Mussbach
Metall GmbH & Co. KG
Mußbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2022
EUR |
31.3.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.371,36 |
114.780,36 |
| I.
Sachanlagen |
108.371,36 |
114.780,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
344.299,80 |
383.131,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.890,95 |
304.787,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-1.100,00 |
-1.100,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194.408,85 |
78.343,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.500,99 |
2.779,84 |
| D.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil Kommanditisten |
1.603.772,89 |
1.599.903,82 |
| Aktiva |
2.058.945,04 |
2.100.595,32 |
Passiva
|
|
31.3.2022
EUR |
31.3.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
513.422,38 |
513.422,38 |
| I.
Rücklagen |
513.422,38 |
513.422,38 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.009.844,43 |
1.033.922,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
534.627,95 |
552.200,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
534.627,95 |
552.200,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.050,28 |
1.050,28 |
| Passiva |
2.058.945,04 |
2.100.595,32 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.04.2021 BIS
31.03.2022
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRA 41393
eingetragen. Der Geschäftsführer der
Komplementärin der Mussbach Metall GmbH & Co. KG hat
am
27. Januar 2017 Antrag auf vorläufige
Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
gemäß § 270 InsO beim Amtsgericht Neustadt an
der Weinstraße gestellt. Das Insolvenzgericht hat
entsprechend dem Antrag das Verfahren eröffnet und
beschlossen. Es wurde angeordnet, dass die Schuldnerin
berechtigt ist, unter der Aufsicht eines vorläufigen
Sachwalters die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und
über sie zu verfügen.
Am 1. April 2017 wurde durch das zuständige
Insolvenzgericht das ordentliche Insolvenzverfahren
eröffnet. Vor diesem Hintergrund wurde nach den
allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen der §§
238, 234 Abs. 1 Satz 1 HGB für die Mussbach Metall GmbH
& Co. KG der Jahresabschluss zum 31. März 2017 (Ende
der werbenden Gesellschaft) erstellt. Das Geschäftsjahr
umfasst den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März
2021.
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss
unter der Prämisse der Restrukturierung und
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Mussbach
Metall GmbH & Co. KG erfolgt gemäß dem
Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267
Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir
zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu
verbessern. Im Interesse einer größeren Klarheit
und Übersichtlichkeit haben wir die nach den
gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso
wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.
B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
1. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die
Abschreibungen der Sachanlagen werden linear ermittelt. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens
werden zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
unter € 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben;
solche mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis €
1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über 5
Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu
Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
2. Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die
nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.
3. Die Bewertung der
Kassenbestände sowie der Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten.
4.
Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
ausgleichen. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden
Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht und keine aktiven
latenten Steuern ausgewiesen.
5.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
Projected-Unit- Credit-Method (PUC-Methode)
errechnet. Nach dem Verfahren errechnet sich die
Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum
Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter
Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und
Rentensteigerungen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck
verwendet. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15
Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe
von T€ 23. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
6. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag. Erwartete Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und
Aufzinsung von Rückstellungen werden jeweils gesondert
unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"
ausgewiesen.
7.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Erläuterung der Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
2. Latente Steuern
Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des
bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf
sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie
Schulden und deren steuerrechtlichen Wertansätzen
latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder
umkehren.
Die folgende Tabelle zeigt die latenten
Steueransprüche für einzelne Bilanzpositionen zum
31. März 2022:
Latente Steueransprüche
|
31.03.2021 |
|
T€ |
|
Pensionsrückstellungen |
23 |
Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein
Steuersatz von 14 % (davon 14 % für Gewerbesteuer)
zugrunde gelegt. Latente Steuern auf Verlustvorträge
werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht
gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch und
verzichtet auf den Ansatz des Überhangs an aktiven
latenten Steuern.
3. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
werden aufgrund von Einzelzusagen für nicht mehr
tätige Ruhegeldempfänger gebildet.
Eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
anhand des allgemein anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahrens
(Projected-Unit-Credit-Methode). Zukünftig erwartete
Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der
Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Bewertung der unmittelbaren
Pensionsrückstellung basiert auf folgenden
Rechnungsgrundlagen:
|
2022
%
|
2021
%
|
Rententrend
|
2,50
|
2,50
|
Zinssatz (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB)
|
1,81
|
2,19
|
Richttafeln von Prof. Dr.
Klaus Heubeck 2018G
|
|
|
Der sich durch die geänderte Bewertungsmethode
ergebende Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der Erstanwendung
in Höhe von T€ 138 wurde im Berichtsjahr in
Höhe von T€ 9 ergebniswirksam erfasst und wird in
der Gewinn- und Verlustrechnung unter den "sonstigen
betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen. Das Wahlrecht nach
Art. 67 Abs. 1 EHGB, den Zuführungsbetrag auf
zukünftige Perioden zu verteilen, wurde in der
Mindesthöhe von einem Fünfzehntel wahrgenommen. Die
nicht ausgewiesene Rückstellung beträgt nach Art.
67 Abs. 2 EGHGB zum 31. März 2021 T€ 25.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter
anderem durch das Insolvenzverfahren ausgelöste
Belastungen, Resturlaubsansprüche der Mitarbeiter,
Gewährleistungsverpflichtungen und
Jahresabschlusskosten.
5. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind
T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) Verbindlichkeiten aus sozialer
Sicherheit und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 35 (Vorjahr: T€ 58)
enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen in Höhe von T€
69 (Vorjahr: T€ 62) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern. Diese resultieren insbesondere aus zu
zahlendem Aufwendungsersatz an die Komplementärin.
II. Sonstige Angaben
1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind
2.
Am 1. April 2017 wurde durch das zuständige
Insolvenzgericht das ordentliche Insolvenzverfahren
eröffnet.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen wurden nach dem
Bilanzstichtag teilweise durch den Pensionssicherungsverein
übernommen.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführende Gesellschafterin im
Geschäftsjahr war die Mussbach Metall
Geschäftsführungs-GmbH, Neustadt. Im
Geschäftsjahr wurde die Gesellschaft von Herrn Erwin
Machleid, Hirschberg-Großsachsen, vertreten.
3. Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Mussbach Metall Geschäftsführungs-GmbH, Neustadt an
der Weinstraße. Das Stammkapital beträgt €
25.600,00.
sonstige Berichtsbestandteile
Neustadt, den 27. März 2024
Mussbach Metall GmbH & Co. KG
- Die Geschäftsführung -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt. |