HDNET GmbH
& Co.KG
Werther
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
473.037,13 |
379.612,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
29.634,00 |
22.275,00 |
| II.
Sachanlagen |
441.903,13 |
355.837,25 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.273.616,07 |
1.416.630,24 |
| I.
Vorräte |
11.792,00 |
83.975,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
768.988,98 |
619.939,06 |
| davon
gegen Gesellschafter |
280.988,36 |
|
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
492.835,09 |
712.715,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.820,00 |
11.974,63 |
| Aktiva |
1.770.473,20 |
1.808.217,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
214.468,69 |
165.161,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.448.354,51 |
1.535.226,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
743.246,45 |
1.117.837,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.650,00 |
7.830,00 |
| Passiva |
1.770.473,20 |
1.808.217,12 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeines
Die HDNET GmbH & Co. KG ist ein kleine
Gesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1
i.V.m. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden
überwiegend in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
HDNET GmbH & Co. KG
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Werther
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Gütersloh
|
Register-Nr.:
|
HRA 5892
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des HGB
aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf betriebliche
Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den
Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum linear,
unbewegliche, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 EUR netto werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung
gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern
in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz
5 HGB
Die fertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze
werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips
ermittelt. Zinsen werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen. Handelswaren werden mit
den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
nach dem Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Alle Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf
einer der folgenden Seiten gesondert dargestellt.
2.
Vorräte
Die Bestände des Vorratsvermögens wurden
durch Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Sie
setzen sich wie folgt zusammen:
Fertige Erzeugnisse: 11.792,00 €
2.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
358,3
|
358,3
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
281,0
|
281,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
129,7
|
129,7
|
0,0
|
Summe
|
769,0
|
769,0
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€
281,0.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
74,5
|
40,5
|
34,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
91,2
|
91,2
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
743,3
|
743,3
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
539,4
|
539,4
|
0,0
|
Summe
|
1.448,4
|
1.414,4
|
34,0
|
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€
743,3.
IV.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 225,5
jährliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Diese beinhalten Miete für
Geschäftsräume, Leasingaufwendungen für
PKW und E-Bikes.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 51.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Geschäftsführung: HDNET Verwaltungs GmbH,
Werther, (Komplementärin) vertreten durch ihre
Geschäftsführer Peter Horvath, Diplom-Ingenieur,
Werther und Eike Jan Diestelkamp, Kaufmann, Gütersloh.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Persönlich haftender Gesellschafter der HDNET
GmbH & Co. KG ist die HDNET Verwaltungs GmbH, Ort, mit
einem gezeichneten Kapital von €
25.000,00.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach
Ende des Geschäftsjahres nicht
eingetreten.
Werther, den 01.04.2025
HDNET Verwaltungs GmbH,
vertreten
durch ihren Geschäftsführer gez. Peter
Horvath, HDNET Verwaltungs GmbH,
vertreten
durch ihren Geschäftsführer vertreten
durch ihren Geschäftsführer gez. Eike Jan
Diestelkamp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2025
festgestellt.
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