Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Heidelberg
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023 Stadtwerke Heidelberg
Netze GmbH
1. Grundlagen des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Stadtwerke Heidelberg
Netze GmbH (SWH-N) ist der Bau und der Betrieb von Energie-
und Wassernetzen, die Sicherstellung und
Gewährleistung der diskriminierungsfreien Netznutzung
in den Sparten Strom und Gas sowie als Ergänzung zu
den Kerngeschäftsfeldern die Erbringung von
netzbezogenen Dienst- und Serviceleistungen. Zu Letzteren
gehören insbesondere das Mess- und Zählerwesen,
technische Betriebsführungen sowie Dienstleistungen im
Bereich der Fernmeldetechnik und der öffentlichen
Beleuchtung. Die SWH-N ist im Sinne des § 3 Nr. 37
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Betreiber von
Verteilnetzen. Das Unternehmen betreibt im Sinne des §
6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG ein Stromnetz und ein
Gasnetz.
Zu den wesentlichen technischen
Betriebsführungen, mit der die SWH-N beauftragt ist,
gehören der Bereich Wasserversorgung des
städtischen Eigenbetriebs Stadtbetriebe Heidelberg
(SBH) und der Bereich Wärmeerzeugung der Stadtwerke
Heidelberg Umwelt GmbH (SWH-U).
Die Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH (SWH-B) als
Tochtergesellschaft der SWH-N ist Betreiberin von Hallen-
und Freibädern auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg.
Eine weitere Tochtergesellschaft ist die Stadtwerke
Heidelberg Technische Dienste GmbH (SWH-D); diese erbringt
verschiedene Dienstleistungen im Stadtwerke Heidelberg
Konzern.
2. Wirtschaftsbericht a.
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Im Folgenden sind für das Berichtsjahr die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die für
die SWH-N wesentlichen energiepolitischen Ereignisse und
Entwicklungen nachgezeichnet.
| ― |
Gesamtwirtschaftliche Lage Die
gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr
2023 - bei hohen, allerdings auch
rückläufigen Inflationsraten - von
wirtschaftlicher Stagnation geprägt.
Ursächlich hierfür waren vor allem
Kaufkraftverluste als Folge massiver Energie- und
Nahrungsmittelpreisanstiege. Hinzu kommen die
deutlich geringere Wachstumsdynamik der
Weltwirtschaft sowie eine stärkere
Kaufzurückhaltung auf Grund der durch
geopolitische Konflikte (Ukraine, Nahost)
hervorgerufenen Unsicherheit.
|
| ― |
Entlastungspakete Die durch die
Energiekrise verursachten finanziellen Belastungen
für Bürger und Unternehmen wurden in 2023
durch Energiepreisbremsen abgemildert. Diese
Entlastungen sind Ende des Jahres ausgelaufen. Im
November wurde das Strompreispaket beschlossen.
Dieses sieht Entlastungen für das produzierende
Gewerbe unter anderem bei der Stromsteuer vor, die ab
dem 01. Januar 2024 deutlich auf 0,05 Cent je kWh
gesenkt wird.
|
| ― |
Entgelte der
Übertragungsnetzbetreiber Bei den Netzentgelten
der vier deutschen überregionalen
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) drohte
für 2023 wegen krisenbedingt höherer
Mehrkosten für Systemdienstleistungen im
Stromnetz - vor allem für Redispatch, die
Netzreserve, die Vorhaltung von Regelleistung und die
Beschaffung von Verlustenergie - ein starker Anstieg.
Um diese Kostensteigerungen aufzufangen und damit die
Höhe der Übertragungsnetzentgelte und somit
auch der Stromkosten zu dämpfen wurde ein
Zuschuss für die ÜNB als Entnahme aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von rund
13 Mrd. Euro bewilligt. Auch für 2024 war ein
Zuschuss zur Stabilisierung der Netzentgelte von 5,5
Mrd. Euro vorgesehen. Eine veränderte
haushaltsrechtliche Lage führte allerdings zur
Rücknahme des entsprechenden Beschlusses,
nachdem das Bundesverfassungsgericht Mitte November
den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das
Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt
hatte - mit entsprechenden Implikationen für die
Finanzierung sowohl des Klima- und
Transformationsfonds als auch des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der 2019 auf
Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
(NEMoG) gestartete Prozess der Einführung
bundesweit einheitlicher
Übertragungsnetzentgelte fand 2023 seinen
Abschluss; damit wurden im aktuellen
Geschäftsjahr alle Kunden gleich stark mit den
Kosten für den Stromtransport sowie für den
Ausbau und die Instandhaltung des
Übertragungsnetzes belastet. Die Netzentgelte
lagen in 2023 im Durchschnitt bei 3,12 Cent je
Kilowattstunde; die im Dezember von den ÜNB
für 2024 veröffentlichten Entgelte liegen
nun bei 6,43 Cent je Kilowattstunde
|
| ― |
Anreizregulierung Die Stromnetze
befinden sich im Berichtsjahr in der dritten (2019
bis 2023) und die Gasnetze in der vierten (2023 bis
2027) Regulierungsperiode der Anreizregulierung. Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) bestimmt für jede
Regulierungsperiode die Eigenkapitalzinssätze,
die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenze
berücksichtigt werden und entscheidend sind
für die Rendite, die mit den Verteilnetzen
erzielt werden kann. Die von der BNetzA im Oktober
2021 für die vierte Regulierungsperiode
erlassene Festlegung sah eine deutliche Reduktion der
Eigenkapitalzinssätze auf 5,07 Prozent bei
Neuanlagen und 3,51 Prozent bei Altanlagen (dritte
Regulierungsperiode: 6,91 % bzw. 5,12 %) vor. Dies
bedeutet eine Verminderung der Investitionsanreize,
was sich in letzter Konsequenz negativ auf die
für die Erhaltung der Versorgungssicherheit und
für den Umbau der Energiewirtschaft
erforderlichen Infrastruktur-Investitionen auswirken
könnte. Für die Preisbildung der
Netzentgelte der örtlichen Strom- und
Gasnetzbetreiber ist die Eigenkapitalverzinsung ein
wesentliches Preiselement; geringere Zinssätze
wirken sich deswegen tendenziell absenkend auf die
Verteilnetzentgelte aus. Das Oberlandesgericht (OLG)
Düsseldorf hat nun Ende August 2023 aufgrund von
Beschwerden von rund 900 Netzbetreibern in 14
repräsentativen Musterverfahren die von der
BNetzA für die vierte Regulierungsperiode
festgelegten Eigenkapitalzinssätze aufgehoben.
Die Vorgehensweise der BNetzA die
Marktrisikoprämie anhand einer einzigen Methode
zu ermitteln sei unter Berücksichtigung
sämtlicher Umstände des Einzelfalls nicht
geeignet sicherzustellen, dass die hieraus folgende
Eigenkapitalverzinsung angemessen,
wettbewerbsfähig und risikoangepasst ist. Die
BNetzA hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof
(BGH) eingelegt, d.h. die Beschlüsse sind
insofern noch nicht rechtskräftig.
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| ― |
Sektoraler
Produktivitätsfaktor Für die Höhe der
Netzentgelte und damit für den finanziellen
Handlungsspielraum der Verteilnetzbetreiber bedeutsam
ist auch der generelle sektorale
Produktivitätsfaktor (Xgen). Dieser soll die
unterschiedliche Produktivitätsentwicklung
zwischen den Netzbetreibern und der Gesamtwirtschaft
abbilden. Es handelt sich um eine pauschale
Effizienzvorgabe, die zusätzlich zum
individuellen Effizienzvergleich erfüllt werden
muss. Beim Xgen Strom hatte eine Vielzahl von
Netzbetreibern gegen den von der BNetzA für die
dritte Regulierungsperiode festgelegten Wert von 0,90
Prozent Rechtsbeschwerde eingelegt; die BNetzA wurde
durch Entscheidung des OLG Düsseldorf vom
März 2022 verpflichtet neu zu bescheiden. Auf
Rechtsbeschwerde der BNetzA hin hat der BGH nun im
Juni 2023 das Urteil des OLG aufgehoben und damit die
Festlegung der BNetzA bestätigt.
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| ― |
Stärkung der Rolle der
Bundesnetzagentur Mit der im November 2023 vom
Bundestag beschlossenen Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird die Rolle der
BNetzA erheblich gestärkt. Die Novelle dient
insbesondere der Umsetzung eines Urteils des
Europäischen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur aus dem
Jahr 2021 in deutsches Recht. Durch die
Gesetzesänderung wird der BNetzA deutlich mehr
Verantwortung bei der Regulierung der Netzentgelte
zugewiesen. Mit Ablauf der vierten
Regulierungsperiode entfallen bei Netzentgelt und
Netzzugang verordnungsrechtliche Vorgaben wie
insbesondere die Anreizregulierungsverordnung sowie
die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen; ersetzt
werden diese zukünftig durch eine bundesweit
einheitliche Festlegung des Regulierungsrahmens durch
die BNetzA. Im Dezember 2023 kündigte diese in
einem Eckpunktepapier eine Reform der Netzentgelte
an, um Mehrkosten, die in Stromnetzen mit einem
vergleichsweise hohen Anteil an erneuerbarer
Stromerzeugung entstehen, regional gerechter zu
verteilen. Dabei sollen Netzbetreiber mit starker
Zusatzbelastung durch den Ausbau der erneuerbaren
Energien und dem dafür erforderlichen Umbau bzw.
der Stabilisierung der Netze entlastet werden, indem
die Mehrkosten bundesweit auf alle Stromverbraucher
verteilt werden.
|
| ― |
Wasserstoffversorgung Die
Organisation der zukünftigen
Wasserstoffversorgung erfordert eine Betrachtung im
Zusammenspiel mit der gesamten Energieversorgung.
