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Solutions GmbH
Heiligenhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.170,00 |
16.163,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
36.168,00 |
16.161,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
499.362,24 |
476.688,74 |
| I.
Vorräte |
15.723,15 |
16.481,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.396,28 |
98.747,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
290.242,81 |
361.459,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
607,95 |
662,43 |
| Aktiva |
536.140,19 |
493.514,17 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
481.629,18 |
412.400,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
381.629,18 |
312.400,24 |
| davon
Gewinnvortrag |
312.400,24 |
322.587,56 |
| B.
Rückstellungen |
16.340,64 |
23.981,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.170,37 |
57.132,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
38.170,37 |
57.132,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
911,87 |
985,56 |
| Passiva |
536.140,19 |
493.514,17 |
Anhang
Gliederungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht in
ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas und hat sich
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB und
sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3
HGB sind angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde grundsätzlich
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres wurden
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
AKTIVA
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände (A.I.)
und
Sachanlagen (A.II.) sind zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen sind innerhalb
der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
2.
Vorräte (B.I.) sind grundsätzlich mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei
Ermittlung der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
3.
Forderungen (B.II.1.) sind mit dem Nennbetrag
bewertet. Wertberichtigungen sind nicht veranlaßt.
4.
Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.2.)
sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
5.
Kassen- und Bankbestände (B.III.) stimmen mit
der Kassenführung und den Rechnungsabschlüssen
der Kreditinstitute überein.
6. Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (C.) betreffen
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
PASSIVA
1.
Rückstellungen (B.) sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden
Verlusten.
2. Die
Verbindlichkeiten (C.) sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Weitere Vermerke sind aus der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung mit Kontennachweisen unmittelbar
ersichtlich.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Ergänzende Angaben über
Restlaufzeitvermerke und etwaiger gesellschaftsrechtlichen
Verflechtungen sind direkt in der Bilanz nebst
Kontennachweis angegeben.
Die sonstigen Rückstellungen sind für
Gewährleistungen sowie für Jahresabschlusskosten
gebildet.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Ergänzende Angaben über
Restlaufzeitvermerke und etwaiger gesellschaftsrechtlichen
Verflechtungen sind direkt in der Gewinn- und
Verlustrechnung nebst Kontennachweis angegeben.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor den
Jahresüberschuß des Geschäftsjahres 2021
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Heiligenhaus, den 24. Oktober 2022
gez. Eberhard Röllecke
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2022
festgestellt.
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