Husmann Tinnen OHG

Haren (Ems)

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRA 201005
Vorher
Husmann Tinnen GmbH & Co. KG
Eingetragen
26.2.2008

Historie

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Management

NameRolle
Vollhaftender Gesellschafter
B******* H******
seit 30.11.2015
Vollhaftender Gesellschafter

Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

W****** H******* H******
Persönlich haftender Gesellschafter
B******* H******
Persönlich haftender Gesellschafter

Konzern- und Jahresabschlüsse

Husmann Tinnen GmbH & Co. KG

Haren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 38.643,00 41.110,00
I. Sachanlagen 38.643,00 41.110,00
B. Umlaufvermögen 1.150,69 1.219,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 536,00 415,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 614,69 804,23
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 131,08 81,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.924,77 42.410,99

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 7.423,22 3.653,00
I. Kapitalanteile 7.423,22 3.653,00
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 3.782,30 2.532,30
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 14.640,92 16.120,70
3. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten -11.000,00 -15.000,00
4. eingefordertes Kapital der Kommanditisten 3.640,92 1.120,70
B. Rückstellungen 585,58 566,26
C. Verbindlichkeiten 31.915,97 38.191,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 915,97 71,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.924,77 42.410,99

Anhang zum 31. Dezember 2010

Husmann Tinnen GmbH & Co. KG, Alter Schulweg 5, 49733 Haren

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Husmann Tinnen GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften nicht angepasst, Art. 67 Abs. 8 EGHGB.

Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. 12. 2024 wieder zugeführt werden müsste.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurde außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten mit Ausnahme der durch das BilMoG erforderlichen Anpassungen die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anwendung der Ausnahmeregelung § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Die Summe der Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten beträgt Euro 0,00.

Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 30.000,-( Vorjahr : Euro 37.120,18 ).

Aufstellung der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 30.000.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

freie Grundschulden der Gesellschafter

Ausstehende Einlagen

Die Summe der ausstehenden Hafteinlagen der Kommanditisten (§ 172 Abs. 1 HGB) bzw. aufgrund einer Einlagenrückgewähr wiederauflebenden Hafteinlage (§ 172 Abs. 4 HGB) beträgt 11.000€.

Die Geschäftsführung erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Husmann Tinnen Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Wilhelm Husmann und Bernhard Husmann.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin:

Name Husmann Tinnen Beteiligungs GmbH
Sitz Haren
Rechtsform GmbH
Gezeichnetes Kapital: 25.000€

Unterschrift der Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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