses
Größenklasse
Nach
den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben
zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze
Die
geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter
Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden bleiben
erhalten.
Für
die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden,
gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Anlagevermögen Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
-
Ausleihungen zum Nennwert,
Soweit
erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Vorräte Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt.
Forderungen Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Rückstellungen Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Das Deckungsvermögen,
das der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dient, ist gem. § 253
Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen und
nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsverpflichtung zu
saldieren.
Die
Pensionsrückstellung beträgt: 600.941,00
EUR
Die
Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch
nicht veranlagte Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
ausgewiesen. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten Die
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben
und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der
Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren
angewendet.
Für die Berechnungen wurden
folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz |
1,86
% |
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen |
0,00
% |
zugrunde
gelegte Sterbetafel |
Richttafeln 2018G von Klaus
Heubeck |
Es ergibt sich bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr zwischen dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe
von EUR 26.472,00.
Verrechnung
von Vermögensgegenständen und Schulden
Für die Saldierung von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der
Schulden |
294.575,00
EUR |
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte |
0,00 EUR |
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
0,00 EUR |
Verrechnete
Aufwendungen |
5.379,00 EUR |
Verrechnete
Erträge |
0,00 EUR |
Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 920.625,00 EUR
(Vorjahr: 1.082.956,31 EUR).
Angabe zu
Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 2.440.696,36 EUR (Vorjahr:
2.440.696,36 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: 1.941.740,49 EUR (Vorjahr:
4.317.729,98 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt: 1.172.995,56 EUR (Vorjahr:
1.199.317,48 EUR). Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB Gegenüber Leasing-Partner bestehen
Rücknahmeverpflichtungen aus den abgeschlossenen Leasingverträgen.
Diese sogenannten „Leasing-Rückläufer“ werden in der Regel nach 36
Monaten z.T. nach 24, 42, 54 bzw. 60 Monaten in Rechnungen
gestellt. Vorschlag
zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss
beträgt
|
100.903,30EUR |
Ergebnisvortrag |
|
383.710,31EUR |
Betrag, der zu verwenden
ist: |
484.613,61EUR |
Davon Einstellung in die
Rücklagen: |
0,00EUR |
Davon
zur Ausschüttung vorgesehen:
|
0,00EUR |
Vortrag
auf neue Rechnung
|
484.613,61EUR |
Sonstige
Pflichtangaben
Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt
nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Feststellung
und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am
05. Mai 2025 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am
05. Mai 2025 gebilligt.
Duderstadt, den 05. Mai
2025
gez.Herr Carsten Abicht,
Herr Tobias Quentin, Geschäftsführer
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