Aqua
Systeme Stendal GmbH
Schernikau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.942,00 |
97.051,14 |
| I.
Sachanlagen |
8.792,00 |
11.323,50 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
85.727,64 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.610,68 |
124.017,43 |
| I.
Vorräte |
57.036,12 |
67.784,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.753,32 |
25.646,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.821,24 |
30.586,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.012,38 |
1.275,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.565,06 |
222.343,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.078,09 |
64.027,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
29.051,10 |
-12.898,14 |
| B.
Rückstellungen |
53.417,43 |
134.717,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.069,54 |
23.598,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.069,54 |
23.598,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.565,06 |
222.343,63 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Aqua Systeme Stendal GmbH,
39579 Schernikau wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 wurde das
Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstmalig angewendet,
eine Anpassung der Bilanzierung, der Bewertung sowie der
Anhangsangaben zum 31. Dezember 2009 erfolgte gem.
Art 67 Abs. 8 Sätze 1 und 2 EGHGB nicht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 410 werden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang
behandelt.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Für Verluste aus Liefer- und
Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe
Rückstellungen gebildet.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und ab 2010 mit
dem Deckungsvermögen (verpfändete
Rückdeckungsversicherung) verrechnet.
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
steuerlichen Sachverhalten. Sie sind mit dem nach
vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit dem nach
vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr werden mit einem fristenkongruenten
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Wie im Vorjahr bestehen keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände
Wie im Vorjahr bestehen keine sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren
wurde die PUC-Methode angewandt. Grundlegende
Annahmen bei der Berechnung sind nachfolgend
aufgeführt:
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
angewandter Zinssatz:
|
5,15
|
6%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung:
|
0
|
nicht
berücksichtigt
|
zugrunde liegende
Sterbetafeln:
|
Heubeck 2005 G
|
Heubeck 2005 G
|
Die Pensionsrückstellungen wurden mit
Rückdeckungsvermögen verrechnet. Die Angaben
gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind folgende:
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
|
T€
|
T€
|
verrechnete
Vermögensgegenstände
|
|
|
- beizulegender
Zeitwert:
|
104.175,32
|
85.577,64
|
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 0
(2009: T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. T€ 28 (2009: T€ 4)
der Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten von T€ 0 sind durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
|
31.12.2010
|
31.12.2009
|
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit:
|
1
|
1
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern:
|
6
|
1
|
C.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Personalaufwand
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung enthalten
Aufwendungen für Altersversorgung von T€ 25
(2009: T€ 12).
Außerordentliche Aufwendungen
Bei den außerordentlichen Aufwendungen handelt
es sich um den Anpassungsbetrag der
Pensionsrückstellung gemäß BilMoG in
Höhe von T€ 6.
D.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Für die Gesellschaft bestanden am Bilanzstichtag
keine Haftungsverhältnisse.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Gesellschafter war während des gesamten
Berichtszeitraums Dipl.-Ing. Bernhard Stoldt.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung sowie
Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern
der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrats/Beirats
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden
keinerlei Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust von € 29.051,10 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Schernikau, 11. Mai 2011
Die Geschäftsführung
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Bernhard Stoldt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2011 festgestellt.
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