Wesentliche Aspekte sind hierbei die Schätzung
des zukünftigen Wasserstoffbedarfs, die
Beschaffung, Erzeugung und der Transport des
Wasserstoffs sowie die Auswirkungen auf den Strom-,
Gas- und Wärmeabsatz vor Ort. Die nationale
Wasserstoffstrategie hat dabei den Markthochlauf und
die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff
sowie den Aufbau einer leistungsfähigen
Wasserstoff-Infrastruktur zum Ziel. Im Berichtsjahr
wurde durch die Vereinigung der
Fernleitungsnetzbetreiber der Entwurf für ein
Wasserstoffkernnetz vorgelegt. Demnach sollen bis zum
Jahr 2032 Fernleitungen mit einer Länge von
insgesamt 9.700 Kilometern zur Wasserstoffversorgung
von verbrauchsstarken Kraftwerken und
Industriebetrieben entstehen - zu einem großen
Teil über die Umstellung des bestehenden
Erdgasnetzes auf die Nutzung durch Wasserstoff. Dabei
soll das Netz gemeinsam mit dem Wasserstoffmarkt
wachsen; zusätzlich zur heimischen Produktion
soll der Wasserstoff in erheblichem Umfang importiert
werden.
|
| ― |
Wärmeplanung Mit dem vom
Bundestag im November verabschiedeten und zum
01.01.2024 in Kraft tretenden
Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird in Deutschland
systematisch eine flächendeckende
Wärmeplanung eingeführt. Das Gesetz sieht
zum einen die Erstellung von Wärmeplänen
für die zukünftige klimaneutrale
Wärmeversorgung durch die Kommunen vor. Zum
anderen spezifiziert es, dass die Einspeisung in
bestehende Wärmenetze bis 2030 zu mindestens 30
und bis 2040 zu mindestens 80 Prozent mit Wärme
erfolgen muss, die aus erneuerbaren Energien oder
unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Von
diesen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Netze wird
dann auch die weitere Verwendung der Gasnetze
abhängig sein; die Festlegungen des kommunalen
Wärmeplans sind von den Betreibern der
Verteilernetze in ihren Umbau- oder
Stilllegungsplanungen für das Gasnetz zu
berücksichtigen.
|
| ― |
Intelligente Messsysteme Die im
Zuge der Energiewende zunehmende Dezentralisierung
und Volatilität der Energieerzeugung machen eine
effizientere Verknüpfung von Erzeugern,
Verbrauchern und Netzen erforderlich. Hohe technische
und gesetzliche Anforderungen haben bislang den
flächendeckenden Aufbau einer digitalen Mess-
und Steuerungsinfrastruktur gehemmt. Das im Mai in
Kraft getretene Gesetz zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zielt nun
insbesondere darauf ab den Smart-Meter-Rollout zu
beschleunigen, indem bürokratische und
rechtliche Hürden abgebaut und die Rechts- und
Planungssicherheit gestärkt werden. Wesentliche
Punkte betreffen das Entfallen der
Markterklärung des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die
Festlegung eines verbindlichen Rollout-Zeitplans (bis
2030 müssen etwa alle Haushalte mit einem
Jahresstromverbrauch von über 6.000
Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit
mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung mit
Smart-Metern ausgestattet sein), die Deckelung der
Messentgelte für Privathaushalte und
Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr und eine
stärkere Beteiligung der Netzbetreiber an den
Kosten. Des Weiteren ist die beschleunigte
Einführung dynamischer Tarife vorgesehen; damit
soll den Kunden die Möglichkeit eröffnet
werden ihren Strombezug auf kostengünstigere
Zeiten, mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung,
verlagern zu können.
|
| ― |
Fit for 55 Auf Ebene der
Europäischen Union wurden 2023 zwei wesentliche
Elemente des von der EU-Kommission bereits im Jahr
2021 vorgelegten Maßnahmenpakets Fit for 55
novelliert. Zum einen wird mit der Neufassung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) das
verbindliche europäische Ziel für den
Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch
im Jahr 2030 von 32,0 auf mindestens 42,5 Prozent -
möglichst sogar 45 Prozent - deutlich angehoben.
In 2030 muss dann auch der in der Industrie
eingesetzte Wasserstoff zu 42 Prozent aus
Elektrolyseuren stammen, die mit Wind-, Solar- oder
Wasserkraftstrom betrieben werden. Zum anderen trat
im Oktober 2023 die überarbeitete
EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Kraft.
Diese schreibt den EU-Mitgliedstaaten vor, den
Gesamtenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7
Prozent zu senken, gemessen am im Jahr 2020 in einem
Szenario für das Jahr 2030 geschätzten
Energieverbrauch.
|
b. Geschäftsverlauf
Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung
der SWH-N und vor Verlustübernahmen der SWH-B (7,4
Mio. €) und SWH-D (1,6 Mio. €) in Höhe von
insgesamt 12,3 Mio. Euro fällt um 1,2 Mio. Euro
schlechter aus als das im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesene
Ergebnis von 13,5 Mio. Euro.
Größere Abweichungen zum Wirtschaftsplan
mit positiven Ergebniseffekten ergeben sich insbesondere
bei der geringeren Konzernumlage (- 1,5 Mio. €;
niedrigere Belastung durch die Holding aufgrund im
Vergleich zum Plan veränderter Kostensituation bei
dieser Gesellschaft) und den höheren sonstigen
betrieblichen Erträgen (+ 1,1 Mio. €; davon
ungeplante Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen von 0,8 Mio. €). Auch der
originäre Personalaufwand der SWH-N liegt mit 33,7
Mio. Euro (ohne Personalverrechnungen von 23,1 Mio. €)
um 0,9 Mio. Euro unter dem Ansatz aus dem Wirtschaftsplan
von 34,6 Mio. Euro. Zurückzuführen ist dies im
Wesentlichen auf Stellenbesetzungen, die später als
geplant erfolgten. Des Weiteren zu nennen ist ein positiver
Ergebniseffekt von 0,7 Mio. Euro bei den Erlösen aus
Netzentgelten Strom, der sich aus der
jahresübergreifenden Saldierung der Regulierungskonten
ergibt.
Demgegenüber steht insbesondere ein negativer
Ergebniseffekt in Höhe von 2,1 Mio. Euro, der sich
daraus ergibt, dass ein im Wirtschaftsplan (Ausweis im
außerordentlichen Ergebnis) vorgesehener Verkauf
eines Grundstückes nicht erfolgt ist. Zu verzeichnen
waren auch ungeplante Verluste aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von
0,6 Mio. Euro.
Zusammenfassend ist die Geschäftsführung
der SWH-N mit dem Ergebnis der Gesellschaft zufrieden, da
insbesondere das Ergebnis vor außerordentlichen
Geschäften wie dem Grundstücksverkauf positiv
verlaufen ist.
c. Lage
i. Ertragslage
In der folgenden Übersicht werden abweichend von
der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung die
Veränderungen gegenüber 2022 nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten absolut und
relativ dargestellt.
Es wurden Aufwendungen aus Personalgestellung durch
die SWH-D in Höhe von unverändert 0,6 Mio. Euro
aus dem Materialaufwand und Aufwendungen aus
Personalgestellung der SWH, der HSB und der SWH-D in
Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr 0,01 Mio. €) aus
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den
Personalaufwand umgegliedert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
zudem die sonstigen Steuern in Höhe von
unverändert 0,2 Mio. Euro.
|
2023 |
2022 |
Ergebnisveränderung |
|
T€ |
% |
T€ |
% |
T€ |
% |
| Umsatzerlöse |
190.506 |
97,0 |
165.195 |
96,5 |
25.311 |
15,3 |
|
Bestandsveränderung |
125 |
0,1 |
12 |
0,0 |
113 |
* |
| andere aktivierte
Eigenleistungen |
5.799 |
3,0 |
5.924 |
3,5 |
-125 |
-2,1 |
| Gesamtleistung |
196.430 |
100,0 |
171.131 |
100,0 |
25.299 |
14,8 |
| Materialaufwand |
-84.550 |
-43,0 |
-62.272 |
-36,4 |
-22.278 |
-35,8 |
| Rohertrag |
111.880 |
57,0 |
108.859 |
63,6 |
3.021 |
2,8 |
| sonstige betriebliche
Erträge |
273 |
0,1 |
233 |
0,1 |
40 |
-17,2 |
| Personalaufwand inkl.
