Panorama
Werbe GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.077.399,36 |
695.181,36 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
209,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.077.392,36 |
694.972,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
569.475,29 |
626.342,65 |
| I.
Vorräte |
147.789,77 |
254.246,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
421.589,87 |
361.673,69 |
| davon
gegen Gesellschafter |
29.401,13 |
21.506,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95,65 |
10.422,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.836,76 |
5.584,35 |
| Aktiva |
1.668.711,41 |
1.327.108,36 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
185.570,12 |
76.360,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.795,95 |
9.477,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.209,58 |
41.318,60 |
| B.
Rückstellungen |
31.353,00 |
40.218,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.390.458,29 |
1.196.809,11 |
| D.
Passive latente Steuern |
61.330,00 |
13.720,00 |
| Passiva |
1.668.711,41 |
1.327.108,36 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungs-bedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 v.H.
des Nettoforderungsbestands gebildet.
Einzelwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht
gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen an
Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von
Euro 29.401,13 (i.V. Euro 21.506,80).
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro 25.564,59), dem
Gewinnvortrag (Euro 50.795,95) und dem
Jahresüberschuss (Euro 109.209,58) zusammen.
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen
Bemessungsgrundlagen dotiert.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu
gliedern:
|
bis zu einem Jahr [Euro]
|
ein bis fünf Jahre
[Euro]
|
mehr als fünf Jahre [Euro]
|
Bilanzansatz
[Euro]
|
Gesamt
|
382.735,91
|
557.103,24
|
450.619,14
|
1.390.458,29
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 5,3 (i.V.
TEuro 37,4) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit mit TEuro 5,1 (i.V. TEuro 5,6).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei
31,58 v.H.. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt
hierbei 450 v.H..
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 11
(i.V. 11) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden
wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Herr Heiko Köhler, Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde mit Ausnahme der Abgrenzung latenter Steuern
(§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige
finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus bestehenden
Miet- und Leasingverhältnissen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 16.03.2022
gez. Herr Heiko Köhler
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 festgestellt.
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