Obere Donau Kraftwerke AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Platon von Hirschheydt seit 27.1.2026 | Geschäftsführer |
Christian Alexander Dr. Kunze seit 4.2.2019 | Prokura |
Klaus Henrik Dr. Engels seit 3.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 41.34% | |
| 36.15% | |
| 13.99% | |
| 8.50% | |
Stadt Bamberg | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 16.67% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhein-Main-Donau GmbHLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft- und Rahmenbedingungen1.1 Geschäftstätigkeit Uniper ist ein internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 7.000 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und von damit verbundenen Dienstleistungen in einem zunehmend dekarbonisierten Umfeld entsprechend der regulatorischen und energie- und klimapolitischen Vorgaben sowie diesbezüglicher Selbstverpflichtungen. Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist Uniper SE (USE), der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Die Rhein-Main-Donau GmbH (im Folgenden "RMD") wird beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 11507 im Handelsregister geführt. Die Gesellschaft ist eine 77,49 %ige Tochter der Uniper Holding GmbH, Düsseldorf. Die RMD besitzt 43 eigene Laufwasserkraftwerke und 16 Laufwasserkraftwerke in den Tochtergesellschaften. Die Ausbauleistung der 59 Laufwasserkraftwerke beträgt ca. 460 MW. Das zur RMD-Gruppe gehörende Pumpspeicherwerk Langenprozelten verfügt über eine Ausbauleistung von 164 MW. Die RMD ist ein reines Stromerzeugungsunternehmen und nur im Bereich Wasserkraft tätig. Nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG, der für die RMD als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG einschlägig ist, ist auch auf sämtliche Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG einzugehen. Die RMD führt als Erzeugungsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitätssektors aus. 1.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das globale Wachstum hat sich trotz der negativen Auswirkungen durch Russlands Krieg gegen die Ukraine und der deutlich restriktiveren internationalen Geldpolitik als unerwartet widerstandsfähig erwiesen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt die globale Wachstumsrate des realen BIP für das Jahr 2023 auf nunmehr 2,9 % nach 3,3 % im Vorjahr ein. Bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestehen zunehmende Divergenzen zwischen einzelnen Ländern bzw. Regionen. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem in Europa, verlangsamte sich das Wachstum aufgrund hoher Abhängigkeit von der Kreditfinanzierung und der steigenden Energiekosten. Die USA und andere rohstoffproduzierende Länder verzeichneten dagegen stabilere BIP-Wachstumsraten. Schwellen- und Entwicklungsländer hielten etwa ihre Wachstumsraten von vor der Covid-19-Pandemie. Japan konnte trotz höherer Energiepreise über dem Wachstumstrend liegen, während Chinas Wirtschaftswachstum seit der Öffnung nach der Covid-19-Pandemie im Jahr 2023 aufgrund anhaltender Probleme im Immobiliensektor volatil war, sich aber im dritten Quartal 2023 stabilisierte. In den meisten großen Volkswirtschaften haben sich die finanziellen Bedingungen verschärft, was auf die kumulativen Effekte früherer Zinserhöhungen, geldpolitisch quantitativer Straffungen und höher erwarteter Langfristzinsen durch die Marktteilnehmer sowie auf eine Neubewertung der Risiken im Zuge zunehmend geopolitischer Spannungen zurückzuführen ist. Dennoch halten sich die Indikatoren für systembedingte finanzielle Belastungen im Allgemeinen in Grenzen, und es gibt Anzeichen dafür, dass die Risikobereitschaft in letzter Zeit wieder zugenommen hat, während der Rückgang der Inflationsraten anhält. Die Zinserhöhungen der Federal Reserve (Fed), der Bank of England und der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich sukzessive verringert, und die Zinsprognosen lassen darauf schließen, dass das Ende der Leitzinserhöhungen erreicht sein könnte. Aufgrund der geldpolitischen Straffungen im Euro-Raum setzte der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar seinen Aufwärtstrend bis Mitte Juli 2023 fort, hat jedoch seitdem eine Abwertung erfahren. Insgesamt stand der Euro gegenüber dem Dollar Ende des Jahres 2023 um rund 3,5 % höher als zu Beginn des Jahres 2023. Auch gegenüber dem britischen Pfund hat der Euro im Jahr 2023 an Wert verloren, nicht zuletzt aufgrund der robuster als erwartet verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten Königreich. 