Stammdaten

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Amtsgericht Hamburg HRB 107371
Vorher
TPC THE PENSION CONSULTANCY GmbH
Eingetragen
5.2.1991
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
(1) Die ganzheitliche Beratung von Wirtschaftsverbänden und deren Mitgliedern, sowie von Arbeitgebern und deren Belegschaften im Bereich der betrieblichen Vorsorge sowie deren konzeptionelle Ausgestaltung und vertragliche Umsetzung mit ausgewählten Leistungspartnern und die ganzheitliche Finanzberatung von Führungskräften und vermögenden Mitarbeitern. Die ganzheitliche Beratung auf Verbandsebene und bei unternehmensindividuellen Konzepten umfasst die renten- und versicherungsmathematische Beratung, insbesondere Beratung auf allen Gebieten der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung, Pensions- und andere Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen, Unterstützungskassen, Kaufpreisrenten, einschließlich der Durchführung versicherungsmathematischer Berechnungen zu Pensions- und anderen Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen Unterstützungskassen und

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TPC GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2017
T€
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.990,00 0
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 51.608,00 32
53.598,00 32
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719.107,36 930
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 104.017,99 0
3. Sonstige Vermögensgegenstände 27.337,52 137
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
II. Wertpapiere 850.462,87 1.067
Sonstige Wertpapiere 39.750,27 66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 175.467,09 132
1.065.680,23 1.264
C. Rechnungsabgrenzungsposten 114,68 1
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 32.144,77 68
1.151.537,68 1.365

PASSIVA

31.12.2017
T€
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 130.000,00 130
II. Kapitalrücklage 118.420,44 118
III. Gewinnrücklagen 65.187,06 65
313.607,50 314
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 118.332,00 123
2. Sonstige Rückstellungen 519.085,93 276
637.417,93 399
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.837,02 36
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 72.924,43 96
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 46.334,65 206
4. Sonstige Verbindlichkeiten 54.416,15 315
davon aus Steuern EUR 37.387,24 € (Vj. TEUR 30)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 54.416,15 € (Vj. TEUR 315)
200.512,25 653
1.151.537,68 1.365

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg, mit der Adresse Admiralitätstraße 10, 20459 Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRB 107371 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.

Gegenstand der Gesellschaft ist die ganzheitliche Beratung von Wirtschaftsverbänden und deren Mitgliedern, sowie von Arbeitgebern und deren Belegschaften im Bereich der betrieblichen Vorsorge sowie deren konzeptionelle Ausgestaltung und vertragliche Umsetzung mit ausgewählten Leistungspartnern und die ganzheitliche Finanzberatung von Führungskräften und vermögenden Mitarbeitern. Die ganzheitliche Beratung auf Verbandsebene und bei unternehmensindividuellen Konzepten umfasst die renten- und versicherungsmathematische Beratung, insbesondere Beratungen auf allen Gebieten der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung, Pensions- und anderen Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen, Unterstützungskassen, Kaufpreisrenten, einschließlich der Durchführung versicherungsmathematischer Berechnungen zu Pensions- und anderen Versorgungszusagen, Pensions- und Sterbekassen, Unterstützungskassen und Kaufpreisrenten und Wertkonten sowie den Einsatz betrieblicher Krankenzusatzversorgung und betrieblicher Berufsunfähigkeitsvorsorge. Des Weiteren erfolgen die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen und die Vermittlung von Versicherungen und Kommanditbeteiligungen oder von öffentlich angebotenen GmbH- und/oder KG-Anteilen sowie die Vermittlung von Investmentfonds, die von einer inländischen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 96 bis 11a Investmentgesetz ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen. Im Rahmen der Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen werden ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen erbracht. In Bezug auf die Vermittlung von Investmentfonds ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.

Die Gesellschaft ist Versicherungsmakler.

Die Gesellschaft vermittelt zudem gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder weist die Gelegenheit zum Abschluss der Verträge nach.

Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.

Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Niederlassungen errichten, Gesellschaften erwerben oder deren Geschäfte führen.

Zwischen der TPC GmbH, Hamburg und ihrer Muttergesellschaft MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden für einzelne Bilanzposten und Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG.

Die Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB sowie mit Ergänzungen durch §277 Abs. 3 HGB für die Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen aufgestellt.

Gemäß § 326 Abs. 1 HGB werden nur die Bilanz und der Anhang offengelegt. Der offengelegte Anhang enthält keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Wertangaben aus dem Vorjahr werden grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen (T€) dargestellt. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten neben Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Zugänge entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode pro rata temporis unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über folgende Zeiträume vorgenommen:

2018 2017
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5 Jahre
Sachanlagen
Einbauten in fremde Gebäude Dauer Mietvertrag -
Raumausstattungen 13 Jahre 13 Jahre
EDV-Hardware 3 Jahre 3 Jahre
Büroeinrichtung/ Büromaschinen 8-13 Jahre 8-13 Jahre

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs voll als Aufwand erfasst. Für geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschal mit 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben und nach vollständiger Abschreibung als Abgang erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nennwert angesetzt.

