Vogel
Metallbau GmbH
Bensheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.486,00 |
25.076,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.063,00 |
2.657,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.423,00 |
22.419,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
630.191,72 |
594.844,03 |
| I.
Vorräte |
334.755,91 |
338.427,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
295.262,04 |
255.705,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173,77 |
710,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
191,66 |
4.128,15 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
0,00 |
325.288,61 |
| Summe
Aktiva |
650.869,38 |
949.336,79 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.032,39 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
531.950,00 |
200.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
575.288,61 |
625.580,46 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.371,00 |
50.291,85 |
| V.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
0,00 |
325.288,61 |
| B.
Rückstellungen |
10.700,00 |
7.730,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
630.136,99 |
941.606,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
588.236,99 |
762.625,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.900,00 |
178.981,58 |
| Summe
Passiva |
650.869,38 |
949.336,79 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2019 nicht vorgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Bensheim, 07.08.2020
gez. Florian Vogel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2020
festgestellt.
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