1.3 Energiepolitisches Umfeld 1.3.1 Europäische Union Die Energiekrise und die Sorge um die Versorgungssicherheit stehen seit Anfang des Jahres 2023 im Mittelpunkt der energiepolitischen Diskussionen in der Europäischen Union (EU). Am 14. März 2023 schlug die Europäische Kommission eine Überprüfung des EU-Strommarktdesigns (EMD), um die Auswirkungen der Gaspreise auf die Strompreise zu verringern und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen, sowie eine Überprüfung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vor. Über beide Rechtsvorschriften wurde im November und Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Dabei sind ursprüngliche Vorschläge zu grundliegenden Änderungen im Strommarktdesign, wie z.B. die Abschaffung des Systems der Grenzpreisbildung (Marginal Pricing System), nicht zum Tragen gekommen. Auch wenn die EU-Kommission beschlossen hat, die Obergrenze von 180 €/MWh für die Markterlöse von Stromerzeugern nicht über den 30. Juni 2023 zu verlängern, hat der Rat am 19. Dezember 2023 die Verlängerung von drei Sofortmaßnahmen für den Energiesektor beschlossen, darunter den Marktkorrekturmechanismus, der unter bestimmten Bedingungen die Einführung einer Erlösobergrenze von 180 €/MWh für den TTF-Frontmonatspreis vorsieht. Der "Industrieplan" für den "Green Deal", der als Antwort auf die nationalen Subventionen der USA und Chinas veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Abhängigkeit zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen. Dies soll u.a. durch die Stärkung der Produktionsbasis in der EU im sogenannten "Net-Zero Industry Act" umgesetzt werden. Die Definitionen für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (Renewable fuels of non-biological origin RFNBO), also erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe, wurden von der EU-Kommission in zwei delegierten Rechtsakten (sekundäre Rechtsvorschriften) geklärt, die am 10. Juli 2023 in Kraft traten. Der erste Rechtsakt legt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren und CO 2 niedrigen Energiequellen fest, der zweite die Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von RFNBOs. Ferner wurden die meisten Maßnahmen des Pakets "Fit for 55" im Jahr 2023 abgeschlossen, darunter die Überprüfung der Richtlinie über erneuerbare Energien und das Paket "Wasserstoff und dekarbonisierter Gasmarkt", das sowohl die Überprüfung der bestehenden Gasrichtlinie und Gasverordnung als auch die Neuaufsetzung einer Methanverordnung umfasst. Im Hinblick auf die nächste Legislaturperiode (2024-2029) wurden Diskussionen über das Klimaziel 2040 und über eine Strategie für das industrielle Kohlenstoffmanagement aufgenommen. 1.3.2 Nationaler Energiemarkt Deutschland Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete am 20. Februar 2023 die Diskussionen über die künftige Ausgestaltung des Strommarktes. Durch die dafür geschaffene "Plattform klimaneutrales Stromsystem (PKNS)" sollen in einem Stakeholder-Prozess Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns erarbeitet werden. Dabei stehen die Herausforderungen aus einem dynamisch wachsenden Anteil der Stromerzeugung aus volatilen, erneuerbaren Energien im Vordergrund. Ebenfalls im Februar 2023 kündigte das BMWK die Vorlage einer "Kraftwerksstrategie 2026" an, die den Rahmen für die Errichtung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahrzehnt setzen soll, um die Transformation des Kraftwerksparks für den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff zu unterstützen. Am 1. August 2023 präzisierte das BMWK seine Ideen zu Art und Umfang der auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten. Die Bundesregierung verkündete eine Einigung bezüglich der zentralen Parameter am 5. Februar 2024. Eine Konsultation zur Kraftwerksstrategie soll nach erneuter Abstimmung des erarbeiteten Kompromisses mit der EU-Kommission zeitnah im Jahr 2024 folgen. Am 24. März 2023 begann das BMWK den Stakeholder-Dialog zur Carbon-Management-Strategie. Ziel des Dialoges ist es, den Beitrag von Carbon Capture and Storage (CCS - Abscheiden und Speichern von Kohledioxid) und Carbon Capture and Utilization (CCU - Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid) zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu diskutieren. Damit Unternehmen einen Ausgleich für die Mehrkosten aus Investitionen zur Reduktion von Klimagasemissionen bekommen, startete das BMWK am 5. Juni 2023 auf Basis der "Förderrichtlinie Klimaschutzverträge" das vorbereitende Verfahren für die geplanten Ausschreibungen. Basierend auf dem vom BMWK am 5. Mai 2023 vorgelegten Arbeitspapier "Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen", das die Einführung eines festen Industriestrompreises bis zum Jahr 2030 vorsah, einigte sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf ein Strompreispaket für stromkostenintensive Unternehmen, mit dem Steuern und Abgaben auf den Strombezug für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes reduziert werden. Die notwendigen Gesetzesanpassungen traten am 1. Januar 2024 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in Kraft. