Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
HESS Cash Systems GmbH
Robert-Bosch-Straße 31, 71106 Magstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Huther seit 16.5.2023 | Prokura |
Félix Oum seit 16.5.2023 | Prokura |
Hakan Bayrak seit 30.4.2021 | Prokura |
Harald Heinz seit 9.2.2021 | Geschäftsführer |
Dominik Seel seit 28.10.2019 | Geschäftsführer |
Dirk Schulte-Mäter seit 28.10.2019 | Prokura |
Björn Stelter seit 28.10.2019 | Prokura |
Timm Coerrens seit 28.10.2019 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gauselmann AGEspelkampKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022(1) Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Gesellschaft ist gemäß § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Firma der Gesellschaft lautet Gauselmann AG. Sitz der Gesellschaft ist Espelkamp. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter B 9171 eingetragen. (2) Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag der Jahresabschlüsse dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die Kapitalkonsolidierung wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Die Verrechnung wird gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB auf der Grundlage der Wertansätze unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Bei der erstmaligen Einbeziehung eines bisher gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens erfolgt die Verrechnung auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB). Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehende Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden nach DRS 23.44 erfolgsneutral in die Ermittlung des neubewerteten Eigenkapitals des Tochterunternehmens einbezogen. Unterschiedsbeträge, die dadurch entstehen, dass ein Tochterunternehmen aufgrund eines Einbeziehungswahlrechtes erst nach dem in § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB genannten Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen wird und zwischen diesem Zeitpunkt und dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung Gewinne oder Verluste entstanden sind, werden seit dem Geschäftsjahr 2017 nach DRS 23.113 und DRS 23.148 dem Konzerngewinnvortrag zugeordnet. Verbleibende Unterschiedsbeträge wurden mit den Rücklagen verrechnet oder ab 1998 erstmals als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die sich aus der Erstkonsolidierung ergebenden Geschäftswerte werden entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei erkennbaren Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Firmenwerte sowie erworbene Standortvorteile aus der Erstkonsolidierung, die ihren Abschluss in fremder Währung aufstellen, werden gemäß DRS 25.63 in der Währung des Tochterunternehmens geführt und zu jedem Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in die Konzernwährung umgerechnet, da die Erfolgsbeiträge hinsichtlich dieser Firmenwerte in der Währung des jeweiligen Tochterunternehmens realisiert werden. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen werden in Anwendung von § 308 a HGB erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (vgl. DRS 23.137f.). Die Zeiträume, über die die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden, werden nachstehend genannt:
Werden nach Erlangung eines beherrschenden Einflusses weitere Anteile an einem Tochterunternehmen erworben (Aufstockung) oder veräußert (Abstockung), ohne dass der Status des Tochterunternehmens verloren geht, werden diese Transaktionen ab dem Geschäftsjahr 2017 als Kapitalvorgang abgebildet. Wird künftig auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens gemäß § 296 HGB verzichtet, wird das auf das Tochterunternehmen entfallende Reinvermögen seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß DRS 23.179 zu Konzernbuchwerten bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Möglichkeit des beherrschenden Einflusses fortgeschrieben. Auf einen Ansatz von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß § 311 Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Beteiligungen insgesamt für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind (§ 311 Abs. 2 HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, die aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren, werden für das Anlage- und Umlaufvermögen gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse und Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Soweit erforderlich, erfolgen Umgliederungen in die Positionen Bestandsveränderungen oder andere aktivierte Eigenleistungen. Der Steueraufwand aus den Einzelabschlüssen wird in den Konzernabschluss übernommen. Latente Steuern, die sich aus Konsolidierungsvorgängen auf Konzernebene gemäß § 301 HGB (Kapitalkonsolidierung), § 303 HGB (Schuldenkonsolidierung) und § 304 HGB (Zwischengewinneliminierung) ergeben, werden gemäß § 306 Satz 5 HGB i. V. m. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Für die deutschen Einheiten werden die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer mit 30 % abgegrenzt. Latente Steuern in den ausländischen Berichtseinheiten werden mit den dort geltenden Steuersätzen bewertet, deren Bandbreite sich zwischen 10 % und 30 % bewegt. (3) Währungsumrechnung Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Bilanzen grundsätzlich nach § 308 a HGB. Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Zwischenergebniseliminierung resultieren, werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Im Berichtsjahr werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen zu Durchschnittskursen in Höhe von -884.530,33 € in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen werden in Höhe von -8.697.613,08 € und aus der Schuldenkonsolidierung in Höhe von 721.358,47 € ebenfalls erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Bei einbezogenen Tochterunternehmen aus Hochinflationsländern werden vor Anwendung der Regelungen des § 308 a HGB inflationsbedingte Auswirkungen auf den Vermögens- und Ertragsausweis durch die Indexierungsmethode bereinigt. (4) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten der einbezogenen Unternehmen werden gemäß §§ 300, 308 HGB nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Konzernanschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betriebliche Erfahrung abgestellt. Sachanlagen sind zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei Kunstgegenständen wird ein Anhaltewert gebildet, wenn es sich um Originale namhafter Künstler handelt. Anlagegüter werden überwiegend linear abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter wird § 6 Abs. 2 und 2 a EStG analog angewendet. Soweit erforderlich, wurden zum Bilanzstichtag auf die fortgeführten Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Finanzanlagen sind mit den Konzernanschaffungskosten bewertet. Bei erkennbaren Risiken erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte werden zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten bewertet. Die Konzernherstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten oder Barwerten bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Konzernanschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund von Einzelzusagen wurden auf Basis des Teilwertverfahrens in der Anwartschaftsphase bzw. des Barwertverfahrens in der Rentenphase ermittelt. Als biometrische Grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Der Rechnungszins entspricht dem Abzinsungssatz nach § 253 Abs. 2 HGB auf Basis einer individuellen Restlaufzeit. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund eines Kapitalplans gegenüber den Mitarbeitern werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren mittels der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden ebenfalls die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgt unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %), der von der Deutsche Bundesbank bekanntgemacht wurde. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 5,00 %. Aufgrund der Tatsache, dass die Gewährung sowie die Höhe der Kapitalbausteine für jedes Geschäftsjahr einzeln beschlossen werden und somit keine automatische jährliche Erhöhung des Pensionsanspruches der Arbeitnehmer erfolgt, finden zukünftige Gehaltssteigerungen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung keine Berücksichtigung. Des Weiteren hat die Merkur Spielbanken NRW GmbH Pensionsverpflichtungen, die mittels der projizierten Einmalbetragsmethode sowie unter Berücksichtigung biometrischer Grundlagen unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt werden. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutsche Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %) angesetzt. Zukünftige Rentensteigerungen wurden mit einer Rate von 2,5 % (Vorjahr: 1,8 %) berücksichtigt. Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten voraussichtlich erforderlich sein wird. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem in ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung bei der erstmaligen Rückstellungsbildung erfolgt nach der Nettomethode. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz der passiven latenten Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung. Bei der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht. Der Konzernabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, wurde dieser angesetzt. (5) Erläuterung der einzelnen Posten der Konzernbilanz 1. Konzernanlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konzernanlagevermögens ergeben sich aus dem folgenden Konzernanlagenspiegel:
2. Konzern-Eigenkapital Das Grundkapital der Gauselmann AG beträgt zum 31. Dezember 2022 188.136.600,00 € und besteht aus 1.881.366 Namensaktien im Wert von je 100,00 €. Zusammensetzung der Kapitalrücklage:
Der Posten Nicht beherrschende Anteile enthält die Anteile von Mitgesellschaftern und anderen Gesellschaftern am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. 3. Rückstellungen Es wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorgenommen. Für die Saldierung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Im Berichtsjahr wurden Erträge aus dem verrechneten Vermögen in Höhe von 2 T€ mit aus der Verpflichtung entstehenden Aufwendungen verrechnet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3.507 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Spielstättenbetrieb (36.912 T€), Jahresabschluss- und Beratungskosten (6.760 T€), sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (42.379 T€) und Garantieverpflichtungen (4.565 T€). 4. Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von 27.270 T€ gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. 5. Passive latente Steuern Aufgrund bestehender, in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abnehmender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen im Konzernabschluss in Höhe von 3.017 T€ angesetzt. Die Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
Unter den passiven latenten Steuern werden ferner Steuern aus dem Konzernabschluss gemäß § 306 HGB in Höhe von 55.486 T€ ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern gemäß § 306 HGB haben sich wie folgt entwickelt:
6. Finanzinstrumente Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet:
Die Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit erfolgte nach der Einfrierungsmethode. Das vorstehend genannte Grundgeschäft betrifft verschiedene Tilgungsdarlehen. Der Marktwert der Zinsswaps beträgt zum 31. Dezember 2022 rund 220 T€. Er wurde unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten ermittelt. 7. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Die zu Grunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Neben den Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 314 Abs. 1 Nr. 2 a HGB in Höhe von 395.970 T€ (davon gegenüber Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden: 0 T€, davon betreffend die Altersversorgung: 0 T€, davon gegenüber assoziierten Unternehmen: 0 T€). Die Verpflichtungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, aus Gerätemietverträgen sowie Sponsoringverträgen. Auf die Merkur Casino GmbH, Espelkamp, entfällt von den Verpflichtungen allein ein Anteil von 85.155 T€ sowie auf die Merkur Slots UK Limited ein Anteil von 111.051 T€. Ferner hat die Gauselmann AG Kommanditanteile am Gesellschaftskapital von zwei Beteiligungsgesellschaften übernommen. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen betragen insgesamt 549 T€. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit eingegangenen Put- bzw. Call-Optionen für insgesamt fünf Gesellschaften über insgesamt 40.734 T€. Teilweise bemisst sich die Höhe der Verpflichtungen nach der jeweiligen künftigen Ergebnisentwicklung der Gesellschaften und wird daher zukünftig noch variieren. (6) Erläuterung zu einzelnen Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Der konsolidierte Umsatz 2022 setzt sich wie folgt zusammen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen selbst erstellte vermietete Geräte. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden Aufwendungen in Höhe von 804.280 T€ ausgewiesen, die im Zusammenhang mit im Ausland tätigen Wettunternehmen stehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Nachfolgend werden die Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 HGB genannt:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen wurden in Höhe von 15.036 T€ und auf Finanzanlagen des Anlagevermögens in Höhe von 1.335 T€ vorgenommen. In den sonstigen Steuern sind Vergnügungssteuern in Höhe von 138.374 T€ sowie Spielbankabgaben in Höhe von 107.335 T€ enthalten. (7) Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Die Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21. Der ausgewiesene Finanzmittelfonds in Höhe von 635.694 T€ umfasst Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten (467.914 T€), Wertpapiere des Umlaufvermögens (213.100 T€) sowie jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (45.320 T€). Die in den Finanzmittelfonds einbezogenen Wertpapiere des Umlaufvermögens unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen und können jederzeit in Liquidität umgewandelt werden. Die Bestände des Finanzmittelfonds von quotal einbezogenen Unternehmen betragen 20.158 T€. (8) Sonstige Pflichtangaben Darstellung der Posten gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG:
Das Geschäftsjahr 2022 der Gauselmann AG (Einzelabschluss) schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 41.689.716,09 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 344.505.680,29 € ab. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 50 % des Jahresüberschusses 2022 (20.844.858,05 €) werden in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der danach verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 323.660.822,24 € wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Während des Geschäftsjahres 2022 waren durchschnittlich 7.224 Arbeitnehmer im Inland und 6.851 Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt. Bei den Arbeitnehmern im Inland sind anteilsmäßig 258 Arbeitnehmer von nur anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen enthalten. Bei den Arbeitnehmern im Ausland sind anteilsmäßig 45 Arbeitnehmer von nur anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen enthalten. Komplementärin ohne Kapitaleinlage an der jeweils genannten Kommanditgesellschaft sind die folgenden Gesellschaften:
Folgende Tochterunternehmen sind von der Anwendung der in § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB genannten Vorschriften befreit, da die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 HGB bzw. § 264 b Nr. 1 bis 4 HGB erfüllt sind bzw. später erfüllt werden: adp Merkur GmbH (vormals: adp Gauselmann GmbH) Alpha Automatenbetrieb GmbH Alphabet Automatenbetrieb GmbH ART Casino GmbH Automaten Rehpenning GmbH BEIT GmbH Bluhm & Reinhardt GmbH Casino Area GmbH Casino City GmbH Casino COSMOS Automatenspiele Aufstellung und Vertrieb GmbH Casino FORTUNA-Unterhaltungs- und Spielgeräte GmbH Casino Line GmbH Casino MERKUR-Spielgeräte Betriebs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Casino Multi-Elektronik Verwertungs-GmbH Casino Prater Spielhallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Casino Road GmbH edict eGaming GmbH E. Duske GmbH & Co KG Euro Payment Group GmbH G + E Die Spielfreude GmbH & Co. KG Gerdes Spielkonzepte GmbH & Co. KG GeWeTe Geldwechsel- & Sicherheitstechnik GmbH Glückstern Freizeitgestaltungs-GmbH Gustav Lauser GmbH HESS Cash Systems GmbH Innovative Unterhaltungsgesellschaft mbH JUMP Casino GmbH Jump In Spielhallenbetriebs GmbH m.a.s.s. marketing and sales service GmbH MBG Casino Fantastico UG (haftungsbeschränkt) Merkur Air GmbH Merkur Betrieb münzbetätigter Unterhaltungsgeräte GmbH Merkur Casino GmbH MERKUR Immobilien und Bauprojekte GmbH & Co. KG (vormals: Spielothek Immobilien Gauselmann Beteiligungs GmbH & Co. KG) Merkur Immobilien- und Beteiligungs GmbH Merkur Interactive GmbH MERKUR MEDIA GmbH Merkur Service GmbH (vormals: MSG Merkur Spielgeräte Service GmbH) Merkur Spielbank Duisburg GmbH & Co.KG Merkur Spielbank Monheim GmbH & Co. KG MERKUR Spielbanken Beteiligungs GmbH (vormals: Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH) Merkur Spielbanken NRW GmbH Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG Merkur Spielothek Wolfratshausen GmbH Merkur Sports & Gaming GmbH Merkur Sportwetten GmbH MFC-Betreiber GmbH msp Münzspielpartner GmbH & Co. KG msp Spielstätten GmbH ODDSLINE Entertainment GmbH PALIO REH Spielstätten GmbH Play-Fair Casino GmbH & Co. KG Schneider Automaten GmbH Sunny World GmbH TTS GmbH WGI World of Game and Internet GmbH XTiP Sportwetten Shops GmbH Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 berechnete Gesamthonorar beträgt 440 T€. Dabei handelt es sich ausschließlich um Honorare für Prüfungsleistungen. (9) Kreis der einbezogenen Unternehmen In den Konzernabschluss wurden folgende Unternehmen einbezogen:
Von den vorgenannten Gesellschaften wurden die folgenden Gesellschaften nach § 310 HGB nur anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen: BLC Deutschland GmbH, Paderborn BLC Holding Limited, Żebbuġ BLC Solutions GmbH, Paderborn BLC Systems Limited, Sliema DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH (vormals: Mernov Betriebsgesellschaft mbH), Berlin Eyas Gaming Holding Limited, Żebbuġ Eyas Gaming Limited, Żebbuġ Eyas Services Limited, Gibraltar Eyas Services UK Limited, London Mernov Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin Spielbank Berlin Entertainment GmbH & Co. KG, Berlin Spielbank Berlin Entertainment Verwaltungs-GmbH, Berlin Spielbank Berlin GmbH & Co. KG, Berlin Spielbank Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Spielbank Mainz Beteiligungs-GmbH, Mainz Spielbank Mainz GmbH & Co. KG, Mainz Folgende Gesellschaften werden aufgrund des Rechtes, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, in den Konzernabschluss einbezogen: Funny-Land Spiel- und Freizeitzentren GmbH, Espelkamp games and more GmbH, Espelkamp GAP Projektentwicklung GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Bad Fallingbostel GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Cham I GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Eggenfelden GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Ingolstadt II GmbH, Ingolstadt Merkur Spielothek Ingolstadt III GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek Saarlouis II GmbH, Espelkamp Merkur Spielothek St. Augustin GmbH, Sankt Augustin Merkur Spielothek Stade GmbH, Espelkamp PALMS MERKUR CASINO AG, Bulgarien VGL Betriebsgesellschaft mbH, Espelkamp Ausgeschieden aus dem Konsolidierungskreis sind folgende Unternehmen: aufgrund Verschmelzung BALKAN BET d.o.o. Beograd (Rechtsnachfolgerin: BEO IMPERA d.o.o. (jetzt: BALKAN BET d.o.o. Beograd)) Goldberg Sportwetten BVBA (Rechtsnachfolgerin: Betcenter Group NV) Matchpoint BVBA (Rechtsnachfolgerin: Betcenter Group NV) Personal Mex Juegos S.A. de C.V. (Rechtsnachfolgerin: MERKUR GAMING MEXICO S. A.DE C.V.) Sebenza BVBA (Rechtsnachfolgerin: Betcenter Group NV) Sonka BVBA (Rechtsnachfolgerin: Betcenter Group NV) aufgrund Anwachsung TREND GmbH & Co. KG (Rechtsnachfolgerin: TREND GmbH) aufgrund Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 296 Abs. 2 HGB Ebbene Services Sp. z o. o., Polen Merkur Interactive Malta plc. i. L., Malta aufgrund Verkauf PALMS MERKUR CASINO.BG EOOD, Bulgarien Totolotek S.A., Polen Erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden: BLC Deutschland GmbH, Paderborn BLC Holding Limited, Żebbuġ BLC Solutions GmbH, Paderborn BLC Systems Limited, Sliema DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH (vormals: Mernov Betriebsgesellschaft mbH), Berlin DOO SunLab Studio Beograd-Novi Beograd, Serbien Merkur Spielbank Monheim GmbH & Co. KG, Duisburg Merkur Spielbank Monheim Verwaltungs GmbH, Duisburg Mernov Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin Solar Holding Limited, Sliema Solar Operations Limited, Sliema Solis Ortus Holding Ltd., Sliema Solis Ortus Service Ltd., Sliema Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises dieses Jahres ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht uneingeschränkt gegeben. Die folgenden Unternehmen wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht mit in den Konzernabschluss einbezogen:
Für einen Teil der Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht worden, um erhebliche Nachteile für die Unternehmen des Konzerns der Gauselmann AG zu vermeiden. Der Einfluss der 37 unter Anwendung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss wurde daher verzichtet. Der Konsolidierungskreis umfasst damit 214 vollkonsolidierte Unternehmen. Stichtag der Einzelabschlüsse aller einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2022. Unter den Beteiligungen werden die folgenden assoziierten Unternehmen ausgewiesen:
Die Angabe des Namens und des Sitzes anderer Unternehmen, der Höhe des Anteils am Eigenkapital, des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für die ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Gauselmann AG oder eines anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens gehalten wird, unterbleibt wegen untergeordneter Bedeutung (§ 313 Abs. 3 Satz 4 HGB). (10) Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2022 aus folgenden Personen: Herr Paul Gauselmann, Espelkamp, Unternehmer (Vorstandssprecher) Herr Armin Gauselmann, Lübbecke, Unternehmer (Stellvertretender Vorstandssprecher) Herr Dr. Werner Kurt Schröer, Bocholt, Vorstand Technik und Entwicklung Herr Jürgen Stühmeyer, Minden, Vorstand Merkur-Vertrieb Herr Dieter Kuhlmann, Lübbecke, Vorstand Spielbetriebe Herr Lars Felderhoff, Rahden, Vorstand Finanzen Herr Manfred Stoffers, Düsseldorf, Vorstand Marketing Kommunikation Politik Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Gauselmann AG vom 14. März 2023 wurde Herr Stefan Bruns zum weiteren Vorstandsmitglied der Gauselmann AG bestellt. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen 2022 7.440 T€. Die Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2022 252 T€ betragen. Die Pensionsrückstellung enthält zum Stichtag Pensionszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.091 T€. Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2022 aus folgenden Personen: Herr Manfred Grünewald, Mönchengladbach (Vorsitzender), ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter der tobaccoland GmbH & Co. KG Herr Karsten Gauselmann, Inzell, Hotelier Frau Janika Gauselmann, München, Diplom-Volkswirtin Die Vergütungen im Jahre 2022 für die Tätigkeiten des Aufsichtsrates betrugen 29 T€.
