Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Regio-Bus-Rheinland GmbH
Theodor-Heuss-Ring 19, 50668 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel Dr. Ing. Frank seit 22.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (16)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Köln | 12.50% |
Kreis Euskirchen | 12.50% |
Rheinisch-Bergischer Kreis | 12.50% |
Rhein-Erft-Kreis | 12.50% |
Rhein-Sieg-Kreis | 12.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( RVK)KölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Zusammengefasster Lagebericht und Konzern-Lagebericht 2021Branchenbezogene RahmenbedingungenNachdem die Gesamtlage für öffentliche Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren dadurch geprägt war, dass die Verkehrsunternehmen und ihre Eigentümer bzw. die Aufgabenträger, den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen folgend Vorbereitungen für EU-rechtskonforme Beauftragungen getroffen haben, befinden sich die Strukturen des Nahverkehrsmarktes in einem stetigen Veränderungsprozess. Grundlage der unternehmerischen Tätigkeit ist nach wie vor die Durchführung von Personenverkehren und hiermit zusammenhängender Nebengeschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Relevante Märkte befinden sich im Wesentlichen im Bedienungsgebiet des Verkehrsverbund Rhein Sieg (VRS), insoweit dort die unternehmensspezifischen Linien- und Sonderverkehre, Leistungen im Auftrag anderer Verkehrsunternehmen oder sonstige ÖPNV-Dienstleistungen erbracht werden. Der Ausbau von neuen Bedienungsformen wie On-demand-Verkehr und zunehmende Quartierserschließungen durch Klein- und Midibusse, die Verknüpfung von Mobilitätsträgern und die Digitalisierung sowohl des Vertriebs, der Kundeninformation und der Steuerung der Nahverkehrsangebote sind aktuelle Trends. In Bezug auf die Beauftragung von kommunalen Unternehmen durch ihre Aufgabenträger bzw. Gesellschafter ist die grundsätzliche Wahlfreiheit der ÖPNV-Aufgabenträger zur Gestaltung der Personenverkehrsdienste durch die Rechtsprechung gestärkt worden. Die Finanzierung des ÖPNV durch öffentliche Dienstleistungsaufträge war Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sicherstellung der AuftragslageDie Fahrleistungsbeauftragung durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr für die Dauer von 10 Jahren - als Ersatz der bisherigen Beauftragung - neu abgeschlossen. Die Übergangsbetrauung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis hinsichtlich der Fahrleistungen der ursprünglich von der Firma Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff übernommenen Linien wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr - beginnend ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 - in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen einer sog. Inhouse-Vergabe gemäß § 108 GWB (Not-ÖDA) erteilt. GeschäftsverlaufDie Gesamtfahrleistungen sind im Berichtsjahr 2021 im RVK-Konzern gestiegen und umfassen insgesamt 21,20 Mio. Km (Vorjahr 20,54 Mio. Km). In den einzelnen Verkehrsarten waren sowohl Zunahmen als auch Rückgänge zu verzeichnen. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Unternehmens sind die Linienverkehre nach § 42 PBefG und die Fahrleistungen für andere Verkehrsunternehmen, da mit diesen Leistungen rd. 94 % des gesamten Beschäftigungsvolumens generiert werden, sowie das Betriebsergebnis. Bei den Linienverkehren nach § 42 PBefG ist im Geschäftsjahr 2021 ein Rückgang zu verzeichnen. Dieser beträgt 7,03 % (-1.528 T€) auf insgesamt 20.219 T€. Bei den Fahrleistungen für andere Verkehrsunternehmen ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser beträgt 8,74 % (+1.443 T€) auf insgesamt 17.958 T€. Das Betriebsergebnis ist negativ. Es ergibt sich im Vorjahresvergleich eine Minderung um 161,44 % (-556 T€) auf insgesamt -901 T€. Die Veränderung bei den Kilometerleistungen beträgt bei den Linienverkehren nach § 42 PBefG +4,25 % (+621 Tkm) auf insgesamt 15.223 Tkm und bei den Fahrleistungen für andere Verkehrsunternehmen +3,26 % (+146 Tkm) auf insgesamt 4.625 Tkm. Eine Abnahme hat sich bei den AST-Verkehren ergeben. Diese sind um 9,98 % (-2 Tkm) gesunken. Bei den TaxiBus-Leistungen ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Dieser beträgt 9,83 % (-120 Tkm). Im Bereich der Verkehre nach der Freistellungsverordnung ist eine Erhöhung um 105,90 % (+40 Tkm) festzustellen. Leistungen im Bereich der Sonderlinienverkehre nach § 43 PBefG wurden im Geschäftsjahr 2021 nicht mehr erbracht. Wie in den Jahren zuvor wird die RVK in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Aufgabenträgern Gestaltungen des Busfahrleistungsangebots anregen, ggf. ergänzt durch andere, an der Nachfrage orientierte, Verkehrsangebote (Ruf- oder TaxiBus). Zudem werden zusätzliche Angebote zur Sicherstellung der Mobilität - wie z.B. E-Bike-Angebote und Bike Hotels (Fahrradboxen) - konzipiert bzw. umgesetzt. Bei entsprechender Berücksichtigung in den Nahverkehrsplänen der Gebietskörperschaften und entsprechender Beschlusslage des jeweiligen Aufgabenträgers wird die RVK diese Angebote umsetzen. Auch die flexiblere Verwendung von verschiedenen Größen der die Strecken bedienenden Fahrzeuge, je nach Nachfrageumfang, ist eine Möglichkeit zur Kostendämpfung. Natürlich können auch Taktverbesserungen oder Anschlusssicherungen an den Schienenverkehr über solche Angebote möglich gemacht werden. Ein Schwerpunkt der konzeptionellen und operativen Vorbereitungen lag in der Sicherstellung emissionsfreier Transportmittel, insbesondere der Brennstoffzellen-Hybridtechnik (Wasserstoffbusse). Die hierzu zwischenzeitlich erfolgten Förderbescheide in erheblicher Höhe wurden im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 und werden im Verlauf der nächsten Jahre zum Aufbau einer umfassenden Flotte von Wasserstoffbussen nebst Infrastruktur genutzt. Der Einsatz emissionsfreier Transportmittel trägt wesentlich zur ständigen Verbesserung bzw. Optimierung der nicht finanziellen Leistungsindikatoren (NOx-Emissionen, Rußpartikel-Emissionen und CO 2- Emissionen) bei. VermögenslageWesentliche Investitionen sind im Berichtsjahr lediglich auf Ebene des Mutterunternehmens, in Sachanlagen und in einem Umfang von ca. 23.119 T€ getätigt worden. Das Investitionsvolumen auf Konzernebene beträgt somit ebenfalls 23.119 T€. Die Investitionen wurden überwiegend in den Bereichen Infrastruktur und Fahrzeugbeschaffung (21.128 T€), Fahrbetrieboptimierung (1.471 T€) und Fahrgastkommunikation (313 T€) getätigt. Die finanziellen Mittel im Konzern sind im Vorjahresvergleich um 1.594 T€ gesunken. Bei der Muttergesellschaft beträgt die Minderung 1.535 T€. Die Minderung ist im Wesentlichen begründet durch eine Rückführung kurzfristiger Fremdmittel. Im Vorjahresvergleich ist die Höhe der Bilanzsumme um 19.248 T€ auf 93.183 T€ gestiegen. Bei der Muttergesellschaft ergibt sich eine Steigerung um 19.305 T€ auf 93.310 T€. Unter Berücksichtigung der von den Gesellschaftern in 2021 im Rahmen der Ergebniskonsolidierung in die Kapitalrücklage geleisteten Zahlungen beträgt die Eigenkapitalquote (ohne Sonderposten) des Konzerns 13,09 % (Vorjahr 15,18 %). Beim Mutterunternehmen beträgt die Eigenkapitalquote (ohne Sonderposten) 13,05 % (Vorjahr 15,14 %). FinanzlageDie Finanzierung der Investitionen des Berichtsjahres erfolgte grundsätzlich durch die Aufnahme von Bankdarlehen, durch Zuschüsse, sowie aus Eigenmitteln und Liquiditätsmitteln der Gesellschafter im Rahmen der gesellschaftsvertraglich geregelten Ergebniskonsolidierung. Bei den bis zum Ende des Geschäftsjahres in Anspruch genommenen Finanzierungsdarlehen ergibt sich nach Neuzugängen und planmäßigen Tilgungen in Höhe von 4.805 T€ am Ende des Berichtsjahres noch ein Darlehensbestand in Höhe von 38.345 T€. Dieser Darlehensbestand betrifft nur das Mutterunternehmen. Die Entwicklung der liquiden Mittel wird monatlich geplant und überwacht. Wesentliche Zielsetzung dieser Planung ist die rechtzeitige Feststellung von unterjährigen zeitlichen Verschiebungen bei Zu- und Abgängen liquider Mittel, bzw. die Sicherstellung der permanenten Zahlungsbereitschaft des Unternehmens. Die Finanzierung des Mutterunternehmens RVK ist aus heutiger Sicht - auf Grund der unterjährigen laufenden Abschlagszahlungen der Eigentümer und der gesellschaftsvertraglich getroffenen Regelungen zum Verlustausgleich (auf