SAPRODIS
GmbH
Eggstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
311.632,00 |
251.682,00 |
| I.
Sachanlagen |
311.632,00 |
251.682,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.247,21 |
40.606,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.247,21 |
7.969,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
32.636,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
315.879,21 |
292.288,31 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.371,25 |
85.788,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.789,53 |
40.200,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.581,72 |
20.587,91 |
| B.
Rückstellungen |
3.344,43 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
243.163,53 |
205.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
195.374,00 |
132.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
315.879,21 |
292.288,31 |
Anhang
zum Jahresabschluss
per 31. Dezember 2018
Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss (JA) zum 31. Dezember 2018 der
SAPRODIS GmbH ("Gesellschaft"), eingetragen unter HRB 23084
im Handelsregister B des Amtsgerichts Traunstein, ist in
entsprechender Anwendung gemäß § 264 Abs. 1
HGB nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den relevanten Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes ohne Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Die Gesellschaft weißt zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung wurden daher die
größenabhängigen Erleichterungen für
die "kleine Kapitalgesellschaft" in Anspruch
genommen.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßige Abschreibungen (AfA) wurden
entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen
Wirtschaftsgüter (WG)/Vermögensgegenstände
(VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften
linear vorgenommen. Sofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und
einer selbständiger Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlage- vermögens den Betrag von
€ 410,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert ausgewiesen.
Die
Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.
Beim Ausweis und Ansatz des
Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgte auf der Grundlage einer vorsichtigen
kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt..
Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Zugänge, kumulierten Abschreibungen sowie
Buchwerte sind im Brutto-Anlagespiegel dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben
hinsichtlich ihrer Fälligkeit folgende Struktur:
|
insgesamt 31.12.2018
|
bis zu 1 Jahr
|
zwischen 1 + 5 Jahren
|
von mehr als 5 Jahren
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
243.163,53
|
47.789,53
|
195.374,00
|
0,00
|
Gesamt
|
243.163,53
|
47.789,53
|
195.374,00
|
0,00
|
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284
Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
Beträge, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich
lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.
Während des Geschäftsjahres war
durchschnittlich
1 Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Grundsätzlich werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind in der Bilanz keine enthalten.
Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben
gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.
Angaben gem. §285 Satz 1 Nr. 3a, 10, 11, 18, 24,
26, 27, 28, 30, 32, 33 und 34 HGB sind nicht zu erteilen.
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
Über
Einstellungen von Wertaufholungen und
Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere
Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist
nicht zu berichten.
Über
Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der
Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
folgende Angaben gemacht:
Gegenüber Herrn Matthias Thürstein
bestanden am Abschlussstichtag weder Forderungen noch
Verbindlichkeiten.
Zum Geschäftsführer der SAPRODIS GmbH ist
bestellt:
Herr Matthias Thürstein, Eggstätt
Eggstätt, 21. Juni 2019
Dipl. Ing. Matthias Thürstein
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2019 festgestellt.
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