Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
home hunters GmbH
Agatharieder Straße 15, 81547 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Renner seit 12.8.2008 | Prokura |
Sandra Renner seit 13.11.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
home hunters GmbH(vormals: Sandra Renner Hausverwaltung GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGJahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma home hunters GmbH 81543 München I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist zum 31.12.2010 eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 I HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren ( § 275 II HGB) zugrunde. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Wertberichtigungserfordernisse waren nicht erkennbar. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB). Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechungsverfahren verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 I HGB) bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III.Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen - wie im Vorjahr - EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 198.964,99 (Vorjahr TEUR 165). Sie enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 3.714,17 (Vj. TEUR 23) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0 (Vj. TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen EUR 55.844,83 (Vorjahr TEUR 26). IV. Sonstige Angaben Trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages i.H.v. EUR 27.052,74 besteht wegen dem von der Gesellschafterin gewährten Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt keine Überschuldung. Zur Vertretung der Gesellschaft ist als Geschäftsführerin bestellt: Frau Sandra Renner, Kauffrau Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. München, den 30. Mai 2011 ……………………………. Sandra Renner
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.05.2011 |
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