Gebietskörperschaften bezogene Abrechnung, Betriebskostenzuschüsse) - in ausreichendem Umfang gesichert. Die auf Gebietskörperschaften bezogene Abrechnung der Verkehrsleistungen und aller damit zusammenhängenden, durch die RVK erbrachten Dienstleistungen, z. B. Planung, Service, Vertrieb, Personalbetreuung und Kommunikation, ist unverändert eine sachgerechte Grundlage für die Verteilung von Erträgen und Aufwendungen. Negative Ergebnisse der RVK GmbH werden auf Grund der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bis zur dort festgelegten Höhe von den jeweils betroffenen Gebietskörperschaften als unmittelbare Gesellschafter direkt oder mittelbar über eigene Beteiligungsgesellschaften ausgeglichen. Im Berichtsjahr 2021 ergibt sich bei der RVK GmbH auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (=kurzfristig verfügbare Mittel) die folgende Kapitalflussrechnung:
ErtragslageDas negative Betriebsergebnis 2021 in Höhe von rd. -1.034 T€ (Mutterunternehmen -901 T€) ist u. a. immer noch geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Im Vergleich mit den Planwerten für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich beim Betriebsergebnis eine Minderung in Höhe von -1.031 T€. Bei den Linienverkehren nach § 42 PBefG ist im Planvergleich ein Rückgang um 17,14 % (-4.181 T€) zu verzeichnen, bei den Leistungen für andere Verkehrsunternehmen ergibt sich eine Minderung in Höhe von 3,97 % (-742 T€). Im Finanzergebnis wird für den Konzern und für das Mutterunternehmen jeweils ein negativer Wert in Höhe von -417 T€ ausgewiesen. Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen geprägt durch lfd. Zinszahlungen im Rahmen der bestehenden Investitionsdarlehen. Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.477 T€ (Konzern und Muttergesellschaft jeweils in gleicher Höhe). Bei den nachfolgenden Darstellungen wurden Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen eliminiert. Eine Erhöhung in Höhe von insgesamt ca. 124 T€ auf 44.384 T€ ergibt sich bei den Umsatzerlösen (Konzern und Muttergesellschaft jeweils in gleicher Höhe). In den einzelnen Verkehrsarten sind Zugänge und Rückgänge zu verzeichnen. Diese betragen im Bereich der Linienverkehre nach § 42 PBefG -7,0 %, bei den Sonderlinienverkehren nach § 43 PBefG +231,0 %, beim freigestellten Schülerverkehr -14,5 % und bei den Fahrleistungen für andere Verkehrsunternehmen +8,7 %. Die Rückgänge sind im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Flutkatastrophe in den drei Landkreisen Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis verursacht worden. Eine Minderung um 95 T€ (-12,2 %) - nach Abgrenzung von periodenfremden Erstattungen - ist bei den Abgeltungen nach SGB IX festzustellen. Die im Berichtsjahr erzielten Einnahmen im Rahmen des § 11 und des § 11a ÖPNVG NRW belaufen sich nach Abgrenzung von periodenfremden Zuflüssen auf insgesamt 1.692 T€ (+4,79 %). Im Zusammenhang mit Corona bedingten Umsatzrückgängen wurden im Berichtsjahr Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.200 T€ (Vorjahr 2.718 T€) aus dem Covid-19 Rettungsschirm vereinnahmt. Die Betriebsaufwendungen haben sich auf Konzernebene gegenüber dem Vorjahr um ca. 8.441 T€ auf 86.487 T€ erhöht. Beim Mutterunternehmen ergibt sich eine Steigerung um 8.422 T€ auf 86.354 T€. Eine Steigerung ergibt sich auf Konzernebene auch bei den Personalkosten. Diese beträgt insgesamt 1.998 T€. Beim Mutterunternehmen ist eine Zunahme um 2.081 T€ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Eine Betrachtung der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Personen ergibt im Konzern eine Steigerung um insgesamt 42 Personen. Dies betrifft ausschließlich das Mutterunternehmen und ist im Wesentlichen begründet mit der Übernahme von Liniengenehmigungen der Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. KG (KGW) im 3. Quartal des Berichtsjahres. Der Materialaufwand ist auf Konzernebene gegenüber dem Vorjahr um 3.885 T€ gestiegen. Auf der Ebene des Mutterunternehmens ergibt sich ebenfalls eine Steigerung in Höhe von 3.885 T€, welche im Wesentlichen durch entsprechende Zunahmen im Bereich der Wartungs- und Werkstattleistungen, Auftragsunternehmerleistungen und