Jülicher Systemtechnik GmbHLiquidiert

48727 Billerbeck, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 13107
Eingetragen
18.3.2011
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenBau von Industrieanlagen, außer GebäudenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Projektierung, Konstruktion und Fertigung von industriellen Trocknungsanlagen, Fördersystemen und verfahrenstechnischen Anlagen sowie artverwandte Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jülicher Systemtechnik GmbH

Billerbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 68.185,00 30.342,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.037,00 2.654,00
II. Sachanlagen 64.148,00 27.688,00
B. Umlaufvermögen 855.135,22 1.095.557,00
I. Vorräte 228.042,93 312.723,11
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 456.350,00 1.144.813,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 432.865,54 489.024,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 194.226,75 293.809,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 399,87 1.863,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 923.720,09 1.127.762,54

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 97.694,80 200.750,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 175.750,25 32.271,18
III. Jahresfehlbetrag 103.055,45 -143.479,07
B. Rückstellungen 186.162,00 565.600,00
C. Verbindlichkeiten 639.863,29 361.412,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 923.720,09 1.127.762,54

Anhang


 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Jülicher Systemtechnik GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet. Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für passive latente Steuern eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz umgewandelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 22.258,08 (Vorjahr € 25,77) enthalten. Sie sind innerhalg eines Jahres fällig.

 

Sonstige Angaben


1.  Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

- Gewährleistungsbürgschaft gegenüber der R+V Allgemeine Versicherung AG  in Höhe von €  423.565,00.
- Gewährleistungsbürgschaft gegenüber der EULER HERMES  in Höhe von € 67.800,00.


2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Miet- und Leasingverträge

Die Gesellschaft hat für verschiedene Fahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen.
Die hieraus am 31.12.2014 noch zu zahlenden Raten Betragen T€ 44.
 

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:     Herr Christian Ewald Jülicher

 

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
 

Billerbeck, den 12. Mai 2015

gez. Christian Ewald Jülicher
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2015 festgestellt.

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