Bettina
Seifert GmbH
Meißen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.293,50 |
106.473,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.263,50 |
88.820,50 |
| II.
Sachanlagen |
28.030,00 |
17.653,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
176.305,73 |
202.519,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.312,69 |
133.159,03 |
| II.
Wertpapiere |
22.046,62 |
68.770,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.946,42 |
589,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
57,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
227.599,23 |
309.049,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
139.478,09 |
76.492,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
51.492,19 |
37.244,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
62.985,90 |
14.247,94 |
| B.
Rückstellungen |
39.526,49 |
42.706,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.594,65 |
189.851,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.594,65 |
81.716,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
227.599,23 |
309.049,70 |
Anhang
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den
mittelgroßen Gesellschaften im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 288
Abs. 2 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 327 HGB in Anspruch nehmen, d.h.
die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 beim Betreiber des
elektronischen Bundesanzeigers einreichen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem
pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich
hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung
der Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67
Abs.1 Satz 2 EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten
.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Es wurde von der Erleichterung des § 274a Nr. 5
HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern
gemäß § 274 HGB verzichtet.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführerin Frau Bettina Seifert (Kauffrau)
geführt:
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 22.600,05 Euro (Vorjahr:
33.438,94 Euro).
Die o. g. Beträge wurden mit 6 % p.a. verzinst.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Meißen, im
Dezember 2011
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gez. Bettina Seifert
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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