Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
PRZ Partnerschaftliches Rechenzentrum GmbH
Benekendorffstraße 220, 13469 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Zoz seit 21.3.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ursula Anni Marie Pietzsch | 33.33% |
T***** Z** | 16.67% |
M******* J******* | 16.67% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRZ Partnerschaftliches Rechenzentrum GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz per 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010A. ALLGEMEINE ANGABENGrundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2010 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt (§§ 242-256a, 264-268, 270-278 und 284-288 HGB n. F.). Erstmals wurde der Jahresabschluss unter der Anwendung des BilMoG erstellt unter Berücksichtigung von Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTENBilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches n. F. erstellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden erstmalig angewendet unter Beachtung von Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB. Die generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB n.F. unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268-274a, 276-278 HGB n. F. wurden beachtet. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB n. F. Anwendung. Bei der erstmaligen Anwendung der HGB-Normen in der Fassung des "BilMoG" für den Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Halbs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB n. F. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a HGB n. F. wurden in Anspruch genommen. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB n. F., wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB n. F. sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt, wobei das Going-Concern-Prinzip als Generalnorm beachtet wurde. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit die Nutzung der Gegenstände des Anlagevermögens zeitlich begrenzt ist, mindern sich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Selbstständig nutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter, sowie Trivialsoftware bis EUR 410,00 wurden sofort abgeschrieben. Die Sammelposten aus den Vorjahren sind von unwesentlicher Bedeutung und wurden fortgeführt. UMLAUFVERMÖGEN Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 7) betreffen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen offene Kundenrechnungen und haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen per 31.12.2010 EUR 2.300 (Vj. EUR 3.700). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben i. H. von EUR 300 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 296. Grundlagen der Währungsrechnung Fremdwährungspositionen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden wurden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angewandt. Das hat zu keinen anderen Werten im Verhältnis der Bewertung gegenüber dem Vorjahr geführt. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Es handelt sich um nicht eingeforderte Einlagen. In den Vorjahren wurde von dem Ausweiswahlrecht Gebrauch gemacht. In der BilMoG- Eröffnungsbilanz wurde der Ausweis den geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst (§ 272 Abs. 1 HGB), es erfolgt ab 2010 der Nettoausweis für ausstehende noch nicht eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital. Rückstellungen Die Zusammensetzung der Rückstellungen ist den Erläuterungen zur Bilanz zu entnehmen, die als Anlage 5.2.3. dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 beigefügt sind. C. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführung Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bestellt:
Beide Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Berlin, 20. Dezember 2011 Thomas Zoz, Geschäftsführer Matthias Jacobsen, Geschäftsführer |
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