Espelkamp, den 4. Mai 2023 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Lars Felderhoff gez. Manfred Stoffers gez. Stefan Bruns Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzerneigenkapitalspiegel füfr das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG Der Konzern der Gauselmann AG ist ein großes mittelständisches Familienunternehmen. Er hat sich von einem Ein-Mann-Betrieb zu einem global agierenden High-Tech-Konzern der Unterhaltungswirtschaft mit mehr als 14.500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Jahresende 2022 entwickelt. Der Grundstein für die Erfolgsgeschichte wurde bereits im Jahr 1957 durch den Unternehmensgründer Paul Gauselmann gelegt. Die Firmenzentrale des Konzerns liegt im ostwestfälischen Espelkamp. Markenzeichen ist die lachende Merkur-Sonne. Dieses allseits beliebte SPIEL- und Glückssymbol steht seit Jahrzehnten national wie international als Synonym für modernes, attraktives Freizeitvergnügen "Made in Germany". Das breit aufgestellte Familienunternehmen, das sich unter dem Motto "More than a game" der Unterhaltung durch Spaß an SPIELEN mit und um das kleine Geld für erwachsene Menschen verschrieben hat, agiert als weltweit vernetzter Glücks- SPIEL-Anbieter. Die ausgeprägten Kernkompetenzen Content, Technologie und Operating ermöglichen es, basierend auf den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen, an jedem Ort zu jeder Zeit SPIEL-Spaß bringende Unterhaltung anzubieten. Dabei ist sich der Konzern der Gauselmann AG seiner sozialen Verantwortung bewusst. Das Thema Jugend- und Spielerschutz genießt einen hohen Stellenwert. Stets werden neueste Erkenntnisse auf den Gebieten Prävention und Verbraucherschutz berücksichtigt und fließen kontinuierlich in die SPIEL-Entwicklung und in das technologische SPIEL-Angebot ein. Schon in der Vergangenheit waren Eigentümerfamilie und Unternehmensleitung stets eng miteinander verzahnt. Dadurch war das Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG seit jeher auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Substanzerhalt ausgerichtet. Um auch in den nächsten Jahren generationenübergreifend die langfristige Bestandssicherung des Konzerns als Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor zu gewährleisten, hat die Unternehmerfamilie beschlossen, den Konzern der Gauselmann AG ab 2016 unter dem Dach der Ende 2015 neu gegründeten Gauselmann Familienstiftung zu führen. Dafür hat die Eigentümerfamilie sämtliche Aktien an der Gauselmann AG zum Jahresende 2015 in die Familienstiftung eingebracht. Als fester Bestandteil des Stiftungsvorstands bestimmen Mitglieder der Familie Gauselmann nicht nur die Geschicke der Stiftung, sondern insbesondere die zukünftige Ausrichtung sowie die jeweilige Führung des Konzerns der Gauselmann AG. Alle grundlegenden strategischen Entscheidungen, die das operative Geschäft des Konzerns tangieren, werden damit ab 2016 durch den familiengeführten Stiftungsvorstand getroffen. Starke Präsenz zeigt der Konzern auch in den maßgebenden Branchenverbänden. In Deutschland ist er seit über 50 Jahren führend in den unterschiedlichen Branchenverbänden vertreten. So war der Firmengründer Paul Gauselmann bis zu seinem Rücktritt im Sommer 2019 bereits seit über 38 Jahren an der Spitze des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI). Schon vorher war er seit 1966 meist federführend in Aufstellerverbänden tätig. Die operativen Aktivitäten des Konzerns gliedern sich in zwei große Geschäftssegmente. Das traditionelle Kernsegment richtet sich an Firmenkunden (B2B) und bündelt im In- und Ausland in der so genannten "Merkur-Säule" die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von SPIELEN und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten, wobei der Schwerpunkt in der Erfindung und Entwicklung von SPIELEN in 16 Teams von Australien bis nach Las Vegas liegt. Zudem werden noch Geldmanagementsysteme auch für Banken und Kommunen produziert und vertrieben. Das Hauptstandbein dieses Segments ist das Geld- SPIEL-Gerät. Der Kernmarkt ist Deutschland. Der Großteil der Verkaufsaktivitäten erfolgt über attraktive vertriebsorientierte Miet-, Leasing- und Lizenzmodelle. Das zweite Konzernsegment richtet sich an Endkunden (B2C). In diesem Geschäftsbereich wird federführend der Betrieb von modernen Entertainmentcentern sowie das sehr erfolgreiche Engagement im SPIE L-Banken-Bereich zusammengefasst. Am Jahresende 2022 betrieb der Konzern der Gauselmann AG 344 High-Tech- SPIEL-Stätten im Inland (Vorjahr: 361) und 451 in sieben europäischen Ländern (Vorjahr: 419). Tragende Säule in Europa war hier die englische Praesepe-Gruppe mit 222 Hallen (Vorjahr: 204). Zweitwichtigster Markt war Serbien mit 175 Standorten (Vorjahr: 153). Die restlichen SPIEL-Stätten verteilten sich auf Standorte in West- und Osteuropa. Der Konzern betrieb im Jahr 2022 weiterhin seine SPIEL-Banken in Dortmund-Hohensyburg, Duisburg, Aachen, Bad Oeynhausen, Leuna, Magdeburg und Halle. Im März 2023 wurde mit der SPIEL-Bank Monheim der fünfte Standort in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Zudem bestanden Beteiligungen an der größten deutschen SPIEL-Bank in Berlin mit vier Standorten sowie an der SPIEL-Bank Mainz mit drei Standorten. In Deutschland nimmt der Konzern der Gauselmann AG bei den SPIEL-Stätten die Rolle des Marktführers ein. Parallel zu dem klassischen SPIEL in SPIEL-Banken und SPIEL-Stätten wurde im Geschäftsjahr 2022 das virtuelle Automaten- SPIEL weiter ausgebaut. Hierfür haben fünf Konzernunternehmen Lizenzen in Deutschland erhalten und zählen somit zu den Pionieren im legalen Online-Glücksspiel. Zusätzlich umfasst das Konzernsegment B2C unter anderem mit der österreichischen Cashpoint-Gruppe die Aktivitäten als Anbieter und Vermittler von Sportwetten. Der Kernmarkt für das Sportwettangebot ist Europa. Mit dieser umfassenden, zukunftsorientierten Angebotspalette sieht sich der Konzern der Gauselmann AG stabil und wettbewerbsfähig aufgestellt und gilt als fester Bestandteil der deutschen und der europäischen Automaten- und Unterhaltungsbranche. Der Konsolidierungskreis umfasst 214 Gesellschaften, davon haben 111 Gesellschaften ihren Sitz im Ausland. Im Jahr 2022 sind 13 Gesellschaften zugegangen. Elf Gesellschaften haben den Konsolidierungskreis verlassen. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahreskonzernabschluss ist durch diese Änderungen nicht wesentlich beeinträchtigt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die weltwirtschaftliche Entwicklung schwächte sich im Jahr 2022 nach einem dynamischen Start im Laufe des Jahres stark ab, was hauptsächlich auf den Krieg in der Ukraine, den schnellen Anstieg der Energiepreise und die hohen Inflationsraten zurückzuführen war. Besonders das verarbeitende Gewerbe wurde weiterhin durch Probleme in den internationalen Lieferketten und steigende Rohstoffpreise beeinträchtigt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) errechnete einen Anstieg der weltweiten Wirtschaftsleistung um 3,4 %. 2. Wirtschaftsentwicklung im Inland Auch für die deutsche Wirtschaft war das Jahr 2022 geprägt durch die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für die Energieversorgung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2022 um 1,8 %. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das BIP damit um 0,7 % höher. Die deutsche Wirtschaft hat sich somit insgesamt als widerstandsfähig gegenüber den schwierigen Rahmenbedingungen erwiesen. Insbesondere zu Jahresbeginn war eine kräftige gesamtwirtschaftliche Dynamik zu verzeichnen, zu der auch pandemiebedingte Nachholeffekte beitrugen. Zum Jahresende wurde diese Entwicklung zunehmend durch hohe Energiepreise und Inflationsraten und dem damit verbundenen Kaufkraftverlust gedämpft. Zusätzlich führten weiterhin Störungen in internationalen Lieferketten und Materialknappheiten zu verlängerten Lieferzeiten und zu Preisanstiegen. 3. Branchenbezogene Rahmenbedingungen in Deutschland Unverändert sah und sieht sich das gewerbliche SPIEL in Deutschland mit massiven Restriktionen konfrontiert. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu Ungunsten des regulierten Gewinnspielangebotes und dabei vornehmlich für die gewerblichen SPIEL-Hallen und die Gastronomieaufstellung verschärft. Im Jahr 2017 ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von SPIEL-Hallen verfassungsgemäß sind. Danach besitzen die Bundesländer die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der SPIEL-Hallen, das die Befugnis zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von SPIEL-Hallen umfasst. Bis 2006 lag diese Zuständigkeit beim Bund. Am 12. März 2020 haben sich die Bundesländer auf einen neuen gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Bis Ende April 2021 wurde dieser durch alle Bundesländer ratifiziert, sodass er wie vorgesehen am 1. Juli 2021 in Kraft treten konnte. Die strengen Regelungen für SPIEL-Hallen gelten weiter, allerdings können die Bundesländer bestehende Mehrfachkonzessionen bis maximal drei Konzessionen weiterhin genehmigen, sofern die Betreiber bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Diese Öffnungsklausel haben nur acht Bundesländer in ihr Landesrecht übernommen. Soweit die Öffnungsklausel nicht in das jeweilige Landesrecht übernommen worden ist, werden die Gemeinden zukünftig auch keine neuen Härtefallgenehmigungen zum Betrieb einer Mehrfachkonzession erteilen. Dies führte zu einem massiven Geräteabbau und auch zur Schließung von SPIEL-Stätten. Erstmalig wird durch diesen Glücksspielstaatsvertrag auch der Sektor der virtuellen Automaten- SPIELE und der Online-Casino- SPIELE einer Regulierung unterzogen. Die Märkte für Sportwetten und Online-Glücksspiele wurden mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet, allerdings unter sehr strengen Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz. Für Online-Glücksspiele startete bereits am 15. Oktober 2020 eine sogenannte Übergangsphase, in der diese in Deutschland nicht mehr rechtlich verfolgt werden, sofern die Anbieter die Regularien des zukünftigen Glücksspielstaatsvertrags bereits umsetzen. Neben der nur langsam voranschreitenden Lizensierung der Online-Angebote, für die erstmals Ende April 2022 eine Lizenz erteilt wurde, beinhaltet der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) auch die Einrichtung einer länderübergreifenden Glücksspielaufsichtsbehörde, um illegale Angebote effizient verfolgen zu können. Im Jahr 2022 stand für die Branche die Einführung der im Glücksspielstaatsvertrag geforderten spielformübergreifenden Zugangskontrolle und der Abgleich der Spielerdaten mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS im Fokus. Dem branchenseitig befürworteten Spielerschutz steht hier aber das Unbehagen der Kunden in Bezug auf den Datenschutz gegenüber, was zum Verlust von Kunden bei den legal operierenden Anbietern führen kann. Nachdem die negativen Einflüsse der Corona-Pandemie mit dem Auslaufen der letzten Restriktionen zum Ende des ersten Quartals überwunden waren, prägten danach die Folgen des Krieges in der Ukraine vor allem durch die damit verbundenen Energiepreissteigerungen den Geschäftsverlauf in der Automatenbranche. Weiterhin beschäftigte auch 2022 die neue Spielverordnung die Branche. Wurde die letzte Spielverordnung noch gemacht, um die Branche attraktiv und konkurrenzfähig zu halten, steht jetzt ausschließlich der Gedanke der Spielsuchtprävention im Vordergrund. Unter anderem sollten Eingriffe in wichtige SPIEL-Parameter die Attraktivität der SPIELE reduzieren. Dazu kommt, dass die inflationsbedingt steigenden Kosten wegen der vorgeschriebenen limitierten Stundeneinnahmen eines Geld- SPIEL-Geräts nicht über eine Preiserhöhung an die Spieler weitergegeben werden können. Die Automatenbranche, die aktuell rund 70.000 Menschen beschäftigt und mehr als zehn Millionen von Kunden SPIEL-Spaß und Unterhaltung bietet, sieht sich dennoch gut aufgestellt und begreift die enormen Herausforderungen auch als Chance zur Erneuerung und Selbstreinigung. Mit den branchenintern erfolgten Weichenstellungen und dem Glauben an den Rechtsstaat ist sie zuversichtlich, die immensen Herausforderungen der kommenden Jahre meistern zu können. 4. Rahmenbedingungen im europäischen Spielstättenmarkt Auch in Europa verlangsamte sich im Jahr 2022 in den für den Konzern der Gauselmann AG relevanten Ländern die Konjunkturentwicklung. Dies wirkte sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen SPIEL-Stätten aus. Tendenziell ist mit Ausnahme der stabilen Märkte in England, Bulgarien und Serbien zu beobachten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Glücksspielmärkten zunehmend beschränkend wirken. So ist zum Beispiel in der Slowakei im Jahr 2019 ein neues Glücksspielgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem eine Verifizierungspflicht der SPIEL-Gäste sowie eine Reduzierung der Öffnungszeiten für alle Betreiber vorschreibt. Zusätzlich wurde für die Hauptstadt Bratislava ein stadtweites Glücksspielverbot ab Januar 2021 beschlossen. Daher hat sich der Konzern der Gauselmann AG aus der Slowakei zurückgezogen und alle SPIEL-Stätten dort zum Ende des Jahres 2020 geschlossen und die Landesgesellschaft zum 31. Januar 2022 veräußert. In Tschechien wurde im September 2020 von der Stadt Prag beschlossen, dass Videolotterieterminals im Stadtgebiet nur noch für eine Übergangszeit bis Ende 2023 erlaubt sind. Einen Standort in Prag hat der Konzern der Gauselmann AG daraufhin bereits geschlossen, drei weitere SPIEL-Stätten müssen bis zum 31. Dezember 2023 noch aufgegeben werden. Derartige meist nicht vorhersehbare länderspezifische Reglementierungen sind im europäischen SPIEL-Stätten-Markt keine Einzelfälle. Sie beeinträchtigen die Marktbedingungen und verunsichern die Marktteilnehmer. Die Aufstellunternehmen werden permanent gezwungen, ihr legales und in der Regel bewährtes Geschäftsmodell auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und wenn möglich, den neuen Markterfordernissen anzupassen. Zudem erschwert die zunehmende Rechtsunsicherheit die Expansionsabsichten in neue Zielmärkte, da eine sichere Prognose für den gesamten Investitionshorizont nicht immer möglich ist. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren zur internen Unternehmenssteuerung liegt unser Fokus auf Umsatzentwicklung, operativem Ergebnis und Liquidität. 5.2. Umsatz Anders als im Vergleichsjahr 2021 war das Geschäftsjahr 2022 nur noch im ersten Quartal durch die Restriktionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beeinflusst. Die Außenumsatzerlöse stiegen um 40,9 % von 1.829,8 Mio. Euro im Vorjahr auf einen Rekordumsatz von 2.577,6 Mio. Euro im Jahr 2022. Der Zuwachs erfolgte sowohl im Inland als auch im Ausland, wobei der im Inland erwirtschaftete Umsatzanteil leicht auf 44,2 % (Vorjahr: 42,8 %) gestiegen ist. Der Geschäftskunden-Bereich (B2B) im Inland litt weiterhin unter der Umsetzung der Landesspielhallengesetze, da die Kunden ihre SPIEL-Stätten teilweise schließen oder aber auf Einfachkonzessionen reduzieren mussten. Der Umsatz in diesem Segment ging in Deutschland um 4,2 % von 343,6 Mio. Euro auf 329,3 Mio. Euro zurück. Gegenüber 2019 (438,4 Mio. Euro) ist der Umsatz in diesem Bereich aufgrund der negativen Folgen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages sogar um 24,9 % zurückgegangen. Ein großer Teil des Inlandsumsatzes entfällt in diesem Segment auf die Vermarktung von Spielepaketen im Rahmen von Lizenzverträgen. Der Endkunden-Bereich (B2C) in Deutschland konnte dagegen durch den Wegfall der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kräftig zulegen. Trotz der massiven staatlichen Regulierung des gewerblichen Spiels durch die Umsetzung der Landesspielhallengesetze stiegen im Jahr 2022 die Umsätze im Inland um 84,4 % auf 809,9 Mio. Euro. Der Zuwachs ist insbesondere auf den Bereich SPIEL-Banken zurückzuführen. Getrieben von den zunehmenden geschäftshemmenden Rahmenbedingungen im Inland intensivierte der Konzern der Gauselmann AG in den vergangenen Jahren seine Aktivitäten im Ausland. Dank einer erfolgreichen Produkt- und Exportoffensive mit einem Mix aus innovativen Gehäusen, speziell auf die jeweiligen Zielmärkte zugeschnittenen SPIELE-Pakete und Serviceangebote stiegen im Jahr 2022 die Umsatzerlöse des B2B-Bereichs im Ausland deutlich um 32,4 % von 201,0 Mio. Euro auf 266,1 Mio. Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf den Einsatz der Bede-Technologie in Kanada und auf dem englischen Markt zurückzuführen. Auch 2022 war der Konzern der Gauselmann AG mit seinen ausländischen B2C-Aktivitäten fast ausschließlich in Europa tätig. Wie in Deutschland erholte sich auch der Auslandsumsatz in diesem Segment nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen für SPIEL-Stätten und für den Geschäftsbereich Sportwetten und stieg deutlich um 38,6 % von 846,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.172,4 Mio. Euro im Jahr 2022. Dabei ist der Anstieg der Auslandsumsätze in Serbien und in Großbritannien auch auf neue Standorte zurückzuführen. 