Ray Sono GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alejandro Gonzalez Espinosa seit 2.11.2023 | Prokura |
Sebastian Krüger seit 5.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Ilona Hildegard Kühn seit 5.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Thomas Helbing seit 27.2.2017 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ray Sono AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.10.2022 - 30.09.2023
BILANZ ZUM 30.09.2023AKTIVA
PASSIVA
LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022/2023RAY SONO AG, MÜNCHENA. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Ray Sono, gegründet 1992, gestaltet die digitale Welt von Unternehmen und Organisationen unterschiedlichster Größen und Branchen. Lokal, national und global. Im Zusammenspiel von Strategie, Konzept, Design und Technologie setzt der Digital-Experte ambitionierte Ideen in greifbare digitale Inhalte, Produkte und Services um. Diese entwickelt Ray Sono im digitalen Ökosystem seiner Kunden laufend weiter und sichert einen reibungslosen Betrieb. Ray Sono zählt führende Marken wie Audi, Austrian Airlines, Bayern Tourismus, BMW, BSH Hausgeräte, BVG, Deutsche Bahn, E.ON, MAN, McDonald's, Paul Hartmann, Telefönica, Voith, WMF, Zeppelin u.v.m. zu seinen Kunden. Neben dem Standort in München unterhält Ray Sono ein Product & Service Design Lab in Berlin und ein weiteres Büro in Frankfurt am Main sowie in Köln. Seit dem 01.07.2017 ist Ray Sono eine strategische Partnerschaft mit der Voith Gruppe ("Voith"), Heidenheim an der Brenz, eingegangen. Seitdem ist Voith Mehrheitseigner der Ray Sono. Mutterunternehmen und 60%-iger Anteilseigner von Ray Sono ist die J.M. Voith SE & Co. KG, Heidenheim an der Brenz (100%-Tochter der Voith-Gesellschaft, Voith GmbH & Co. KGaA). Die verbleibenden 40 % der Anteile entfallen zu je 20 % auf die Bellmountain Ventures GmbH und Naboo Ventures GmbH. Letztgenannte Gesellschaften befinden sich im Eigentum der Ray Sono- Vorstände Thomas Fehr (ausgeschieden zum 30.06.2023; Bellmountain Ventures GmbH) und Thomas Helbing (Naboo Ventures GmbH). Seit dem 01.07.2017 erfolgt eine Vollkonsolidierung der Ray Sono in den Voith-Konzern. Ray Sono hat insgesamt vier Standorte - neben dem Hauptsitz in München, betreibt die Gesellschaft drei weitere Betriebsstätten in Berlin, Frankfurt am Main und in Köln. B. WIRTSCHAFTSBERICHT I. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Seit dem Jahr 2017 hat Ray Sono - analog zur Konzernmutter Voith - ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr (01.10. bis 30.09.). Ray Sono konnte nach einem durchwachsenen Geschäftsjahr 2021/22 den Wachstumskurs im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 wieder aufnehmen - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahmen sowohl Auftragseingang (AE) als auch die Gesamtleistung zu. Im Vergleich zum AE, fällt - durch den Vorjahresrückgang - das prozentuale Wachstum der Gesamtleistung deutlich stärker aus. Während die Gesamtleistung um ca. 9 % (30,2 Mio. EUR auf 33,0 Mio. EUR) zunimmt, ist beim AE ein Wachstum von rund 3 % (31,9 Mio. EUR auf 32,7 Mio. EUR) zu verzeichnen. Während Ray Sono mit vielen Bestandskunden ein deutliches Umsatzwachstum verzeichnen konnte, ist der (interne) Umsatz mit Voith um ca. 18 % (4,5 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR) geringer ausgefallen als im Vorjahr. ERTRAGSLAGE (gerundete Werte)
