Rainer Lock
GmbH
Gudensberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
653.416,41 |
666.941,41 |
| I.
Sachanlagen |
517.677,00 |
531.202,00 |
| II.
Finanzanlagen |
135.739,41 |
135.739,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.941.040,43 |
2.600.367,15 |
| I.
Vorräte |
537.100,36 |
611.114,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.079.445,58 |
1.569.881,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
324.494,49 |
419.370,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.933,76 |
15.252,77 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
163.556,62 |
139.354,40 |
| Aktiva |
3.775.947,22 |
3.421.915,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.826.224,06 |
2.164.312,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.138.512,66 |
1.475.990,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
661.911,40 |
662.522,43 |
| B.
Rückstellungen |
168.585,72 |
251.417,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
781.137,44 |
1.006.185,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
537.465,12 |
706.564,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
243.672,32 |
299.621,18 |
| Passiva |
3.775.947,22 |
3.421.915,73 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Rainer Lock Gesellschaft mit beschränkter
Haftung hat ihren Sitz in Gudensberg und ist eingetragen
beim Amtsgericht Fritzlar unter der Registernummer HRB
8155.
Die Rainer Lock GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang - zum 31. Dezember 2023,
wurde unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften (in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes - BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder
dem Anhang andererseits bestehen, wurden diese
überwiegend im Anhang und teilweise in der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266
HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB n.F. aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
§§ 242 HGB ff. wurden unverändert
gegenüber dem Vorjahr angewendet.
Die Saldovorträge zum 01.01.2023 entsprechen den
Ansätzen zum 31. Dezember des Vorjahres. Die
Bilanzidentität ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldenerfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going Concern). Dieser
Annahme stehen weder tatsächlich noch rechtliche
Gegebenheiten entgegen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet.
Aktiva
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear i. H. v. TEuro 78,3
vorgenommen.
Die
Finanzanlagen (Beteiligungen) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungspreisen
einschließlich Nebenkosten abzüglich
Preisnachlässen bewertet. Das Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Pensionsrückstellung wurde für unsere
Gesellschaft gem § 253 Abs. 2 HGB mit dem Betrag
berücksichtigt, der sich aus der Ermittlung mit dem
zulässigen Rechnungszins aus dem 10-Jahresdurchschnitt
ergibt. Aus dem nunmehr bevorzugt anzuwendenden
7-Jahresdurchschnitt würde sich ein Rechnungszins
i.H.v. 1,74 % ergeben. Mit diesem Abzinsungssatz würde
sich eine Rückstellung i.H.v. TEuro 311,7 ergeben.
Der sich nach § 253 Abs. 6 HGB anzugebende
Unterschiedsbetrag zwischen beiden Buchungen beläuft
sich auf Euro 2.041,00. In Höhe dieses
Unterschiedsbetrages besteht eine Ausschüttungssperre.
Bei der zu verrechnenden
Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine - an
den Berechtigten verpfändete - Rentenversicherung mit
Kapitalwahlrecht, deren Vertrag in 2020 abgeschlossen
wurde. Der Versicherungsbetrag wurde im laufenden Jahr
vollständig eingezahlt und beläuft sich auf TEuro
474,6. Die Laufzeit beträgt 46 Jahre.
Passiva
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.800,00 €
und ist zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für Tantiemen und Prämien für die
Marktleitung, zu gewährenden Urlaub sowie
Jahresabschlusserstellung und -prüfung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden zum
erwarteten Erfüllungsbetrag bewertet.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
III. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten sowie ihren kumulierten Abschreibungen
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt TEuro 0 (Vorjahr:
TEuro 0,0).
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
31.12.2023
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
8,4
|
8,4
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
2.071,0
|
2.071,1
|
0,0
|
Summe
|
2.079,4
|
2.079,4
|
0,0
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEuro 537,5
(Vorjahr: TEuro 908,1).
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
IV. Sonstige Angaben
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2022 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 15.09.2023 festgestellt.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Sascha Simon,
Niedenstein
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen i. H. v. TEuro 539,5 (im Vorjahr TEuro 442,1).
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten i. H. v. TEuro 0,0 (im Vorjahr TEuro
0,0).
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Gudensberg, 16.07.2024
gez.
Sascha Simon
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024
festgestellt.
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