des Dieseleinkaufs begründet ist. Bei den Abschreibungen ergibt sich aufgrund der Zugänge im Anlagevermögen im Berichtsjahr eine Erhöhung um 2.224 € auf insgesamt 8.096 T€. Dies betrifft ausschließlich das Mutterunternehmen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Konzern um 334 T€ und auf der Ebene der Muttergesellschaft um 232 T€ gestiegen. Bankzinsen (langfristig) wurden im Berichtsjahr in Höhe von 401 T€ (Vorjahr 428 T€) aufgewendet. Diese betreffen vollumfänglich die Muttergesellschaft. Zinserträge konnten aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 durchgängig zu zahlenden Negativzinsen nicht erwirtschaftet werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als geordnet bezeichnet werden. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtEinnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Sieg Nach der Kündigung der Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. KG (KGW) durch die VRS GmbH zum 30.06.2021 und der zeitraumparallelen Unterzeichnung des Einigungsvertrages der verbliebenen Verkehrsunternehmen konnten alle aus der Verkehrserhebung 2009 noch offenen, die RVK-betreffenden, Abrechnungen gestellt und beglichen werden. Noch offene Beträge der KGW haben für die RVK aufgrund des Vergleichsvertrages keine negative Relevanz. Allerdings hat die KGW ihrerseits die nach der Kündigung erwartete Klagewelle losgetreten. Um perspektivisch die beiden Abrechnungsgemeinschaften "regulärer Beirat" und "Gruppe der Vergleichsparteien" wieder zu vereinen, sind weitere vertragliche Regelungen sowie Regelungen zu Fortschreibung der Ergebnisse der Verkehrserhebung 2018 für die Folgejahre erforderlich. Ebenso wird an einem neuen Einnahmeaufteilungs-Vertrag sowie an der Vorbereitung einer neuen Verkehrserhebung gearbeitet. Die finalen Ergebnisse der Verkehrserhebung 2018, insbesondere die neuen Jahresabrechnungen 2018 ff, werden in 2022 erwartet. In den bislang bekannt gewordenen Tendenzen sind die Auswirkungen für die RVK zwar insgesamt positiv, allerdings mit deutlichen Unterschieden bezogen auf die jeweiligen Aufgabenträgergebiete. Dabei spielen vor allem Fahrleistungsausdehnungen insb. im Rhein-Sieg-Kreis, die Ablösung von Direktzuscheidungen aus dem SchülerTicket im Kreis Euskirchen und diverse Linientausche eine Rolle. In Köln werden die Einnahmen rückwirkend ab 2018 direkt der KVB zugeschieden. Der Ausgleich der von der RVK an die KVB bereits geflossenen Beträge erfolgt bilateral zwischen beiden Unternehmen. Frühzeitige Erkennung von Risiken und Chancen (Risiko- und Chancen-Management) Um die für das Unternehmen und den Konzern wesentlichen Risiken und Chancen frühzeitig identifizieren zu können sowie zur Steuerung und Bewältigung der Risiken hat die Konzern-Geschäftsführung ein Risiko- und Chancen-Management-System eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil dieses Systems ist ein Risiko- und Chancen-Katalog, der alle wesentlichen Risiken und Chancen der einzelnen Konzernbereiche umfasst und in dem auch entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen enthalten sind. Zum Ende des Berichtsjahres sind u. a. die nachfolgenden, wesentlichen Risiken Bestandteil des Risiko- und Chancen-Kataloges. Die Darstellung der Risiken erfolgt in der Reihenfolge einer abnehmenden Bedeutung für die Gesellschaft.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit der o.g. Risiken beträgt mehr als 50 %. Den Risiken stehen u. a. die folgenden Chancen gegenüber
Zu Entwicklungen und Handlungen im Hinblick auf Chancen und Risiken wird auch auf die entsprechenden Berichterstattungen in anderen Teilen des Lageberichtes verwiesen. Der Aufsichtsrat der RVK wird in regelmäßigen Abständen unterrichtet. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Risiko- und Chancen-Managements, der Vereinbarungen mit Aufgabenträgern bzw. Gesellschaftern über Zuschüsse und auf Grundlage des beschriebenen gesellschaftsvertraglich geregelten Verlustausgleichs durch die Eigentümer des Konzerns, der liquiditätswirksame Zahlungen in das Eigenkapital zum Ausgleich entstandener bzw. zukünftig entstehender Jahresfehlbeträge vorsieht, sind derzeit keine den Bestand des Konzerns gefährdenden Entwicklungen zu verzeichnen. Corona Pandemie Der ÖPNV-Rettungsschirm mit Ausgleich von Fahrgeldverlusten (an die Aufgabenträger zur Weiterreichung an die RVK) führte auch im Geschäftsjahr 2021 dazu, dass Fahrgeldverluste weitgehend ausgeglichen werden konnten. Dennoch stellten umfassende Vorsorgemaßnahmen (verstärkte Home-Office Ressourcen, Hygienemaßnahmen) sowie die Sicherstellung der Arbeitsabläufe unter Corona-Bedingungen auch weiterhin eine wirtschaftliche Belastung dar. Ukraine Krise Die aufgrund der Ukraine Krise sehr stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise führen seit Februar 2022 zu erheblichen Mehrausgaben in diesem Bereich. Insoweit wird es auch zu entsprechenden Abweichungen im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2022 kommen. Vermögenslage, Finanz- und Ertragslage Für das Jahr 2022 wird lt. beschlossenem Wirtschaftsplan der RVK ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von ca. 460 T€ erwartet. Der Planwert für die Linienverkehre gem. § 42 PBefG beträgt 27.350 T€, bei den Auftragsleistungen für andere Verkehrsunternehmen beträgt die Prognose 20.700 T€. In der Planung ist die vorzeitige Beendigung der Restrukturierung in Folge der Beendigung des Fahrleistungsauftrags für die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH zum 31. Dezember 2018 mit Abschluss des Geschäftsjahres 2022 berücksichtigt. Die zu erwartende Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahres 2022 kann aus jetziger Sicht als geordnet bezeichnet werden. Die geplanten Gesamtfahrleistungen des Konzerns für das Jahr 2022 liegen in einer Größenordnung von rd. 22,6 Mio. Wagenkilometer. Diese Größenordnung betrifft die Ebene der Muttergesellschaft. In den Gesamtfahrleistungen sind die Fahrleistungen gem. § 42 PBefG mit 17,6 Mio. Wagenkilometern und die Auftragsleistungen für andere Verkehrsunternehmen mit 4,9 Mio. Wagenkilometern enthalten. Erklärung zur Unternehmensführung gem. §§ 289f, 315d HGB Mit Datum vom 01. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Durch die gesetzlichen Neuregelungen zur Geschlechterquote und zu den verbindlichen Zielgrößen soll mittelfristig eine signifikante Verbesserung des Frauenanteils an Führungspositionen der Privatwirtschaft erreicht werden. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind zur Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte sogenannte "Zielgrößen" festzulegen und zwar für die Führungsebenen und den Aufsichtsrat. In Bezug auf den Aufsichtsrat eines Unternehmens besteht die Verpflichtung der Gesellschaft zur Festlegung eines Frauenanteils im Aufsichtsrat. Die Festlegung soll durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. In Bezug auf die Führungsebenen der Gesellschaft obliegt diese Aufgabe der Geschäftsführung. Eine Mindestzielgröße ist jedoch nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sich die Zielvorgaben selbst setzen und sich dabei an ihren Unternehmensstrukturen ausrichten. In Bezug auf den Aufsichtsrat der RVK gilt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Gesellschafter bestellt werden. Da die Mitglieder des Aufsichtsrates von den einzelnen Gesellschaftern bestellt bzw. von der Belegschaft gewählt werden, konnte die Gesellschafterversammlung bei einer anstehenden Neubestellung lediglich Empfehlungen an die Gesellschafter bzw. an die Arbeitnehmer aussprechen. Die Gesellschafterversammlung der RVK hat am 14. Dezember 2015 beschlossen: "Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Regionalverkehr Köln GmbH wird eine Zielgröße für den weiblichen Anteil der Mitglieder von einem Mitglied festgelegt." In Bezug auf die oberen Führungsebenen wurde festgestellt, dass die Gesellschaft derzeit nur über einen Geschäftsführer verfügt. Bei nur einem einzigen Geschäftsführer erübrigt sich aber die Festlegung einer Zielgröße. Die Geschäftsführung der RVK ist jedoch gem. § 36 GmbHG verpflichtet, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils festzulegen. Die Geschäftsführung hat hierzu am 29. September 2015 eine Festlegung getroffen. Mit Festlegung der Geschäftsführung ist nunmehr eine Zielgröße von 25 % für die zweite und dritte Führungsebene festgelegt.
