Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 94835
Vorher
Heiko Lutz GmbH
Eingetragen
24.4.1991
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstige Bauinstallation
Gegenstand
Gas- und Wasserinstallation

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Lutz
seit 30.10.2001
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lutz Haustechnik GmbH

Weilheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

21.785,50

27.201,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

21.784,50

27.200,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

20.983,42

26.895,46

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

324.767,07

205.783,52

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

133.889,31

219.499,98

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

5.929,15

Summe Aktiva

501.425,30

485.309,11



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

286.826,79

145.179,80

I. Gezeichnetes Kapital

12.782,29

12.782,29

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

122.516,71

117.076,48

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

151.527,79

15.321,03

B. Rückstellungen

9.799,52

21.700,40

C. Verbindlichkeiten

204.798,99

318.428,91

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

501.425,30

485.309,11

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der Anhangsangaben nach § 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gleiderung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:

II. Bilanzierungs- u. Bewertungsvorschriften

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Firmenwert, Software usw.) werden nach den steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (Firmenwert = 15 Jahre) abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Sie erfolgen grundsätzlich nach der linearen Methode. In einem Fall wurde § 7g EStG angewendet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen Tabellen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 250,00 EUR werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Ebenso werden geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR behandelt.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

Vorräte werden mit den AK oder HK oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. In den HK werden auch die Material- und Fertigungskosten einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten. Nicht einbezogen sind Fremdkapitalzinsen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Ausserhalb der vorstehenden Bilanz bestehen keine Haftungsverhältnisse.

 

Weilheim, den 27. Mai 2025

gez. Heiko Lutz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Mai 2025

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