Kraus
Transport GmbH
Effeltrich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
394.711,00 |
346.617,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
388,00 |
661,00 |
| II.
Sachanlagen |
394.323,00 |
345.956,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.976,95 |
107.850,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
128.147,82 |
107.633,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.829,13 |
216,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.014,85 |
1.534,92 |
| Aktiva |
527.702,80 |
456.002,36 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
239.815,91 |
154.125,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.000,00 |
14.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
200.815,91 |
115.125,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
115.125,59 |
126.524,18 |
| B.
Rückstellungen |
43.816,98 |
26.690,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.069,91 |
275.185,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
243.985,50 |
239.316,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84,41 |
35.869,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
63.928,26 |
182.892,82 |
| Passiva |
527.702,80 |
456.002,36 |
Anhang zum
2022
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
28.08.2015 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
14.09.2015 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Bamberg unter
HRB 8290 eingetragen. Sie
firmiert unter
Kraus Transport GmbH,
Sitz ist
Effeltrich.
2. Die
GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB.
3. Im Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Der Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's.
5. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
6. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden
2022 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2
HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger B
uchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der
dazu gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände
grundsätzlich auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Danach können
abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögens mit
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000
Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Vermögensgegenstände, die nach 2018
angeschafft oder
hergestellt worden sind und deren
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als
800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung
in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit
von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.er Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuern
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 29,13 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge
nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 95.456,00 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 103.352,44 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 128.147,82 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 107.633,60 Euro.
Soweit erforderlich sind die
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungeen und aus
Sonstigen Vermögensgegenstände
einzel- und
pauschalwertberichtigt worden.
Den im
Forderungsbestand erkennbaren
Einzelrisiken wird durch die Bildung von
Wertberichtungen Rechnung getragen.
3.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten wäre, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
5.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
239.815,91 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
154.125,59 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen umfassen
Steuerrückstellungen in Höhe von 19.200,98
Euro ( Vj.10.993,94 Euro ),
Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 13.286,00 Euro ( Vj. 5.947,00 Euro ),
Rückstellungen für Abschluss u.
Prüfung in Höhe von 6.200,00 Euro ( Vj.
6.000,00 Euro ) als auch
Rückstellungen f. Gewährleistungen in
Höhe von 5.130,00 Euro ( Vj. 3.750,00 Euro ).
Alle
Rückstellungen sind von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 243.985,50 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 239.316,15 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 63.928,26 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 182.892,82 Euro.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in
2022 folgende
Personen an:
Herr Andreas Kraus
4.
Vorschüsse und
Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
E. Feststellung des Jahresabschlusses
Effeltrich, den 30.09.2024
( Andreas Kraus
) Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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