Köln, 10. Mai 2022 Regionalverkehr Köln GmbH Dr. Marcel Frank, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Zusammengefasster Anhang und Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben zum Jahres- und Konzernabschluss(1) Konzernabschluss und Jahresabschluss des Mutterunternehmens Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK), Köln, werden im Folgenden zusammengefasst erläutert. Soweit nicht besonders vermerkt, gelten die Aussagen für beide Abschlüsse. Die Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK) weist zum Abschlussstichtag die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf und hat als Mutterunternehmen wegen Überschreitung der Schwellenwerte gemäß § 293 HGB einen Konzernabschluss aufgestellt. Jahres- und Konzernabschluss sind nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. bzw. §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um die Posten "Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert. Darüber hinaus wurde die Bilanz um den "Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse" erweitert. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBI. I S. 193), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBI. I S. 1245), wurde beachtet. B. Konsolidierung, Anteilbesitz(2) Konsolidierungskreis In dem Konzernabschluss wird neben der Muttergesellschaft die RBR Regio-Bus-Rheinland GmbH, Köln, einbezogen, die unter einheitlicher Leitung der Muttergesellschaft steht. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Regionalverkehr Köln GmbH, Köln, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. (3) Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung (Verrechnung des Buchwertes einer Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital der Gesellschaft) wird nach der Buchwertmethode vorgenommen. Die Erstkonsolidierung des einbezogenen Tochterunternehmens erfolgte auf den 01. Januar 2001 sowie mit dem Erwerb weiterer Anteile auf den Erwerbszeitpunkt. Es wird von der Übergangsregelung des Artikel 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB Gebrauch gemacht. Demnach bleiben Erstkonsolidierungen, die vor dem Übergangszeitpunkt 01. Januar 2010 nach der Buchwertmethode abgebildet worden sind, unberührt. In den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die auf Lieferungen einbezogener Unternehmen beruhen, werden mit den Konzernanschaffungskosten bewertet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen wurden eliminiert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften(4) Vermögensgegenstände und Schulden werden einheitlich nach den für die Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK) maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt und bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden linear zu Anschaffungskosten und Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern (Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 20 Jahre, Sachanlagen zwischen 3 und 33 Jahren) bewertet. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten sowie Kraftomnibusse, Haltestellen und Außenanlagen werden linear unter Zugrundelegung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen bei Maschinen und maschinellen Anlagen sowie andere Anlagen (einschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgen linear. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und 800,00 € werden grundsätzlich voll abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse werden in einem Sonderposten passivisch ausgewiesen und entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich das Tochterunternehmen RBR. Die Bewertung erfolgt in Höhe der Anschaffungskosten. Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen, der sonstigen Vermögensgegenstände und der flüssigen Mittel erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Sämtliche Forderungen sind zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Uneinbringliche Forderungen sind abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Darüber hinaus wird dem Ausfallrisiko durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung der entsprechenden Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre - bezogen auf die Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung - abgezinst. Ausgangszahlungen für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag sind mit ihrem Nominalbetrag aktiviert und werden in den Zeitperioden, zu denen sie wirtschaftlich gehören, aufgelöst. Eingangszahlungen für Erträge nach dem Bilanzstichtag sind mit ihrem Nominalbetrag passiviert und werden in den Zeitperioden, zu denen sie wirtschaftlich gehören, aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und Jubiläumszuwendungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen für die Pensionsrückstellung dienen die anerkannten Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde bei der Ableitung des Diskontierungszinssatzes von einer mittleren Duration von 15 Jahren ausgegangen. Zum 31. Dezember 2021 wurde von der Deutschen Bundesbank der Zinssatz von 1,87% p. a. (10-Jahres-Durchschnittszinssatz) ermittelt. Zusätzlich ist der 7-Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,35% p.a. zugrunde zu legen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen der Ermittlung und Zugrundelegung des 10-Jahresdurchschnitts und des 7-Jahresdurchschnitts beträgt 52.945,00 € (Vorjahr 77.033,00 €). Die Pensionsrückstellungen werden für Aktive nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als Finanzierungsalter wird das in der Versorgungszusage