E.T.R.
Entsorgungs GmbH
Billerbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.099.456,92 |
1.131.723,32 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.214,50 |
2.699,50 |
| II.
Sachanlagen |
946.242,42 |
979.023,82 |
| III.
Finanzanlagen |
150.000,00 |
150.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.523.269,63 |
1.397.290,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.031.031,94 |
882.931,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.642,23 |
37.820,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
96.642,23 |
37.820,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
492.237,69 |
514.358,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
82.128,17 |
40.548,93 |
| D.
Aktive latente Steuern |
3.917,00 |
4.551,00 |
| Aktiva |
2.708.771,72 |
2.574.113,28 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.337.198,34 |
1.181.314,43 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
38.782,30 |
38.782,30 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.109.314,43 |
925.453,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
201.883,91 |
229.860,62 |
| B.
Rückstellungen |
123.777,00 |
224.928,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.247.796,38 |
1.167.869,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
781.878,66 |
610.639,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
465.917,72 |
557.229,99 |
| Passiva |
2.708.771,72 |
2.574.113,28 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die E.T.R. Entsorgungs GmbH, Billerbeck (Amtsgericht
Coesfeld, HRB-Nr. 2718) ist als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB gemäß
§ 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang aufzustellen. Die Gesellschaft erstellt keinen
Lagebericht, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des
Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Der in der Bilanz gesondert ausgewiesene Posten
"Aktive latente Steuern" beruht auf den Differenzen
zwischen abweichenden Abschreibungen in Handels- und
Steuerbilanz im Anlagebereich.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Pensionsrückstellungen entsprechen dem
Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der
biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G"
von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wurde.
Zukünftig erwartete Entgelte und Rentensteigerungen
werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen mit
0,0 % und 1,0 % berücksichtigt. Der Abzinsungssatz
für die Verpflichtungen beläuft sich zum
01.07.2022 auf 1,80 %. Es handelt sich dabei um den von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren. Der Berechnung liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde.
Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB
in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen
mit der Verlängerung des
Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre
ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag
beträgt zum 30.06.2023 € 1.413,00.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird
ggf. das Niederstwertprinzip und das
Gewinnrealisierungsverbot beachtet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€
70 (Vorjahr: T€ 12) enthalten. Sie sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamt
|
Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als 5
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
466
|
92
|
317
|
56
|
|
557
|
91
|
399
|
67
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
584
|
584
|
0
|
0
|
|
424
|
424
|
0
|
0
|
Sonstige
|
198
|
198
|
0
|
0
|
|
186
|
186
|
0
|
0
|
|
1.248
|
874
|
317
|
56
|
|
1.167
|
701
|
399
|
67
|
(kursive Zahlen = Vorjahreszahlen)
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Grundschulden,
Sicherungsübereignungen von Anlagen und Vorräten
(Raumsicherung) sowie Globalzession von Forderungen
besichert.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Betrag der verrechneten
Vermögensgegenstände
Deckungsvermögen in Höhe von T€ 216
wurde mit Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen aus der Bestellung von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten (TE 101), welche aus der
Bestellung von Grundpfandrechten auf eigenen Grundbesitz
bzw. Bestellung von Bürgschaften resultieren.
Sämtliche Haftungsverhältnisse bestehen für
Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens.
Mit einer Inanspruchnahme aus der Gewährleistung
für fremde Verbindlichkeiten ist zur Zeit nicht zu
rechnen, da die finanzielle Situation der Schuldnerin der
Verbindlichkeiten als zufriedenstellend anzusehen ist.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt T€ 1.934
Miet- und Leasingverträge
Die Gesellschaft hat für verschiedene Fahrzeuge
und Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Leasingverträge abgeschlossen. Die hieraus am
30.06.2023 noch zu zahlende Raten betragen T€ 1.934.
Insgesamt sind von den sonstigen finanziellen
Verpflichtungen T€ 599 im Berichtsfolgejahr
fällig.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist
bestellt: Herr Ralf Homann
Billerbeck, den 23. September 2024
...........................................Ralf
Homann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2024
festgestellt.
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