Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 8579
Vorher
Duisburger Papierverwertung GmbH
Eingetragen
24.4.2002
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenRückgewinnung sortierter WerkstoffeSonstige Verwertung von Abfällen
Gegenstand
die Verwertung von Altpapier.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nadine Geimer
seit 7.4.2026
Prokura
Henrik Lefering
seit 24.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
REMONDIS GmbH & Co. KGEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
REMONDIS GmbH & Co. KG
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMONDIS Niederrhein GmbH

Duisburg

Verkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 2.991.850,76 2.040.504,29
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 25.463,88 28.587,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.599.410,73 3.969.859,99
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 286,25 3.234,39
3.625.160,86 4.001.682,01
C. Aktive Latente Steuern 16.583,00 14.255,00
6.633.594,62 6.056.441,30

Passiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 717,74 717,74
III. Gewinnvortrag 5.128.600,12 4.481.034,43
IV. Jahresüberschuss 645.117,57 647.565,69
5.799.435,43 5.154.317,86
B. Rückstellungen 157.795,64 203.308,76
C. Verbindlichkeiten 676.363,55 698.814,68
(davon aus Steuern € 51.084,50; Vorjahr € 10.381,32)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 122,56; Vorjahr € 1.602,59)
6.633.594,62 6.056.441,30

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020

REMONDIS Niederrhein GmbH, Duisburg (ehemals Duisburger Papierverwertung GmbH)

Registergericht: Amtsgericht Duisburg

Handelsregister-Nummer: HRB 8579

I. GRUNDLAGEN

Die REMONDIS Niederrhein GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 19.02.2021 wurde die Firma der Gesellschaft von Duisburger Papierverwertung GmbH in REMONDIS Niederrhein GmbH geändert.

Für die Offenlegung wurden Aufstellungserleichterungen genutzt.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis des Fuhrparks innerhalb der Sachanlagen

gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Eingefügte Zwischensummen: Gesamtleistung, Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen.

Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

Gebäude 33 Jahre

Maschinen, maschinelle Anlagen 6-15 Jahre

Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 6 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital:

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 32 (Vorjahr 33) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

Restlaufzeiten
Gesamt
≤ 1 Jahr
>1 Jahr
davon > 5 Jahre
aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 60.002,10 60.002,10 0,00 0,00
davon mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen 57.780,00 57.780,00 0,00 0,00
aus sonstigen Verträgen 146.400,00 146.400,00 0,00 0,00
davon mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen 146.400,00 146.400,00 0,00 0,00
206.402,10 206.402,10 0,00 0,00

V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt einbezogen.

 

Duisburg, den 17.02.2021

REMONDIS Niederrhein GmbH

Oliver Possemeyer

Daniel Schwerin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 08.09.2021 festgestellt.

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