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die vor dem Abschlussstichtag geleistet bzw. vereinnahmt worden sind, aber Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB aus der Saldierung von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Solche Vermögensgegenstände stellen Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar. Bei den Vermögenswerten handelt es sich um Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen. Die Bewertung von Deckungsvermögen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich eines eventuell vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Die von der Versicherung gemeldeten Erträge aus der Veränderung des Deckungsvermögens werden erfolgswirksam erfasst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Ermittlung des notwendigen Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G). Die neuen Richttafeln Heubeck 2018 G wurden erstmals im Jahr 2018 angewendet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Bewertung der Rückstellung berücksichtigt. Für unverfallbar ausgeschiedene Pensionsberechtigte wird als Berechnungsmethode der Barwert der künftigen Pensionsleistungen angewendet. Als Rechnungszins wird unter Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB mit einer Ausschüttungssperre versehen. Eine korrespondierende Abführungssperre bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages wurde ausdrücklich nicht geregelt. Gewinne, die auf der Anwendung des § 253 HGB beruhen sind nach § 14 Absatz 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 301 AktG im Rahmen der Ergebnisabführung vollständig abzuführen.
Die für die Pensionszusagen bestehenden Rückdeckungsversicherungen stellen Deckungsvermögen dar und werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den betreffenden Pensionsrückstellungen verrechnet und unter dem Bilanzposten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. In der GuV erfolgt entsprechend die Saldierung der im Finanzergebnis auszuweisenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung von Pensionsverpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der saldierte Ausweis erfolgt unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge". Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Zwischen der TPC GmbH, Hamburg und der MLP Finanzberatung SE, Wiesloch besteht nunmehr wieder, anders als im Vorjahr, eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Im Vorjahr wurde eine Rückstellung für Körperschaft- und Gewerbesteuern gebildet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Kunden. Sie haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der MLP Banking AG, Wiesloch und der ZSH GmbH Finanzdienstleistungen, Heidelberg. Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus durchlaufenden Posten und aus Forderungen aus geleisteten Kautionen.

Der Posten Kassenbestand, Bundesbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beinhaltet im Wesentlichen ein Girokonto bei der Commerzbank, Bremen.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 32 T€ (Vorjahr: 68 T€) resultiert aus der Saldierung von Pensionsrückstellungen mit verpfändetem Deckungsvermögen je versorgungsberechtigter Person gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2018 31.12.2017
T€ T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 321 275
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 354 343
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 354 343
Verrechnete Aufwendungen 10 10
Verrechnete Erträge 10 10

Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechen deren beizulegendem Zeitwert. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und aktive latente Steuern sind nicht aktiviert. Damit ergeben sich keine potentiell ausschüttungsgesperrten Gewinne nach § 268 Abs. 8 HGB.

Nach § 253 Abs. 6 HGB potentiell ausschüttungsgesperrte Gewinne sind aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, nach § 14 Absatz 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 301 AktG vollständig an diese abzuführen.

Der Bewertung der mit dem Deckungsvermögen saldierten Pensionsrückstellungen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

31.12.2018 31.12.2017
Rechnungszins (Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre) 3,21% 3,68%
Rechnungszins (Durchschnitt der vergangenen 7 Jahre) 2,32% 2,80%
Erwartete Rentensteigerungen 1,7% 1,5%

Aufgrund der gestiegenen langfristigen Inflationserwartung wurde die erwartete Rentensteigerung für Zusagen, die sich am Verbraucherpreisindex orientieren, im Geschäftsjahr 2018 um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 79 T€ (Vorjahr: 66 T€).

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 130 T€. Alle Anteile wurden zum 31.12.2018 von der MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, gehalten. Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage bleiben, wie im Vorjahr unverändert.

Die Rückstellungen enthalten Steuerrückstellungen, Rückstellungen aus dem Personalbereich und übrige sonstige Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber der MLP SE, Wiesloch, und der MLPdialog GmbH, Wiesloch.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber der MLP Finanzberatung SE, Wiesloch. Unter anderem enthalten sie den abzuführenden Gewinn der TPC an die MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, gemäß bestehendem Ergebnisabführungsvertrag.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzten sich im Wesentlichen aus der abzuführenden Lohn- und Kirchensteuer zusammen.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, bestehen im Wesentlichen aus Mietverpflichtungen, Wartungs- und Lizenzverträgen, Leasing PKW und sonstigen Mieten. Sie belaufen sich auf insgesamt 540 T€ (Vorjahr 368 T€).

5. Sonstige Angaben

5.1. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die TPC GmbH, Hamburg, ist eine 100%ige Tochter der MLP Finanzberatung SE, Wiesloch. Die Gesellschaft wird als Enkelgesellschaft der MLP SE, Wiesloch, in deren Konzernabschluss einbezogen. Die MLP SE erstellt zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht. Der Konzernabschluss der MLP SE, Wiesloch wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend werden die nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Er wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

5.2. Gesellschafterausschuss

Gemäß § 10 des Gesellschaftervertrags vom 10.02.2009 hat die Gesellschaft einen Gesellschafterausschuss.

5.3. Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern sind berufen:

Dr. Ralf Raube, Rechtsanwalt, gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen.

Thomas Schumacher, Speditionskaufmann, gemeinsam vertretungsberechtigt mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen.

TPC GmbH
- Geschäftsleitung -

Hamburg, den 28.02.2019

Dr. Ralf Raube Thomas Schumacher

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 4. März 2019 festgestellt.

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