Game & Fun GmbHLiquidiert

Werthacker 55, 47058 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 20174
Eingetragen
18.7.2003
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Sport- und FreizeitgerätenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gaststätte und die Vermietung von Räumlichkeiten sowie das Aufstellen von Spiel- und Unterhaltungsgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Sevgi Kantekin
seit 22.4.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Game & Fun GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 43.287,00 48.427,00
I. Sachanlagen 43.287,00 48.427,00
B. Umlaufvermögen 25.921,14 19.535,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.574,62 6.558,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.346,52 12.977,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 90,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.208,14 68.052,24

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 17.793,83 22.395,39
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 3.169,20 -18.491,25
III. Jahresfehlbetrag 4.601,56 21.660,45
B. Rückstellungen 2.560,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 48.854,31 39.656,85
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.854,31 29.656,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.208,14 68.052,24

Anhang zum 31. Dezember 2011

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des Zugangs aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen zum Aktivwert

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Sofern es sich bei den Finanzanlagen um Planvermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt wurden diese mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Schulden verrechnet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.
Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren, wurden diese hiervon abgesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern

Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin Frau Sevgi Kantekin (Bürokauffrau) geführt.

  Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG 

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
 
Forderungen
 
Verbindlichkeiten
7.870,63


Die o.g. Beträge wurden mit 0,5% verzinst.

Duisburg, im April 2013
                                                                                 
 Geschäftsführerin
gez. Sevki Kantekin

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2013 festgestellt.

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