Hobau
Baugesellschaft mbH
Bad
Nauheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308.526,92 |
352.961,92 |
| I.
Sachanlagen |
307.776,92 |
352.211,92 |
| II.
Finanzanlagen |
750,00 |
750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.333.810,88 |
1.428.289,98 |
| I.
Vorräte |
566.999,08 |
634.882,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.927,40 |
236.654,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
638.884,40 |
556.753,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.049,20 |
2.348,04 |
| Aktiva |
1.644.387,00 |
1.783.599,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
522.957,25 |
497.549,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
471.828,06 |
446.420,45 |
| B.
Rückstellungen |
370.712,00 |
401.995,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
750.717,75 |
884.055,30 |
| Passiva |
1.644.387,00 |
1.783.599,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Hobau Baugesellschaft mbH hat ihren Sitz in Bad
Nauheim und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht
Friedberg (HRB 698) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften und auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
steuerrechtliche Maßnahmen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit sich nicht aufgrund des BilRUG zwingend
Änderungen ergeben.
Das Anlagevermögen und immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (zwischen 3 und 50 Jahren) und entsprechend
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu
800,00 € netto wurden vollständig
abgeschrieben.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen,
wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert. Ein darüber hinaus
verbleibender Saldo wurde in der Bilanz als
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
ausgewiesen.
Die Vorräte wurden bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Leistungen
wurden zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden abgezinst. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der PUC-Methode und unter Berücksichtigung
der "Richttafeln 2018G" von Heubeck ermittelt. Für die
pauschale Abzinsung wurde für das abgelaufene Jahr ein
durchschnittlicher Marktzins von 1,8 %
berücksichtigt. Trends wurden nicht
berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind
mit Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die
weitgehend an die Berechtigten verpfändet sind. Sie
wurden daher mit dem vom Versicherer nachgewiesenen
Deckungsvermögen verrechnet und der Unterschiedswert
entsprechend in der Bilanz ausgewiesen.
Es besteht eine Ausschüttungssperre i.H.v.
3 T€ aus dem Wechsel bei der Bewertung gem.
§ 253 HGB.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden unter Berücksichtigung künftiger
Preis- und Kostensteigerungen mit einem der Restlaufzeit
entsprechenden vorgeschriebenen durchschnittlichen
Marktzins abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Nach den Vorschriften des HGB besteht das Wahlrecht,
verschiedene Bilanzpositionen entweder im Anhang oder
direkt in der Bilanz zu erläutern. Im vorliegenden
Jahresabschluss wurde dieses Wahlrecht in allen
zulässigen Fällen zugunsten des Bilanzausweises
ausgeübt.
Es handelt sich hier um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB.
Angaben zur Bilanz
Alle Forderungen/Sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2 T€ (Vorjahr:
2 T€).
Die Verbindlichkeiten (in T€) gliedern sich wie
folgt:
|
Gesamt
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
Laufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
751
|
707
|
44
|
0
|
Vorjahr
|
848
|
768
|
80
|
0
|
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Das Jahresergebnis nach Steuern wird auf neue
Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2023
wird keine Ausschüttung vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 20
Mitarbeiter beschäftigt. Zum Abschussstichtag
bestanden keine Haftungsverhältnisse außerhalb
der Bilanz.
Die Geschäfte des Unternehmens im abgelaufenen
Berichtsjahr wurden durch die Geschäftsführer
Rüb, Anne Christin (61200 Wölfersheim) und Antje
Metz (61231 Bad Nauheim) geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Nauheim, den
05.09.2024
gez.
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024
festgestellt.
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