Personalgestellung |
-57.366 |
-29,2 |
-54.506 |
-31,9 |
-2.860 |
-5,2 |
| Abschreibungen |
-19.121 |
-9,7 |
-17.995 |
-10,5 |
-1.126 |
-6,3 |
| sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-21.656 |
-11,0 |
-20.525 |
-12,0 |
-1.131 |
-5,5 |
| Operatives Ergebnis |
14.010 |
7,1 |
16.066 |
9,4 |
-2.056 |
-12,8 |
| Erträge aus
Beteiligungen |
89 |
0,0 |
74 |
0,0 |
15 |
20,3 |
| sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
58 |
0,0 |
30 |
0,0 |
28 |
93,3 |
| Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
-9.024 |
-4,6 |
-8.480 |
-5,0 |
-544 |
-6,4 |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-2.123 |
-1,1 |
-1.885 |
-1,1 |
-238 |
-12,6 |
| Neutrales Ergebnis |
300 |
0,2 |
-172 |
-0,1 |
472 |
* |
| Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung |
3.310 |
1,7 |
5.633 |
3,3 |
-2.323 |
-41,2 |
|
Ergebnisabführung |
-3.310 |
-1,7 |
-5.633 |
-3,3 |
2.323 |
41,2 |
| Jahresergebnis |
0 |
0,0 |
0 |
0,0 |
0 |
- |
* Veränderungen über 100 % bzw. unter
-100 % werden nicht ausgewiesen.
Die SWH-N hat im Berichtsjahr einen
Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung und vor
Verlustübernahmen in Höhe von 12,3 Mio. Euro
(Vorjahr: 14,1 Mio. €) erwirtschaftet. Unter
Berücksichtigung der Verlustübernahmen der SWH-B
in Höhe von 7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €)
und der SWH-D von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. €),
ergibt sich ein Jahresüberschuss vor
Ergebnisabführung in Höhe von 3,3 Mio. Euro
(Vorjahr: 5,6 Mio. €).
Die Umsatzerlöse stellen sich im Berichtsjahr
wie folgt dar (Angaben in Tsd. €):
|
2023 |
2022 |
| Strom |
80.435 |
64.309 |
| Gas |
32.254 |
26.836 |
| Fernwärme /
Fernkälte |
16.079 |
15.161 |
| Dienst- und
Fremdleistungen einschließlich BKZ /
Zuschüsse |
33.446 |
32.003 |
| sonstige
Umsatzerlöse |
28.292 |
26.886 |
|
190.506 |
165.195 |
Die Umsatzerlöse im Strombereich (+ 16,1 Mio.
€) weisen im Vergleich zum Vorjahr vor allem
größere Abweichungen bei den Erlösen aus
Netzentgelten (+ 4,0 Mio. €), aus der Mehr- und
Mindermengenabrechnung (+ 5,9 Mio. €), aus EEG/KWK (+
5,8 Mio. €) und aus gesetzlichen Umlagen (+ 0,8 Mio.
€) auf. Die höheren Erlöse aus Netzentgelten
sind auf den preisbedingt höheren Aufwand für
Netzverlustenergie bzw. für Netznutzungsentgelte
für das vorgelagerte Netz sowie auf den höheren
Kapitalkostenaufschlag für Mehrinvestitionen
zurückzuführen. Für die höheren
Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sind
höhere Preise ursächlich. Der Anstieg der
Erlöse aus EEG ist dadurch begründet, dass in
2023 Anlagen in der Direktvermarktung mit
Marktprämienabrechnung aufgrund der
rückläufigen Strompreisentwicklung (starker
Rückgang der Strompreise an der EEX Strombörse)
höher vergütet wurden als im Vorjahr. Die
KWKG-Erlöse sind angestiegen, da bei der SWH-U drei
Anlagen der innovativen Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK) in
Betrieb gegangen sind. Bei den gesetzlichen Umlagen ist bei
der §19 StromNEV-Umlage preisbedingt ein leichter
Rückgang zu konstatieren, der durch den ebenfalls
preisbedingten Anstieg der Offshore-Umlage
überkompensiert wird.
Bei den Umsatzerlösen im Gasbereich (+ 5,4 Mio.
€) ergeben sich insbesondere bei den Erlösen aus
Netznutzungsentgelten (+ 2,6 Mio. €) sowie bei den
Erlösen aus der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen
(+ 2,9 Mio. €) größere Abweichungen zum
Vorjahr. Für den Anstieg der Erlöse aus
Netznutzungsentgelten sind preisbedingt höhere
Aufwendungen für Netznutzungsentgelte für das
vorgelagerte Netz verantwortlich und auch die höheren
Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sind
preisbedingt.
Die Umsatzerlöse im Bereich Fernwärme /
Fernkälte (+ 0,9 Mio. €) beinhalten mit 14,9 Mio.
Euro (+ 0,6 Mio. €) im Wesentlichen Erlöse aus
Netznutzungsentgelten Fernwärme. Der Anstieg der
Erlöse aus Netznutzungsentgelten Fernwärme ist
den hier an die SWH-E verrechneten höheren Kapital-
und operativen Kosten geschuldet.
Bei den Dienst- und Fremdleistungen
einschließlich BKZ / Zuschüsse (+ 1,4 Mio.
€) ist das Betriebsführungsentgelt, das die SWH-N
vom städtischen Eigenbetrieb SBH für die
technische Betriebsführung der Wasserversorgung
(inklusive des Bereichs Messung und Netznutzung)
erhält, mit 11,1 Mio. Euro der größte
Posten. Hier entfallen auf die
Betriebsführungspauschale 9,4 Mio. Euro (+ 1,1 Mio.
€) und auf Sondermaßnahmen wie Instandsetzungen
und Rückbau 1,7 Mio. Euro (+ 0,4 Mio. €). Die
Betriebsführungspauschale steigt an, da die für
die Betriebsführung angefallenen und weiterberechneten
Kosten höher sind als im Vorjahr. Ebenso sind die
für Sondermaßnahmen im Berichtsjahr
aufgelaufenen und weiterberechneten Kosten aufgrund eines
höheren Maßnahmenumfangs im Berichtsjahr
höher.
Weitere große Posten bestehen in den
Erlösen aus Arbeiten für die SBH im investiven
Bereich, die nicht vom Betriebsführungsentgelt gedeckt
sind, in Höhe von 6,4 Mio. Euro und den Erlösen
aus Arbeiten für die SWH-U von 7,0 Mio. Euro. In den
sonstigen Umsatzerlösen (+ 1,4 Mio. €) sind vor
allem die Erlöse aus Personalverrechnungen in
Höhe von 23,1 Mio. Euro (+ 1,1 Mio. €;
insbesondere höhere Personalverrechnungen an die
Holding), die Konzernumlage von 3,1 Mio. Euro (+ 0,1 Mio.
€) und die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
von 2,0 Mio. Euro (+ 0,2 Mio. €) enthalten.
Beim Materialaufwand sind größere
Abweichungen zum Vorjahr in der Sparte Strom insbesondere
bei den Aufwendungen für EEG/KWK (+ 5,8 Mio. €),
für gesetzliche Umlagen (+ 1,3 Mio. €), für
Netzverlustenergie (+ 2,2 Mio. €) und für die
Mehr- und Mindermengenabrechnung (+ 6,0 Mio. €)
festzustellen. Die höheren Aufwendungen für EEG
sind darauf zurückzuführen, dass in 2023 Anlagen
in der Direktvermarktung mit Marktprämienabrechnung
aufgrund der rückläufigen Strompreisentwicklung
höher vergütet wurden als im Vorjahr. Der
KWKG-Aufwand ist angestiegen, da bei der SWH-U drei Anlagen
der innovativen Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK) in Betrieb
gegangen sind. Bei den gesetzlichen Umlagen ergibt sich bei
der §19 StromNEV-Umlage preisbedingt ein leichter
Rückgang, der durch den ebenfalls preisbedingten
Anstieg der Offshore-Umlage überkompensiert wird. Der
höhere Aufwand für Netzverlustenergie bzw.
für die Mehr- und Mindermengenabrechnung ist auf
höhere Preise zurückzuführen.
Auch im Gasbereich ergeben sich bei der Mehr- und
Mindermengenabrechnung (+ 2,7 Mio. €) und bei den
Aufwendungen für Netznutzungsentgelte (+ 2,1 Mio.
€) preisbedingte Zunahmen.
Des Weiteren sind insbesondere auch die Aufwendungen
für Material und Fremdleistungen für die Sparten
Wasser (+ 0,7 Mio. €) und Fernwärme /
Fernkälte (+ 0,5 Mio. €) höher als im
Vorjahr. Das Verhältnis zwischen dem Materialaufwand
(exkl. Personalgestellung) und der Gesamtleistung zeigt die
Materialintensität in Höhe von 43,0 Prozent
(Vorjahr: 36,4 %). Insbesondere bedingt durch die im
Verhältnis zum gestiegenen Materialaufwand (exkl.
Personalgestellung) unterproportionale Zunahme der
Umsatzerlöse hat sich die Rohertragsmarge um 6,6
Prozentpunkte auf 57,0 Prozent (Vorjahr: 63,6 %)
verschlechtert.
