MB IT Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Bestmann seit 11.7.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.60% | |
U***** B******* | 9.40% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pole Position Software GmbHNeunkirchen am BrandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 I, 276, 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER BILANZIERUNG Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden linear und beim beweglichen Anlagevermögen auch degressiv auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Steuerlich zulässige Wahlrechte werden in Anspruch genommen, soweit diese auch handelsrechtlich zulässig sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang bis 31.12.2009 und Anschaffungskosten bis zu 150 Euro wurden im Jahr des Zugangs als Zugang und Abgang im Anlagespiegel ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang bis 31.12.2009 und Anschaffungskosten von 150 Euro bis zu 1.000 Euro wurden in einem Sammelposten aktiviert und werden linear über 5 Jahre abgeschrieben und nach Ablauf von 5 Jahren als Abgang im Anlagenspiegel ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang ab 01.01.2010 und Anschaffungskosten bis zu 410 Euro werden im Jahr des Zugangs als Zugang und Abgang im Anlagespiegel ausgewiesen. Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Grundsätze für die Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle mit Kunden und Lieferanten in fremden Währungen wurden im Laufe des Geschäftsjahres mit aktuellen Kursen umgerechnet. Mittel- und langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden am Bilanzstichtag mit ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Kurswert angesetzt. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie flüssigen Mittel in fremder Währung wurden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführung Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Neunkirchen am Brand, den 04.12.2014 Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2014 festgestellt. |
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