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds besteht allerdings Unsicherheit, ob und in welchem Umfang sowie Zeitraum viele der oben genannten Programme umgesetzt werden können. Das Jahr 2023 war wiederum gekennzeichnet durch eine hohe Dynamik in der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung, von der hier lediglich eine Auswahl dargestellt wird. Die Bundesregierung hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen, mit der u.a. der Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigt, eine Infrastruktur aufgebaut sowie die Verfügbarkeit von Wasserstoff erhöht werden soll. Der Bundestag verabschiedete am 10. November 2023 ein Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts u.a. zur Regelung einer zeitnahen Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um den zügigen Aufbau des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. Am 9. November 2023 hat sich der Bundestag mit einer Änderung des "Energiewirtschaftsgesetzes" (EnWG) befasst, mit der u.a. die aktuellen Vorgaben für Gasspeicherfüllstände zur Sicherung der Versorgung mit Erdgas bis 31. März 2027 fortgeschrieben werden sollen. Diese Änderung wurde am 18. Januar 2024 vom Bundestag final beschlossen. Ferner hat die Bundesregierung am 16. November 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine weitere Änderung des EnWG im Bundestag vorgelegt, der die Finanzierung des Netzaufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes aus einer Kombination aus Netzentgelten für Nutzer und Vorabfinanzierungen über ein Amortisierungskonto vorsieht. Das Gesetz zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" wurde am 29. September 2023 final beschlossen. Zusammen mit dem am 17. November 2023 beschlossenen "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungsanlagen. Diese müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potentiale einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert sowie der Um- und Ausbau von Fernwärmenetzen umgesetzt werden. 1.4 Energiepreisentwicklung Im Jahr 2023 wurden die Energiemärkte in Europa weiterhin durch die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine beeinflusst. Die Auswirkungen sind vielschichtig und reichen von erhöhten Energiepreisen bis hin zu gestiegenen Anforderungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Diversifizierung der Energiequellen. Die drei Haupteinflussfaktoren im Jahre 2023 waren:
Der deutsche Strommarkt wies im Jahr 2023 einen kontinuierlich fallenden Preistrend auf. Nach den Rekordpreisen während der Energiekrise im Jahr 2022 startete der Frontjahres-Terminkontrakt für Grundlast (DE Cal-2024 Base) bei 214 €/MWh in das Jahr 2023 und erreichte Ende Dezember 2023 einen Stand von 96 €/MWh. Auch am Spotmarkt schloss jeder einzelne Monat unterhalb des entsprechenden Vorjahresmonats. Im Jahresdurchschnitt 2023 lag der Spotpreis bei 95 €/MWh, im Vergleich zu 235 €/MWh im Jahr 2022. Neben den im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Brennstoffpreisen - insbesondere für Gas, aber auch Steinkohle und Emissionszertifikate - war die schwache Stromnachfrage ein wesentlicher Einflussfaktor für die fallenden Strompreise. Die gesamte Stromnachfrage für das Jahr 2023 in Deutschland lag bei 487 TWh und damit rund 5 % niedriger als im Jahr 2022. Die Nachfrage im zweiten Quartal 2023 war sogar geringer als während des Covid-19-Lockdowns im Jahr 2020. Auf der Erzeugungsseite zeigten sich die größten Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr bei der Kernenergie durch die endgültige Stilllegung der letzten drei Kraftwerke in Deutschland im April 2023. Aufgrund der geringen Nachfrage ging auch die Erzeugung aus Braun- und Steinkohle um rund 30 % zurück. Bei den erneuerbaren Energien zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Während die Einspeisungen aus Onshore-Windanlagen durch den kontinuierlichen Zubau um über 10 % im Vergleich zum Vorjahr 2022 anstiegen, verzeichneten die Einspeisungen aus Offshore-Windanlagen einen Rückgang. Die Einspeisung aus Photovoltaik war nahezu unverändert. Durch den Rückgang der Stromerzeugung aus Kernkraft und Kohle kam es ab April 2023 zu Netto-Stromimporten aus den Nachbarländern nach Deutschland, mit den höchsten Importen aus Dänemark und Norwegen. 1.5 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 haben die Betriebsführer einen sicheren und weitgehend störungsfreien Betrieb gewährleistet. Die RMD konnte vom Anstieg der Marktpreise profitieren und die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr deutlich steigern. Wasserführung Die Wasserführung der Flüsse im Konzessionsgebiet der RMD lag in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2023 teilweise deutlich unter den langjährigen Mittelwerten. Im vierten Quartal lagen die Abflüsse dagegen weit über dem Durchschnitt. Stromerzeugung Aus den Laufwasserkraftwerken der RMD wurden insgesamt 1.467 GWh (Vorjahr 1.438 GWh, langjähriger Mittelwert 1.703,5 GWh) an die Stromkunden der RMD abgegeben. Die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften lieferten aufgrund der konzessionsrechtlichen Vereinbarungen insgesamt 1.083 GWh (Vorjahr 1.029 GWh) zu Selbstkosten an die RMD, davon entfallen auf Donau-Wasserkraft AG 607 GWh (Vorjahr 577 GWh), Mittlere Donau Kraftwerke AG 198 GWh (Vorjahr 193 GWh), Obere Donau Kraftwerke AG 250 GWh (Vorjahr 234 GWh) und Mainkraftwerk Schweinfurt GmbH 21 GWh (Vorjahr 18 GWh). Aus den im Turbinenbetrieb eingesetzten Pumpwerken des Bundes am Main-Donau-Kanal wurden zusätzlich von der RMD 8 GWh (Vorjahr 7 GWh) an den Verteilnetzbetreiber verrechnet. Die Stromlieferung des Monats Dezember wurde mit den Regelabgabewerten bzw. qualifizierten Schätzwerten abgegrenzt. Die in 2023 verrechenbare Stromabgabe lag mit 2.550 GWh um 3 % über dem Vorjahreswert (2.467 GWh). 