Oberle
Optik GmbH
Oberhausen-Rheinhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.198,31 |
42.413,50 |
| I.
Sachanlagen |
15.336,50 |
20.105,50 |
| II.
Finanzanlagen |
23.861,81 |
22.308,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.989,42 |
80.459,31 |
| I.
Vorräte |
17.127,47 |
17.481,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.508,39 |
36.035,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.297,54 |
25.781,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.353,56 |
26.942,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
283,00 |
456,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.470,73 |
123.328,81 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.761,39 |
54.882,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.318,40 |
22.910,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.121,60 |
-6.407,76 |
| B.
Rückstellungen |
50.818,66 |
47.124,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.890,68 |
21.321,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.676,67 |
11.289,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.470,73 |
123.328,81 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010/2011
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts nach
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Form der Darstellung wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Es wurde auf die geänderten Vorschriften des
BilMoG umgestellt.
I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs. 1 HGB.
II: Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich
für die Bilanz nach § 266 HGB, für den
Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 HGB für die Offenlegung werden
wahrgenommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Aktivposten
2.
Sachanlagen
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch
nach der linearen Abschreibungsmethode. Der Übergang
von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis maximal € 410 werden im
Anschaffungsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen
3. Finanzanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
4. Vorräte
Die erworbenen Vorräte sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Für Risiken im
Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge
gebildet.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
6.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten
bewertet.
7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume sind zeitanteilig abgegrenzt.
Passivposten
8. Pensionsrückstellungen
Die Gesellschaft hat zum 1.10.2010 und 30.09.2011 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften durch die SV Sparkassenversicherung
erstellen lassen.
Die Ermittlung der Rückstellung erfolgt
gemäß § 253 HGB. Hierbei kommen die
nachfolgend beschriebenen Bewertungsgrundsätze und
Annahmen zur Anwendung.
Die Berechnungssystematik folgt den anerkannten
Regeln der Versicherungsmathematik. Rechnungsgrundlage
für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als
Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet (01.10.2010 5,17%,
30.09.2011 5,13%).
Auf die Einbeziehung von
Fluktuationswahrscheinlichkeiten wird verzichtet. Es wird
von der Erfüllung des Dienstvertrages bis zur
rechnerischen Altersgrenze ausgegangen.
Bezüglich der Anwartschaften auf
Witwen-/Witwerrente werden kollektive Annahmen nach Heubeck
zu der Verheiratungswahrscheinlichkeit und Altersdifferenz
der Ehegatten verwendet.
Die Bewertung erfolgt auf das vertraglich vorgesehene
Pensionierungsalter von 65 Jahren. Die Rentenanpassungen
werden mit einem Trend von 0% p.a. berücksichtigt.
Der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d §
253 Abs. 1 HGB wir als Anwartschaftsbarwert der am
Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften bzw. als Barwert
der am Bilanzstichtag laufenden Leistung unter
Berücksichtigung von Dynamiken, die fest zugesagt oder
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewähren sind
ermittelt (Projected Unit Credit Method).
Die Gesellschaft entscheidet sich gegen die
Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und
eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über
den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die nicht dem
Geschäftsführer verpfändet wurde. Der
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist unter den
Aktivposten der Bilanz ausgewiesen.
9.
Sonstige Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
10.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
11. Anlagevermögen, keine Pflicht-Angabe
12.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die in den
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
enthaltenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 5.592,00 € sind um die gebildete
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 46,00 €
gekürzt.
13. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach
ungewisse Verbindlichkeiten für Betriebssteuern,
Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
des abgelaufenen Kalenderjahres, Tantiemen, sowie für
Gewährleistung.
14.
Pensionsrückstellungen
Den Rückstellungen für
Pensionsanwartschaften sind zum Bilanzstichtag 3.853,00
€ zugeführt worden.
Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
15. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1 b HGB,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, betragen zum Bilanzstichtag 12.090,45 €. Es
handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der
Lieferanten bzw. eine Grundschuld zu Lasten der Eheleute
Bernd und Ursula Oberle.
16. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht unter den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt
vorhanden.
a. Verpflichtungen aus Leasingverträgen: keine
Pflicht-Angabe
b. Verpflichtungen aus dem Abschluss von
Dauerschuldverhältnissen: keine Pflicht-Angabe
17. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen
gem. §§ 251/268 Abs. 7 HGB
D. Sonstige Angaben
18. Gewinnverwendung und Jahresüberschuss:
keine Pflicht-Angabe
19. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte durch den
einzelvertretungsberechtigten und von § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer
Herr Bernd Oberle, Philippsburg
geführt.
20. Die Gesellschaft hat dem
Gesellschafter Bernd Oberle ein kurzfristiges
Darlehen in Höhe von 26.297,54 € gewährt.
Das Darlehen ist
ungesichert und 2010/2011 mit 2,0% p.a. verzinst.
Die Forderungen
an den Gesellschafter stellen gleichzeitig
Gesellschafterverbindlichkeiten im Sinne von § 42 Abs.
3 GmbHG dar.
Sie sind unter
den Forderungen in der Bilanz ausgewiesen.
Oberhausen-Rheinhausen, 22. Juni 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2012 festgestellt.
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