BSI Bearing Service International GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lara Louisa Braun seit 2.12.2025 | Geschäftsführer |
Timo Osthues seit 4.5.2022 | Prokura |
Sabine Braun seit 5.7.2004 | Geschäftsführer |
Robert Braun seit 28.1.2004 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friedrich Braun GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Friedrich Braun GmbH, Münster (Amtsgericht Münster, HRB 1279) ist als Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sachanlagevermögen Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB. 2. Umlaufvermögen Vorratsvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Fremdwä hrungen Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, sind eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften sind erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 4. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Barwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G ermittelt. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem Abzinsungssatz gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Die erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 2,50 % angesetzt. Nach § 246 Abs. 2 HGB wurden die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen verrechnet, der passivische Überhang ist auf der Passivseite ausgewiesen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden. C. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.075.546,68 (Vorjahr: EUR 668.025,42). 2. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 102.258,38 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Es wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gem. § 246 Abs. 2 HGB vorgenommen. Für die Saldierung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre der nachfolgende Unterschiedsbetrag
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 43. 2. Anzahl der Arbeitnehmer Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet. Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 19
Münster, den 11. August 2023 gez. Dipl-Ing. Robert Braun und Sabine Braun Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. August 2023 |
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