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.1 Ertragslage 2.1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Die RMD wird in den Konzernabschluss der USE einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Aufgrund der Verpflichtung, das gesamte Ergebnis der RMD zur Rückzahlung der Konzessionsdarlehen zu verwenden, wird als wesentlicher HGB-Leistungsindikator für die RMD die Höhe der Tilgung des Konzessionsdarlehens als primäre Finanzkennzahl verwendet. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Tilgung 108,8 Mio. € und lag wie geplant deutlich über dem Vorjahresniveau. 2.1.2 Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse betrugen für das Jahr 2023 192,1 Mio. € (Vorjahr 143,7 Mio. €). Der signifikante Anstieg ist im Wesentlichen auf die höheren Marktpreise zurückzuführen. 2.1.3 Wesentliche Ergebnisentwicklungen Die Materialaufwendungen der RMD beliefen sich auf 74,3 Mio. € und lagen damit nur geringfügig unter dem Vorjahr (74,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken auf 1,1 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €). Dieser Rückgang ist auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr zurückzuführen. Der Personalaufwand ging auf 0,4 Mio. € (Vorjahr 9,1 Mio. €) zurück, im Wesentlichen begründet durch die Bildung einer Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen im Vorjahr. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr waren mit 4,9 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr 4,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf 120,4 Mio. € (Vorjahr 60,2 Mio. €). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen Aufwendungen für die Tilgung des Konzessionsdarlehens zurückzuführen. Das Finanzergebnis, das hauptsächlich aus Erträgen aus den Finanzanlagen besteht, betrug 6,5 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €). 2.1.4 Jahresergebnis Im Rahmen der vollständigen Verwendung der Ertragsüberschüsse für die Rückzahlung des Konzessionsdarlehens wird wie im Vorjahr kein Jahresüberschuss ausgewiesen. 2.2 Finanzlage 2.2.1 Finanzstrategie Die RMD ist in das Cash-Pooling-System des Uniper-Konzerns eingebunden, welches die zur Begleichung aller externen Zahlungsverpflichtungen nötige Liquidität bereitstellt. Die RMD informiert Uniper SE regelmäßig über ihren Finanzbedarf und die kurzfristige Liquiditätsplanung. 2.2.2 Cashflow und Finanzposition Die Nettofinanzposition der RMD stieg im Jahr 2023 um 56,0 Mio. € auf 421,2 Mio. €. Die Nettofinanzposition nach IFRS wird definiert, indem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurz- und langfristige Wertpapiere, Forderungen aus Margining summiert werden und dann die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing abgezogen werden. Die RMD berichtet über ihre Finanzlage unter anderem auch mit der Kennzahl Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fortgeführter Aktivitäten nach IFRS. Mit 106,3 Mio. € war der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit positiv und lag dabei über dem Vorjahreswert von 66,9 Mio. €. Der Hauptgrund für die Veränderung lag in den höheren realisierten Umsatzerlösen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit nach IFRS belief sich auf 10,8 Mio. € (Vorjahr -4,6 Mio. €) und ist hauptsächlich mit der Tilgung eines ausgegebenen Darlehens an die Uniper Holding GmbH sowie getätigten Investitionen in den Kraftwerken begründet. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nach IFRS von -50,1 Mio. € (Vorjahr -70,7 Mio. €) spiegelt hauptsächlich die Rückzahlungsrate des Konzessionsdarlehens von 50,0 Mio. € für das Vorjahr wider. 2.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 58,2 Mio. € auf 595,0 Mio. € erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich um 2,0 %-Punkte auf 18,5 % reduziert. Die Vermögenslage ist primär durch Sachanlagen, Finanzanlagen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet. 2.4 Investitionen und Desinvestitionen Die Investitionen der RMD in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen für 2023 betrugen 9,2 Mio. €. Diese entfallen mehrheitlich auf die Erneuerung von technischen Anlagen und Maschinen in den Kraftwerken Oberpeiching, Steinbach, Wipfeld, Straubing sowie Himmelstadt. Die Desinvestitionen für 2023 betrugen 1,5 Mio. €. Diese entfallen vorwiegend auf technische Anlagen und Maschinen in den Kraftwerken Steinbach und Himmelstadt, für welche Neuinvestitionen getätigt wurden. 3. MitarbeiterDie RMD beschäftigt seit dem Vorjahr keine eigenen Mitarbeiter mehr. 4. Risiko- und ChancenberichtDie RMD ist in das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns integriert, das funktional organisiert ist und Risiken und Chancen berücksichtigt. Die funktionale Organisationsstruktur, Fachkompetenz, Kontrollen, Methoden, IT-Systeme und internen Richtlinien bilden wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Uniper Konzerns und stellen sicher, dass Risiken bzw. Chancen für die RMD angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Die Zuständigkeit für Risiken bzw. Chancen wird dem funktionalen Team zugewiesen, welches sie am besten steuern kann. Alle identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen der RMD werden von den verantwortlichen Funktionsbereichen quartalsweise an den zentralen Uniper-Bereich Enterprise Risk Management gemeldet und dort im Sinne eines integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung der Risikoneigung des Konzerns gesteuert. 