genannte Lebensjahr als Pensionsalter zugrunde gelegt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses des Versorgungsberechtigten unter Beibehaltung der Pensionsanwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalles werden die Pensionsrückstellungen mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung von möglichen Rentenanpassungen bewertet. Zur Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen wird ein Rententrend von 1,0 % p.a. der Vorjahresrente bei der Bewertung der Rückstellungen eingerechnet. Die Rückstellungsberechnungen für die Jubiläumsverpflichtungen erfolgen auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G, mit einem Rechnungszins von 1,35% in der Handelsbilanz. Dabei ergibt sich der handelsrechtliche Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Dezember des Berichtjahres auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Fluktuation wird - unter Verwendung der alters- und dienstzeitabhängigen Wahrscheinlichkeiten der Heubeck-Richttafeln G - mit einem Niveaufaktor von 2,00 (entsprechend einer Gesamtfluktuationsrate von 7,5% p. a.) berücksichtigt. Als rechnungsmäßiges Endalter gilt der frühestmögliche Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Aufwendungen und Erträge sind ordnungsgemäß abgegrenzt. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung(5) Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens bei der Muttergesellschaft und im Konzern (Anlagenspiegel bzw. Konzern-Anlagenspiegel) sind als Anlagen dem Anhang beigefügt. Im Berichtsjahr erfolgen ausschließlich planmäßige Abschreibungen. (6) Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft ist alleinige Anteilseignerin der Regio-Bus-Rheinland GmbH (RBR), Köln, mit einem Stammkapital von 200.000,00 € und einem Eigenkapital von 241.694,59 €. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 einen Gewinnvortrag von 14.220,59 € aus. Das Jahresergebnis der Gesellschaft (-132.812,90 €) wurde aufgrund des in 2004 (zuletzt geändert am 27. Oktober 2014) abgeschlossenen Ergebnisübernahmevertrages durch die Muttergesellschaft ausgeglichen. (7) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Mitzugehörigkeitsvermerk) in Höhe von 3.425.555,82 € (Vorjahr 3.120.310,85 €). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (8) Eigene Anteile Die Gesellschaft hält in Höhe eines Nennwertes von 357.920,00 € eigene Anteile. (9) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage betrifft andere Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Kapitalrücklage wie folgt entwickelt:
Die sich im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierung ergebenden Geschäfts- und Firmenwerte (2.871,31 €) wurden in Vorjahren im Konzern offen mit der Kapitalrücklage verrechnet (§ 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F.). (10) Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
(11) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
(12) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Sicherungsübereignung von Anlagegegenständen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Mitzugehörigkeitsvermerk). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten in Höhe von 765.598,58 € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der verbleibende Betrag entfällt auf eine Darlehensverbindlichkeit (6.676.833,34 €) und die Erstattung aus einer Überzahlung (20.000,00 €). Für ein Darlehen der Stadtverkehr Euskirchen GmbH wurden 23 Busse mit Erdgasantrieb sicherheitsübereignet. (13) Rechnungsabgrenzungsposten Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Erlöse aus dem Verkauf von Zeitkarten (Wochen- und Monatstickets), Mehrfahrtenkarten bzw. um den Anteil, der auf das Folgejahr entfällt und um zwei Baukostenzuschüsse eines Mieters, der über Nutzungszeiträume von 10, 15 und 20 Jahren aufgelöst wird. (14) Umsatzerlöse
(15) Sonstige betriebliche Erträge Der Ausweis enthält mit 1.797 T€ (Vorjahr 881 T€) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für enthaltene Investitionszuschüsse und 33.289 T€ (Vorjahr 27.297 T€) Betriebskostenzuschüsse und entfällt jeweils vollumfänglich auf die Muttergesellschaft. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns enthalten außerdem periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 104 T€ (Vorjahr 51 T€). Hiervon betreffen 104 T€ (Vorjahr 37 T€) die Muttergesellschaft. Weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 27 T€ (Vorjahr -283 T€) resultieren im Wesentlichen aus der Erstattung von Umlagevorauszahlungen des Bus-Haftpflichtversicherers, sowie Rückerstattungen im Bereich der Bus-Wartungsverträge bei der Muttergesellschaft. Im Zusammenhang mit Corona bedingten Umsatzrückgängen wurden im Berichtsjahr Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.200 T€ (Vorjahr 2.718 T€) aus dem Covid-19 Rettungsschirm vereinnahmt. Dennoch stellten umfassende Vorsorgemaßnahmen (verstärkte Home-Office Ressourcen, Hygienemaßnahmen) sowie die Sicherstellung der Arbeitsabläufe unter Corona-Bedingungen auch eine wirtschaftliche Belastung dar. (16) Periodenfremde Aufwendungen Periodenfremde Aufwendungen waren im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 83 T€ (Vorjahr 90 T€) zu verzeichnen. (17) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinserträge konnten aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 durchgängig zu zahlenden Negativzinsen im Konzern nicht erwirtschaftet werden. Der ausgewiesene Betrag in Höhe von 14 T€ betrifft die Diskontierung von Rückstellungen bei der