Mussbach Metall GmbH & Co. KG

67435 Neustadt an der Weinstraße, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRA 41393
Vorher
Mussbach Metall Hackelsberger GmbH & Co.Mussbach Metall GmbH & Co.
Eingetragen
7.11.1957

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mussbach Metall GmbH & Co. KG

Mußbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022

Bilanz

Aktiva

31.3.2022
EUR
31.3.2021
EUR
A. Anlagevermögen 108.371,36 114.780,36
I. Sachanlagen 108.371,36 114.780,36
B. Umlaufvermögen 344.299,80 383.131,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 149.890,95 304.787,58
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -1.100,00 -1.100,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 194.408,85 78.343,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.500,99 2.779,84
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 1.603.772,89 1.599.903,82
Aktiva 2.058.945,04 2.100.595,32

Passiva

31.3.2022
EUR
31.3.2021
EUR
A. Eigenkapital 513.422,38 513.422,38
I. Rücklagen 513.422,38 513.422,38
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.009.844,43 1.033.922,43
C. Verbindlichkeiten 534.627,95 552.200,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 534.627,95 552.200,23
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.050,28 1.050,28
Passiva 2.058.945,04 2.100.595,32

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.04.2021 BIS 31.03.2022

A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRA 41393 eingetragen. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Mussbach Metall GmbH & Co. KG hat am
27. Januar 2017 Antrag auf vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße gestellt. Das Insolvenzgericht hat entsprechend dem Antrag das Verfahren eröffnet und beschlossen. Es wurde angeordnet, dass die Schuldnerin berechtigt ist, unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
Am 1. April 2017 wurde durch das zuständige Insolvenzgericht das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Vor diesem Hintergrund wurde nach den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen der §§ 238, 234 Abs. 1 Satz 1 HGB für die Mussbach Metall GmbH & Co. KG der Jahresabschluss zum 31. März 2017 (Ende der werbenden Gesellschaft) erstellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021.
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unter der Prämisse der Restrukturierung und Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses der Mussbach Metall GmbH & Co. KG erfolgt gemäß dem Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:

1. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die Abschreibungen der Sachanlagen werden linear ermittelt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter € 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

3. Die Bewertung der Kassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten.

4. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht und keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.

5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Projected-Unit- Credit-Method (PUC-Methode)
errechnet. Nach dem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 23. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

6. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen werden jeweils gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

7.  Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Erläuterung der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

2. Latente Steuern
Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerrechtlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren.
Die folgende Tabelle zeigt die latenten Steueransprüche für einzelne Bilanzpositionen zum 31. März 2022:
Latente Steueransprüche



31.03.2021
T€
Pensionsrückstellungen 23


Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 14 % (davon 14 % für Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch und verzichtet auf den Ansatz des Überhangs an aktiven latenten Steuern.

3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Einzelzusagen für nicht mehr tätige Ruhegeldempfänger gebildet.
Eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte anhand des allgemein anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode). Zukünftig erwartete Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsrückstellung basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:


2022
%
2021
%
Rententrend
2,50
2,50
Zinssatz (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB)
1,81
2,19
Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018G




Der sich durch die geänderte Bewertungsmethode ergebende Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der Erstanwendung in Höhe von T€ 138 wurde im Berichtsjahr in Höhe von T€ 9 ergebniswirksam erfasst und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen. Das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EHGB, den Zuführungsbetrag auf zukünftige Perioden zu verteilen, wurde in der Mindesthöhe von einem Fünfzehntel wahrgenommen. Die nicht ausgewiesene Rückstellung beträgt nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB zum 31. März 2021 T€ 25.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem durch das Insolvenzverfahren ausgelöste Belastungen, Resturlaubsansprüche der Mitarbeiter, Gewährleistungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.
5. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind T€ 1 (Vorjahr: T€ 1) Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 58)
enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen in Höhe von T€ 69 (Vorjahr: T€ 62) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Diese resultieren insbesondere aus zu zahlendem Aufwendungsersatz an die Komplementärin.

II. Sonstige Angaben

1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind
2.
Am 1. April 2017 wurde durch das zuständige Insolvenzgericht das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen wurden nach dem Bilanzstichtag teilweise durch den Pensionssicherungsverein übernommen.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführende Gesellschafterin im Geschäftsjahr war die Mussbach Metall Geschäftsführungs-GmbH, Neustadt. Im Geschäftsjahr wurde die Gesellschaft von Herrn Erwin Machleid, Hirschberg-Großsachsen, vertreten.
3. Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Mussbach Metall Geschäftsführungs-GmbH, Neustadt an der Weinstraße. Das Stammkapital beträgt € 25.600,00.

sonstige Berichtsbestandteile

Neustadt, den 27. März 2024
Mussbach Metall GmbH & Co. KG
- Die Geschäftsführung -

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024 festgestellt.

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