Die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten,
die der SWH-N organisatorisch zugeordnet sind, beträgt
359 (Vorjahr: 351). Die Anzahl der Beschäftigten mit
einem Arbeitsvertrag der SWH-N betrug insgesamt 610
(Vorjahr: 596). Neben den 359 organisatorisch direkt bei
der SWH-N beschäftigten Mitarbeitern waren 235
Personen für die Holding Stadtwerke Heidelberg GmbH
(SWH), 13 Personen für die Heidelberger Straßen-
und Bergbahn GmbH (HSB) und drei Personen für die
Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH (SWH-G) tätig. Die
Vergütung der Beschäftigten erfolgte nach dem
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Dabei wurde bei
den Verhandlungen der Tarifparteien des öffentlichen
Dienstes im Rahmen der Tarifrunde 2023 eine
Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der
gestiegenen Verbraucherpreise festgelegt.
Jahresübergreifend beläuft sich diese auf
insgesamt 3.000,00 Euro netto (bei
Vollzeitbeschäftigung), wobei 2.560,00 Euro in 2023
und 440,00 Euro in 2024 (im Januar und Februar) ausgezahlt
wurden. Die gesamten Personalkosten, die für die
Beschäftigten mit Arbeitsverträgen der SWH-N
anfallen, werden auch bei der SWH-N im Personalaufwand
gezeigt. Der Teil der Kosten, der Beschäftigte
betrifft, die organisatorisch nicht der SWH-N zugeordnet
sind, wird an die entsprechenden Gesellschaften
weiterverrechnet und der hieraus resultierende Ertrag aus
Personalverrechnungen bei der SWH-N in den
Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Personalaufwand (exkl.
Personalgestellung) beläuft sich im Berichtsjahr auf
56,7 Mio. Euro. Auf Beschäftigte, die der SWH-N
organisatorisch zugeordnet sind, entfallen 33,7 Mio. Euro
(Vorjahr: 32,0 Mio. €). Der Anstieg ist im
Wesentlichen auf die Inflationsausgleichsprämie, auf
Stufensteigerungen bzw. Höhergruppierungen sowie den
höheren durchschnittlichen Beschäftigtenstand
zurückzuführen. Der Personalaufwand (inkl.
Personalgestellung) ist mit 57,4 Mio. Euro um 2,9 Mio. Euro
höher als im Vorjahr; dabei entfallen 0,6 Mio. Euro
auf Personalgestellung und 23,1 Mio. Euro (+ 1,1 Mio.
€) auf Personalverrechnungen. Trotzdem hat sich die
entsprechende Personalaufwandsquote auf Grund der
überproportional gestiegenen Umsatzerlöse um 2,7
Prozentpunkte von 31,9 auf 29,2 Prozent vermindert.
Bei den Abschreibungen ergibt sich im Vergleich zum
Vorjahr investitionsbedingt ein Anstieg um 1,1 Mio. Euro
auf 19,1 Mio. Euro.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor
allem bei der Konzernumlage (+ 0,7 Mio. €; höhere
Belastung durch die Holding aufgrund veränderter
Kostensituation bei dieser Gesellschaft) eine
größere Abweichung zum Vorjahr zu verzeichnen.
Bei einem um 3,0 Mio. Euro besseren Rohertrag ergibt
sich bedingt durch den höheren Personalaufwand (inkl.
Personalgestellung) sowie die höheren Abschreibungen
und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein gegenüber
dem Vorjahr um 2,1 Mio. Euro schlechteres
betriebswirtschaftliches operatives Ergebnis (nach
Umgliederungen) von 14,0 Mio. Euro.
Der Zinsaufwand in Höhe von 2,1 Mio. Euro
enthält im Wesentlichen Aufwendungen für
Fremddarlehen und Avalprovisionen (1,9 Mio. €) sowie
für die Aufzinsung von Rückstellungen (0,2 Mio.
€).
Als neutrales Ergebnis werden jene
Ergebnisgrößen erfasst, die Folgewirkungen von
Bewertungsmaßnahmen in den Vorjahren
(Veräußerungsverluste und -gewinne bei
Anlagenabgängen, Forderungsabschreibungen bzw.
Auflösung von Wertberichtigungen,
Rückstellungszuführungen/-auflösungen etc.)
oder durch die besondere Geschäftsstruktur der
Gesellschaft bedingt oder aber auf einmalige
außergewöhnliche Sachverhalte
zurückzuführen sind. In der folgenden Tabelle
haben wir das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres
dem neutralen Ergebnis des Vorjahres gegenübergestellt
(Angaben in Tsd. €):
| Neutrales Ergebnis |
2023 |
2022 |
| aus sonstigen
betrieblichen Erträgen |
|
|
| Erträge aus
Auflösungen von Rückstellungen |
769 |
766 |
| Schadensersatz |
204 |
124 |
|
Rückvergütungen |
43 |
45 |
| Gewinne aus
Anlagenabgängen |
29 |
7 |
| Erträge aus
ausgebuchten Forderungen |
1 |
11 |
| Einzel- bzw.
Pauschalwertberichtigung |
0 |
3 |
|
1.046 |
956 |
| aus sonstigen
betrieblichen Aufwendungen |
|
|
| Verluste aus
Anlagenabgängen |
-589 |
-91 |
| Übergangsregelung
Pension-RSt nach BilMoG |
-87 |
-87 |
| Einzel- bzw.
Pauschalwertberichtigung |
-40 |
-37 |
|
Forderungsabschreibungen |
-24 |
-97 |
| Periodenfremde
Aufwendungen |
-6 |
-816 |
|
-746 |
-1.128 |
| Neutrales Ergebnis |
300 |
-172 |
Für das bessere, im Berichtsjahr positive
neutrale Ergebnis sind vor allem die geringeren
periodenfremden Aufwendungen (im Vorjahr war hier noch eine
Anpassung des Entgelts für die technische
Betriebsführung der Wasserversorgung in Höhe von
0,8 Mio. € enthalten), die die im Vergleich zum
Vorjahr deutlich höheren Verluste aus
Anlagenabgängen (im Berichtsjahr sind solche Verluste
insbesondere in der Sparte Strom mit 0,3 Mio. € sowie
in der Sparte Gas mit 0,2 Mio. € zu verzeichnen)
überkompensieren, verantwortlich.
Bei Saldierung der auf der Passivseite ausgewiesenen
empfangenen Ertragszuschüsse mit dem
Anlagevermögen erhält man für das
Berichtsjahr eine Gesamtkapitalrentabilität, also das
Verhältnis des operativen Ergebnisses (vor
Umgliederungen) zum Gesamtkapital, von 5,3 Prozent
(Vorjahr: 6,1 %).
ii. Finanzlage
Über die genaue Liquiditätssituation und
die finanzielle Entwicklung des Unternehmens gibt die
Kapitalflussrechnung Aufschluss, allerdings ist dabei zu
beachten, dass die Finanzlage der Gesellschaft durch die
Konzernfinanzierung geprägt ist:
|
|
Kapitalflussrechnung |
2023 |
2022 |
|
|
|
T€ |
T€ |
| 1. |
|
Jahresergebnis
(Jahresüberschuss/-fehlbetrag) vor
Gewinnabführung/Verlustübernahme |
3.310 |
5.633 |
| 2. |
+/- |
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens |
19.121 |
17.995 |
| 3. |
+/- |
Zunahme/Abnahme der
langfristigen Rückstellungen |
-276 |
-1.082 |
| 4. |
+/- |
Sonstige
zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
-3.454 |
-3.281 |
| 5. |
= |
Cash-Earnings (nach
DVFA/SG*) |
18.701 |
19.265 |
| 6. |
+/- |
Zunahme/Abnahme der
kurzfristigen Rückstellungen |
-3.510 |
3.196 |
| 7. |
-/+ |
Zunahme/Abnahme der
Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind |
-2.557 |
-7.826 |
| 8. |
+/- |
Zunahme/Abnahme der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-11.162 |
1.692 |
| 9. |
-/+ |
Gewinn/Verlust aus dem
Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens |
560 |
84 |
| 10. |
= |
Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit (Zeile 5 +
Summe aus 6 bis 9) |
2.032 |
16.411 |
| 11. |
- |
Auszahlungen für
Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen |
-694 |
-691 |
| 12. |
+ |
Einzahlungen aus
Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens (Restbuchwerte der
Abgänge erhöht um Gewinne und vermindert um
Verluste aus dem Anlagenabgang) |
535 |
877 |
| 13. |
- |
Auszahlungen für
Investitionen in das Sachanlagevermögen |
-27.573 |
-26.527 |
| 14. |
- |
Auszahlungen für
Investitionen in das Finanzanlagevermögen |
-52 |
-78 |
| 15. |
+ |
Empfangene
Ertragszuschüsse |
3.711 |
4.509 |
| 16. |
= |
Cashflow aus der
Investitionstätigkeit (Summe aus 11 bis 15) |
-24.073 |
-21.910 |
| 17. |
+ |
Einzahlungen aus der
Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-)Krediten |
14.000 |
15.500 |
| 18. |
- |
Auszahlungen aus der
Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten |
-5.336 |
-4.866 |
| 19. |
-/+ |
Auszahlungen/Einzahlungen aus
Gewinnabführung/Verlustübernahme |
-5.633 |
-2.796 |
| 20. |
+ |
Einzahlungen aus
Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des
Mutterunternehmens |
17.000 |
0 |
| 21. |
= |
Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit (Summe aus 17 bis
20) |
20.031 |
7.839 |
| 22. |
|
Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus
10, 17, 21) |
-2.010 |
2.340 |
| 23. |
+ |
Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode |
3.064 |
724 |
| 24. |
= |
Finanzmittelfonds am
Ende der Periode (Summe aus 22 und 23) |
1.054 |
3.064 |
* Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse
und Anlageberatung (DVFA) und Arbeitskreis "Externe
Unternehmensrechnung" der
Schmalenbach-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für
Betriebswirtschaft e.V. (SG)
Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus dem
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in
Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Die
Liquidität der Gesellschaft war stets
gewährleistet. Die Netto-Investitionen in das
Sachanlagevermögen (24,1 Mio. €) konnten im
Berichtsjahr zu rund 77,6 Prozent durch die Cash Earnings
(18,7 Mio. €) finanziert werden.
