Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 250521
Eingetragen
12.4.1994
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzEinzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Optikerfachgeschäftes samt allen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Oberle
seit 28.4.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Oberle Optik GmbH

Oberhausen-Rheinhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

Bilanz

Aktiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Anlagevermögen 39.198,31 42.413,50
I. Sachanlagen 15.336,50 20.105,50
II. Finanzanlagen 23.861,81 22.308,00
B. Umlaufvermögen 69.989,42 80.459,31
I. Vorräte 17.127,47 17.481,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.508,39 36.035,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 26.297,54 25.781,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.353,56 26.942,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 283,00 456,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.470,73 123.328,81

Passiva

30.9.2011
EUR
30.9.2010
EUR
A. Eigenkapital 42.761,39 54.882,99
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 29.318,40 22.910,64
III. Jahresfehlbetrag 12.121,60 -6.407,76
B. Rückstellungen 50.818,66 47.124,06
C. Verbindlichkeiten 15.890,68 21.321,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.676,67 11.289,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.470,73 123.328,81

Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Form der Darstellung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Es wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

I.  Größenklasse

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HGB.

II:  Form der Aufstellung

Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften.

Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen.

B.   Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:

Aktivposten

2.     Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch nach der linearen Abschreibungsmethode. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis maximal € 410 werden im Anschaffungsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen

3. Finanzanlagen

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

4. Vorräte

Die erworbenen Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6.  Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet.

7. Aktive Rechnungsabgrenzung

 Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind zeitanteilig abgegrenzt.

Passivposten
  
8. Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 1.10.2010 und 30.09.2011 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften durch die SV Sparkassenversicherung erstellen lassen.

Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt gemäß § 253 HGB. Hierbei kommen die nachfolgend beschriebenen Bewertungsgrundsätze und Annahmen zur Anwendung.

Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet (01.10.2010 5,17%, 30.09.2011 5,13%).

Auf die Einbeziehung von Fluktuationswahrscheinlichkeiten wird verzichtet. Es wird von der Erfüllung des Dienstvertrages bis zur rechnerischen Altersgrenze ausgegangen.

Bezüglich der Anwartschaften auf Witwen-/Witwerrente werden kollektive Annahmen nach Heubeck zu der Verheiratungswahrscheinlichkeit und Altersdifferenz der Ehegatten verwendet.

Die Bewertung erfolgt auf das vertraglich vorgesehene Pensionierungsalter von 65 Jahren. Die Rentenanpassungen werden mit einem Trend von 0% p.a. berücksichtigt.

Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d § 253 Abs. 1 HGB wir als Anwartschaftsbarwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften bzw. als Barwert der am Bilanzstichtag laufenden Leistung unter Berücksichtigung von Dynamiken, die fest zugesagt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewähren sind ermittelt (Projected Unit Credit Method).

Die Gesellschaft entscheidet sich gegen die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren.

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die nicht dem Geschäftsführer verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist unter den Aktivposten der Bilanz ausgewiesen.

9.  Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.


10.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

11. Anlagevermögen, keine Pflicht-Angabe

12.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

       Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.592,00 € sind um die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von 46,00 € gekürzt.

13. Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für Betriebssteuern, Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Kalenderjahres, Tantiemen, sowie für Gewährleistung.

14.  Pensionsrückstellungen

Den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften sind zum Bilanzstichtag 3.853,00 € zugeführt worden.

Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.


15. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1 b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 12.090,45 €. Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der Lieferanten bzw. eine Grundschuld zu Lasten der Eheleute Bernd und Ursula Oberle.

16. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt vorhanden.
  
a. Verpflichtungen aus Leasingverträgen: keine Pflicht-Angabe
b. Verpflichtungen aus dem Abschluss von Dauerschuldverhältnissen: keine Pflicht-Angabe

17. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB
  

keine -

D. Sonstige Angaben

18. Gewinnverwendung und Jahresüberschuss: keine Pflicht-Angabe

19. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch den einzelvertretungsberechtigten und von § 181 BGB befreiten Geschäftsführer

Herr Bernd Oberle, Philippsburg

geführt.

20. Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter Bernd Oberle ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 26.297,54 € gewährt.

       Das Darlehen ist ungesichert und 2010/2011 mit 2,0% p.a. verzinst.

       Die Forderungen an den Gesellschafter stellen gleichzeitig Gesellschafterverbindlichkeiten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG dar.

       Sie sind unter den Forderungen in der Bilanz ausgewiesen.

Oberhausen-Rheinhausen, 22. Juni 2012  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2012 festgestellt.

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