Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
CoMNet Cooperative Multimedia Network Software GmbH
Rögenfeld 6B, 22359 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Martin Sigwart seit 19.3.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CoMNet Cooperative Multimedia Network Software GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz 31. Dezember 2023Aktiva in EUR
Passiva in EUR
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023in EUR
ANHANG zum 31.12.2023CoMNet Cooperative Multimedia Network Software GmbH1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der CoMNet Cooperative Multimedia Network Software GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB ergibt sich nach § 264 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht aufgeführt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn - und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB zulässigerweise nicht aufgestellt. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter zusätzlicher Beachtung gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtig worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen. Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. 2.3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 0,00. Davon mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00. 3.2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Gesamtverbindlichkeiten betrugen insgesamt EUR 14.820,88. Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 14.820,88. Davon mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00. In den bilanzierten Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 14.272,02 enthalten. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. 3.3. Sonstiges Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert geführt durch: Torsten Sigwart, Softwareentwickler Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Gegenüber der Geschäftsführung bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten. Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar an anderen Gesellschaften beteiligt. Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB zu vermerken. 4.2. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 16. Dezember 2024 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 16. Dezember 2024 gebilligt. 4.3. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesIn der Gesellschafterversammlung vom 16. Dezember 2024 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. 4.4. Unterschrift der Geschäftsleitung
Hamburg, 16. Dezember 2024 gez. Torsten Sigwart |
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