Das Rohergebnis liegt mit 25,4 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert (22,4 Mio. EUR) und verhält sich überproportional zum Umsatzwachstum; die Rohergebnismarge (3%-Punkte besser als im Vorjahreszeitraum) ist gestiegen. Um die anhaltend hohe Kundennachfrage zu bedienen, musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr auf externe Ressourcen zurückgegriffen werden. Die Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen liegen mit 7,7 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (7,8 Mio. EUR). Der Personalaufwand ist mit 17,0 Mio. EUR um 800 TEUR respektive 5 % gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen (Vorjahr: 16,2 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen in Anpassungen der fixen und variablen Vergütungen. Die Personalaufwandsquote liegt mit 52 % im angestrebten Normalniveau von 50 % - 55 %. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Personalaufwandsquote um 2%-Punkte gesunken. Das operative Ergebnis (EBITDA) und die operative Ergebnismarge (EBITDA / Gesamtleistung) liegen mit 3,7 Mio. EUR respektive 11 % deutlich über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 9 %). Die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Verrechenbarkeit von Personalkosten auf Kundenprojekte sowie ein stringentes Kostenmanagement v.a. im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/23 hatten signifikante Auswirkungen auf die operative Gewinnmarge (EBITDA-Marge) im Geschäftsjahr 2022/23 der Gesellschaft. Gestiegene Aufwendungen für EDV- und Raumkosten belasten das operative Ergebnis. Infolge der hohen planmäßigen Abschreibung auf den in 2017 aus der Verschmelzung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert ist das Ergebnis nach Steuern mit -1.186 TEUR - wie in den Vorperioden auch - deutlich negativ (Vorjahr: -1.803 TEUR). Gemäß Gesellschaftervereinbarung wurde zum Ausgleich für die Firmenwertabschreibung in den vorangegangenen Geschäftsjahren eine betragsgleiche Entnahme aus der Kapitalrücklage, im Geschäftsjahr 2022/23 eine Entnahme der verbleibenden Kapitalrücklage in Höhe von 2.756 TEUR vorgenommen. Zum Stichtag 30.09.2023 ergibt sich unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 6.600 TEUR somit ein Bilanzgewinn von 8.170 TEUR, wovon ein Teilbetrag von 70 TEUR ausschüttungsgesperrt ist. FINANZLAGE (gerundete Werte) Investitionen: Die Investitionen ins Anlagevermögen (274 TEUR; Vorjahr: 276 TEUR) entfielen fast ausschließlich auf die allgemeine IT-Infrastruktur. Für die kommenden Geschäftsjahre plant die Gesellschaft die aufgeschobenen Investitionen in die baulichen Maßnahmen an den Mietobjekten am Münchener und Berliner Standort sowie den Aufbau weiterer Standorte durchzuführen. Liquidität: Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Vergleich zur Vorjahresperiode von 296 TEUR auf 2.031 TEUR, resultierend v.a. aus dem starken Anstieg der Gesamtprofitabilität der Gesellschaft (siehe Abschnitt "Ertragslage").
Das Intercompany-Darlehen wurde - einschließlich der fälligen Zinsen i. H. v. 413 TEUR -ordnungsgemäß halbjährig um je 500 TEUR getilgt. Für das Folgejahr sind weitere Tilgungszahlungen von 1.000 TEUR aus Term Loan B vorgesehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden an die Vorzugsaktionäre Dividenden für das Geschäftsjahr 2021/22 i. H. v. 240 TEUR ausbezahlt; weitere Ausschüttungen wurden nicht vorgenommen. Der Bestand an liquiden Mitteln liegt zum Geschäftsjahresende bei 1.047 TEUR und somit über dem Vorjahresniveau (30.09.2022: 941 TEUR). VERMÖGENSLAGE (gerundete Werte)
Der Geschäfts- und Firmenwert ("Goodwill") - entstanden aus den Verschmelzungsvorgängen 2017 - wird über 10 Jahre linear abgeschrieben und weist zum 30.09.2023 einen Buchwert von 9.496 TEUR aus. Die Sachanlagen vermindern sich leicht aufgrund der etwas geringeren Investitionstätigkeit (siehe Abschnitt "FINANZLAGE") im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 755 TEUR (30.09.2022: 790 TEUR). Die Kapitalbindung im Working Capital ist im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert: Der Cash Conversion Cycle (CCC = DIO + DSO + DPO; 12-Monatsdurchschnitt) beträgt 44 Tage (Vorjahr: 43 Tage). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Forderungen gegen verbundene Unternehmen) haben sich zum Stichtag geringfügig auf 7.300 TEUR (30.09.2022: 7.359 TEUR) verringert; der Bestand an unfertigen Leistungen verbleibt hingegen auf sehr niedrigem Niveau (30.09.2023: 292 TEUR | 30.09.2022: 218 TEUR). Die liquiden Mittel der Gesellschaft zum 30.09.2023 betragen 1.047 TEUR und sind annähernd auf Vorjahresniveau (30.09.2022: 941 TEUR; siehe Erläuterungen unter "Finanzlage"). Die Eigenkapitalquote zum 30.09.2023 ist auf 42 % (30.09.2022: 43 %) zurückgegangen. Das Fremdkapital zum 30.09.2023 beläuft sich auf 11.131 TEUR und besteht im Wesentlichen aus dem von der J.M. Voith SE & Co. KG (vormals Voith Finance GmbH) ausgereichten Intercompany-Darlehen (Stand 30.09.2023: 7.000 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 158 TEUR auf 1.978 TEUR (30.09.2022: 1.820 TEUR) erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für variable Vergütungen sowie für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen haben mit Ausnahme der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen und sonstige Personalrückstellungen i. H. v. 245 TEUR (30.09.2022: 277 TEUR) eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbezogen deutlich zurückgegangen und haben eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten von insgesamt 1.273 TEUR (30.09.2022: 1.833 TEUR) haben eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr. II. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Leistungsfähigkeit von Ray Sono basiert nicht nur auf den beschriebenen wirtschaftlichen Kennzahlen, sondern auch auf nachhaltigem und wertebasiertem Handeln. Ein sehr gutes Unternehmensklima sowie der Einklang von persönlicher und fachlicher Weiterentwicklung liegen den Vorständen und Führungskräften der Ray Sono sehr am Herzen. Wir agieren verantwortungsvoll in flachen Hierarchien in interdisziplinären Teams, die eigenverantwortlich und agil arbeiten. Die eigene Mitgestaltung des Arbeitsumfelds wird aktiv gefördert. Fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist der interne Austausch von Ideen, "best practices" und Projekterfahrungen sowie die Mitgestaltung bei internen Prozessen. Hierfür gibt es etablierte Veranstaltungen und Tools, wie regelmäßige fachliche wöchentliche Weiterbildungen ("Ray Weekly") oder ein eigen entwickeltes und auch rege genutztes Ideenmanagement-Tool im Intranet ("Ray Ideas"). Wir unterstützen Mitarbeiter mit Familie, z. B. durch das Angebot eines Kinderkrippenplatzes direkt um die Ecke und sind Sponsor und Förderer unseres firmeneigenen Sportteams (Fußball: RasenMayors). Darüber hinaus gibt es eine bereits langjährig etablierte, faire Überstundenregelung. Für das komplette Mitarbeiterteam stellt Ray Sono seit mehreren Jahren ein tägliches und für die Mitarbeiter kostenfreies Frühstück zur Verfügung, was von den Mitarbeitern sehr wertschätzend angenommen wird und darüber hinaus einen regen interdisziplinären Austausch auf fachlicher und persönlicher Ebene fördert. Hybrides Arbeiten ist für Ray Sono selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter kann situationsbedingt selbst entscheiden, von wo aus er am besten arbeiten kann: zu Hause, im Office oder von unterwegs. Seit 2012 stellt sich Ray Sono auch finanziell seiner ökologischen Verantwortung und unterstützt mit einem jährlichen Beitrag die Stiftung "myclimate" für die Zertifizierung als klimaneutrales Unternehmen. III. Angaben zu bestehenden Zweigniederlassungen Seit März 2017 besteht ein weiterer Standort in Berlin mit 21 Mitarbeitern (Stand: 30.09.2023); im Juli 2018 wurde ein Standort in Frankfurt am Main etabliert, der derzeit sechs Mitarbeiter umfasst (Stand: 30.09.2023). Seit März 2020 wurde der unternehmerische "Footprint" auch auf Köln ausgeweitet. IV. Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Im Geschäftsjahr 2022/23 waren keine relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb konkreter Kundenaufträge zu verzeichnen. Positiv ist in diesem Kontext jedoch zu erwähnen, dass die strategische Partnerschaft mit Voith weiter fortbesteht und gelebt wird: seit dem 01.01.2020 betreibt Ray Sono für den Voith-Konzern das Voith Innovation Lab in Berlin (VIL powered by Ray Sono). Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Geschäftsmodelle für die jeweiligen Konzernbereiche. V. Zusammenfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Das Geschäftsjahr 2022/23 verlief sowohl auf Auftragseingangs- als auch auf Umsatzseite zufriedenstellend und liegt lediglich geringfügig hinter den gesteckten Wachstumszielen. Während Ray Sono die Gesamtleistung um ca. 9 % auf 33,0 Mio. EUR steigern konnte, ist beim AE ein Wachstum von knapp 3 % auf 32,7 Mio. EUR zu verzeichnen. Die Gesellschaft erwirtschaftet bei einem EBITDA von 3,7 Mio. EUR ein operatives Ergebniswachstum von 40 %. Die operative Ergebnismarge (EBITDA / Gesamtleistung) liegt mit 11 % wieder im zweistelligen Prozentbereich und somit über dem angestrebten Erwartungskorridor für die kommenden Geschäftsjahre (Vorjahr: 9 %; siehe Abschnitt "Ertragslage"). Unverändert hohe Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie Zinsaufwendungen aus der bestehenden Gesellschafterfinanzierung führten erneut zu einem Jahresfehlbetrag von 1.186 TEUR. Durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage (2.756 TEUR) zur Kompensation der Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie einem Gewinnvortrag von 6.600 TEUR weist Ray Sono zum 30.09.2023 einen Bilanzgewinn von 8.170 TEUR aus. C. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT Schlusserklärung gem. § 312 Abs. 3 AktG: Ray Sono hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die bei Vornahme der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und bei jeder getroffenen oder unterlassenen Maßnahme keinen Nachteil erlitten. D. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die weltwirtschaftlichen Aussichten sind nach Einschätzungen der Internationalen Organisationen weiterhin getrübt. Laut IWF zeigte sich das Wachstum der Weltwirtschaft zuletzt resilient. Haupttreiber für die schwache Entwicklung sind Kaufkraftverluste aufgrund hoher Kerninflation, die weltweit restriktivere Ausgestaltung der Finanzierungsbedingungen, nachlassende Impulse aus China und den USA sowie die geopolitischen Spannungen. Laut aktuellem Wirtschaftsbericht der EZB verstärkte sich die Divergenz zwischen der Entwicklung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors zuletzt weiter. Während der Dienstleistungssektor nach wie vor zunimmt, sind im verarbeitenden Gewerbe weiterhin schleppende Aktivitäten zu verzeichnen. Das US-amerikanische Marktforschungsunternehmen International Data Corporation (IDC) stellt fest, dass die digitale Welt bereits Realität ist und Unternehmen ihre Budgets für digitale Anwendungen, mit denen sie sich vom Wettbewerb absetzen können, eher aufstocken als in die Zukunft verschieben werden. Gleichwohl stellen die hohe Inflation, Rezession sowie der Fachkräftemangel die Technologiestrategien und -budgets von Kunden weiterhin vor eine Herausforderung. Auch aus Sicht des Vorstands bieten solche herausfordernden Zeiten nicht nur Risiken, sondern Chancen: die Digitalisierung ist bei Regierungen, Unternehmen und Konsumenten mehr denn je in den Fokus gerückt und bietet somit auch für die Ray Sono ein wachstumsorientiertes Marktumfeld. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft gehören neben Umsatz und operativer Gewinnmarge (EBITDA zu Gesamtleistung), der Auftragseingang, die Verrechenbarkeit von Personalkosten auf Kundenprojekte sowie die erzielten Projektmargen. Die Gesellschaft plant für das nächste Geschäftsjahr 2023/24 mit einem deutlichen Auftragseingang- und Umsatzwachstum von ca. 15 %. Die operative Gewinnmarge soll sich aufgrund höherer Investitionen in Key Hires sowie EDV- und Vertriebskosten bei ca. 8 % bewegen. Ray Sono strebt eine Auslastung (Verrechenbarkeit von Personalkosten auf Kundenprojekte) für das kommende Geschäftsjahr von 70 % an. Die positiven Zukunftsaussichten spiegeln sich auch in den jährlichen Berichten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Digitalisierung der deutschen Wirtschaft (,IKT-Branchenbild', , Trendbarometer junge IKT-Wirtschaft') wider: die Digitale Wirtschaft (IKT-Branche und Internetwirtschaft) ist weiterhin ein wesentlicher Treiber der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zentraler Faktor, um die Zukunftsfähigkeit in Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen. Diese Ergebnisse und Einschätzungen zur Digitalen Wirtschaft decken sich mit den Erkenntnissen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Chancen und Risiken. Als wesentliche Chance sehen wir vor allem in den erwähnten und bei weitem noch nicht ausgeschöpften Potenzialen bei diversen innovativen, digitalen Anwendungsbereichen: Industrie 4.0, Cloud Computing, Big Data, Internet of Things (IoT), Smart Services, Virtual Reality (VR), Künstliche Intelligenz (KI), Robotik. In den o.g. Anwendungsbereichen konnte Ray Sono in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Kunden bereits entsprechendes Know-how aufbauen, was die Gesellschaft auf ein noch breiteres und solideres Fundament stellt. Somit sieht sich die Gesellschaft sehr gut gerüstet, auch langfristig den Markt der digitalen Transformation und Interaktion mitgestalten und die bestehende Positionierung erfolgreich weiter ausbauen zu können. Hierzu gilt es auch zukünftig, mit gewohnter Expertise unseren Kunden gestaltend zur Seite zu stehen. Die Gesellschaft sieht sich unverändert im IT-Dienstleistungsmarkt einem hohen Wettbewerb um Kunden und Aufträge, aber auch in der Gewinnung der besten Fachkräfte, ausgesetzt. Die Suche nach qualifizierten Fachkräften ist seit Jahren eine der größten Herausforderungen in der Digitalbranche und stellt bzgl. der geplanten Weiterentwicklung der Gesellschaft auch das größte Risiko dar. Um weiterhin unsere Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken, versuchen wir unseren Mitarbeitern ("Rays") das bestmögliche Arbeitsumfeld zu schaffen. Bestehende Arbeitszeitmodelle werden von Ray Sono regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und fortlaufend weiterentwickelt. Gleichermaßen Chance und Risiko ist der stetige und hohe Bedarf an Weiterbildung im digitalen Umfeld. Die Präsenz bei Konferenzen und Fachmessen ist genauso gefragt wie die fachliche Weiterentwicklung (Seminare, Coachings) unserer Rays. Ein effektives Risikomanagement wird bei Ray Sono notwendigerweise seit Jahren großgeschrieben. Die monatlich stattfindenden Projektreviews im Controlling fließen in einen umfangreichen Management-Report ein, in dem mögliche Projektrisiken ausführlich dargestellt und entsprechende Maßnahmen von den Verantwortlichen für jedes Projekt und Kunden abgeleitet werden. Auch für Vertriebsaktivitäten und Kundenbetreuung gibt es regelmäßige Planungs- und Strategiemeetings. Die möglichen Risiken aus Schadensersatz und Gewährleistungsfällen werden über die bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen adressiert und minimiert. Forderungsausfällen ist die Gesellschaft aufgrund ihrer Kundenstruktur (langjährige Großkunden) und deren hohen Bonität grundsätzlich nur in geringem Maße ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko wird zusätzlich durch eine laufende Überwachung der Fälligkeiten der Forderungen sowie ein installiertes Mahnwesen Rechnung getragen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden zudem laufende Liquiditätsplanungen durchgeführt. Auch für das kommende Geschäftsjahr stellt sich das Team der Ray Sono hochmotiviert allen Chancen und Herausforderungen, die der Markt aktuell in allen Branchen mit sich bringt. Wir werden unverändert durch hochqualitative Beratungsleistungen Unternehmen dabei unterstützen, die Digitalisierung ihrer Produkte und Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln.
