Gronlander GmbH
Selbe AdresseBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Still seit 2.10.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hans-Martin Still | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADROP Feuchtemeßtechnik GmbHFürthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht:
I. Rechtliche Grundlage Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 270 - 274 HGB erstellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer neuer Wirtschaftsgüter ist in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministers der Finanzen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden bis 2007 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von 2008 bis 2017 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 150,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ab dem Jahr 2018 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bzw. EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Der Wertansatz der Vorräte erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, die Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie die flüssigen Mitel sind mit den Nominalwerten aktiviert. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Jahresabschlußerläuterungen 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. 2. Umlaufvermögen Die vereinbarte Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel:
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). IV. Sonstige Angaben 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Für die Gewerbeeinheit 90762 Fürth, Kurgartenstrasse 59 besteht seit 31.03.2007 ein Mietverhältnis, das auf unbestimmte Zeit läuft. Der Mietzins betrug bis 30.09.2022 mtl. EUR 2.748,20 netto, seit 01.10.2022 mtl. EUR 3.148,20 netto. Ferner bestand seit Februar 2021 ein Leasingvertrag für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen FÜ-ME 910E mit einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren. Die monatliche Leasingrate betrug EUR 354,21 net-to. Seit März 2023 besteht ein Leasingvertrag für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzichen FÜ-ME 800E mit einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren. Die monatliche Leasingrate berägt EUR 324,65. 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft hatte gem. § 265 Abs. 5 HGB im Jahresdurchschnitt neben dem Geschäftsführer zwölf Angestellte beschäftigt. 3. Organe Geschäftsführer: Herr Dr. Martin Still Von der Wahlmöglichkeit gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 28.444,26 auf neue Rechnung vorzutragen.
Nürnberg, den 23. April 2024 Dr. Martin Still WEITERE DATEN2. Rechtliche Verhältnisse 2.1. Das mit Gesellschaftsvertrag vom 16.10.1998 errichtete Unternehmen ist unter der Firmenbezeichnung ADROP Feuchtemeßtechnik GmbH mit dem Sitz in Fürth ins Handelsregister des Amtsgerichts Fürth, Abt. B unter der Nummer 7225 eingetragen worden. Die Geschäftsleitung befindet sich in Fürth, Kurgartenstraße 59. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb mechanischer, optischer sowie elektronischer Geräte und Zubehörteile (inkl. Software) für die Verfahrenstechnik, insbesondere im Gebiet der Messung und Regelung von Luft- und Materialfeuchte. Die Gesellschaft übernimmt zudem die Aufgabe, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten sowie Schulungsmaßnahmen im Bereich der Luft- und Materialfeuchte, der Verfahrenstechnik und anderer Ingenieurbereiche durchzuführen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder die Geschäftsführung dafür übernehmen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt nach einer Kapitalerhöhung im Februar des Jahres 2000 EUR 55.000,00 Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Die Stammeinlagen wurden bis zum 17.05. 2013 gehalten wie folgt:
Mit notarieller Urkunde des Notars Hans-Hermann Weser in Nürnberg vom 17.05.2013 (URNr. 0852/13) haben Herr Dr. Adrian Melling, Herr Dr. Holger Venzke und Herr Dr. Dimosthenis Trimis ihre Geschäftsanteile mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Dr. Martin Still veräussert. Damit werden die Stammeinlagen im Berichtsjahr 2022 gehalten wie folgt:
Herr Dr. Martin Still ist damit alleiniger Gesellschafter der ADROP Feuchtemeßtechnik GmbH. 2.2. Organe und Beschlüsse Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wurde im Gesellschaftsvertrag vom 16. Oktober 1998 vereinbart, daß diese einzelvertretungsberechtigt sind. Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren bis zum 31.05. 2013 bestellt: Herr Dr. Martin Still Herr Dr. Holger Venzke Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mit notariellem Vertrag des Notars Hans-Hermann Weser in Nürnberg vom 17.05.2013 hat Herr Dr. Holger Venzke hat sein Amt als Geschäftsführer mit Wirkung zum Ablauf des 31.05.2013 niedergelegt. Damit war zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft ab 01.06.2013 und auch im Berichtsjahr 2022 bestellt: Herr Dr. Martin Still Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 werden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. 2.3. Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Fürth unter der Steuernummer 218/121/20279 geführt. 3. Rechnungswesen Für das Unternehmen besteht nach § 238 HBG Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wurde durch unser Büro aufgrund der uns übergebenen, nicht vorkontierten Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt. Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum. Die Kontierung und die Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. 4. Erläuterungen und Festlegungen zur Rechnungslegung 4.1. Jahresabschluß Der vollständige Jahresabschluß zum 31.12.2023 ist als Anlage I-III enthalten. Zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses wird, soweit notwendig und nicht im Anhang erläuterungspflichtig, im folgenden Bericht Stellung genommen. Die Gesellschaft ist gem. § 267 HGB zum 31.12.2023 eine kleine Kapitalgesellschaft. Hinsichtlich der Offenlegung, die nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erfolgt, ist die Gesellschaft gem. § 325 HGB i. V.m. § 326 und § 288 HGB nur verpflichtet ist, die (verkürzte) Bilanz offenzulegen. Der Anhang (ohne die Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben) einschließlich Vorschlag und Beschluß über die Ergebnisverwendung wird ebenfalls beim Handelsregister zur Offenlegung eingereicht. 4.2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Gliederung Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung und die Wahlmöglichkeiten, bestimmte Angaben in den Anhang zu verlagern, wurden in Anspruch genommen. 4.3. Bewertung Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB.
Fürth, den 13. November 2024 gez. Dr.-Ing. Martin Still Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. November 2024 |
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