CCB Invest GmbH
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TPC GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20181. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg, mit der
Adresse Admiralitätstraße 10, 20459 Hamburg. Sie
ist unter der Nummer HRB 107371 im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
Gegenstand der Gesellschaft ist die ganzheitliche
Beratung von Wirtschaftsverbänden und deren
Mitgliedern, sowie von Arbeitgebern und deren Belegschaften
im Bereich der betrieblichen Vorsorge sowie deren
konzeptionelle Ausgestaltung und vertragliche Umsetzung mit
ausgewählten Leistungspartnern und die ganzheitliche
Finanzberatung von Führungskräften und
vermögenden Mitarbeitern. Die ganzheitliche Beratung
auf Verbandsebene und bei unternehmensindividuellen
Konzepten umfasst die renten- und
versicherungsmathematische Beratung, insbesondere
Beratungen auf allen Gebieten der betrieblichen
Altersversorgung und Vergütung, Pensions- und anderen
Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen,
Unterstützungskassen, Kaufpreisrenten,
einschließlich der Durchführung
versicherungsmathematischer Berechnungen zu Pensions- und
anderen Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen,
Unterstützungskassen und Kaufpreisrenten und
Wertkonten sowie den Einsatz betrieblicher
Krankenzusatzversorgung und betrieblicher
Berufsunfähigkeitsvorsorge. Des Weiteren erfolgen die
gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses und
der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehen und die Vermittlung von
Versicherungen und Kommanditbeteiligungen oder von
öffentlich angebotenen GmbH- und/oder KG-Anteilen
sowie die Vermittlung von Investmentfonds, die von einer
inländischen Kapitalgesellschaft im Sinne der §
96 bis 11a Investmentgesetz ausgegeben werden, oder von
ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden
dürfen. Im Rahmen der Vermittlung von Anteilen an
Investmentvermögen werden ausschließlich die
Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung
zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG
genannten Unternehmen erbracht. In Bezug auf die
Vermittlung von Investmentfonds ist die Gesellschaft nicht
befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen
von Kunden zu verschaffen.
Die Gesellschaft ist Versicherungsmakler.
Die Gesellschaft vermittelt zudem
gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen
über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume oder weist die
Gelegenheit zum Abschluss der Verträge nach.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller
Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlicher
Handlungen berechtigt, die den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen
beteiligen, Niederlassungen errichten, Gesellschaften
erwerben oder deren Geschäfte führen.
Zwischen der TPC GmbH, Hamburg und ihrer
Muttergesellschaft MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, besteht
ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden für einzelne Bilanzposten und Gewinn- und VerlustrechnungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG.
Die Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen der
Unternehmensfortführung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert
Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die
Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres
beeinflussen können.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB sowie mit
Ergänzungen durch §277 Abs. 3 HGB für die
Erträge und Aufwendungen aus
Gewinnabführungsverträgen aufgestellt.
Gemäß § 326 Abs. 1 HGB werden nur die
Bilanz und der Anhang offengelegt. Der offengelegte Anhang
enthält keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Wertangaben aus dem Vorjahr werden
grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen (T€)
dargestellt. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen
den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei
Additionen der dargestellten Einzelwerte können
deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten neben
Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Zugänge
entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der linearen Methode pro rata temporis unter Zugrundelegung
einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über
folgende Zeiträume vorgenommen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs
voll als Aufwand erfasst. Für geringwertige
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
250 € bis 1.000 € wird das steuerliche
Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch
in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird
pauschal mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier
darauf folgenden Jahren abgeschrieben und nach
vollständiger Abschreibung als Abgang erfasst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten
Posten ist durch die Bildung angemessener
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach
§ 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich
aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben,
angesetzt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks werden zum Nennwert angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw.
Einnahmen erfasst, die vor dem Abschlussstichtag geleistet
bzw. vereinnahmt worden sind, aber Aufwand bzw. Ertrag
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung resultiert nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB aus der Saldierung von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung dieser Altersversorgungsverpflichtungen
dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind. Solche Vermögensgegenstände
stellen Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB dar. Bei den Vermögenswerten handelt es sich um
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für
Pensionsverpflichtungen. Die Bewertung von
Deckungsvermögen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 4
HGB zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert
eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus
dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
des Versicherungsvertrags zuzüglich eines eventuell
vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen
(sogenannte unwiderruflich zugeteilte
Überschussbeteiligung). Die von der Versicherung
gemeldeten Erträge aus der Veränderung des
Deckungsvermögens werden erfolgswirksam erfasst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Ermittlung des notwendigen Erfüllungsbetrags der
Pensionsverpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2018 G). Die neuen Richttafeln Heubeck 2018 G wurden
erstmals im Jahr 2018 angewendet. Zukünftig erwartete
Rentensteigerungen werden bei der Bewertung der
Rückstellung berücksichtigt. Für
unverfallbar ausgeschiedene Pensionsberechtigte wird als
Berechnungsmethode der Barwert der künftigen
Pensionsleistungen angewendet. Als Rechnungszins wird unter
Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HGB der von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit
von 15 Jahren verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB mit einer
Ausschüttungssperre versehen. Eine korrespondierende
Abführungssperre bei Vorliegen eines
Ergebnisabführungsvertrages wurde ausdrücklich
nicht geregelt. Gewinne, die auf der Anwendung des §
253 HGB beruhen sind nach § 14 Absatz 1 Satz 1 KStG
i.V.m. § 301 AktG im Rahmen der Ergebnisabführung
vollständig abzuführen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Zwischen der TPC GmbH, Hamburg und der MLP
Finanzberatung SE, Wiesloch besteht nunmehr wieder, anders
als im Vorjahr, eine körperschaft- und
gewerbesteuerliche Organschaft. Im Vorjahr wurde eine
Rückstellung für Körperschaft- und
Gewerbesteuern gebildet.