5.3. Ertragslage Nachdem in den beiden Vorjahren infolge der Einschränkungen der Geschäftsaktivitäten durch die Covid-19-Pandemie der stetige Wachstumskurs des Konzerns der Gauselmann AG abrupt unterbrochen wurde, war die Ertragslage im Jahr 2022 durch die in Folge der Ukraine-Krise entstandenen inflationsgetriebenen Kostensteigerungen geprägt. Vor allem durch die gestiegenen Umsatzerlöse erhöhte sich im Jahr 2022 die Gesamtleistung nach außen um 43,9 % von 1.885,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 2.712,2 Mio. Euro. Da der Materialaufwand um 34,7 % unterproportional zur Gesamtleistung von 781,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.052,1 Mio. Euro gestiegen ist, erhöhte sich der Rohertrag um 50,3 % von 1.104,4 Mio. Euro auf 1.660,1 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Vorjahr hohe außergewöhnliche Erträge nach § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB enthielten, sind im Jahr 2022 um 151,7 Mio. Euro auf 66,4 Mio. Euro gesunken. Die Personalkosten sind im Jahr 2022 um 33,2 % von 431,0 Mio. Euro im Vorjahr um 143,1 Mio. Euro auf 574,1 Mio. Euro gestiegen. Dies resultiert neben der gestiegenen Beschäftigtenzahl und unterjährigen Lohn- und Gehaltsanpassungen auch daraus, dass im Jahr 2021 in Deutschland für die Zeiten der Standortschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von dem Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht wurde und es auch in vielen anderen Ländern ähnliche staatliche Unterstützungsprogramme in unterschiedlicher Ausgestaltung zur Senkung der Personalkosten in den staatlich verordneten Lockdown-Phasen gab. Zum Bilanzstichtag beschäftigte der Konzern 14.590 Mitarbeiter weltweit. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Jahr 2022 um 32,8 % von 413,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 549,1 Mio. Euro. Durch das erhöhte Geschäftsvolumen stiegen vor allem die Marketing- und Vertriebskosten an. Ebenso trugen die deutlich höheren Kosten für Energie sowie die allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen dazu bei. Aufgrund des Wegfalls der pandemiebedingten Einschränkungen im Betrieb von SPIEL-Stätten und SPIEL-Banken erhöhten sich die abzuführenden Spielbankenabgaben und Vergnügungssteuern, was zu einem deutlichen Anstieg der sonstigen Steuern um 92,6 % von 121,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 234,1 Mio. Euro führte. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit 268,0 Mio. Euro um 1,1 % unter dem Wert des Vorjahres in Höhe von 271,1 Mio. Euro. Mit 69,9 Mio. Euro (Vorjahr: 76,8 Mio. Euro) entfiel wieder ein großer Teil der Abschreibungen auf das inländische operative Mietgeschäft. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 15,0 Mio. Euro enthalten (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Das operative Ergebnis (EBIT) ist gegenüber dem Vorjahr um 15,7 Mio. Euro auf 101,2 Mio. Euro gestiegen. Das um die außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen nach § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB bereinigte operative Ergebnis (EBIT) hat sich dagegen gegenüber dem Vorjahr sogar um 159,9 Mio. Euro verbessert. Das weiter negative Finanzergebnis hat sich vor allem durch erforderliche Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens im Jahr 2022 von -5,8 Mio. Euro im Vorjahr auf -9,7 Mio. Euro verschlechtert. Alle dargestellten Einflussgrößen führten 2022 zu einer Verbesserung beim Ergebnis vor Ertragsteuern von 79,6 Mio. Euro im Vorjahr um 11,9 Mio. Euro auf 91,5 Mio. Euro. Weil der Steueraufwand wegen höherer steuerlich nicht wirksamer Abschreibungen der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung sowie höherer steuerlich nicht verrechenbarer Verluste von Einzelgesellschaften überproportional um 22,2 Mio. Euro auf 58,1 Mio. Euro angestiegen ist, verringerte sich das Jahresergebnis nach Ertragsteuern von 43,7 Mio. Euro auf 33,4 Mio. Euro. 5.4. Cashflow Der nach DVFA/SG ermittelte Jahres-Cashflow des Konzerns verminderte sich im Geschäftsjahr 2022 überwiegend aufgrund des niedrigeren Jahresergebnisses um 8,3 % von 304,8 Mio. Euro auf 279,5 Mio. Euro. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich unterproportional hierzu von 295,9 Mio. Euro auf 278,1 Mio. Euro. Vor allem durch die gegenüber dem Vorjahr um 83,4 Mio. Euro gesunkenen Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis ging der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit trotz höherer Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagermögen (+64,9 Mio. Euro) von 242,3 Mio. Euro auf 197,7 Mio. Euro zurück. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit konnte vollständig aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert werden. Deutlich verändert hat sich auch der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Nachdem im Vorjahr saldiert Finanzkredite in Höhe von 16,8 Mio. Euro zurückgeführt wurden, erfolgte im Jahr 2022 die Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 232,4 Mio. Euro, welche in Höhe von 150 Mio. Euro zur Ablösung kurzfristiger Kredite verwendet wurden. Insgesamt stieg der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um 229,1 Mio. Euro auf 198,5 Mio. Euro. Nach Kürzung der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit um den Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit standen zur aktiven Unterstützung des laufenden operativen Geschäftsbetriebs somit noch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 274,1 Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch erhöhte sich 2022 der Finanzmittelfonds, bestehend aus Wertpapieren des Umlaufvermögens und liquiden Mitteln abzüglich jederzeit fälliger Bankverbindlichkeiten, von 361,6 Mio. Euro auf 635,7 Mio. Euro. 5.5. Investitionen Auch 2022 fand der stetige Innovations- und Investitionsprozess des Konzerns der Gauselmann AG trotz der weltweiten schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der einschränkenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Inland mit einer Investitionssumme von 249,2 Mio. Euro (Vorjahr: 195,2 Mio. Euro) seine Fortsetzung. Der Investitionsschwerpunkt lag mit 86,8 Mio. Euro (Vorjahr: 63,5 Mio. Euro) wie gewohnt bei den Geld- SPIEL-Geräten im inländischen operativen Mietgeschäft. Der Anstieg der Investitionssumme in Geld- SPIEL-Geräte trotz des fortschreitenden Abbaus von Konzessionen resultiert aus Nachholeffekten nach der Corona-Pandemie. 5.6. Konzernbilanzrelationen Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Konzernbilanzsumme um 4,7 % von 2.069,2 Mio. Euro auf 2.166,0 Mio. Euro. Die Aktivseite wird weiter durch das Anlagevermögen dominiert, dessen Anteil an der Bilanzsumme von 56,1 % auf 50,3 % gesunken ist. Absolut verringerte sich das Anlagevermögen von 1.161,3 Mio. Euro auf 1.088,3 Mio. Euro. Der Anteil von Forderungen und Vorräten hat sich leicht von 15,7 % auf 17,4 % erhöht. Ebenfalls gestiegen ist der Anteil der liquiden Mittel einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens. Dieser erhöhte sich um 4,0 Prozentpunkte auf 31,4 % der Konzernbilanzsumme Damit ist der Konzern der Gauselmann AG finanziell weiter sehr gut aufgestellt und gut gerüstet für zukünftiges Wachstum. Auf der Passivseite hat sich der Anteil der kurz- und mittelfristigen Schulden (ohne Gesellschafterdarlehen) von 32,6 % auf 36,3 % der Konzernbilanzsumme erhöht. Ebenfalls leicht gestiegen von 3,4 % auf 3,7 % ist auch der Anteil der langfristigen Schulden. Dagegen verringerte sich das Eigenkapital vor allem durch den Rückgang der Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung und Auszahlungen an die Minderheitsgesellschafter von 1.212,7 Mio. Euro auf 1.196,1 Mio. Euro. Durch die höhere Konzernbilanzsumme und das um Währungsumrechnungseffekte verringerte Eigenkapital ist die Konzerneigenkapitalquote von 58,6 % auf 55,2 % gesunken. Dennoch dominiert das Eigenkapital unverändert die Passivseite. III. Prognosebericht Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2023 mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 2,8 %. Vor allem die anhaltend hohe Inflation bereitet Anlass zur Besorgnis. Besonders in den Industrienationen werde die Wirtschaftsleistung nur langsam wachsen, während es in den Schwellen- und Entwicklungsländern deutlich besser aussieht. Nachdem die fünf Wirtschaftsweisen im Herbst 2022 aufgrund der drohenden Gasmangellage durch den Stopp russischer Lieferungen noch eine Rezession in Deutschland vorausgesagt haben, erwartet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seiner aktuellen Konjunkturprognose für 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 0,2 %. Vor allem dank des milden Winters traten die schlimmsten Szenarien nicht ein. Der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, schlechtere Finanzierungsbedingungen wegen steigender Zinsen und die sich nur langsam erholende Auslandsnachfrage verhindern aber einen stärkeren Aufschwung. