SSB-Stapler
Service Bochum GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
813.396,65 |
892.297,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
813.394,65 |
892.295,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
425.056,76 |
404.952,42 |
| I.
Vorräte |
80.157,15 |
79.637,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
205.330,85 |
164.513,09 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.590,01 |
467,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.568,76 |
160.801,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.729,98 |
29.147,33 |
| davon
Disagio |
3.859,86 |
5.485,06 |
| Aktiva |
1.255.183,39 |
1.326.396,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
267.751,78 |
224.928,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
242.751,78 |
199.928,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
199.928,04 |
138.197,76 |
| B.
Rückstellungen |
544.967,25 |
556.737,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
442.464,36 |
544.731,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.247,03 |
97.983,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
321.217,33 |
446.748,46 |
| Passiva |
1.255.183,39 |
1.326.396,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2023
wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften
insbesondere des HGB und des GmbHG erstellt. Die
Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 wurden
entsprechend berücksichtigt. Die Anwendung der
geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das
Geschäftsjahr 2010. Die Änderungen durch das
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
(MicroBilG) vom 28. Dezember 2012 fanden ab dem
Geschäftsjahr 2012 Anwendung.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden konnten, wurden diese in der
Bilanz gewählt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 (8) HGB nicht angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 (1) und (4) HGB angegebenen
Größenklassen, ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Tz.
A.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (Software) wurden aktiviert
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Sie sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
2 Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode nach § 7 (1) EStG zur Anwendung.
Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung
der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
3 Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit dem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine angemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
5 Andere Gegenstände des
Umlaufvermögens sind mit dem Nennwert angesetzt.
6 Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
7 Für die unmittelbare
Pensionsverpflichtung wurde gem. § 249 Abs. 1 Satz 1
HGB eine Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung ist gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages erfolgt. Die
Versorgungsrückstellung für die Anwartschaften
errechnen sich bei dem Teilwertverfahren gem. § 6a
EStG als Differenz zwischen dem versicherungsmathematischen
Barwert aller nach dem Stichtag des Gutachtens
voraussichtlich fällig werdenden Versorgungsleistungen
und dem versicherungsmathematischen Barwert der nach diesem
selben Zeitpunkt rechnungsmäßig noch
aufzubringenden fiktiven Jahresbeträge. Der
Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % p.a. (Vorjahr
1,78 %). Es wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K.
Heubeck zugrunde gelegt. Der nicht passivierte
Zuführungsbetrag beträgt bei Anwendung der
Übergangsregelung bis zum Jahre 2024 gemäß
Art. 67 Abs. 1 EGHGB zum Bilanzstichtag 1.277,15 €
(Vorjahr: 2.554,31). Der Unterschiedsbetrag nach § 253
Abs. 6 HGB beträgt 4.080,- € (
Vorjahr 18.995,- € ).
8 Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
B.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz- und G.u.V.-Posten
9 Unter den Posten der aktiven
Rechnungsabgrenzungen sind Aufwendungen, die die
neuen Geschäftsjahre betreffen, ausgewiesen.
C.
Sonstige Pflichtangaben
10 Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
betrug im Geschäftsjahr 17,2 (Vorjahr 17,0).
11 Namen der Geschäftsführer
Die Geschäfte wurden im Geschäftsjahr 2023
von dem Geschäftsführer Siegfried Schade, Essen,
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bochum, den 10. Juni
2024
gez.
Siegfried Schade
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2024
festgestellt.
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