Bioenergie
Wulften GmbH
Lemgo
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.164,76 |
9.677,01 |
| I.
Sachanlagen |
10.164,76 |
9.677,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
139.190,24 |
856.367,90 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
500.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.295,22 |
303.989,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.895,02 |
52.378,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.355,00 |
866.044,91 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.755,00 |
857.924,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
800.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
42.075,09 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.169,91 |
42.075,09 |
| B.
Rückstellungen |
11.600,00 |
8.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.000,00 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
86.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.355,00 |
866.044,91 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch
freiwillig die Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB an.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Bioenergie Wulften GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen gegen die LZB Ländliches Zentrum
für Bioenergie - Jürgen Brakel GmbH & Co. KG
in Höhe von TEUR 714 sind mit Abtretungsvereinbarung
vom 16.04.2012 an die Stadtwerke Lemgo GmbH verkauft und
abgetreten worden.
Kapitalrücklage
Die Verpflichtung der Stadtwerke Lemgo GmbH, einen
Betrag in Höhe von TEUR 800 in die freie Rücklage
einzustellen, ist aus gesellschaftsrechtlichen Gründen
nicht gegeben. Folglich handelt es sich um eine
Verbindlichkeit gegenüber der Stadtwerke Lemgo GmbH.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr 2012 waren als
Geschäftsführer tätig:
Herr Dr. Georg Klene, Lemgo, Bereichsleiter
Energiedienstleistungen
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Die Stadtwerke Lemgo GmbH mit Sitz in Lemgo hält
sämtliche Anteile an der Gesellschaft und ist daher
Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB. Sie
stellt einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht auf.
Die Offenlegung des Konzernabschlusses der Stadtwerke Lemgo
GmbH für 2011 ist im elektronischen Bundesanzeiger
erfolgt.
Auf den Konzernabschluss der Stadtwerke Lemgo GmbH
werden die deutschen Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden angewandt. Der vom
Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss ist beim
Handelsregister in Lemgo ersichtlich.
Gez. der Geschäftsführer
Dr. Georg Klene
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2011 -
30.6.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 86.000,00 EUR.
1.7.2010 -
30.6.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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