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich die Konjunktur erst im Jahr 2024 spürbar erholen wird, wobei aber nach wie vor Risiken in der Energieversorgung bestehen. Als fester Bestandteil des weltweiten Gaming-Business stellt sich der Konzern der Gauselmann AG immer wieder neuen Herausforderungen. Im Inland führen Glücksspielstaatsvertrag, Landesspielhallengesetze und steigende kommunale Vergnügungssteuern zu einer Zurückdrängung der gesamten deutschen Automatenwirtschaft und schränken deren wirtschaftliche Perspektive ein. Um daraus resultierende Umsatzeinbußen kompensieren zu können, wird der Konzern der Gauselmann AG vordringlich seinen Marktanteil vergrößern und auch in Zukunft weitere nationale und internationale Märkte und Geschäftsfelder erschließen sowie zahlreiche innovative und attraktive Unterhaltungs- SPIEL-Geräte und SPIELE-Software entwickeln. Im Firmenkunden-Bereich (B2B) ist der Konzern der Gauselmann AG national und international gut aufgestellt. Im Inland ist die zukünftige Entwicklung des Marktes aufgrund der Gesetzgebung und der Verunsicherung der Kunden bezüglich der Branchenzukunft weiterhin unklar, sodass der inländische Markt mittelfristig von den gesetzlichen Regulierungen abhängig ist. Die internationalen Handelsgesellschaften des Konzerns der Gauselmann AG werden voraussichtlich an die guten Resultate vor der Corona-Pandemie anknüpfen. Insbesondere den britischen Markt mit seinen stabilen gesetzlichen Rahmenbedingungen konnten die Konzerngesellschaften mit ihren Produkten durchdringen und zufriedenstellende Deckungsbeiträge erwirtschaften. Die Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich werden daher auch 2023 weiter ausgebaut. Bereits im Jahr 2020 wurde mit dem Erwerb des englischen Online-Technologie-Spezialisten Bede Gaming ein wesentlicher Schritt in Richtung Verstärkung der Online-Gaming-Aktivitäten getätigt. Die Leistungsstärke der Technologie zeigt sich besonders bei dem staatlichen kanadischen Kunden OLG, der mit der Bede-Technologie erfolgreich produktiv ist. Im Endkunden-Bereich (B2C) wird für das Jahr 2023 national und international weiterhin eine sorgfältige Standortauswahl und eine optimierte Bewirtschaftung der SPIEL-Stätten der wichtigste Erfolgsfaktor zur Stabilisierung des Geschäfts sein. Das Engagement im Spielbankenbereich wird fortgeführt und erweitert. Hier ist im März 2023 die Eröffnung einer neuen SPIEL-Bank in Monheim (Nordrhein-Westfalen) erfolgt. Im Oktober 2020 wurden in Deutschland die ersten 18 Erlaubnisse an private Anbieter von Sportwetten erteilt. Dabei erhielt auch ein Unternehmen des Konzerns der Gauselmann AG die Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten. International sind Sportwetten in vielen Ländern bereits deutlich länger etabliert und reguliert. Länderübergreifend steht hier der Ausbau einer wettbewerbsfähigen Onlinetechnologie sowie die Erschließung neuer Märkte und Absatzkanäle im Fokus. Ende April 2022 wurde in Deutschland die erste Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele an ein Tochterunternehmen der Gauselmann AG vergeben. Ein Jahr später im April 2023 haben bereits fünf Konzernunternehmen eine Lizenz erhalten. Die im Lagebericht 2021 getätigte Prognose einer deutlichen Umsatzsteigerung ist eingetroffen. Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2022 um 40,9 %. Ebenso traf auch die Erwartung eines deutlich geringeren Jahresergebnisses ein. Der Konzernjahresüberschuss ging um 23,6 % zurück. In der Anfang Dezember 2022 erstellten Unternehmensplanung geht der Konzern der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr 2023 von gegenüber 2022 deutlich höheren Umsätzen aus. Ferner ergab die Unternehmensplanung im Vergleich zum Konzernergebnis 2022 eine deutlich schlechtere Ertragslage. In der schnelllebigen Automatenbranche zeigte der Konzern der Gauselmann AG als Marktführer in Deutschland mit mehr als 50-prozentigem Marktanteil auch im Jahr 2022 in den wichtigen Marktsegmenten weltweit starke Präsenz. Dadurch wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um auch zukünftig als wichtiger Player in der internationalen Gaming-Industrie wahrgenommen und akzeptiert zu werden. Insgesamt ist der Konzern der Gauselmann AG mit den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen und durch die eingeleiteten, zum Teil bereits wirksamen Maßnahmen und Weichenstellungen, auch für die kommenden Geschäftsjahre gut aufgestellt. IV. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen seiner globalen Aktivitäten ist der Konzern der Gauselmann AG aufgrund der stetig fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese sind untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden. Um möglichst immer die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist konzernweit ein mehrstufiges Planungs- und Reporting-System, mit denen sich die Prozesse gezielt überwachen und steuern lassen, implementiert. Ziel ist es, durch die permanente Überwachung möglichst zeitnah Maßnahmen zur Optimierung der Geschäftsprozesse ergreifen zu können. Zudem ist jederzeit gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger, speziell der Vorstand, rechtzeitig informiert sind und somit im Ernstfall schnell mit der Einleitung eventuell notwendiger Gegenmaßnahmen reagieren können. Noch immer unklar ist das Ausmaß der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, da die Dauer und der Ausgang des Krieges sowie die weitere Entwicklung der Sanktionen schwer abzuschätzen sind. Es ist davon auszugehen, dass die aktuell hohen Börsenpreise für Energieträger und weiterhin hohe Inflationsraten die Investitions- bzw. Konsumbereitschaft von Unternehmen bzw. Privathaushalten weiterhin einschränken werden. Auch zukünftig bildet in Deutschland die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und der darauf basierenden Landesspielhallengesetze einen großen Risikofaktor für die Automatenbranche. Nicht alle Bundesländer machen Gebrauch von der darin enthaltenen Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, bestehende Mehrfachkonzessionen weiterhin zu genehmigen, sofern diese bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu kommt das Erfordernis der Spielgastidentifikation zum Abgleich mit der OASIS-Sperrdatei, deren dauerhafte Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden können. Der Vorstand der Gauselmann AG sieht für den Konzern trotz der vorstehend genannten Unsicherheiten aktuell weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken. Jedoch ist die zukünftige technologische und vertriebsseitige Entwicklung im Firmenkunden-Bereich (B2B) von einem auch in Zukunft positiven Branchenumfeld sowie der rechtzeitigen, marktgerechten Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von innovativen Geld- SPIEL- und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten sowie von zukunftsweisenden SPIELE-Plattformen nach neuer Spielverordnung abhängig. Ferner ist die Erreichung der Umsatzziele vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der dadurch verschärften Lieferkettenprobleme auch