iii. Vermögenslage
In der folgenden Übersicht sind die Aktiv- und
Passivposten der Bilanz nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten dargestellt. Dabei sind den Posten des
Berichtsjahres die Vergleichsbeträge für 2022
gegenübergestellt und z.T. zu größeren
Gruppen zusammengefasst. Die empfangenen
Ertragszuschüsse wurden vom Sachanlagevermögen
abgesetzt:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
T€ |
% |
T€ |
% |
T€ |
% |
| Aktiva |
|
|
|
|
|
|
| Lang- und mittelfristig
gebundenes Vermögen |
|
|
|
|
|
|
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
5.079 |
1,9 |
5.766 |
2,2 |
-687 |
-11,9 |
| Sachanlagen |
227.662 |
83,4 |
219.181 |
82,9 |
8.481 |
3,9 |
| Finanzanlagen |
12.955 |
4,7 |
12.903 |
4,9 |
52 |
0,4 |
|
245.696 |
90,0 |
237.850 |
89,9 |
7.846 |
3,3 |
| Kurzfristig gebundenes
Vermögen |
|
|
|
|
|
|
| Vorräte |
2.272 |
0,8 |
2.104 |
0,8 |
168 |
8,0 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
17.344 |
6,4 |
12.233 |
4,6 |
5.111 |
41,8 |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
5.151 |
1,9 |
7.656 |
2,9 |
-2.505 |
-32,7 |
| Forderungen gegen die
Gesellschafterin Stadt Heidelberg |
550 |
0,2 |
820 |
0,3 |
-270 |
-32,9 |
| Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen |
|
|
|
|
|
|
| ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
12 |
0,0 |
34 |
0,0 |
-22 |
-64,7 |
| sonstige
Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten |
807 |
0,3 |
732 |
0,3 |
75 |
10,2 |
| Kassenbestand und
Guthaben bei |
|
|
|
|
|
|
| Kreditinstituten |
1.054 |
0,4 |
3.064 |
1,2 |
-2.010 |
-65,6 |
|
27.190 |
10,0 |
26.643 |
10,1 |
547 |
2,1 |
| Summe der Aktiva |
272.886 |
100,0 |
264.493 |
100,0 |
8.393 |
3,2 |
| Passiva |
|
|
|
|
|
|
| Eigenkapital |
|
|
|
|
|
|
| Gezeichnetes
Kapital |
81.434 |
29,8 |
81.434 |
30,8 |
0 |
0,0 |
|
Kapitalrücklage |
39.709 |
14,6 |
22.709 |
8,6 |
17.000 |
74,9 |
|
121.143 |
44,4 |
104.143 |
39,4 |
17.000 |
16,3 |
| Mittel- und
langfristiges Fremdkapital |
|
|
|
|
|
|
|
Pensionsrückstellungen |
3.438 |
1,3 |
3.527 |
1,3 |
-89 |
-2,5 |
| sonstige
Rückstellungen |
3.932 |
1,4 |
4.119 |
1,6 |
-187 |
-4,5 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
89.417 |
32,8 |
80.527 |
30,4 |
8.890 |
11,0 |
|
96.787 |
35,5 |
88.173 |
33,3 |
8.614 |
9,8 |
| Kurzfristiges
Fremdkapital |
|
|
|
|
|
|
| sonstige
Rückstellungen |
13.081 |
4,8 |
16.591 |
6,3 |
-3.510 |
-21,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
4.915 |
1,8 |
5.142 |
1,9 |
-227 |
-4,4 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
8.863 |
3,2 |
9.110 |
3,4 |
-247 |
-2,7 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
24.743 |
9,1 |
37.144 |
14,0 |
-12.401 |
-33,4 |
| übrige
Verbindlichkeiten und |
|
|
|
|
|
|
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.354 |
1,2 |
4.190 |
1,6 |
-836 |
-20,0 |
|
54.956 |
20,1 |
72.177 |
27,3 |
-17.221 |
-23,9 |
| Fremdkapital |
151.743 |
55,6 |
160.350 |
60,6 |
-8.607 |
-5,4 |
| Summe der Passiva |
272.886 |
100,0 |
264.493 |
100,0 |
8.393 |
3,2 |
* Veränderungen über 100 % bzw. unter
-100 % werden nicht ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bilanzsumme der SWH-N
beläuft sich auf 308,8 Mio. Euro (Vorjahr: 300,2 Mio.
€). Bei Saldierung der auf der Passivseite
ausgewiesenen empfangenen Ertragszuschüsse mit dem
Anlagevermögen ergibt sich eine Bilanzsumme in
Höhe von 272,9 Mio. Euro (Vorjahr: 264,5 Mio. €).
Die Zunahme der Bilanzsumme um 8,4 Mio. Euro ist im
Wesentlichen durch den fremdfinanzierten Aufbau des
Anlagevermögens um 7,9 Mio. Euro bedingt.
Bei Zugängen von 27,6 Mio. Euro, Abgängen
von 1,1 Mio. Euro und Abschreibungen von 17,7 Mio. Euro
ergibt sich ein Sachanlagevermögen (unbereinigt) von
263,6 Mio. Euro. Die Investitionen in Sachanlagen
verteilten sich hauptsächlich auf die Bereiche Strom
(10,8 Mio. €), Gas (2,3 Mio. €),
Fernwärme/Fernkälte (10,1 Mio. €) und
Dienstleistungen (1,9 Mio. €; im Wesentlichen
Glasfaser). Der Investitionsschwerpunkt lag in der
Erneuerung und Erweiterung der Versorgungsanlagen.
Bei Saldierung der auf der Passivseite ausgewiesenen
empfangenen Ertragszuschüsse mit dem
Anlagevermögen erhält man eine gegenüber dem
Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte höhere
Anlagenintensität von 90,0 Prozent. Beim
Umlaufvermögen haben sich vor allem bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 5,1 Mio.
€; höhere Abgrenzungen), den Forderungen gegen
verbundene Unternehmen (- 2,5 Mio. €) und bei den
Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (-
2,0 Mio. €) größere Veränderungen
ergeben.
Bei einem gezeichneten Kapital in Höhe von
unverändert 81,4 Mio. Euro und einer
Kapitalrücklage von 39,7 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio.
€) beläuft sich das Eigenkapital auf 121,1 Mio.
Euro. Durch die höhere Kapitalrücklage ergibt
sich eine um 5,0 Prozentpunkte höhere
Eigenkapitalquote von 44,4 Prozent. Die empfangenen
Ertragszuschüsse wurden bei der Berechnung der
Eigenkapitalquote vom Sachanlagevermögen abgesetzt.
Diese haben sich bei Zugängen von 3,7 Mio. Euro (vor
allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse in den Bereichen
Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser) und
Auflösungen von 3,5 Mio. Euro um 0,3 Mio. Euro auf
35,9 Mio. Euro erhöht. Bei den Rückstellungen ist
im Berichtsjahr eine Abnahme um 3,8 Mio. Euro auf 20,5 Mio.
Euro festzustellen. Für den Rückgang
verantwortlich sind insbesondere der Verbrauch bzw. die
Auflösung von Rückstellungen in den Sparten Strom
(2,3 Mio. €; im Wesentlichen Regulierungskonto sowie
Rückstellungen für EEG, KWKG und vermiedene
Netznutzungsentgelte) und Gas (2,2 Mio. €;
hauptsächlich Regulierungskonto). Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
vermindern sich ebenfalls um insgesamt 12,4 Mio. Euro auf
24,7 Mio. Euro (Vorjahr: 37,1 Mio. €). Wesentliche
Posten sind hier die Verlustübernahmen der SWH-B mit
7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €) und der SWH-D mit
1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. €), die
Gewinnabführung an die Gesellschafterin SWH mit 3,3
Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. €) sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber der SWH aus kurzfristigen
Darlehen in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 23,1
Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten zeigt sich eine Zunahme um 8,6 Mio. Euro
auf 94,3 Mio. Euro (Vorjahr: 85,7 Mio. €). Dabei
beläuft sich die reguläre Darlehenstilgung auf
5,4 Mio. Euro und die Darlehensneuaufnahme auf 14,0 Mio.
Euro. Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten aus 17 Annuitäten-
bzw. Ratendarlehen, die Zinssätze zwischen 0,00001 und
3,89 Prozent und Restlaufzeiten zwischen 2024 und 2049
aufweisen. Bei einem Teil der Darlehen handelt es sich um
variable Darlehen, die durch einen Swap im Zinssatz fixiert
sind. Die restlichen Darlehen sind Festzinsdarlehen, bei
denen keine Zinssicherung notwendig ist bzw. vorliegt. Die
Darlehen sind durch Stadtbürgschaften besichert.
d. Tätigkeitsabschluss
Vertikal integrierte Versorgungsunternehmen
gemäß § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG haben zur
Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in
ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten
für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
EnWG so zu führen, wie dies erforderlich wäre,
wenn diese Tätigkeiten von rechtlich
selbstständigen Unternehmen ausgeführt
würden. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist
für jeden der Tätigkeitsbereiche jeweils eine
entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
(Tätigkeitsabschluss) aufzustellen.
