HAVECA
Informationstechnik GmbH & Co. KG
Übersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.588,00 |
45.917,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.588,00 |
20.917,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.364,09 |
31.215,91 |
| I.
Vorräte |
750,00 |
750,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.446,54 |
27.121,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.167,55 |
3.344,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
849,10 |
454,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.801,19 |
77.587,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.000,00 |
1.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Ausgleichsposten für aktivierte eigene
Anteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
7.526,00 |
4.913,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
45.275,19 |
46.674,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.143,56 |
14.098,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.801,19 |
77.587,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Vorliegender Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
und Co. gemäß § 264 a Abs. 1 i. V. m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Es gelten somit die Vorschriften
über kleine Kapitalgesellschaften.
Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die
Bewertungsgrundsätze nach BilMoG angepasst (erstmalige
Anwendung des BilMoG in 2010).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gem. 284 (2) Nr. 1 HGB
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden auf Grundlage
handelsrechtlich anerkannter Höchstsätze
vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in
voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden,
soweit veranlasst, vorgenommen.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für 2010 gilt der
in 2009 gebildete Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten sowie erkennbare Risiken und
sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Es wird von der größenabhängigen
Erleichterung nach § 274 a Nr. 1 HGBGebrauch gemacht
und daher auf die Aufstellung eines Anlagegitters
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Rückstellungen
In den
sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen
die Kosten für Gewährleistungen und Kulanz sowie
für Aufbewahrung enthalten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betragen im Berichtszeitraum - wie im Vorjahr -
EUR 11.900,00.
I
V. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB i. V. m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin - mit einer
Einlage in Höhe von EUR 25.000,00 - ist die Haveca
Verwaltungs GmbH, Übersee.
Mitglieder der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft im
Berichtszeitraum erfolgte durch die
Geschäftsführer der Komplementär - GmbH:
Ahmet Cetin, Unternehmer
(01.01.2010 - 31.12.2010)
Amin Hanandeh, Unternehmer (01.01.2010 -
07.12.2010)
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer Armin Hanandeh wurde
mit der Handelsregistereintragung am 08.12.2010 als
Geschäftsführer abberufen.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung sowie Haftungsverhältnisse
zu Gunsten von Mitgliedern der
Geschäftsführung.
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
im Berichtszeitraum Kredite in Höhe von EUR 16.642,74
(Vj. EUR 18.142,80) gewährt.
Haftungsverhältnisse zu Gunsten der Mitglieder
der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen.
Ergebnisverwendung
Der Vorschlag über die Verwendung des
Ergebnisses erfolgt gesondert.
Übersee, ...
(Ahmet Cetin
ür die Haveca Verwaltungs GmbH)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.963,82 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 16.642,74 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.697,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Gesellschafter beträgt 18.142,80 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
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