Muttergesellschaft. (18) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Bereich der Zinsaufwendungen im Konzern in Höhe von insgesamt 431 T€ betreffen 30 T€ (Vorjahr 41 T€) die Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei der Muttergesellschaft sind Zinsaufwendungen in Höhe von 431 T€ ausgewiesen. Die Diskontierung von Rückstellungen bei der Muttergesellschaft beträgt 30 T€ (Vorjahr 41 T€). E. Sonstige Angaben(19) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Verwaltungsräume in Köln besteht ein Mietvertrag mit jährlichen Mietkosten von ca. 660 T€. Aus bei der Muttergesellschaft bestehenden Leasingverträgen bestehen über die verbleibende Laufzeit Verpflichtungen in Höhe von 502 T€. Die finanziellen Verpflichtungen aus Wartungsverträgen belaufen sich (über die verbleibende Laufzeit) auf 24.310 T€. Es bestehen diverse Verträge mit Auftragsunternehmern, deren Vergütung jeweils abhängig von den geleisteten km bzw. Stunden ist. Eine betragsmäßige Bezifferung der finanziellen Verpflichtung kann daher nicht erfolgen. Der Aufwand aus Auftragsunternehmervergütungen betrug in 2021 bei der Muttergesellschaft 15.778 T€. (20) Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beträgt für Prüfungsleistungen bei der Muttergesellschaft 42 T€, für sonstige Leistungen 56 T€ und 4 T€ für die Erstellung der Steuererklärungen 2021. Für die Tochtergesellschaft beträgt das Honorar für Prüfungsleistungen 3 T€ und 3 T€ für die Erstellung der Steuererklärungen 2021. (21) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
(22) Firmensitz, Handelsregister Firmensitz der Regionalverkehr Köln GmbH ist Köln. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 7432 geführt. (23) Geschäftsführung
Die Gesamtbezüge gem. § 314 Nr. 6 HGB betragen 228 T€ und enthalten die Gesamtbezüge bei der Muttergesellschaft in gleichlautender Höhe (§ 285 Nr. 9a HGB). Die Bezüge ehemaliger Geschäftsführer belaufen sich auf 58 T€ (Vorjahr 27 T€). Pensionsrückstellungen für ehemalige Geschäftsführer sind in Höhe von 911 T€ (Vorjahr 961 T€) bilanziert. (24) Aufsichtsrat An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 21 T€ (Vorjahr 20 T€) vergütet. Die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder haben folgende Gesamtbezüge erhalten (Angaben ohne Umsatzsteuer).
(25) Jahresabschluss der Tochtergesellschaft Hinsichtlich der Offenlegung macht die Tochtergesellschaft RBR von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. (26) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn (823 T€) auf neue Rechnung vorzutragen. (27) Vorgänge von besonderer Bedeutung / Nachtragsbericht Die aufgrund der Ukraine Krise sehr stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise führen seit Februar 2022 zu erheblichen Mehrausgaben in diesem Bereich. Insoweit wird es auch zu entsprechenden Abweichungen im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2022 kommen.
Köln, 10. Mai 2022 Regionalverkehr Köln GmbH Dr. Marcel Frank, Geschäftsführer Konzern-Anlagenspiegel
Konzern-Kapitalflussrechnung 2021
Konzerneigenkapitalspiegel 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK), Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK), Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, der mit dem Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst ist, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Regionalverkehr Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung (RVK), der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 13. Mai 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer ppa. Tim Jankowski, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat während des Berichtsjahres die Geschäftsführung der Gesellschaft sowie des Konzerns auf Grund von vierteljährlich erstatteten schriftlichen Berichten gem. § 90 Abs. 2 Nr. 3 AktG überwacht. Darüber hinaus hat er in vier Aufsichtsratssitzungen ergänzende schriftliche und mündliche Berichterstattungen der Geschäftsführung über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns entgegengenommen und über die Geschäfte besonderer Bedeutung beschlossen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sind unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts und des Konzern-Lageberichtes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Köln geprüft worden. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke wurden uneingeschränkt erteilt. Den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses bzw. des Konzernabschlusses bzw. des Lageberichtes und des Konzern-Lageberichtes stimmt der Aufsichtsrat nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer und der Geschäftsführung zu. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 werden vom Aufsichtsrat gebilligt.
Köln, 08. Juni 2022 Landrat Stephan Santelmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates Feststellung des Jahresabschlusses und Genehmigung des KonzernabschlussesIn der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 08. Juni 2022 ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 genehmigt worden. Des Weiteren ist beschlossen worden, die Ergebniszuweisung entsprechend § 19 des Gesellschaftsvertrags unter Anrechnung der unterjährig geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 708.000,00 € insoweit auszugleichen, als sich nach der "Ergebniskonsolidierung 2021 nach auf Gebietskörperschaften bezogener Ergebnisrechnung" eine Unterdeckung ergibt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 8. Juni 2022 gebilligt. |
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