KVG Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbH
Selbe AdressePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Ernst seit 4.2.2026 | Prokura |
Dirk Joris seit 27.1.2020 | Prokura |
Andreas Michel seit 27.10.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Saarlouis | 120.00% |
KVS Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis Verwaltungs-Aktiengesellschaft | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KVS GmbHSaarlouisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Grundlagen der GesellschaftGegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags die Beförderung von Personen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Das Verkehrsunternehmen wurde Ende 2001 von der KVS AG auf die damals neu gegründete KVS GmbH übertragen. Die KVS GmbH hält 100 % des Stammkapitals der KVG mbH. Die KVS GmbH, die KVS AG und die KVG mbH sind verbundene Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB. Mutterunternehmen ist die Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft des Landkreises Saarlouis mbH (VEB). Das Stammkapital beträgt 40.000,00 EUR. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge weiterhin hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,7 % höher. Das BIP war im Jahr 2023 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1%. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung legte im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Kraftfahrzeughandel und Verkehrsbereich leicht zu. Geschäftsverlauf Bei den Fahrgeldeinnahmen im saarVV ist stichtagsbezogen zum 31.05.2024 im Vergleich (2019/2024) ein Rückgang von 9,27 % zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Fahrgeldeinnahmen rd. 1 % geringer und liegen damit weiterhin unter dem Niveau des Jahres 2019, zumal am 01.05.2023 das bundesweit gültige Deutschland-Ticket eingeführt wurde. Die Finanzierung der Einnahmeausfälle aufgrund des Deutschland-Tickets ist vom Bund und den Ländern mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3 Mrd. Euro für das Jahr 2024 abgesichert. Für die jährliche Tarifanpassung wird als Berechnungsbasis ein Kostenindex angewendet, der von der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS GmbH) ermittelt und vom Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) bestätigt wird. Nachdem die beabsichtigte Tarifanpassung vom Verbundausschuss (VBA) beschlossen ist, wird der ZPS zur Zustimmung (§ 5 Allg. VorschriftAusglVerbundtarif - Ausgleich für unterlassene Tariferhöhungen) unterrichtet. Erst nach der Zustimmung durch den ZPS dürfen Genehmigungsanträge beim saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) gestellt werden. Zum 01.01.2024 ergibt sich über alle saarVV-Tarife eine tabellarische Erhöhung um durchschnittlich 7,81 %. Ein Ausgleich erfolgt jeweils bezogen auf die Netto-Fahrgeldeinnahmen. Auf Basis der Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2020 (Stromdaten 2019) wurde im Jahr 2021 eine Einnahmeaufteilungsvereinbarung (EAV) im saarVV berechnet. Für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2024 gilt für die KVS GmbH ein Schlüssel von 12,84 %. Für das Jahr 2025 ein Nachtrag zum EAV vorbereitet. Für das Jahr 2026 ist ein neuer Einnahmeaufteilungsvertrag in Planung, wofür seit Anfang 2024 regelmäßige Datenerfassungen (CheckIn-Daten) durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden auf Weisung des saarländischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit turnusmäßige Fahrgastzählungen im Liniennetz der KVS GmbH durchgeführt, die zur Ermittlung des betriebsindividuellen Schwerbehindertenquotienten für die Jahre 2023 und 2024 zum Ansatz kommen. Plan-Ist-Vergleich Der Wirtschaftsplan 2023 sah einen Jahresfehlbetrag von 3.306 TEUR vor. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.534 TEUR. Ursächlich für die Planüberschreitung in Höhe von 1.772 TEUR waren hauptsächlich höhere periodenfremde sonstige betriebliche Erträge aus der Soll-Kosten-Kalkulation (Anreizsystem) für das Jahr 2022. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDas Jahresergebnis und die Netto-Umsatzerlöse stellen die bedeutsamsten finanziellen Steuerungsgrößen dar. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.534 TEUR (Vj. 369 TEUR) erzielt. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 49,3 % (Vj. 63,6%), das Anlagevermögen ist zu 146,7 % (Vj. 222,6%) durch Eigenkapital gedeckt. Die Bilanzsumme hat sich per 31.12.2023 im Vorjahresvergleich um 3.750 TEUR auf 9.928 TEUR erhöht. Für diese Entwicklung ist auf der Aktivseite die Zunahme der Sachanlagen aufgrund der geleisteten Anzahlungen im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur für die BEV-Busse sowie der Guthaben bei Kreditinstituten maßgebend. Auf der Passivseite haben sich insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, das Eigenkapital sowie die sonstigen Verbindlichkeiten erhöht. Die Zunahme des Eigenkapitals resultiert aus der Einstellung von 2.500 TEUR in die Kapitalrücklage durch die Einlage des Gesellschafters VEB. Die Investitionen sind durch Aufnahme eines Bankdarlehens finanziert. Die Brutto-Investitionen der KVS GmbH belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 2.070 TEUR (Vj. 78 TEUR). Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus den Anzahlungen für die Infrastruktur zum Laden von Batterie-elektrischen Bussen. Die Kapitalflussrechnung zeigt, dass die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Investitionstätigkeit vollständig durch den Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit kompensiert werden konnten. Per Saldo ergibt sich eine Zunahme des Finanzmittelfonds in Höhe von 1.696 TEUR. Die Netto-Umsatzerlöse in Höhe von 18.907 TEUR (Vj. 15.349 TEUR) enthalten Umsätze aus der Personenbeförderung in Höhe von 17.893 TEUR (Vj. 13.811 TEUR) sowie sonstige Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen in Höhe von 1.014 TEUR (Vj. 1.538 TEUR). Die sonstigen Erlöse betreffen mit 397 TEUR (Vj. 432 TEUR) Fahrzeugvermietungen an die KVG mbH sowie mit 374 TEUR (Vj. 373 TEUR) den Verkauf von Kraftstoffen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen mit 1.581 TEUR (Vj. 1.062 TEUR) Erträge aus einer Soll-Kosten-Kalkulation betreffend das Geschäftsjahr 2022 auf Basis der beiden öDA des Landkreises Saarlouis. Außerdem werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen Schadenersatzleistungen aus Unfällen in Höhe von 153 TEUR (Vj. 83 TEUR) ausgewiesen. Ferner wurden im Vorjahr Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 4.656 TEUR ausgewiesen, die im Geschäftsjahr 2023 nicht mehr zu verzeichnen waren. Der Materialaufwand enthält hauptsächlich mit 1.658 TEUR (Vj. 2.084 TEUR) den Bezug von Dieselkraftstoff, mit 302 TEUR (Vj. 303 TEUR) den Bezug von für den Verkauf gehaltenem Dieselkraftstoff sowie mit 397 TEUR (Vj. 330 TEUR) Material für Wartung und Unterhaltung. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen insbesondere mit 7.072 TEUR (Vj. 6.904 TEUR) Vergütungen für die Fahrleistungen, die von Auftragsunternehmern für die KVS GmbH erbracht wurden sowie mit 1.084 TEUR (Vj. 1.212 TEUR) die von der KVG mbH erbrachten Fahrleistungen. Der Personalaufwand in Höhe von 8.470 TEUR (Vj. 7.918 TEUR) liegt um 552 TEUR über dem Vorjahreswert. Diese Entwicklung resultiert aus tarifvertraglichen Erhöhungen sowohl im Mantel- als auch im Vergütungstarifvertrag und der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, einer höheren Zuführung zur Rückstellung für nicht genommenen Urlaub sowie dem durchschnittlich höheren Personalbestand. Die Abschreibungen bewegen sich um 12 TEUR über dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Versicherungs- und Kaskoaufwendungen mit 305 TEUR (Vj. 260 TEUR), IT-Kosten mit 227 TEUR (Vj. 224 TEUR), Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten mit 205 TEUR (Vj. 141 TEUR) sowie die Miet- und Nebenkostenabrechnung für die von der KVS AG angemieteten Immobilien mit 484 TEUR (Vj. 472 TEUR). Der zur Beurteilung der Ertragslage heranzuziehende Gesamtaufwandsdeckungsgrad (ohne Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) hat sich auf 93,2% (Vj. 98,3%) verringert. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Personal: Zum Bilanzstichtag hat die KVS GmbH 152 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Arbeitssicherheit: Höchste Priorität gilt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Gesellschaft kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit der Arbeit verbunden sind. Dabei werden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um Verletzungen und Erkrankungen der Mitarbeiter und Dritter zu vermeiden. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu sieben leichten Verletzungen am Arbeitsplatz. Risikomanagement Die KVS GmbH hat verschiedene Risiken identifiziert, die jedoch als gering eingeschätzt wurden. Dazu gehören Betriebsstörungen (Zahlung von Pönalen), Veränderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen und ein möglicher Personalmangel. a) Aufgrund der EU-Verordnung (EU-VO) 1370/2007 ist der Landkreis Saarlouis als sogenannter "Aufgabenträger" für den Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge (öDA) sowie deren Finanzierung zuständig. Die Verordnung empfiehlt die Bündelung von Linien, um eine wirtschaftliche, betriebliche und kundengerechte Verkehrsgestaltung zu erreichen. Die Linienbündelungskonzepte sind als verbindliche Bestandteile in die Nahverkehrspläne aufzunehmen. Die EU-Kommission hat im Juni 2023 neue Auslegungsleitlinien für die EU-VO 1370/2007 veröffentlicht. Mit einer Überarbeitung der bisherigen Leitlinien aus dem Jahr 2014 beabsichtigt die EU-Kommission, dass den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen wird. b) Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts enthält einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxis und den ÖPNV und soll so die dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes aufgreifen. So wurde die neue Verkehrsform "Linienbedarfsverkehr" (§ 44 PBefG) eingeführt, die dem ÖPNV zugeordnet ist. Somit ist es lokalen ÖPNV-Unternehmen möglich, flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren zu können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht die neue Gelegenheitsverkehrsform "gebündelter Bedarfsverkehr" (§ 50 PBefG) die Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen wie etwa Ride Pooling und Sammeltaxis. c) Mit der Richtlinie (EU) 2019/1161 (Clean Vehicles Directive, im Nachfolgenden CVD) zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge soll der Übergang zu emissionsarmer Mobilität gefördert werden. Für öffentliche Auftragsvergaben werden verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen, insbesondere für Busse im ÖPNV, vorgegeben. Die Vorgaben verpflichten die öffentliche Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge emissionsarm oder -frei sein muss. d) Am 01.05.2023 wurde das Deutschland-Ticket (als Nachfolger des 9-Euro-Tickets) eingeführt - digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar. Für 49 Euro im Monat kann der ÖPNV in ganz Deutschland genutzt werden. Dieser Preis bleibt auch für das Jahr 2024 unverändert. Zum 01.01.2025 wird der Preis des Deutschland-Tickets auf 58 Euro pro Monat angehoben. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten hatten sich bereits im November 2023 auf weitere Schritte zur Finanzierung des Deutschland-Ticket verständigt. Wie im Jahr 2023 werden sich Bund und Länder auch im Jahr 2024 mit je 1,5 Mrd. Euro an den Kosten beteiligen. Zusätzlich vereinbarten die Verkehrsminister, im Jahr 2024 Finanzmittel einzusetzen, die im Vorjahr nicht verbraucht wurden. Welche Mehrkosten bei der Finanzierung des Angebots aufgefangen werden müssen, lässt sich allerdings vorab nicht genau beziffern. Sie könnten etwa durch gestiegene Energiepreise und Personalkosten entstehen. Auch deshalb ist offen, wie lange der Preis von 49 Euro bestehen bleibt. In der Aufsichtsratssitzung am 13.09.2023 hat die Geschäftsführung die Risikobewertung zum 31.07.2023 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Hierin wurden interne und externe Risiken für den künftigen Fortbestand des Unternehmens erläutert, aber auch mögliche Vorteile und Chancen aufgezeigt, die die Wettbewerbssituation eröffnet. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Verkehrliche Rahmenbedingungen Das Gesamtnetz des Landkreises Saarlouis besteht aus zwei Teilnetzen, die mittels öDA an das im Mehrheitsbesitz des Landkreises Saarlouis stehende Unternehmen, die KVS GmbH, vergeben worden sind. Die Vergabe des Teilnetzes 1, das sogenannte Stammnetz der KVS GmbH, erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2027 und die des Teilnetzes 2 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2028. Das Teilnetz 2 besteht aus den Kommunen Rehlingen-Siersburg, Schmelz, Lebach und Teilen von Nalbach sowie der Integration der beiden PlusBus-Linien R3 und R5. Im Rahmen der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans ÖPNV im Saarland wurden zum 01.03.2022 PlusBus- und Express-Bus-Linien eingeführt. Die Finanzierung der neuen Verkehre erfolgt aus zusätzlichen Mitteln des MUKMAV. Die KVS GmbH als Betreiber der Linien R3 und R5, erhielt vom Aufgabenträger Landkreis Saarlouis auf Basis der bestehenden Direktvergabe den Auftrag zur Durchführung der angebotenen Verkehrsleistungen. Durch die Verdichtung des Fahrplans erhielt die R3 (Wadern - Nunkirchen - Schmelz - Lebach) den Status "PlusBus". Die R5 bedient sowohl als PlusBus- als auch als Express-Bus-Linie die Strecke Lebach - Dillingen - Saarlouis. Der Landkreis Saarlouis hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 den 5. Nahverkehrsplan verabschiedet. 2. Alternative Antriebe Auf Grundlage der CVD hat die KVS GmbH 2021 ein Gutachten zum Thema "KVS - alternative Antriebe im ÖPNV" erstellen lassen. Der Aufsichtsrat war sich einig, dass keine Alternative zur Umstellung der KVS GmbH hin zu emissionsfreien Bussen besteht und begrüßte die Pläne des Unternehmens den Umstieg auf alternative Antriebsformen anzugehen, insbesondere sollen die Themen, wie mögliche Standorte, Strategische Kooperationspartner sowie Fördermöglichkeiten auf EU-, Bundes- und Landesebene näher beleuchtet werden. Durch den Aufsichtsrat wurden 2021 konkrete Beschlüsse gefasst, die insbesondere die Planung für den Erwerb eines Grundstücks für den Bau eines neuen Betriebshofes in der Umgebung von Saarlouis, die Planung für den Erwerb eines Abstellplatzes für Busse im Bereich Schmelz/Lebach sowie die Stellung von Förderanträgen für die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, als auch der notwendigen Infrastruktur, betreffen. Das geschätzte Investitionsvolumen laut Antrag lag zum damaligen Zeitpunkt bei rd. 13.455 TEUR, das mit rd. 6.222 TEUR gefördert wird (laut Antrag). Der Eigenanteil der KVS GmbH im Rahmen der Gesamtinvestitionen lag in der Planlaufzeit bei voraussichtlich rd. 7.233 TEUR. Die Förderbescheide wurden der KVS GmbH am 11.07.2022 von der Staatssekretärin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr übergeben. Um die Förderbedingungen einzuhalten, dürfen die Bestellungen von Fahrzeugen und die Aufträge zur Herstellung der Infrastruktur erst nach dem Vorliegen der Förderbescheide durchgeführt bzw. vergeben werden. Das Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung von insgesamt 20 Batterie-elektrischen Bussen wurde am 16.12.2022 beendet. Den Zuschlag erhielt der Bushersteller EBUSCO. Die Gesamtinvestitionen betragen netto rd. 15 Mio. Euro. Die ersten beiden Tranchen (8 und 7 BEV-Busse) wurden im Juni bzw. Juli 2024 ausgeliefert. Das Ausschreibungsverfahren zur Herstellung der Ladeinfrastruktur wurde am 17.02.2023 beendet. Den Zuschlag erhielt der Hersteller Siemens. Die Gesamtkosten betragen netto rd. 2,4 Mio. Euro. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juli 2024 erfolgt, nachdem die ersten Batterie-elektrischen Busse geliefert wurden. Darüber hinaus sind die Errichtung des Mittelspannungshausanschlusses Aufwendungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro angefallen, die nicht förderfähig sind. Die zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel als Basis genommenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden nach der Ausschreibung um rd. 2,0 Mio. Euro überschritten. Zahlreiche Faktoren spielen in den Preisanstieg hinein, darunter gestiegene Energiekosten, die schwierige internationale politische Lage, der Arbeitskräftemangel sowie der gestiegene Leitzins. Die Brutto-Gesamtinvestition wird durch Aufnahme eines Bankdarlehens finanziert. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah über alle Fortschritte informiert und in Entscheidungen eingebunden. 3. Neue Linie MSX zum Industriegebiet "Lisdorfer Berg" Am 12.12.2022 startete die neue Linie MSX zum Industriegebiet "Lisdorfer Berg". Die Finanzierung der Linie durch das Saarland (ZPS), die Kreisstadt Saarlouis und den Landkreis Saarlouis (jeweils 50.000 Euro / Jahr) ist auf drei Jahre angelegt. Die drei Partner hoffen, dass sich in diesem Zeitraum genügend Mitarbeiter der im Industriegebiet ansässigen Unternehmen zum Umstieg auf den ÖPNV entscheiden und somit der Betrieb dieser Linie finanziert wird. 4. Zusatzfahrten im Landkreis Merzig-Wadern Der Landkreis Merzig-Wadern hat zusätzliche, landkreisübergreifende Fahrten bestellt. Die KVS GmbH führt diese zusätzlichen Fahrten jeweils zu Schulbeginn und nach Schulende im genehmigten Linienverkehr durch, wie folgt:
Diese Zusatzfahrten werden durch den Landkreis Merzig-Wadern finanziert. 5. Neue Bordrechner im saarVV Die SNS GmbH und die Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen haben im Geschäftsjahr 2024 neue Bordrechner beschafft, um die im Kompetenzcenter Digitalisierung geplanten Projekte, wie z.B. bargeldloses Bezahlen im Bus, technisch umsetzen zu können. Die neuen Bordrechner bieten außerdem die technische Grundlage für innovative digitale Projekte, die für die Zukunft geplant sind, wie beispielsweise die Ermittlung von Prognosedaten über die Saarfahrplan App für die Fahrgäste sowie der Einsatz von Navigationssoftware. Gefördert werden die neuen digitalen Komponenten der Bordrechner, wie z.B. der Prozessor, der Chipkartenleser, der 10" Touchscreen, ein 2D-Barcodeleser, ein LTE-Modem, das Mainboard sowie der erforderliche Ethernet Switch und dessen Verkabelung. Die Gesamtanschaffungskosten für die KVS GmbH betragen rd. 1,2 Mio. Euro, davon erhält die KVS GmbH eine Gesamtförderung von rd. 0,7 Mio. Euro durch das MUKMAV. Im Rahmen der Einführung des Deutschland-Tickets erhält das Saarland eine Erstattung von 317 Euro je Kontrollgerät (Bordrechner), die das Saarland zusätzlich anrechnet. Dadurch reduzieren sich die Anschaffungskosten der saarländischen Verkehrsunternehmen. Wir gehen davon aus, dass die neuen Bordrechner im 4. Quartal 2024 saarlandweit eingesetzt werden können. 6. Kooperation mit dem Landkreis Merzig-Wadern Bereits seit längerer Zeit führt der Landkreis Merzig-Wadern Gespräche mit dem Landkreis Saarlouis über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens, an dem die KVS GmbH mit 10% beteiligt werden soll. Am 04.07.2024 wurde die Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH (VMW mbH) gegründet; der Eintrag ins Handelsregister erfolgte im August 2024. Die Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs, der Durchführung des ÖPNV im Landkreis Merzig-Wadern, wird zum 01.01.2025 erfolgen. Die Geschäftsbesorgung für die VMW mbH in den Bereichen Management, Betriebsführung und kaufmännische Verwaltung wird von der KVS GmbH übernommen. Das bedeutet für die KVS GmbH und den Landkreis Saarlouis, dass die Overheadkosten günstiger werden und auch dauerhaft günstiger bleiben. Demgegenüber liegen alle möglichen Risiken beim Landkreis Merzig-Wadern als gesetzlich zuständigem Aufgabenträger und 90%-Gesellschafter der VMW mbH. 7. Allgemeines Die Gesamtrisikoposition der KVS GmbH hat sich durch die finanzielle Unterstützung des Landes und des Bundes (Billigkeitsleistungen Deutschland-Ticket) positiv verändert. Die Gesellschaft ist aufgabenbedingt dauerhaft defizitär. Um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und eine bilanzielle Überschuldung zu vermeiden, ist die Gesellschaft auch künftig auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen. Der Kreistag hat beschlossen, die VEB durch Gesellschafterzuschüsse oder andere finanzielle Ausstattung so zu stellen, dass diese ihre Verpflichtungen gegenüber der KVS GmbH aus den beiden öffentlichen Dienstleistungsaufträgen stets pünktlich und vollständig erbringen kann. Diese Gesellschafterzusage gilt für die Ausgleichsverpflichtungen der VEB aus den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 der KVS GmbH und ist auf einen Höchstbetrag von 20 Mio. Euro begrenzt. Bislang wurden vom Höchstbetrag erst 5,6 Mio. Euro abgerufen. Für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 der KVS GmbH ist diese Gesellschafterzusage gemäß Beschluss der Kreistagssitzung vom 16.05.2024 auf einen Höchstbetrag von 35 Mio. Euro begrenzt. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden. Nach dem von der Gesellschafterversammlung am 07.12.2023 genehmigten Wirtschaftsplan ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.371 TEUR trotz moderat steigender Netto-Umsatzerlöse.
