K.R. Kühlturmservice GmbHLiquidiert
46562 Voerde (Niederrhein), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Krause seit 28.2.2013 | Liquidator |
Herbert Josef Rotte seit 28.2.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K.R. Kühlturmservice GmbHVoerdeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). II. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Annuitätendarlehen. Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt. Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB): Eventualverbindlichkeiten
Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). III. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). IV. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Voerde, K.R. Kühlturmservice GmbH Guido Krause, Geschäftsführer
K.R. Kühlturmservice GmbH Herbert Rotte, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
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