4.1 Risiken und Chancen Für das operative Geschäft der RMD sind neben der Preisentwicklung auf dem Strommarkt die Wasserführung im Konzessionsgebiet sowie die Verfügbarkeit der Kraftwerke von Bedeutung. Darüber hinaus ist für die Risiken- und Chancensituation der RMD die Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen am deutschen Strommarkt sowie für den Betrieb von Wasserkraftwerken relevant. Da die erzeugte Energie überwiegend auf der Grundlage von langfristig abgeschlossenen Selbstkostenerstattungsverträgen abgerechnet wird, bestehen nur begrenzte Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung der RMD. Mögliche Risiken aus dem Kraftwerksbetrieb sind weitgehend durch Versicherungen abgedeckt. Darüber hinaus wird bestehenden Risiken durch entsprechende Rückstellungen Rechnung getragen. Im Finanzbereich bestehen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken bei der Anlage der Finanzmittel, die derzeit hauptsächlich als Termingelder im Uniper-Konzern sowie in Aktienfonds angelegt sind. Zudem ist die RMD über eine Cash-Pooling-Vereinbarung mit der USE verbunden. Aus diesem Grund könnten sich potentielle Liquiditätsrisiken der USE auch auf die RMD auswirken. Chancen der RMD liegen unter anderem in der Realisierung von Optionen zur Steigerung der Erzeugung durch die Erweiterung von bestehenden Kraftwerken und der Nutzung von Vermarktungsmöglichkeiten. 4.2 Beurteilung der Gesamtrisiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung Die Gesamtrisiko- und Chancensituation der RMD wird regelmäßig analysiert, beurteilt und mit dem Management erörtert. Zum 31. Dezember 2023 hat sich die Struktur des Risiko-/Chancenprofils gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Gesamtrisikolage der RMD wird als nicht bestandsgefährdend eingeschätzt. 5. Prognosebericht5.1 Voraussichtliche Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale reale BIP-Wachstum wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 schwach bleiben, und sich danach nur geringfügig verbessern. Die seit Anfang des Jahres 2022 erfolgte Straffung der Geldpolitik macht sich zunehmend bemerkbar, wobei die zukunftsgerichteten realen Zinssätze in vielen Volkswirtschaften weiter steigen und das Wachstum der inländischen Nachfrage verlangsamen. Ebenfalls wird erwartet, dass die Fiskalpolitik in den meisten Ländern, insbesondere im Jahr 2024, weiterhin leicht restriktiv bleibt, wenn die politisch beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung des Energiepreisanstiegs auslaufen. Der Arbeitsmarkt bleibt stabil, und die Arbeitslosenquote wird in den meisten Volkswirtschaften voraussichtlich niedrig bleiben. Die Reallöhne werden sich bei nachlassender Inflation voraussichtlich erholen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht davon aus, dass sich das globale Wachstum von 2,9 % im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2,7 % im Jahr 2024 abschwächen wird. Das wäre das niedrigste jährliche Wachstum seit der globalen Finanzkrise, abgesehen von dem ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Bleiben weitere größere Preiserhöhungen bei Lebensmittel- und Energiepreisen aus, dürften die prognostizierten Inflationsraten (Gesamt- und Kerninflation, ohne Lebensmittel und Energie) in den meisten großen Volkswirtschaften bis Ende des Jahres 2025 auf ein Niveau zurückkehren, das mit den Zielvorgaben der jeweiligen Zentralbanken vereinbar ist. Die Gesamtinflation ist verglichen mit dem Jahr 2022 aufgrund des starken Rückgangs der Energiepreise bis Mitte des Jahres 2023 früher und schneller gesunken als die Kerninflation. Unter der Annahme, dass die Energiepreise bis zum Ende des Jahres 2024 stabil bleiben, wird erwartet, dass sich die Kern- und Gesamtinflation ab Ende des Jahres 2024 mit ähnlichen Raten verringern. 5.2 Energiemärkte Die Energiemärkte werden im Jahr 2024 weiterhin wesentlich von geopolitischen Risiken und vom wirtschaftlichen Wachstum abhängen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 könnte die Präsidentschaftswahl in den USA Unsicherheit an den Märkten auslösen. Für das Weltwirtschaftswachstum insgesamt kommt Indien und China eine besondere Bedeutung zu. Beide Länder nehmen ihrerseits wiederum eine zentrale Rolle auf der Nachfrageseite wichtiger Energierohstoffe wie zum Beispiel Öl, Kohle und Erdgas ein. Während im Jahr 2023 die Energiesicherheit für Deutschland und Europa im Vordergrund stand, werden es im Jahr 2024 politische sowie geopolitische Unsicherheiten sein, welche die Energiepreise beeinflussen können. Für das Jahr 2024 wird einer der wesentlichen Faktoren für den deutschen Strommarkt die Entwicklung der Nachfrage sein. Die aktuell niedrige Nachfrage beziehungsweise der fallende Trend der Nachfrage in den vergangenen Monaten ist zum Teil durch hohe Energiepreise für Industrieunternehmen und private Haushalte beeinflusst. Daher stellt sich die Frage, ob ein niedrigeres Preisniveau eine Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten bewirken kann. Auch potentiell neue Nachfragesegmente nach Energie wie E-Mobilität, Wärmepumpen und Wasserstoff-Elektrolyse können die Stromnachfrage grundsätzlich unterstützen. Auf der Erzeugungsseite bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der endgültigen Stilllegung von Reservekraftwerken. Die derzeitige Regelung sieht für Deutschland vor, dass rund 1,9 GW an Braunkohle-Reserven zum 31. März 2024 stillzulegen sind. Bereits zur Stilllegung angemeldete Steinkohlekraftwerke müssen durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur als Reserve vorgehalten werden. Durch die Bundesregierung wird jedoch geprüft, diese Reserven um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch soll einerseits die Versorgungssicherheit gewährleistet und andererseits der Gasverbrauch im Stromsektor verringert werden. 5.3 Erwartete Ertragslage Für die kommenden Geschäftsjahre wird aufgrund der durch langfristige Stromlieferungsverträge gesicherten Absatzlage weiterhin mit einem stabilen Ergebnis gerechnet. Aufgrund des Rückgangs der Preise auf dem Strommarkt wird mit einem deutlichen Rückgang des Rückzahlungsbetrags für das Konzessionsdarlehen gerechnet. 5.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist durch ein stabiles Stromgeschäft geprägt. Sie wird durch das Wasserdargebot der Flüsse im Konzessionsgebiet, die Verfügbarkeit der Wasserkraftwerke sowie durch die energiepolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Zusammenfassend ist das Fortbestehen der RMD entsprechend des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gesichert. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RMD bietet eine geeignete Basis für die RMD, um den Risiken und Chancen in der Zukunft zu begegnen. Bilanz zum 31.12.2023Rhein-Main-Donau GmbH, LandshutEingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 11507Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine GrundlagenDie Rhein-Main-Donau GmbH (im Folgenden "RMD") mit Sitz in Landshut ist beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 11507 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbHG sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die RMD ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T €) angegeben. Die RMD führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert. Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Gemäß § 291 HGB ist die RMD von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die RMD und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf (im Folgenden "USE") einbezogen. Die Uniper SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Uniper SE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Uniper SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten enthalten anteilige, angemessene Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen, soweit nicht anders erläutert, der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung beibehalten. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge, die seit dem 1. Januar 2018 erfolgten, wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen und dieser Sammelposten für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten bewertet. Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten bilanziert. Soweit der Buchwert der nach diesen Grundsätzen bewerteten Finanzanlagen über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Der Posten Konzessionsvorlagen und -recht beinhaltet zum einen finanzierte Baukosten aus dem Deckelungsbetrag und zum anderen den verbleibenden Buchwert der Erlaubnis zur Wasserkraftnutzung (Konzessionsrecht) im zugewiesenen Konzessionsgebiet. Umlaufvermögen Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert). Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Sofern eine Saldierungslage vorliegt, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen auch mit Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert. II. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert angesetzt. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile wurde gem. § 272 Abs. 1a HGB offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Zuschüsse Die erhaltenen Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Soweit erforderlich, wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Diskontierung unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend (nur Pensionen) und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Für Pensionsleistungen, die über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht werden, haftet die RMD nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 884,2 T € wurden Rückstellungen nicht gebildet. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften i.S.v. Art. 28. Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 126,3 T €. Für Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 4,0 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Sofern eine Saldierungslage vorliegt, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen auch mit Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Sonstige Sachverhalte Die RMD gehört zum Uniper Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Die Pillar Two Gesetzgebung wurde in 2023 in nationales Recht umgesetzt und gilt ab dem 1. Januar 2024. Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dadurch keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berücksichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss Uniper je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für Uniper derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind in einer gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" (vgl. Anlagenspiegel) dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. (2) Sachanlagen Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen vor allem die Erneuerungen von technischen Anlagen und Maschinen in den Kraftwerken Oberpeiching, Steinbach, Wipfeld, Straubing sowie Himmelstadt. Darüber hinaus sind kleinere Investitionen für die Bestandkraftwerke getätigt worden. (3) Konzessionsvorlage und -recht Nach Abbau der ursprünglich in der Konzessionsvorlage enthaltenen Mittel der RMD für den Bau der Main-Donau-Wasserstraße verbleibt im Anlagevermögen lediglich die Erlaubnis zur Nutzung der Wasserkraft (Konzessionsrecht) als Teil der ehemaligen Konzessionsvorlage. (4) Finanzanlagen Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der RMD ist auf der Seite 31 enthalten und integraler Bestandteil des Anhangs. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten die Anlage der RMD in börsennotierte Fonds. Die Anschaffungskosten und der Buchwert betragen hierfür wie im Vorjahr 98.143,4 T €. In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ausschließlich ein Darlehen an die Uniper Holding GmbH, Düsseldorf ausgewiesen. (5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus dem konzerninternen Cash Pooling mit der Uniper SE, Düsseldorf in Höhe von 93.151,9 T € (Vorjahr: 96.051,4 T €) und dem Darlehen an die Uniper Holding GmbH, Düsseldorf in Höhe von 50.000,0 T €. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 27.553,6 T € (Vorjahr: 18.803,8 T €) enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.714,1 T € (Vorjahr: 1.479,0 T €). (6) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 24,2 T €. Der Bestand zum Vorjahr belief sich auf 51,7 T €. (7) Gezeichnetes Kapital Die Uniper Holding GmbH, Düsseldorf hält 77,49 % und die Bayerische-Schwäbische Wasserkraftwerke Beteiligungsgesellschaft mbH, Gundremmingen (BSW) hält 22,5 % der Gesellschaftsanteile. Über die BSW sind die Lechwerke AG, Augsburg und die Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe an der RMD beteiligt. Weitere fünf Geschäftsanteile (0,0025 %) halten weitere Gesellschafter. Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 102.200,0 T €. (8) Rechnerischer Wert eigener Anteile Der auf diese Geschäftsanteile entfallende Anteil am Stammkapital beträgt unverändert 11,2 T € (0,01 %). (9) Kapitalrücklage Zum 31. Dezember 2023 weist die RMD unverändert eine Kapitalrücklage in Höhe von 58,4 T € aus. (10) Gewinnrücklagen Zum Jahresende betragen die Gewinnrücklagen unverändert 7.864,9 T € und entfallen vollständig auf andere Gewinnrücklagen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 für die RMD 107,6 T € (Vorjahr: 574,7 T €). Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf diesen Sachverhalt besteht somit nicht. (11) Zuschüsse Der Sonderposten beinhaltet Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Die Zuschüsse werden bis zum 31. Dezember 2034 über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse betrug im aktuellen Geschäftsjahr 35,3 T € (Vorjahr: 35,3 T €). (12) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.
Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr 1,79 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) und eine Rentendynamik von 2,00 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,00 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Deputatsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, ein Rechnungszinssatz von 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr 1,79 Prozent p.a.) herangezogen. Weiterhin wurde eine Rentendynamik von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr wird § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften angewandt. Der damit geänderte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 Prozent. Ohne Berücksichtigung dieser Änderungen hätte sich ein durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt hätte, von 1,76 Prozent ergeben. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Verpflichtung zur Übertragung der Kraftwerke der RMD mit Ablauf der Konzession spätestens zum 31. Dezember 2050 (Heimfallverpflichtung) sowie Rückstellungen für Verpflichtungen aus Stromverträgen. Für Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 4,0 Jahren (im Vorjahr 3,9 Jahre) ein Rechnungszins von 1,13 Prozent p.a. (im Vorjahr 0,67 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent p.a. (im Vorjahr 2,25 Prozent p.a.) zugrunde gelegt. (13) Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 84.304,0 T € (Vorjahr: 38.721,3 T €) enthalten. Des Weiteren sind darin Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 61.636,6 T € (Vorjahr: 55.060,2 T €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen aus der Rückzahlung des Konzessionsdarlehens an die BSW in Höhe von 24.475,3 T € (Vorjahr: 11.241,7 T €).
(14) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene Betrag von 206.358,3 T € (Vorjahr: 203.651,9 T €) entfällt im Wesentlichen auf im Voraus erhaltene Beträge von Stromkunden. Dabei handelt es sich um abgelöste Investitionen der Stromabnehmer aus Selbstkostenerstattungsverträgen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung(15) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind ausschließlich in Deutschland angefallen. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von 266,7 T € (Vorjahr: 1.009,8 T €). (16) Sonstige betriebliche Erträge
Erträge von außerordentlicher Größe oder Bedeutung haben sich in dem Geschäftsjahr nicht ergeben. (17) Personalaufwand
Der Personalaufwand hat sich von 9.100,7 T € im Vorjahr auf 404,1 T € verringert, was im Wesentlichen auf der Bildung einer Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen im Vorjahr zurückzuführen ist. Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Diese sind im Zinsergebnis ausgewiesen. (18) Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen. (19) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Konzessionsaufwendungen in Höhe von 116.862,6 T € (Vorjahr: 56.861,3 T €) ausgewiesen. Die Rückzahlungsrate des Konzessionsdarlehens für das Geschäftsjahr 2023 ist mit 108.779,3 T € (Vorjahr: 49.963,0 T €) in diesem Betrag enthalten. Zu Lasten des für die Wasserstraße zu verwendenden Deckelungsbetrags wurden 30,9 T € (Vorjahr: 140,1 T €) aufgewendet. Aufwendungen von außerordentlicher Größe oder Bedeutung haben sich in dem Geschäftsjahr nicht ergeben. (20) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 4.698,7 T € (Vorjahr: 3.039,3 T €) resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen aus den Darlehen mit der Uniper Holding GmbH (3.121,9 T €) sowie aus den Ausschüttungen der börsennotierten Fonds (1.576,8 T €). (21) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 2.582,3 T € (Vorjahr: - 12,4 T €) resultieren überwiegend aus Zinserträgen des konzerninternen Cashpooling mit der Uniper SE, Düsseldorf (2.167,6 T €). (22) Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist im Wesentlichen der Zinsaufwand für Steuern aus Vorjahren in Höhe von 481,5 T € sowie der Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen 283,0 T € (Vorjahr: 492,9 T €) enthalten. (23) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuerertrag wird im Geschäftsjahr im Wesentlichen die Rückerstattung der Gewerbesteuer von Vorjahren ausgewiesen. E. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG Gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Die RMD ist in das Konzern-Cashpooling eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cashpooling auf 93.151,9 T €. Die Zinserträge hieraus betragen 2.167,6 T €. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Des Weiteren bestehen zwei verzinste Darlehen gegenüber der Uniper Holding GmbH, Düsseldorf in Höhe von 225.000,0 T €. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf den Metzler Pensionsfonds ergibt sich eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 884,2 T € (Vorjahr: 881,7 T €). Die Wahrscheinlichkeit, mit dieser Verbindlichkeit in Anspruch genommen zu werden, wird als gering eingestuft. Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Nach erfolgtem Abbau der Konzessionsvorlagen werden die ursprünglich aus Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern gewährten und von den Gesellschaftern übernommenen, bedingt rückzahlbaren Darlehen von ursprünglich 1.585.480,0 T € anteilig an die Gesellschafter zurückbezahlt. Eine Rückzahlung erfolgt nur, soweit die Erträge die Aufwendungen eines Geschäftsjahres übersteigen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beläuft sich der noch nicht getilgte Darlehensbetrag auf ca. 523.497,5 T €. Der Tilgungsbetrag aus 2023 in Höhe von 108.779,3 T € wurde bereits als Verbindlichkeit erfasst und ist somit in dieser Angabe nicht enthalten. Es besteht weiterhin eine Verpflichtung zu unentgeltlichen Energielieferungen, die jährlich maximal 167 GWh betragen können (Konzessionsverpflichtung). Bei der derzeitigen Strompreisentwicklung entspricht dies einem maximalen Betrag von rd. 14.899,7 T €/Jahr. Die Strompreisentwicklung ist auf der Basis des Jahres 2023 (Forward 2024) kalkuliert. Darüber hinaus sind die Stromsteuer und die daraus resultierende Umsatzsteuer in Höhe von ca. 4.486,5 T €/Jahr für die unentgeltlichen Energielieferungen aus dieser Sachleistungsverpflichtung zu übernehmen. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der RMD setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft hat bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Ehemalige Vorstandsmitglieder Frühere Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2023 Zahlungen in Höhe von 468,5 T € erhalten. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen Rückstellungen in Höhe von 6.483,2 T € gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der Uniper SE enthalten.
Landshut, den 7. Februar 2024 Rhein-Main-Donau GmbH Die Geschäftsführung Dr. Klaus Engels Ludwig Tremml AnteilsbesitzAn den folgenden Gesellschaften hält die RMD zum Bilanzstichtag 31.12.2023 direkte Anteile:
1) Gewinnabführungsvertrag (Ergebnis nach Gewinnabführung) innerhalb der Uniper Gruppe Entwicklung des Anlagevermögens der Rhein-Main-Donau GmbH zum 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rhein-Main-Donau GmbH, Landshut VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rhein-Main-Donau GmbH, Landshut, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhein-Main-Donau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
München, den 8. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Frank Schemann, Wirtschaftsprüfer ppa. Harald Hofmeister, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21.03.2024 festgestellt. |
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