In der internen Rechnungslegung werden für die
Tätigkeitsbereiche Strom- und Gasverteilung sowie
für das Mess- und Zählerwesen Strom nach MSbG und
für andere Tätigkeiten innerhalb des Strom- und
Gassektors jeweils getrennte Konten geführt und eine
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die
Bereiche Strom- und Gasverteilung erstellt. Für andere
Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors
im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG werden getrennte Konten
geführt.
i. Stromverteilung inklusive Mess- und
Zählerwesen
Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung weist im
Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 81,3 Mio.
Euro (Vorjahr: 65,2 Mio. €) aus. Der Materialaufwand
in Höhe von 49,4 Mio. Euro (Vorjahr: 33,6 Mio. €)
erhöhte sich entsprechend aufgrund saldierter Effekte
aus Aufwendungen für Netznutzungsentgelte
vorgelagerter Netze, für die Mehr- und
Mindermengenabrechnung und für EEG/KWK. Die
Stromverteilung weist damit im Berichtsjahr auch aufgrund
höherer sonstiger betrieblicher Aufwendungen (+ 1,2
Mio. €) einen Jahresüberschuss in Höhe von
5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €) aus.
Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs
Stromverteilung liegt zum 31. Dezember 2023 bei 113,1 Mio.
Euro (Vorjahr: 110,1 Mio. €). Das
Sachanlagevermögen der Stromverteilung erhöhte
sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres vor
allem aufgrund von Erweiterungen und Erneuerungen des
Stromnetzes um 4,4 Mio. Euro auf 95,5 Mio. Euro. Ebenso
erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen um 3,3 Mio. Euro. Dagegen sind die Forderungen
gegen verbundene Unternehmen um 2,8 Mio. Euro gesunken
sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten um 0,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten
sind um 2,1 Mio. Euro auf 45,2 Mio. Euro gestiegen ebenso
wie die Empfangenen Ertragszuschüsse um 0,2 Mio. Euro.
Hingegen nahmen die sonstigen Rückstellungen um 1,1
Mio. Euro ab. Das Eigenkapital nahm wiederum um 2,0 Mio.
Euro zu.
ii. Gasverteilung inklusive Mess- und
Zählerwesen
Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung weist im
Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 32,9 Mio.
Euro (Vorjahr: 27,5 Mio. €) aus. Daneben ist der
Materialaufwand um 4,8 Mio. Euro und die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen um 1,2 Mio. Euro gestiegen. Die
Gasverteilung weist damit im Berichtsjahr einen
Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro
(Vorjahr: 3,7 Mio. €) aus.
Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs
Gasverteilung liegt zum 31. Dezember 2023 bei 74,2 Mio.
Euro (Vorjahr: 75,7 Mio. €). Das
Sachanlagevermögen der Gasverteilung verringerte sich
im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 1,8 Mio.
Euro auf 67,4 Mio. Euro ebenso wie der Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten um 0,5 Mio. Euro. Dagegen
nahmen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 0,6
Mio. Euro zu. Die Verbindlichkeiten sind um 4,6 Mio. Euro
auf 31,4 Mio. Euro und die sonstigen Rückstellungen um
2,0 Mio. Euro gesunken. Dagegen nahm das Eigenkapital um
5,7 Mio. Euro auf 29,0 Mio. Euro zu.
iii. Mess- und Zählerwesen Strom
nach MsbG
Der Tätigkeitsbereich Mess- und Zählerwesen
Strom nach MsbG weist im Berichtsjahr Umsatzerlöse in
Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. €) aus.
Der Materialaufwand in Höhe von 0,1 Mio. Euro ist im
Vergleich zum Vorjahr annährend konstant, während
jeweils die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen um 0,1 Mio. Euro gestiegen sind. Die
Stromverteilung weist damit im Berichtsjahr einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,05 Mio. Euro (Vorjahr:
Jahresüberschuss i.H.v. 0,0002 Mio. €) aus.
Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Mess- und
Zählerwesen Strom nach MsbG liegt zum 31. Dezember
2023 bei 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 0,2 Mio.
Euro angestiegen und die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen um 0,2 Mio. Euro entsprechend gesunken. Das
Eigenkapital blieb annährend konstant.
3. Prognose-, Chancen- und
Risikobericht a. Prognosebericht
Im Rahmen des 2023 verabschiedeten Wirtschaftsplans
für das Jahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss
vor Gewinnabführung und vor Verlustübernahmen in
Höhe von 9,5 Mio. Euro gerechnet. Unter
Berücksichtigung der Verlustübernahmen der SWH-B
in Höhe von 6,9 Mio. Euro und der SWH-D von 1,1 Mio.
Euro ergibt sich ein Jahresüberschuss vor
Gewinnabführung in Höhe von 1,5 Mio. Euro.
Das Ergebnis der SWH-N wird vor allem durch die
positiven Beiträge der Bereiche Strom, Gas und
Fernwärme / Fernkälte bestimmt.
Bei der Planung der Personalkosten wurden die im Zuge
der Verhandlungen der Tarifparteien des öffentlichen
Dienstes bei der Tarifrunde 2023 getroffenen Festlegungen
berücksichtigt. Zum einen betrifft dies die
Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der
gestiegenen Verbraucherpreise. Jahresübergreifend
wurden hier insgesamt 3.000 € netto (bei
Vollzeitbeschäftigung) vereinbart, wobei 2.560 €
auf 2023 und 440 € auf 2024 (diese kommen im Januar
und Februar zur Auszahlung) entfallen. Zum anderen wurde
eine Tariferhöhung zum 1. März 2024 vereinbart.
Zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte zunächst um
200 € und dann von diesem neuen Tabellenentgelt
ausgehend um 5,5 Prozent erhöht, mindestens jedoch um
340 €.
Für 2024 ist im Wirtschaftsplan ein
Investitionsvolumen (inklusive Erweiterungsinvestitionen)
in Höhe von 31,8 Mio. Euro vorgesehen. Dieses wird
über Abschreibungen (20,0 Mio. €), vereinnahmte
Zuschüsse (4,1 Mio. €) und über die Aufnahme
von Darlehen (15,5 Mio. €) finanziert. Die
Investitionen betreffen insbesondere die Sparten Strom
(11,2 Mio. €), Fernwärme / Fernkälte (10,8
Mio. €; davon 9,1 Mio. € Netzverdichtung bzw.
Netzerweiterung) und Glasfaser (2,5 Mio. €). Des
Weiteren sind bei den Übergreifenden
Führungsfunktionen Investitionen von 3,6 Mio. €
geplant; hier sind vor allem die jeweils 1,7 Mio. €
für den Umzug der Lager- und Werkstätten sowie
für Investitionen in Grundstücke und Gebäude
zu nennen.
Zusammenfassend geht die Geschäftsführung
der SWH-N für 2024 von einem stabilen
Geschäftsverlauf, in guter Übereinstimmung zum
aufgestellten Wirtschaftsplan aus.
b. Chancen- und Risikobericht
Die SWH-N unterhält eine Risikomanagementsystem,
in dem die Risiken der Gesellschaft erhoben und gemanagt
werden. Erfasst werden Risiken, die zu wesentlichen
Abweichungen vom Wirtschaftsplan, größeren
Versorgungseinschränkungen und möglichen
Gesetzesverstößen führen könnten. Der
Fokus liegt dabei auf dem Betrachtungszeitraum der
Wirtschaftsplanung; dieser umfasst vier Jahre. Darüber
hinaus betrachtet die Geschäftsführung im Rahmen
eines jährlichen Strategieprozesses die mittel- und
langfristigen Chancen und Herausforderungen der
Gesellschaft.
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist zu Beginn des
Jahres 2024 durch die gestiegene Inflation und weiterhin
hohe Zinsen geprägt. Im Zuge dessen sind Material und
Fremdleistungen deutlich teurer geworden und
Finanzierungskosten für Investitionen deutlich
gestiegen. Die hohen Finanzierungskosten belasten die
Finanzierungskraft des Unternehmens für die
erforderlichen Investitionen in die Energie- und
Wärmewende. Die im Laufe des Jahres 2023 eingetretene
Abkühlung der Bauwirtschaft hat sich noch nicht auf
den Tief- und Leitungsbau übertragen. Auch bedingt
durch die gesetzlichen Vorgaben zur Wärmewende
erwarten wir weiter steigende Baupreise und
Kapazitätsengpässe im Netzbau.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der
Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen gewinnt die
flächendeckende Breitbandversorgung weiter an
Bedeutung. Die Geschäftsführung der SWH-N sieht
dies als Chance für einen weiteren Ausbau des
Glasfasernetzes. Im Rahmen dieser Strategie werden
Neubaugebiete wie Konversionsflächen mit Fiber to the
Building (FttB) von der SWH-N erschlossen. Dabei erschweren
auch im Breitbandausbau die derzeit hohen Baukosten in
Kombination mit hohen Zinsen die Wirtschaftlichkeit von
Ausbauvorhaben.