von der rechtzeitigen Verfügbarkeit von Zulieferteilen, insbesondere im Bereich der Halbleiter, abhängig. Trotz der sich verschlechternden Rahmenbedingungen sieht der Konzern der Gauselmann AG aber auch weiterhin gute Chancen. Als Technologie- und Innovationsführer der deutschen Automatenbranche profitiert er in diesem Segment von einer gegenüber den Mitbewerbern deutlich höheren zunehmenden Marktakzeptanz, insbesondere bei Produktneuheiten. Dadurch ist er bei einer eventuell negativen Branchenentwicklung unabhängiger und darüber hinaus in der Lage, Marktanteile hinzuzugewinnen. Der Vorstand der Gauselmann AG rechnet für das Endkunden-Geschäft (B2C) im Jahr 2023 aufgrund gesetzlicher Vorschriften sowie sinkender Rentabilität durch Kostensteigerungen mit Filialschließungen auf dem deutschen SPIEL-Stätten-Markt. Trotz der derzeitigen rechtlichen Unsicherheiten im B2C-Bereich werden die mittelfristigen Chancen und Perspektiven für die bestehenden SPIEL-Stätten des Konzerns der Gauselmann AG aber weiter als gut eingeschätzt. Hierfür spricht vor allem der attraktive Angebotsmix, bestehend aus innovativen Geld- SPIEL-Geräten, modernen und qualitativ hochwertigen Freizeiteinrichtungen sowie dem bewährten kundennahen Service. Mit diesem vielversprechenden Fundament und durch die Rolle als Marktführer ist der Konzern in diesem Segment deutlich widerstandsfähiger aufgestellt als der Wettbewerb. Laut einer Umfrage vom Wirtschaftsmagazin Focus Money im August 2022 sind die SPIEL-Stätten der Merkur Casino GmbH die beliebtesten in Deutschland. Als Testsieger sowohl in der Gesamtbewertung als auch in den Einzel-Kategorien SPIEL-Angebot, Service, Ambiente, Seriosität und Personal sind sie für die spielenden Gäste somit attraktiver als der Wettbewerb. Da zukünftig der Fokus der Politik verstärkt auf das Betreiben rechtlich einwandfrei geführter legaler SPIEL-Hallen gerichtet ist, sind alle Filialstandorte TÜV-zertifiziert. Ähnlich wie in Deutschland befindet sich auch der europäische SPIEL-Stätten-Markt in einem Strukturwandel. Die Gesetzesfülle und die Regulierungen auf allen staatlichen Ebenen nehmen permanent zu. Mit einer leichten Verzögerung wird das operative Geschäft verstärkt von ähnlich gelagerten Themen wie in Deutschland beeinflusst. Aus Sicht des Konzerns der Gauselmann AG war der überwiegende Teil der erfolgten Gesetzesänderungen im Vergleich zu vielen Wettbewerbern tendenziell positiv, da Großfilialisten und bereits im Markt befindliche Unternehmen in der Regel durch diese Maßnahmen bevorteilt wurden. Insbesondere in Deutschland sind im Bereich des virtuellen Automatenspiels weitere Investitionen in die Erschließung des Marktes erforderlich. Es besteht das Risiko, dass das Produkt zukünftig kundenseitig wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Verbindung mit ausbleibenden Erfolgen der Glücksspielaufsichtsbehörde in der Verfolgung illegaler Angebote nur unzureichend nachgefragt wird. Bevor der Konzern der Gauselmann AG Akquisitionen tätigt, Joint Ventures oder strategische Allianzen eingeht, werden die damit verbundenen Risiken in der Regel auch unter Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen sorgfältig geprüft und analysiert. Eine Bewertung der künftigen Entwicklung und des Erfolgspotenzials dieser Investitionen bleibt jedoch immer risikobehaftet und wird entsprechend gewürdigt. Die hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Chancen und Risiken, die die Entwicklung des Konzerns der Gauselmann AG in den nächsten Jahren beeinflussen werden. Sie basieren auf dem derzeitigen Informationsstand und wie alle zukunftsbezogenen Aussagen sind sie mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Insgesamt betrachtet hat der Konzern jedoch umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf Risiken, die sich aus Veränderungen der weltweiten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, angemessen reagieren zu können. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns der Gauselmann AG ist die Absicherung von finanziellen Risiken jeglicher Art. Zu den im Konzern angesiedelten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen das Finanzanlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie Guthaben und Schulden bei Kreditinstituten. Aufgrund der Kundenstruktur und des Geschäftsmodells bestehen zurzeit keine größeren Ausfallrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinträchtigen könnten. Totale Forderungsausfälle sind im Inland bei normaler Geschäftsentwicklung die absolute Ausnahme. Für einige nicht so stabile Auslandsmärkte wurden notwendige Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Risiko von Forderungsausfällen wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Sind Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar, werden die finanziellen Vermögenswerte entsprechend wertberichtigt. Variabel verzinsliche Anleihen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben, soweit der jeweilige Kurswert aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen unter die Anschaffungskosten fällt. Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken begegnet der Konzern der Gauselmann AG mit einem aktiven Treasury-Management. Die zeitnahe Berichterstattung über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie ein intensiver unterjähriger Dialog mit den Geschäftsbanken sorgen für einen individuellen Zuschnitt der Bankdienstleistungen auf die Bedürfnisse des Konzerns. Geldanlagen und Geldaufnahmen werden im Rahmen der täglichen Disposition laufend den Erfordernissen des Zahlungsverkehrs angepasst. Die bereitgestellten Kreditmittel sind ausreichend bemessen. Sie sind selektiv und zur Vermeidung von Abhängigkeiten auf unterschiedliche Kreditgeber verteilt. Die Reduzierung oder Aufgabe einzelner Kreditzusagen führt daher nicht zu einer ernsthaften Gefährdung der Gesamtfinanzierung. Das trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie hohe Eigenkapital gewährt große Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung. Investitionsfinanzierungen werden in der Regel fristenkongruent vorgenommen und mit entsprechenden langfristigen Festzinsvereinbarungen versehen. Für die Finanzierung der Betriebsmittel stehen Rahmenverträge mit variabel verzinsten Kreditmitteln, die in Teilen mit geeigneten Instrumenten gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert werden, zur Verfügung. Daher wird das Zinsrisiko insgesamt für den Konzern der Gauselmann AG als sehr gering eingeschätzt.
Espelkamp, den 4. Mai 2023 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Lars Felderhoff gez. Manfred Stoffers gez. Stefan Bruns Bericht des AufsichtsratsWährend des Geschäftsjahres ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes über die Lage der Konzerngesellschaft unterrichten. Die Prüfung durch die DR. WOELKE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herford, ergab, dass die Buchführung sowie der Konzernlagebericht und der Konzernjahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen. Wir stimmen mit dem Prüfungsergebnis überein und haben auch nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 haben wir heute gebilligt. Der Konzernjahresabschluss ist somit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Espelkamp, 21.7.2023 Der Aufsichtsrat gez. Manfred Grünewald gez. Karsten Gauselmann gez. Janika Gauselmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gauselmann AG: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Gauselmann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und ● vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, ● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben, ● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, ● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, ● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile, ● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns, ● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 4. Mai 2023 DR.
WOELKE AG
gez. Wilhelm Upheber, Wirtschaftsprüfer gez. Thomas Lilienthal, Wirtschaftsprüfer |
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