CMS Cross
Media Solutions GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
642.579,21 |
640.415,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15,00 |
15,00 |
| II.
Sachanlagen |
642.564,21 |
640.400,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
459.506,14 |
443.258,31 |
| I.
Vorräte |
94.842,00 |
112.296,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.675,96 |
151.617,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
110,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211.988,18 |
179.345,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.310,71 |
12.705,28 |
| Aktiva |
1.115.396,06 |
1.096.378,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
695.197,61 |
645.396,26 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
20.000,00 |
20.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-5.000,00 |
-5.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
670.197,61 |
620.396,26 |
| davon
Gewinnvortrag |
620.396,26 |
789.331,82 |
| B.
Rückstellungen |
63.941,00 |
47.241,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
356.257,45 |
403.741,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
185.149,45 |
157.077,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
171.108,00 |
246.664,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
37.036,95 |
35.036,95 |
| Summe
Passiva |
1.115.396,06 |
1.096.378,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CMS Cross Media Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Würzburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Würzburg unter HRB 11969
eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der CMS Cross Media Solutions
GmbH, Würzburg, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der für
Kapitalgesellschaften geltenden
ergänzenden Vorschriften
aufgestellt. Die Gesellschaft gilt
gemäß § 267 Abs. 2 HGB zum
31. Dezember 2023 als kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
Die Geschäftsführung hat gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung des
Lageberichts verzichtet. Des Weiteren wurden die
Erleichterungen der § 274a und § 288 Abs. 1 i. V.
m. § 285 HGB sowie des § 286 Abs. 4 i. V. m
§ 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der vollständigen Ergebnisverwendung
aufgestellt.
2.2 Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
orientieren sich im Rahmen der Grundsätze
ordnungsmäßiger Bilanzierung an den
handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften.
Die Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs.
1 Satz 1 HGB, die Bilanzierungs- und
Bewertungsstetigkeit nach § 284 Abs. 2
HGB sowie die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nach
§ 265 Abs. 2 Satz 1 HGB sind gegeben.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die formale Darstellung der Bilanz
entspricht den derzeitigen Bestimmungen des
Handelsrechts.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen vorhersehbaren Risiken nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
2.3 Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB).
Der aktivierte entgeltlich erworbene Firmenwert wurde
über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von fünf Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist v. a. durch die
langfristig angelegten Kundenbeziehungen
begründet.
Bei Zugängen des beweglichen
Sachanlagevermögens wurde die planmäßige
Jahresabschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis) nach
der linearen Methode verrechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden nach
§ 6 Abs. 2 EStG bewertet. Im Geschäftsjahr wurden
Zugänge bis EUR 800,00 voll abgeschrieben. Ihr Abgang
wird nach Ablauf von fünf Jahren unterstellt.
Die für Abschreibungen des Anlagevermögens
zugrunde liegende Nutzungsdauer verteilt sich wie folgt:
I.
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
1. entgeltlich
erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und
Werten
|
3 Jahre
|
|
2. Geschäfts- oder
Firmenwert
|
5 Jahre
|
II.
|
Sachanlagen
|
|
|
1. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
1-7 Jahre
|
Vorräte
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten im Sinne von § 255 HGB
bewertet, die Einzelkosten für Material
und Lohn sowie Material- und
Fertigungsgemeinkosten und den
fertigungsbedingten Werteverzehr des
Anlagevermögens beinhalten.
Fremdkapitalzinsen werden nicht
einbezogen. Gegebenenfalls erfolgt die
Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
(verlustfrei).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
werden unter Abzug gebotener Wertberichtigungen zum
Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
eines pauschalen Abschlags berücksichtigt.
Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Bewertung der Kasse und der Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
2.4 Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle vorhersehbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB)
angesetzt.
3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
3.1 Passiva
Eigenkapital
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Würzburg unter der Nr. HRB 11969 mit
einem gezeichneten Kapital von nom. EUR
25.000,00 eingetragen.
Der Nennbetrag der im Geschäftsjahr 2022 nach
§ 33 GmbHG erworbenen eigenen Geschäftsanteile
wurde in einer Vorspalte vom gezeichneten
Kapital offen abgesetzt und der Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und
Anschaffungskosten mit einer im
Geschäftsjahr von der
Gesellschafterversammlung
dafür beschlossen freien
Gewinnrücklage verrechnet
(§ 272 Abs. 1a Sätze 1 und 2 HGB).
4. Ergänzende Angaben
4.1 Personal gem. § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich
(ohne Geschäftsführer und Auszubildende) 15
(i. V. 16) Arbeitnehmer beschäftigt.
4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem.
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen, unwesentlichen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
5. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Unterzeichnung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 durch das
Geschäftsführungsorgan:
Würzburg,
15.01.2024
gez.
Konstantin Amrehn
gez.
Sylvia Soosaar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2025
festgestellt.
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