In den Netzprozessen bietet die Digitalisierung und
Vernetzung von Versorgungsanlagen
Effizienzsteigerungspotenziale, sie birgt gleichzeitig aber
auch Risiken. Dem Risiko von möglichen Cyberangriffen
auf Netzbetreiber, entweder zur Erbeutung von sensitiven
Daten oder auch zur Manipulation technischer Anlagen
begegnet die Geschäftsführung der SWH-N mit einer
umfassenden Informations- und IT-Sicherheitsorganisation
inklusive regelmäßiger interner und externer
Audits im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements
(ISMS). Erkannte Sicherheitslücken werden zeitnah
geschlossen und Mitarbeiter regelmäßig
sensibilisiert.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für die
Sparte Strom mit sinkenden Eigenkapitalzinsen in den
Netzentgelten der vierten Regulierungsperiode stehen in der
aktuellen Regulierungsperiode im Widerspruch zu deutlich
steigenden Kosten und Investitionsbedarfen zur Umsetzung
der Energiewende: An die Stelle von zentralen Kraftwerken
treten immer mehr dezentrale und volatile
Erzeugungsanlagen, gleichzeitig führen der Ausbau der
Elektromobilität und der Einsatz von immer mehr
Wärmepumpen zu veränderten Lastflüssen in
den Stromnetzen. Diese Entwicklungen erfordern den Ausbau
und die Verstärkung der Netze. Damit der Anschluss von
Wärmepumpen, Ladesäulen oder anderen Verbrauchern
aber nicht erst dann möglich wird, wenn das Netz
ausgebaut ist, wurde im Dezember 2023 der Paragraf 14a des
Energiewirtschaftsgesetzes novelliert: Seit dem 1. Januar
2024 müssen Anlagenbetreiber neue
Verbrauchsgeräte mit einer Leistung von über 4,2
Kilowatt mit einer Steuerungsfunktion versehen, die es den
Verteilnetzbetreibern wie der SWH-N ermöglichen, die
Geräteleistung bei hoher Netzlast zu dimmen. Bis Ende
2028 soll dieser Prozess dynamisch und automatisiert
laufen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt die
Netzbetreiber vor technische und kaufmännische
Herausforderungen. Die SWH-N hat hierzu ein umfassendes
Umsetzungsprojekt gestartet.
Die Entwicklung bei den Gasnetzen ist von
verschiedenen Faktoren geprägt: Zum einen führt
der Ausbau der Fernwärme und von dezentralen
Wärmelösungen perspektivisch zu einem
Rückgang der Gaskunden. Gleichzeitig sind die
Netzbetreiber weiterhin rechtlich verpflichtet, den
verbleibenden Gaskunden auch langfristig die nötigen
Anlagen und Netze zur Versorgung mit Erdgas bzw. - mit
Blick auf die Klimaschutzziele des Bundes - mit Biogas zur
Verfügung zu stellen. Zum anderen erfordern die
Entwicklungen hin zu grünem Wasserstoff
Netzanpassungen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt bis ca.
2040 ein europaweites Wasserstoffnetz aufzubauen, das
European Hydrogen Backbone. Die Metropolregion Rhein-Neckar
wird ein Teil dieses Netzes. Der
Übertragungsnetzbetreiber terranets bw hat
angekündigt, dass leitungsgebundener Wasserstoff bis
zum Jahr 2030 in unmittelbarerer Nähe unseres
Leitungsnetzes verfügbar sein wird - vorausgesetzt,
dass eine entsprechende Nachfrage besteht. Die SWH-N
erarbeitet aktuell mögliche technische und
wirtschaftliche Strategien für das Gasnetz. Dabei
kommt der zukünftigen Gasnetzregulierung eine
Schlüsselrolle zu. In dem am 18.01.2024 von der BNetzA
vorgelegten Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des
Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber
für die fünfte Regulierungsperiode wird erstmalig
eine lang geforderte Anpassung der regulatorischen
Nutzungsdauern - auch für Bestandsanlagen -
thematisiert. Dieser Ansatz würde die Refinanzierung
der getätigten Investitionen deutlich erleichtern.
Das Geschäftsfeld Wärme ist das
größte Wachstumsfeld der SWH-N. Im Rahmen der
kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Heidelberg
große Teile des Stadtgebiets als
Fernwärmeausbaugebiete definiert. Die SWH-N plant und
setzt diese Konzeption sukzessive bis 2040 um. Dabei sollen
ca. 8.000 neue Hausanschlüsse errichtet werden. Die
Stadtwerke Heidelberg fordern in Bestandsgebieten keinen
Anschluss- und Benutzungszwang. Vielmehr ist unser
Anspruch, dass die Fernwärme als Produkt
überzeugt. In Neubaugebieten oder
Konversionsflächen, wie dem zukünftigen Stadtteil
16 (ehemals PHV), können von der Stadt Heidelberg
Satzungsgebiete für die Fernwärme definiert
werden. In diesen Gebieten gilt dann entsprechend ein
Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme.
In dem Fall hat der Kunde bzw. Bauherr aber vorab
Transparenz über das zukünftige Versorgungssystem
und kann sich somit frei für oder gegen ein
Bauvorhaben unten diesen Randbedingungen entscheiden.
In der Sparte Wasser erfordert der Klimawandel ein
gegen Trockenperioden und potenzielle
Rohwasserverunreinigungen resilienteres Gewinnungs-,
Aufbereitungs- und Verteilsystem. Als Betriebsführer
der Wasserversorgung in Heidelberg erneuert und
ertüchtigt die SWH-N kontinuierlich die
Wasserversorgungsanlagen. Weiterhin werden technische
Konzepte zum Umgang mit unerwünschten Substanzen nun
technisch geplant.
Im Jahr 2023 wurde erfolgreich die Systemanbindung
zum Gatewayadministrator EnBW realisiert. Für eine
marktkonforme Kommunikation der neuen Mess- und
Kommunikationstechnik bedarf es zudem Systemanpassungen auf
SWH-N Seite, die parallel über ein
interdisziplinäres Projektteam erarbeitet, gesteuert
und umgesetzt werden. Zum Stand 31.12.2023 wurden ca. 30
intelligente Messsysteme (iMSys), bestehend aus Gateway und
moderner Messeinrichtung, erfolgreich im Netzgebiet der
SWH-N verbaut. Bis Ende 2025 plant der grundzuständige
Messstellenbetreiber den Rollout von rund 2.000 iMSys. Der
bis Ende 2025 gesetzlich angestrebte Pflichtrollout wird
mit den Planzahlen der SWH-N erreicht.
Die Arbeitswelt verändert sich. Die Generation
der Babyboomer wird in den nächsten Jahren unsere
Unternehmen verlassen. Der demografische Wandel ist auch
bei unseren Dienstleistern spürbar. Der
Fachkräftemangel im Tiefbau und im Handwerk hat in den
letzten beiden Jahren Studien zufolge ein Rekordniveau
erreicht. Damit ist die rechtzeitige Neubesetzung von
Positionen und Funktionen eine unserer wesentlichen
Herausforderungen. Fachpersonal am externen Arbeitsmarkt zu
finden, gestaltet sich schwierig. Neben geeigneten
Recruiting-Strategien verfolgt die
Geschäftsführung daher eine intensive interne
gewerbliche Ausbildung, umfangreiche interne
Qualifizierungen und eine hohe Durchlässigkeit im
Unternehmen mit dem Ziel passende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Gerade im
technischen Bereich werden Elektroniker der Fachrichtung
Energie- und Gebäudetechnik und Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
ausgebildet. Für den Kraftwerksbetrieb werden diese in
Kooperation mit einer Kraftwerksschule für den Betrieb
von Erzeugungsanalagen weiter qualifiziert. Die Stadtwerke
Heidelberg bewerben ihre gewerbliche Ausbildung aktiv in
der Region Heidelberg.
4. Erklärung zur
Unternehmensführung
Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4
HGB i.V.m. § 52 Abs. 2 GmbHG sind die sogenannten
Flexiquoten des Gesetzes für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst einem fortlaufenden
jährlichen Berichtswesen zu unterwerfen.
Bezüglich der Berichterstattung verweisen wir auf die
Ausführungen der SWH, deren Aufsichtsrat einheitliche
Regelungen für den Konzern getroffen hat. Danach gilt
für die SWH-N direkt tätigen oberen beiden
Führungsebenen eine Quote von 30 Prozent. Aktuell wird
eine Quote von 27 Prozent erreicht.
Heidelberg, den 28.
März 2024
Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH
Geschäftsführung
Günther
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
|
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
Anhang |
€ |
€ |
€ |
| A. |
Anlagevermögen |
1 |
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
5.078.550,28 |
|
5.766.156,71 |
|
II. Sachanlagen |
|
263.595.771,60 |
|
254.857.010,34 |
|
III. Finanzanlagen |
2 |
12.955.402,39 |
|
12.903.402,39 |
|
|
|
|
281.629.724,27 |
273.526.569,44 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
|
I. Vorräte |
3 |
2.272.046,60 |
|
2.103.663,93 |
|
II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
4 |
23.854.517,54 |
|
21.467.965,07 |
|
III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
5 |
1.053.768,51 |
|
3.064.288,43 |
|
|
|
|
27.180.332,65 |
26.635.917,43 |
| C. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
9.577,70 |
7.098,74 |
|
|
|
|
308.819.634,62 |
300.169.585,61 |
Passiva
|
|
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
Anhang |
€ |
€ |
€ |
| A. |
Eigenkapital |
6 |
|
|
|
|
I. Gezeichnetes
Kapital |
|
81.433.600,00 |
|
81.433.600,00 |
|
II.
