Panorama Werbe GmbHLiquidiert

06847 Dessau-Roßlau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 12114
Eingetragen
10.8.1993
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Werbung und Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen jeder Art sowie Produktion und Vertrieb von Wanddekorelementen.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert33.40% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft bestehend aus Frau Anika Brockelt und Frau Hanna Sternkopf
33.40%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Erbengemeinschaft bestehend aus Anika Brockelt und Hanna Sternkopf
Germany
16.700 DM
33.40%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Panorama Werbe GmbH

Dessau-Roßlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.077.399,36 695.181,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 209,00
II. Sachanlagen 1.077.392,36 694.972,36
B. Umlaufvermögen 569.475,29 626.342,65
I. Vorräte 147.789,77 254.246,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 421.589,87 361.673,69
davon gegen Gesellschafter 29.401,13 21.506,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95,65 10.422,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.836,76 5.584,35
Aktiva 1.668.711,41 1.327.108,36

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 185.570,12 76.360,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 50.795,95 9.477,35
III. Jahresüberschuss 109.209,58 41.318,60
B. Rückstellungen 31.353,00 40.218,71
C. Verbindlichkeiten 1.390.458,29 1.196.809,11
D. Passive latente Steuern 61.330,00 13.720,00
Passiva 1.668.711,41 1.327.108,36

Anhang

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020


I.  Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungs-bedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften entsprechend in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-) Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 v.H. des Nettoforderungsbestands gebildet. Einzelwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen an Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von Euro 29.401,13 (i.V. Euro 21.506,80).

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro 25.564,59), dem Gewinnvortrag (Euro 50.795,95) und dem Jahresüberschuss  (Euro 109.209,58) zusammen.

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen Bemessungsgrundlagen dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:


bis zu einem Jahr [Euro]
ein bis fünf Jahre
[Euro]
mehr als fünf Jahre [Euro]
Bilanzansatz
[Euro]
Gesamt
382.735,91
557.103,24
450.619,14
1.390.458,29



Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 5,3 (i.V. TEuro 37,4) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit TEuro 5,1 (i.V. TEuro 5,6).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,58 v.H.. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450 v.H..

III.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV.  Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11 (i.V. 11) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Herr Heiko Köhler, Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde mit Ausnahme der Abgrenzung latenter Steuern (§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht.

V.  Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung bestanden keine nicht benannten Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus bestehenden Miet- und Leasingverhältnissen.

VI.  Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Dessau-Roßlau, den 16.03.2022

gez. Herr Heiko Köhler
- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.

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