Saarlouis, den 14. November 2024 KVS GmbH Andreas Michel, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz bzw. Gewinn- und VerlustrechnungDie KVS GmbH mit Sitz in Saarlouis ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB Nr. 12671 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Personen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 17.07.2015 wurde angewandt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses sowie der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag von 1.534 TEUR erzielt. Für die Folgejahre sieht der Wirtschaftsplan 2024, der einen Planungszeitraum bis 2028 abdeckt, Jahresfehlbeträge vor, die deutlich über dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 liegen. Auf Basis des Wirtschaftsplans wird im Geschäftsjahr 2024 - vor Gewährung der Ausgleichsleistung durch die Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft des Landkreises Saarlouis mbH (VEB) im Rahmen der bestehenden zwei öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) - eine Liquiditätsunterdeckung und ein positives Eigenkapital prognostiziert. Die Gesellschaft ist zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung sowie zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen. Eine entsprechende Gesellschafterzusage der VEB bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2029 wurde vom Kreistag beschlossen. Der Jahresabschluss wurde somit unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Für die Anlagen sind die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen worden. Die Anlagenzugänge werden nach der linearen Methode abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten den Betrag von 800 Euro nicht übersteigen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wird die Abschreibung zeitanteilig für den vollen Monat der Anschaffung und die folgenden Monate des Geschäftsjahres vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens sind mit den Anschaffungswerten bzw. den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Für Instandsetzungsmaterial besteht ein Festwert im Sinne des § 240 Abs. 3 HGB, der letztmals zum 31.12.2023 durch eine körperliche Bestandsaufnahme festgesetzt wurde. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung der erkennbaren Ausfallrisiken bewertet. Die Restlaufzeit liegt bei allen Posten wie im Vorjahr unter einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert bilanziert. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben erfasst, die vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. 2. Angaben zu Bilanzposten Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagengitter gezeigt. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Der Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthält den 100%igen Anteil an der KVG Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbH (KVG mbH) mit Sitz in Saarlouis. Das gezeichnete Kapital der KVG mbH beträgt 26 TEUR. Zwischen den Firmen KVS GmbH und KVG mbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die KVG mbH beschließt das Geschäftsjahr 2023 - vor Verlustübernahme - mit einem Jahresfehlbetrag von 93 TEUR. Im Vorjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1 TEUR erzielt. Die KVS GmbH ist mit einem Geschäftsanteil von 7,5 TEUR (entspricht 12,5 %) an dem 60 TEUR betragenden Stammkapital der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS GmbH) mit Sitz in Völklingen beteiligt. Das Vorratsvermögen umfasst insbesondere Ersatzteile für Linienomnibusse sowie den Dieselkraftstoffbestand. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten die Endabrechnungen über die Mietnebenkosten und die Geschäftsführungstätigkeit des Gesellschafters KVS AG in Höhe von 171 TEUR (Vj. 78 TEUR). Der Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" betrifft mit 4.111 TEUR (Vj. 2.415 TEUR) laufende Kontokorrentguthaben. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Vorjahr im Voraus geleistete Leasingzahlungen ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital beträgt 40 TEUR und wird zu 75 % von der VEB sowie zu 25 % von der Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis Verwaltungs-Aktiengesellschaft (KVS AG) gehalten. Gemäß dem Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 wurde der Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von 369 TEUR vollständig durch eine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen. Des Weiteren wurde ein Betrag von 2.500 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Hierbei handelt es sich um Zahlungen der VEB zur Aufrechterhaltung der Liquidität der KVS GmbH. Von den sonstigen Rückstellungen entfallen 132 TEUR (Vj. 122 TEUR) auf die Haftpflicht- und Kaskorisiken, 41 TEUR (Vj. 41 TEUR) auf den Jahresabschluss sowie 1.043 TEUR (Vj. 983 TEUR) auf noch nicht genommenen Urlaub. Die Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthält sowohl eine Teilauszahlung auf ein langfristiges als auch ein kurzfristiges Vorfinanzierungsdarlehen für die Ladeinfrastruktur zum BEV-Betrieb. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen gegenseitige Verrechnungen mit der KVG mbH in Höhe von 90 TEUR (Vj. 42 TEUR). Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
