Kemper
Tiefbau GmbH
Lindlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.636,00 |
66.502,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.635,00 |
66.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.896,16 |
56.586,26 |
| I.
Vorräte |
45.897,15 |
19.173,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.109,70 |
32.087,47 |
| III.
Wertpapiere |
6.623,03 |
4.190,53 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
266,28 |
1.134,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.258,12 |
4.994,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.790,28 |
128.082,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.067,52 |
40.632,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.632,43 |
18.852,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
564,91 |
3.219,65 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.722,76 |
84.450,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.790,28 |
128.082,60 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Bei der Kemper Tiefbau GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft (§§ 264, 267 II HGB).
Sie unterliegt den handelsrechtlichen Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Prüfungsvorschriften.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden
aus Vereinfachungsgründen im Geschäftsjahr voll,
solche aus Vorjahren mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20%
linear abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
C. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft hat beim
Anlagevermögen von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht (§§ 268 II, 274a HGB).
Die
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt
(§§ 268 V 1 HGB, 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB):
Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2010
Verbindlichkeiten gesamt: 94.722,76 Euro
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr:
83.178,85 Euro
- davon mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren: 0,00 Euro
- davon durch Pfandrechte gesichert: 25.591,81 Euro
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen Euro 5.292,52 Euro.
D. Sonstige Angaben:
Die Kemper Tiefbau GmbH wird durch ihre
vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn
Manfred und Matthias Kemper, Straßenbauermeister,
vertreten. Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß dem Vorschlag der
Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorgetragen.
Von den Erleichterungen des §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wipperfürth, den 30.11.2011
Manfred Kemper (Geschäftsführer)
Matthias Kemper (Geschäftsführer)
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