München, den 30. Oktober 2023 gez. Thomas Helbing, Vorstand gez. Ilona Kühn, Vorständin gez. Nicolas Escherich, Vorstand gez. Sebastian Krüger, Vorstand I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der Ray Sono AG, mit Sitz in 80337 München, Tumblingerstr. 32 (Amtsgericht München, HRB 231657) wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 1 HGB wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Fremdwährungsumrechnung Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a S. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Der im Zuge der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2016/17 aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird planmäßig linear über 10 Jahre gem. § 253 Abs. 3 S. 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB abgeschrieben. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Für die Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände (steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Abschreibung auf fünf Jahre auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegenstehen. Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Die unfertigen Leistungen werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. In den Herstellungskosten enthalten sind angemessene Teile der Kosten für allgemeine Verwaltung, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Für unfertige Leistungen erfolgte im Rahmen der sog. retrograden Bewertung zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Waren werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. Die aktiven latenten Steuern betreffen die Wertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der Bilanzierung von sonstigen Rückstellungen. Aktive und passive latente Steuern sind unsaldiert ausgewiesen. Hinsichtlich der Aktivierung und des unsaldierten Ausweises der Steuerlatenzen sind die Bilanzierungswahlrechte nach § 274 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB in Anspruch genommen worden. Die Bewertung der Steuerentlastungen und -belastungen erfolgte mit dem unternehmensspezifischen Steuersatz von 33 %. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gem. § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen (i.H.v. 2 % p.a.) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven latenten Steuern betreffen die Wertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der Bilanzierung des selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands sowie der sonstigen Rückstellungen. Aktive und passive latente Steuern sind unsaldiert ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang bzw. Kontrollübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist auf der folgenden Seite dargestellt. Zinsen für Fremdkapital werden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert. Der im Geschäftsjahr 2017/2018 durch Entwicklungskosten i.H.v. T€ 540 aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstand wurde planmäßig linear über 3 Jahre abgeschrieben. Der Buchwert zum 30.09.2023 beträgt € 1. Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.10.2022 - 30.09.2023
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2023 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen zum 30.09.2023 sind Vorsteuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 70 (Vj. T€ 57) enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen des Mehrheitsaktionärs (T€ 326) zum 30.09.2023 und sind in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vj. T€ 857). 4. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 50.000 und ist in insgesamt 50.000 Namensaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt, davon 30.000 Stammaktien und zweimal je 10.000 Vorzugsaktien mit dem Recht auf eine Vorwegdividende. Entwicklung der Eigenkapitalposten
Im Eigenkapital sind zum 30.09.2023 ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von gesamt T€ 70 enthalten. Der Ausweis betrifft einen Aktivsaldo latenter Steuern von T€ 71 nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern von T€ 1. Der Gesamtbetrag an frei verfügbaren Rücklagen sowie der Gewinnvortrag übersteigt zum Stichtag den ausschüttungsgesperrten Betrag, sodass der Bilanzgewinn zum 30.09.2023 mit Ausnahme des ausschüttungsgesperrten Betrags grundsätzlich in voller Höhe für Ausschüttungen zur Verfügung steht. 5. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Folgende Rückstellungen von nicht unerheblichem Umfang sind in den sonstigen Rückstellungen enthalten:
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit einem laufzeitadäquaten Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung individuell abgezinst. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 30.09.2023 (T€ 7.000) beinhalten Verpflichtungen aus dem Intercompany-Darlehen der J.M. Voith SE & Co. KG (vormals: Voith Finance GmbH) und bestehen somit gegenüber dem Mehrheitsaktionär. Die o.g. Verbindlichkeiten beziehen sich auf ein Tilgungsdarlehen. Der Schuldendienst umfasst eine Tilgung von T€ 1.000 p.a.. Die zum 30.09.2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf (die Vorjahreswerte zum 30.09.2022 sind in Klammern dargestellt):
7. Latente Steuern Zum 30.09.2023 bestanden aktive Steuerlatenzen von T€ 71 (Vj. T€ 70) sowie passive Steuerlatenzen von T€ 1 (Vj. T€ 1). Es ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022/2023 ein latenter Steuerertrag von T€ 1. IV. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: a) nach Tätigkeitsbereichen
b) nach geografischen Märkten
2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32 HGB) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 98 aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 305,64 (Vj. € 261,68). V. Sonstige Angaben 1. Angaben zu den Organen Im Geschäftsjahr 2022/23 waren Mitglieder des Vorstands:
* Fehr, Thomas: ausgeschieden zum 30.06.2023.
