Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 8381
Eingetragen
5.6.1992
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Durchführung von Unternehmensberatungen.

Historie

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Management

NameRolle
Beate Hoffmann
seit 2.2.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Falk Bodo Gomez Moreno
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Beate Hoffmann
Blumenweg 9, 63128 Dietzenbach
25000
50.00%
Falk Bodo Gomez Moreno
Paulstraße 8, 63150 Heusenstamm
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hoffmann GmbH Unternehmensberatung

Dietzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 1.312,00 1.652,00
I. Sachanlagen 1.312,00 1.652,00
C. Umlaufvermögen 5.773,15 10.172,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.433,01 7.019,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.340,14 3.152,51
D. Rechnungsabgrenzungsposten 41,13 171,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.908,58 24.777,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.489,11 22.873,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,80 25.564,80
II. Verlustvortrag 2.691,38 1.232,61
III. Jahresfehlbetrag 6.384,31 1.458,77
B. Rückstellungen 1.038,00 1.340,27
C. Verbindlichkeiten 2.381,47 563,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.908,58 24.777,67

Anhang

I. Allgemeines

Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH geführt. Sie ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Unternehmensberatungen.

Das Stammkapital beträgt 25.564,59 € (entspricht 50.000,-- DM) und ist zu 50% von jedem Gesellschafter erbracht. Die ausstehenden Einlagen sind nicht eingefordert.

Am Bilanzstichtag waren am Stammkapital beteiligt:

    Frau Beate Hoffmann 12.782,30 € (25.000,-- DM)
    Herr Falk Gomez-Moreno, geb. Hoffmann 12.782,30 € (25.000,-- DM)

Geschäftsführer sind:

            Frau Beate Hoffmann
            Herr Falk Gomez-Moreno

Frau Beate Hoffmann ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV. Sonstiges

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde mit heutigem Datum festgestellt.

Dietzenbach, den 07. Oktober 2011

gez. Beate Hoffmann

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