FY 2 GmbH
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| Name | Rolle |
|---|---|
| Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TF Immobilien GmbHBüdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB; für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Sachanlagen Für die Abschreibung von Sachanlagen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind jeweils mit dem Nennwert angesetzt worden. 3. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt worden. 4. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt worden. 5. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage ist gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet worden. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert worden. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. III. Angaben zur Bilanz 1. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 11.490,66. 2. Bilanzverlust In dem ausgewiesenen Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 10.197,71 (i. Vj. EUR 12.779,18) enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Treuhandverhältnisse Ein Mieter hat zum Bilanzstichtag eine Kaution in Höhe von EUR 316,75 (i. Vj. EUR 315,00) geleistet. 2. Geschäftsführung Zur alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2010 bestellt: I.D. Leonille Fürstin zu Ysenburg und Büdingen, Kauffrau. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Büdingen, den 11. Mai 2011 gez. I. D. Leonille Fürstin zu Ysenburg und Büdingen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.06.2011 |
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