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich im Geschäftsjahr 2022/2023 auf T€ 1.265. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren Mitglieder des Aufsichtsrats:
Der Mitglieder des Aufsichtsrats der Ray Sono AG erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Vergütung. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 238 Mitarbeiter (Vj. 248 Mitarbeiter)/ 206 Vollzeitäquivalente (Angestellte, Vj. 211 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. 3. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Ray Sono AG wird als verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 HGB in den Konzernabschluss der Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim, mit dem kleinsten Konsolidierungskreis und in den Konzernabschluss der JMV SE & Co. KG, Heidenheim, als Mutterunternehmen mit dem größten Konsolidierungskreis einbezogen. Der Konzernabschluss der Konzernobergesellschaft JMV SE & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, wird beim Unternehmensregister eingereicht und bekannt gemacht. 4. Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die mitgeteilt worden ist (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Die Voith GmbH & Co. KGaA hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie mittelbar über die J.M. Voith SE & Co. KG eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft besitzt. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 5.449 und aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 75. 6. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/2023 berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt nach Leistungen, beträgt:
7. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, einen Betrag über T€ 240 als Vorwegdividende auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn (T€ 7.930) auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 30. Oktober 2023 gez. Thomas Helbing, Vorstand gez. Ilona Kühn, Vorständin gez. Nicolas Escherich, Vorstand gez. Sebastian Krüger, Vorstand Beschluss Hauptversammlung vom 04.12.2023 Der Vorsitzende trug den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: Vom Bilanzgewinn der Ray Sono AG aus dem Geschäftsjahr 2022/ 2023 in Höhe von EUR 8.170.165,75 wird
Die Dividenden gemäß vorstehend a) sind am 15.02.2024 zur Zahlung fällig. Bei unveränderter Präsenz wurde über den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr nach dem eingangs erläuterten Modus abgestimmt. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig mit allen vertretenen stimmberechtigten Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen angenommen. Der Vorsitzende stellte das Beschlussergebnis fest und gab es bekannt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ray Sono AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ray Sono AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ray Sono AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. November 2023 KPMG
AG
Sandhaas, Wirtschaftsprüferin Overbeck, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022/ 2023Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraums die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und beraten. Er hat sich vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft und über wichtige Geschäftsvorfälle informieren lassen und diese mit dem Vorstand beraten und besprochen. Der Vorstand informierte sowohl schriftlich als auch mündlich über den Geschäftsverlauf und die Geschäftsplanung, die Lage des Unternehmens sowie alle erforderlichen geschäftlichen Details. Der Aufsichtsrat befasste sich in drei Sitzungen eingehend mit der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und überwachte die Geschäftsführung. Zusätzlich hierzu gab es regelmäßige (telefonische) Kontakte mit dem Vorstand der Gesellschaft, in denen der Aufsichtsrat über Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt wurde und diese mit dem Vorstand besprochen hat. Dem Aufsichtsrat wurde von den zuständigen Vorstandsmitgliedern ferner über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung berichtet. Im Berichtszeitraum wurden keine Ausschüsse gebildet. Auch das unternehmensweite Risikovorsorge- und Überwachungssystem wurde seitens des Aufsichtsrats mit Sorgfalt im Berichtszeitraum überwacht. Die Hauptversammlung der Ray Sono AG hat am 25.11.2022 die KPMG AG, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 gewählt. Die KPMG AG hat den Jahresabschluss für das am 30. September 2023 endende Geschäftsjahr geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dem Aufsichtsrat haben der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat in seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts keine Ansatzpunkte für Beanstandungen festgestellt. Während der Bilanzsitzung am 04.12.2023, an der die Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und über die Ergebnisse der Abschlussprüfung berichteten, wurden die Unterlagen vom Vorstand erläutert und sämtliche Fragen des Aufsichtsrats vom Vorstand und dem Abschlussprüfer beantwortet. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss der Ray Sono AG für das Jahr 2022/ 2023 ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Voith Gruppe ist Mehrheitsgesellschafter der Ray Sono AG. Der Vorstand hat seinen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2022/ 2023 erstellt und dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und die in ihm enthaltene Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts und ist mit dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer einverstanden. Den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Abschlussprüfer ebenfalls geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig vorgelegt. Er wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 04.12.2023 im Beisein des Abschlussprüfers mit dem Vorstand eingehend erörtert und insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen zur Verfügung. Unser Dank gilt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen und ihr besonderes Engagement im Geschäftsjahr 2022/ 2023.
München, im Dezember 2023 Für den Aufsichtsrat Alexander Taft, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
47 nahegelegene Organisationen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Verlegen von Computerspielen
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Architekturbüros für Hochbau
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Herstellung von Musikinstrumenten
Verlegen von Büchern
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen (ohne Ergotherapie)
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Vermittlung von Arbeitskräften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Industrie- und Produktdesign
Unternehmensberatung
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit Anstrichmitteln
Bauträger für Wohngebäude
Beteiligungsgesellschaften
Befristete Überlassung von Arbeitskräften
Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen