Johnson
Drehtechnik GmbH
Zittau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.754.923,31 |
2.204.945,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.335,00 |
9.065,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.624.525,58 |
2.052.762,58 |
| III.
Finanzanlagen |
126.062,73 |
143.118,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.967.232,54 |
2.269.402,02 |
| I.
Vorräte |
1.037.488,20 |
1.235.915,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
914.079,85 |
972.109,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.664,49 |
61.376,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.896,10 |
39.491,89 |
| Aktiva |
3.745.051,95 |
4.513.839,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.418.099,95 |
1.634.715,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
210.526,00 |
210.526,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
39.474,00 |
39.474,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.384.715,23 |
1.146.572,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
216.615,28 |
-238.143,09 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
98.269,00 |
186.359,00 |
| C.
Rückstellungen |
136.845,29 |
212.565,55 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.091.837,71 |
2.478.199,90 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.000,00 |
| Passiva |
3.745.051,95 |
4.513.839,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB ihren Jahresabschluss unter
Beachtung der §§ 242 ff. HGB sowie der sie
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes
aufzustellen und gemäß der §§ 325
ff. HGB offenzulegen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 276, 288 HGB teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft mit Sitz in Zittau ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer
HRB 30653 eingetragen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt drei Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der bis zum
Geschäftsjahr 2014 und im Geschäftsjahr 2020
gewährten Investitionszuschüsse sowie der
aufgelaufenen Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu € 250 werden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im
Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
unter Beachtung des Niederstwertprinzipes zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht
gängige Bestände sind angemessene
Wertabschläge vorgenommen worden.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bewertet.
In die Herstellungskosten werden Materialkosten,
Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und
der Wertverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Darüber hinaus wurden angemessene Teile der Kosten der
allgemeinen Verwaltung berücksichtigt.
Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Der Sonderposten wurde für
Investitionszuschüsse (GRW-Mittel) gebildet und wird
entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten
Wirtschaftsgüter aufgelöst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von T€ 76 (Vj.:
T€ 87) ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 518 (Vj.: T€ 616) ausgewiesen.
III.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben T€ 65 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
(Vj.: T€ 76).
Die übrigen Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich
kurzfristig fällig.
III.2
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
davon mit
Restlaufzeit von
|
|
|
|
|
mehr als
|
Vorjahr
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
5 Jahre
|
bis 1 Jahr
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
2.092
|
1.131
|
850
|
111
|
1.059
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von T€ 1.203 sind wie folgt besichert:
- Buchgrundschulden in Höhe von T€ 1.400
und T€ 650 auf die Betriebsgrundstücke
- Sicherungsübereignung Maschinen und
Einrichtungen
IV.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
bestehenden Miet- und Leasingverträgen betragen
T€ 74. Davon haben T€ 32 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
V.
Sonstige Angaben
V.1
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 53 (Vj.: 56)
Mitarbeiter.
V.2
Organe der Gesellschaft
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an die Organe ausgereichten Darlehen auf
insgesamt T€ 76. Der Kredit ist mit 3 %
verzinst und wird in monatlichen Raten bis 05/2030 getilgt.
Zittau, 4. September 2024
Johnson Drehtechnik GmbH
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Florian Fritz
gez. Stephan Mai
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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