Nizzu
Artist & Relation GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.458,00 |
5.123,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.458,00 |
5.123,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.576.394,36 |
1.455.995,69 |
| I.
Vorräte |
153.881,11 |
143.869,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.490,83 |
168.655,04 |
| davon
gegen Gesellschafter |
826,36 |
17,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.269.022,42 |
1.143.470,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.865,61 |
27.622,58 |
| Aktiva |
1.603.717,97 |
1.488.741,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.240.137,75 |
871.271,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
846.271,23 |
105.043,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
368.866,52 |
741.227,33 |
| B.
Rückstellungen |
133.043,65 |
70.797,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.536,57 |
546.672,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
230.536,57 |
546.672,31 |
| Summe
Passiva |
1.603.717,97 |
1.488.741,27 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss der Nizzu Artist &
Relation GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog) hinsichtlich der
Darstellungsform und Bewertungsmethoden sowie der
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) wurden berücksichtigt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. sind zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
und "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen
den Vorgaben nach dem BilMog.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen nach Auffassung der
Geschäftsführung weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden nicht wertberichtigt.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
Euro wurden im Zugangsjahr nach § 253 Abs. 1 HGB i. V.
m. § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt worden.
8) Die sonstigen Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden
Forderungen in Höhe von 826,36 Euro.
II. Verbindlichkeitsspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
Keine im Anhang aufzuführende Besonderheiten.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Jens-Uwe Köhler geführt.
II. Größenklasse
Kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
III. Handelsregister
Registergericht Berlin-Charlottenburg HRB 153280 B.
IV. Sitz
Sitz der Gesellschaft ist Berlin.
V. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Berlin, 12. Februar 2025
Jens-Uwe Köhler
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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