3. Erläuterungen zur BilanzDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen
im Wesentlichen gegenüber Kunden. Sie haben in der
Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
gegenüber der MLP Banking AG, Wiesloch und der ZSH
GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg. Sämtliche
Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im
Wesentlichen aus durchlaufenden Posten und aus Forderungen
aus geleisteten Kautionen.
Der Posten Kassenbestand, Bundesbank, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks beinhaltet im Wesentlichen ein
Girokonto bei der Commerzbank, Bremen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung in Höhe von 32 T€
(Vorjahr: 68 T€) resultiert aus der Saldierung von
Pensionsrückstellungen mit verpfändetem
Deckungsvermögen je versorgungsberechtigter Person
gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB:
Die Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände im Sinne des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB entsprechen deren beizulegendem Zeitwert.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände
und aktive latente Steuern sind nicht aktiviert. Damit
ergeben sich keine potentiell ausschüttungsgesperrten
Gewinne nach § 268 Abs. 8 HGB.
Nach § 253 Abs. 6 HGB potentiell
ausschüttungsgesperrte Gewinne sind aufgrund des
bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der MLP
Finanzberatung SE, Wiesloch, nach § 14 Absatz 1 Satz 1
KStG i.V.m. § 301 AktG vollständig an diese
abzuführen.
Der Bewertung der mit dem Deckungsvermögen
saldierten Pensionsrückstellungen wurden folgende
Parameter zugrunde gelegt:
Aufgrund der gestiegenen langfristigen
Inflationserwartung wurde die erwartete Rentensteigerung
für Zusagen, die sich am Verbraucherpreisindex
orientieren, im Geschäftsjahr 2018 um 0,2
Prozentpunkte angehoben.
Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre
und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben
Geschäftsjahre beträgt 79 T€ (Vorjahr: 66
T€).
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
130 T€. Alle Anteile wurden zum 31.12.2018 von der MLP
Finanzberatung SE, Wiesloch, gehalten. Die
Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage bleiben,
wie im Vorjahr unverändert.
Die Rückstellungen enthalten
Steuerrückstellungen, Rückstellungen aus dem
Personalbereich und übrige sonstige
Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber
der MLP SE, Wiesloch, und der MLPdialog GmbH, Wiesloch.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen gegenüber der MLP Finanzberatung SE,
Wiesloch. Unter anderem enthalten sie den
abzuführenden Gewinn der TPC an die MLP Finanzberatung
SE, Wiesloch, gemäß bestehendem
Ergebnisabführungsvertrag.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzten sich im
Wesentlichen aus der abzuführenden Lohn- und
Kirchensteuer zusammen.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
4. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen, bestehen im Wesentlichen aus
Mietverpflichtungen, Wartungs- und Lizenzverträgen,
Leasing PKW und sonstigen Mieten. Sie belaufen sich auf
insgesamt 540 T€ (Vorjahr 368 T€).
5. Sonstige Angaben5.1. Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie TPC GmbH, Hamburg, ist eine 100%ige Tochter der MLP
Finanzberatung SE, Wiesloch. Die Gesellschaft wird als
Enkelgesellschaft der MLP SE, Wiesloch, in deren
Konzernabschluss einbezogen. Die MLP SE erstellt zum 31.
Dezember 2018 einen Konzernabschluss und zusammengefassten
Lagebericht. Der Konzernabschluss der MLP SE, Wiesloch wird
nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
des International Accounting Standards Board (IASB) unter
Berücksichtigung der Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union
(EU) anzuwenden sind. Ergänzend werden die nach §
315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen
Vorschriften berücksichtigt. Er wird im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
5.2. GesellschafterausschussGemäß § 10 des Gesellschaftervertrags
vom 10.02.2009 hat die Gesellschaft einen
Gesellschafterausschuss.
5.3. GeschäftsführungZu Geschäftsführern sind berufen:
Dr. Ralf Raube, Rechtsanwalt, gemeinsam
vertretungsberechtigt mit einem Geschäftsführer
oder einem Prokuristen.
Thomas Schumacher, Speditionskaufmann, gemeinsam
vertretungsberechtigt mit einem Geschäftsführer
oder einem Prokuristen.
TPC GmbH
Hamburg, den 28.02.2019
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 4. März 2019
festgestellt.
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