Wärme- und Kälteverteilung
w-mint Holding GmbHLiquidiert
31157 Sarstedt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried, Dipl.-Ing. Menze seit 13.12.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
w-mint Holding GmbHAufgelöst | 25.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
w-mint Holding GmbHSarstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 HGB i. d. Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung Bilanz gemäß § 274 a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der w-mint Holding GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Im Jahr der Anschaffung ist die Abschreibung der Wirtschaftsgüter zeitanteilig (pro rata temporis) ermittelt worden. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand bei der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil nach § 3 ZonenRFG statt. Erläuterungen zur BilanzLatente Steuern Im Geschäftsjahr 2010 wurde steuerlich die Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil nach § 3 ZonenRFG berücksichtigt. Für die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages wurde handelsrechtlich eine Gewinnrücklage für latente Steuern gebildet. Rückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) angewendet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt: Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren lediglich die Geschäftsführerin und 1 Aushilfe beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Renate Menze Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Sarstedt Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.6.2011. |
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