Johann Kupp Immobilen Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ellen Helga Jahr seit 20.12.2022 | Geschäftsführer |
Torsten Georg Kupp seit 11.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JKM GmbHWillichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2010JKM GmbH, Siemensring 110, 47877 WillichI. Allgemeine Angaben Die JKM GmbH Willich wurde am 6. Dezember 2004 mit Sitz in Willich unter der Ffirma Geotech GmbH gegründet. Die Eintragung beim Amtsgericht Krefeld erfolgte unter der HRB Nr. 10658 am 25. Mai 2005 . Mit der notariellen Urkunde vom 30. Mai 2008 übertrugen die bisherigen Gesellschafter Ralf Schönfelder und R S Immobilien Verwaltungsges. m.b.H. ihre Anteile auf den verbleibenden Alleingesellschafter, Hans-Georg Kupp. Mit der notariellen Urkunden vom 30. Mai 2008 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um Euro 128.000,00 auf Euro 153.200,00 erhöht. Die Einlagen wurden nicht in bar, sondern durch Einbringung von GmbH-Anteilen und KG-Anteilen nach den Vorschriften des UmwStG erbracht. Mit der notariellen Urkunde vom 10. Juni 2008 wurden u.a. der Name der Gesellschaft sowie der Gegenstand der Gesellschaft geändert. Der Jahresabschluss wurde gemäß den HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der JKM GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Obwohl in dem Jahresabschluss möglicherweise noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden: 2.1. Anlagevermögen § 253Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Von der Möglichkeit der sofortigen Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG wird Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauern unterstellt werden:
Die Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 271 HGB) sind mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. 2.2. Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen angemessene Abschläge für veraltete und nichtgängige Bestände. 2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen sind mit dem Rückkaufswert angesetzt. 2.4. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.5. Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen .Erfüllungsbetrag bewertet. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. 2.6. Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss kann auch auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthalten. Gemäß § 256 a HGB sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf Blatt 3 in Übereinstimmung mit § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden einzeln in dem Anlagenverzeichnis mit dem Programm DATEV Anlag erfasst. 3.2. Anteile an verbundenen Unternehmen
3.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3.4. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
3.6. Rechnungsabgrenzungsposten
3.7. Gezeichnetes Kapital
3.8. Rückstellungen
Gewerbesteuer fällt nicht an wegen der Kürzung nach § 9 GewStG für Gewinnanteile an inländischen Personengesellschaften.
3.9. Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 a HGB Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen: Restlaufzeit
3.10. Haftungsverhältnisse § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Art und Form der Sicherheit: Sicherungsübereignung PKW Ergebnisverwendung und Eigenkapitalentwicklung
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB 1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Hans-Georg Kupp, Nettetal Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäss § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr. 11 HGB Mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sind: 1. Johann Kupp GmbH & Co. KG, Willich 2. JK technics GmbH & Co. KG, Willich 3. Johann Kupp Maschinenbau GmbH, Willich 4. Wotschke GmbH, Essen 5. Johann Kupp Immobilien GmbH & Co. KG, Willich 3. Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Für das Geschäftsjahr 2010 wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 388.395,42 auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragen.
Willich, den 23. Juni 2011 Hans-Georg Kupp, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2011 festgestellt. |
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