Aktive latente Steuern sowie passive latente Steuern ergeben sich nicht. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Netto-Umsatzerlöse in Höhe von 18.907 TEUR (Vj. 15.349 TEUR) enthalten Umsätze aus der Personenbeförderung in Höhe von 17.893 TEUR (Vj. 13.811 TEUR) sowie sonstige Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen in Höhe von 1.014 TEUR (Vj. 1.538 TEUR). Die sonstigen Erlöse betreffen mit 397 TEUR (Vj. 432 TEUR) Fahrzeugvermietungen an die KVG mbH sowie mit 359 TEUR (Vj. 352 TEUR) Wagenwäschen, Kraftstoff- und Materialverkäufe. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen mit 1.581 TEUR (Vj. 1.062 TEUR) Erträge aus einer Soll-Kosten-Kalkulation betreffend 2022 auf Basis der beiden öDA des Landkreises Saarlouis enthalten. Außerdem werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen Schadenersatzleistungen aus Unfällen in Höhe von 153 TEUR (Vj. 83 TEUR) ausgewiesen. Der Materialaufwand enthält Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 2.458 TEUR (Vj. 2.863 TEUR), wovon 1.658 TEUR (Vj. 2.084 TEUR) auf den Bezug von Dieselkraftstoff sowie 302 TEUR (Vj. 303 TEUR) auf den Bezug von für den Verkauf gehaltenem Dieselkraftstoff entfallen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen insbesondere mit 7.072 TEUR (Vj. 6.904 TEUR) Vergütungen für die Fahrleistungen, die von Auftragsunternehmern für die KVS GmbH erbracht wurden sowie mit 1.084 TEUR (Vj. 1.212 TEUR) die von der KVG mbH erbrachten Fahrleistungen. Der Personalaufwand in Höhe von 8.470 TEUR (Vj. 7.918 TEUR) liegt um 552 TEUR über dem Vorjahreswert. Wegen tarifvertraglichen Erhöhungen sowohl im Mantel- als auch im Vergütungstarifvertrag und der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, einer höheren Zuführung zur Rückstellung für nicht genommenen Urlaub sowie dem durchschnittlich höheren Personalbestand sind die Lohn- und Gehaltsaufwendungen angestiegen. Die Abschreibungen bewegen sich um 12 TEUR über dem Wert des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Versicherungs- und Kaskoaufwendungen mit 305 TEUR (Vj.260 TEUR), IT-Kosten mit 227 TEUR (Vj. 224 TEUR), Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten mit 205 TEUR (Vj.141 TEUR) sowie die Miete und die Abrechnung der Betriebskosten für die von der KVS AG angemieteten Immobilien mit 484 TEUR (Vj. 472 TEUR). Weitere erwähnenswerte Posten, insbesondere solche, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen, fielen im Geschäftsjahr nicht an. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag aus Leasingverträgen in Höhe von 4.774 TEUR sowie aus dem Mietvertrag mit dem Gesellschafter KVS AG in Höhe von 449 TEUR. Zum Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen aus der Anschaffung von 20 Elektrobussen in Höhe von 12.717 TEUR sowie aus der Anschaffung der entsprechenden Ladeinfrastruktur in Höhe von 936 TEUR. III. NachtragsberichtZum 01.05.2023 wurde das Deutschland-Ticket (als Nachfolger des 9-Euro-Tickets) eingeführt - digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar. Zum Einführungspreis von 49 Euro im Monat kann der ÖPNV bundesweit genutzt werden, und zwar unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet. Zur Finanzierung stellt der Bund insgesamt für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Von den Ländern besteht die Zusage, sich in gleicher Höhe zu beteiligen. Für das Jahr 2023 ist entsprechend den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz eine entsprechende Nachschusspflicht des Bundes gegenüber den Ländern für den Fall geregelt, dass der Gesamtbetrag von 3 Mrd. Euro nicht ausreicht, um die tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile im öffentlichen Personennahverkehr auszugleichen. Damit ist eine Absicherung der finanziellen Risiken des Deutschland-Tickets für das Jahr 2023 gewährleistet. Die Diskussionen über die konkreten Finanzierungsnotwendigkeiten ab dem Jahr 2024 sollen auf Basis der dann verfügbaren Vertriebsdaten geführt werden. Durch die Neufassung des Regionalisierungsgesetzes am 17. Juli 2024 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen zur Finanzierung für das Jahr 2024. Mit der Gesetzesänderung können in den Vorjahren nicht verbrauchte Mittel für die Finanzierung des Deutschland-Tickets in diesem Jahr genutzt werden. Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, den Preis des Deutschland-Ticket zum 01.01.2025 auf 58 Euro pro Monat anzuheben. Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht eingetreten. IV. Ergänzende Angaben1. Zusammensetzung der Organe Geschäftsführer ist Herr Andreas Michel, Rehlingen-Siersburg. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr die folgenden Personen an:
2. Aufwendungen für die Organe Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Jahr 2023 für drei Sitzungen Vergütungen in Höhe von insgesamt 1 TEUR (Vj. 1 TEUR). Der Geschäftsführer, Herr Andreas Michel, ist zugleich Vorstand der Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis Verwaltungs-Aktiengesellschaft. Der Geschäftsführer erhält von der KVS GmbH keine Vergütungen. 3. Aufwendungen für Abschlussprüfer Das Honorar des Abschlussprüfers für Prüfungsleistungen beträgt 14 TEUR (Vj. 15 TEUR); die Vergütung für Steuerberatungsleistungen beträgt 4 TEUR (Vj. 4 TEUR). 4. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.534 TEUR durch Entnahme aus den Anderen Gewinnrücklagen auszugleichen. 5. Belegschaft Von der durchschnittlichen Zahl von 150 (Vj. 148) Arbeitnehmern waren 124 (Vj. 122) Lohn- und 26 (Vj. 26) Gehaltsempfänger. Sämtliche Personen (Stichtag 31.12.2023) sind bei der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes versichert. Diese Zusatzversorgung ist als mittelbare Pensionsverpflichtung anzusehen. Nach Artikel 28 Abs. 1 S. 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) besteht ein Wahlrecht, hierfür eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden. Die Gesellschaft hat in Ausübung dieses Wahlrechts auf die Rückstellungsbildung verzichtet. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Gesellschaft für die sich ergebenden Leistungen der Zusatzversorgungskasse ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Pensionsverpflichtung). Das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesen mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird aufgrund der ausreichenden Ausstattung der originären einstandsverpflichteten Zusatzversorgungskasse als gering angesehen. 6. Konzernzugehörigkeit Die KVS GmbH, die Kreis-Verkehrsbetriebe Saarlouis Verwaltungs-Aktiengesellschaft und die KVG Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbH bilden zusammen mit der Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft des Landkreises Saarlouis mbH mit Sitz in Saarlouis als Muttergesellschaft einen Konzern. Ein Konzernabschluss wird nicht erstellt, weil die Größenkriterien des § 293 Abs. 1 HGB nicht überschritten sind.
Saarlouis, 14. November 2024 KVS GmbH Andreas Michel, Geschäftsführer Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KVS GmbH, Saarlouis Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KVS GmbH, Saarlouis, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KVS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 14. November 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carsten Palm, Wirtschaftsprüfer ppa. David Szabo, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023der KVS GmbHDer Geschäftsführer hat den Aufsichtsrat im Laufe des Berichtsjahres über die Lage des Unternehmens und die Geschäftsentwicklung unterrichtet. In drei Aufsichtsratssitzungen wurden alle wichtigen Vorgänge erörtert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Saarbrücken, hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und einen Bericht hierüber erstellt, welcher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält. Der Prüfbericht der PwC GmbH, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates zugeleitet. Der Aufsichtsrat billigt den ihm vorgelegten Jahresabschluss. Er schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und dem Geschäftsführer für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.533.793,70 € wird durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen.
Saarlouis, 11.12.2024 Der Aufsichtsrat der KVS GmbH Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 11.12.2024 festgestellt. |
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