MH Schmuck GmbHLiquidiert
75181 Pforzheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Ernst Walter Hanzsch seit 21.1.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MH Schmuck GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2011der Firma MH Schmuck GmbH, Lauackerweg 5, 75181 PforzheimI. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Allgemeines Der Jahresabschluss der MH Schmuck GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind nach Angaben der Geschäftsführung gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Bei den Neuzugängen im Geschäftsjahr kam durchgehend die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Anlagenzugänge werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig monatlich abgeschrieben. Anlagenzugänge mit einem Nettowert von bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem 1. Januar 2008 in einem so genannten Pool erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben (analog § 6 Abs. 2 EStG n.F.). Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko bei den verbleibenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Passivierung von Rückstellungen erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag, gleiches gilt für die Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam berücksichtigt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. II. Angaben zur Bilanz Angaben zum Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. III. Sonstige Angaben Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer Herrn Manfred Hanzsch, Kaufmann geführt. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 45.087,12 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 28.026,11 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2012 festgestellt. |
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