POINT OF
COLOR Digitaler Service GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.908,00 |
47.649,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.182,00 |
4.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.726,00 |
42.899,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.627,49 |
123.558,90 |
| I.
Vorräte |
47.389,10 |
58.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.338,39 |
64.022,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
900,00 |
1.501,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
445,04 |
1.142,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
150.980,53 |
172.350,55 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.076,60 |
22.585,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
146.000,00 |
146.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
123.414,33 |
113.988,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.490,93 |
-9.425,88 |
| B.
Rückstellungen |
3.610,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.293,93 |
147.364,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
115.023,19 |
142.410,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
150.980,53 |
172.350,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma POINT OF COLOR
Digitaler Service GmbH, nachfolgend auch Gesellschaft
genannt, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§
238 ff HGB), unter besonderer Beachtung der für
Kapitalgesellschaften geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 264 ff HGB), aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren auch die
entsprechenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie unterliegt nicht der gesetzlichen
Prüfungspflicht gemäß §§ 316 ff
HGB. Hinsichtlich der Offenlegung nimmt sie die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 266, 288, 326 HGB in
Anspruch.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
im wesentlichen unverändert. Auf den Jahresabschluss
des Geschäftsjahres wurden - wie im Vorjahr -
diegeänderten Bewertungs- und Ansatzvorschriften nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz "BilMoG" angewandt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte (Software und
Firmenwert) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Im Geschäftsjahr neu angeschaffte
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von mehr
als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden gem. § 6 Abs.
2a EStG in einen Sammelposten eingestellt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Fristigkeit der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten
ergibt sich aus der Bilanz und aus dem
Erläuterungsbericht.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der GuV-Postion 3. "sonstige betriebliche
Erträge" sind unter d) "sonstige Erträge im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"
periodenfremde Erträge in Höhe von 737,29 Euro
enthalten.
Die GuV-Position 7. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" enthält unter d) "sonstige Aufwendungen
im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit" periodenfremde Aufwendungen
in Höhe von 58,00 Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Lutz
Müller
Frau Albertina
Klaiss
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeit aus Darlehen Herr
Berg 2.501,98 Euro
Verbindlichkeit aus Darlehen Lutz Müller
88.010,76 Euro
Verbindlichkeiten Darlehen Albertina
Klaiss 8.245,97Euro
Unterschrift gem. § 245 HGB
Köln, den 06.11.2014
Lutz
Müller
Albertina Klaiss
Geschäftsführer
der
POINT OF COLOR Digitaler Service GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2014 festgestellt.
|