Kapitalrücklage |
|
39.709.314,75 |
|
22.709.314,75 |
|
|
|
|
121.142.914,75 |
104.142.914,75 |
| B. |
Empfangene
Ertragszuschüsse |
|
|
35.933.603,00 |
35.676.248,00 |
| C. |
Rückstellungen |
7 |
|
20.450.738,75 |
24.236.817,78 |
| D. |
Verbindlichkeiten |
8 |
|
130.792.378,12 |
135.413.605,08 |
| E. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
500.000,00 |
700.000,00 |
|
|
|
|
308.819.634,62 |
300.169.585,61 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
2023
|
Anhang |
€ |
2023 € |
Vorjahr € |
| 1.
Umsatzerlöse |
9 |
190.506.287,47 |
|
165.195.342,68 |
| 2. Erhöhung oder
Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen |
|
125.357,02 |
|
11.694,75 |
| 3. andere aktivierte
Eigenleistungen |
|
5.799.380,77 |
|
5.923.766,27 |
| 4. Gesamtleistung |
|
|
196.431.025,26 |
171.130.803,70 |
| 5. sonstige betriebliche
Erträge |
10 |
|
1.319.206,80 |
1.188.588,30 |
| 6. Betriebsleistung |
|
|
197.750.232,06 |
172.319.392,00 |
| 7. Materialaufwand |
11 |
85.159.294,86 |
|
62.844.512,04 |
| 8. Personalaufwand |
12 |
56.729.012,59 |
|
53.918.881,47 |
| 9. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
19.121.160,99 |
|
17.995.079,65 |
| 10. sonstige
betriebliche Aufwendungen |
13 |
22.232.334,43 |
|
21.463.261,36 |
| 11. Betriebsaufwand |
|
|
183.241.802,87 |
156.221.734,52 |
| 12. Operatives
Ergebnis |
|
|
14.508.429,19 |
16.097.657,48 |
| 13. Erträge aus
Beteiligungen, |
|
88.805,50 |
|
73.936,18 |
| davon aus verbundenen
Unternehmen |
|
(0,00) |
|
(0,00) |
| 14. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge, |
|
57.643,76 |
|
29.593,54 |
| davon aus verbundenen
Unternehmen |
|
(0,00) |
|
(0,00) |
| 15. Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
9.023.619,81 |
|
8.479.741,43 |
| 16. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen, |
|
2.122.547,46 |
|
1.885.048,54 |
| davon an verbundene
Unternehmen |
|
(36.451,64) |
|
(0,00) |
| 17. Finanzergebnis |
14 |
|
-10.999.718,01 |
-10.261.260,25 |
| 18. Ergebnis nach
Steuern |
|
|
3.508.711,18 |
5.836.397,23 |
| 19. sonstige
Steuern |
15 |
|
198.891,16 |
203.486,35 |
| 20. Aufwendungen aus
Gewinnabführung |
16 |
|
3.309.820,02 |
5.632.910,88 |
| 21.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
|
0,00 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH
Allgemeine Angaben
Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N),
Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, Abteilung B, Nr. 703173),
weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer großen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 3 und 4 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie des
Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die geltenden
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften werden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das
Gliederungsschema wurde um branchenspezifische Posten
erweitert.
Zur Verbesserung der Klarheit wurden in der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben.
Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen wird
entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Bei den Herstellungskosten werden
Gemeinkosten in angemessener Höhe berücksichtigt.
Für das Sachanlagevermögen gelten folgende
Abschreibungsfristen:
| Bauten |
10 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und
Maschinen |
5 bis 40 Jahre |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
3 bis 25 Jahre |
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
einem Anschaffungswert bis 800,00 Euro werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert, die niedrigverzinslichen bzw. unverzinslichen
Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Wertberichtigungen
auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert der
Finanzanlagen entspricht dem angesetzten Buchwert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter
Beachtung des Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen,
gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert.
Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten
angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung erkennbarer Risiken zum Nennwert
angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das
allgemeine Forderungs- bzw. Kreditrisiko wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Die vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 als
empfangene Ertragszuschüsse passivierten
Baukostenzuschüsse wurden über 20 - 45 Jahre
ratierlich aufgelöst und ergebniswirksam vereinnahmt.
Bis 31. Dezember 2002 und ab 1. Januar 2004 werden die als
empfangene Ertragszuschüsse passivierten
Baukostenzuschüsse mit fünf Prozent p.a.
ergebniswirksam aufgelöst.
Die Pensionsrückstellungen sind unter der
Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem
hierfür anzuwendenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen zehn Jahre abgezinst. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit-Methode) bewertet und auf der Grundlage der
"Richttafeln 2018 G" (RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus
Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,82 Prozent p.a. und
einem Rententrend von 2,00 Prozent p.a. berechnet.
Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt und auf der Grundlage bzw. in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen sind auch mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der
Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
erfolgt auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen
Gutachtens. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu
berücksichtigen sind, werden die RT 2018 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck verwendet. Das Gutachten wird mit einem
Rechnungszinssatz von 1,74 Prozent p.a. sowie einem
Gehaltstrend von 3,00 Prozent p.a. berechnet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwendungen und Erträge für einen
bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Erläuterungen zur Bilanz
(Werte in €)
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.
2. Finanzanlagen
Die Gesellschaft ist am Eigenkapital folgender
Gesellschaften mit mindestens 20,00 Prozent beteiligt:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Anteil am Kapital in
% |
Eigenkapital der
Gesellschaft |
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres |
| Stadtwerke Heidelberg
Bäder GmbH, Heidelberg |
100,0 |
10.080.059,82 |
-7.381.743,73 |
| Stadtwerke Heidelberg
Technische Dienste GmbH, Heidelberg |
100,0 |
18.030,87 |
-1.641.876,08 |
| Stadtwerke Wiesloch -
Gas - Verwaltungs-GmbH, Wiesloch |
49,9 |
32.974,07 |
1.052,72 |
| Stadtwerke Wiesloch -
Gas - GmbH & Co. KG, Wiesloch
(Kommanditeinlage) |
49,9 |
5.459.364,73 |
164.511,75 |
3. Vorräte
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
2.067.106,70 |
2.024.081,05 |
| unfertige
Leistungen |
204.939,90 |
79.582,88 |
|
2.272.046,60 |
2.103.663,93 |
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
17.519.961,04 |
12.365.958,90 |
| (davon verrechnete
erhaltene Anzahlungen) |
(-7.026.296,38) |
(-7.103.151,43) |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
5.151.049,70 |
7.656.337,11 |
| Forderungen
gegenüber der Stadt Heidelberg |
550.548,74 |
819.959,65 |
| Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
11.726,95 |
33.737,04 |
| sonstige
Vermögensgegenstände |
797.231,11 |
724.972,37 |
|
24.030.517,54 |
21.600.965,07 |
| abzüglich
Pauschalwertberichtigung |
176.000,00 |
133.000,00 |
|
23.854.517,54 |
21.467.965,07 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthalten Abgrenzungen für noch nicht abgerechnete
Entgelte aus dem Transport von Strom, Gas und
Fernwärme in Höhe von 10.977.253,53 Euro
(Vorjahr: 8.816.584,33 €). Die von Kunden geleisteten
Anzahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die
gekürzten Kundenanzahlungen belaufen sich auf
7.026.296,38 Euro (Vorjahr: 7.103.151,43 €).
Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft
sich auf 176.000,00 Euro (Vorjahr: 133.000,00 €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, gegen
die Stadt Heidelberg und gegen die Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im
Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Laufzeit bis zu einem Jahr.
5. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Kassenbestand |
4.030,40 |
8.231,52 |
| Guthaben bei
Kreditinstituten |
1.049.738,11 |
3.056.056,91 |
|
1.053.768,51 |
3.064.288,43 |
6. Eigenkapital
An dem gezeichneten Kapital in Höhe von
81.433.600,00 Euro sind die Stadtwerke Heidelberg GmbH
(SWH) mit 94,90 Prozent und die Stadt Heidelberg mit 5,10
Prozent beteiligt.
Die Stadt Heidelberg hat der Gesellschaft mitgeteilt,
dass ihr über die SWH die Mehrheit der Anteile an der
Gesellschaft gehören.
7. Rückstellungen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
3.437.952,00 |
3.526.539,00 |
| sonstige
Rückstellungen |
17.012.786,75 |
20.710.278,78 |
|
20.450.738,75 |
24.236.817,78 |
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 20.065,00 Euro.
Dies ergibt sich auf Grund der nach § 253 Absatz
2 Satz 1 HGB n.F. geänderten Vorschriften bei der
Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes (Ausdehnung
des Zeitraums von sieben auf zehn Jahre) zur Bewertung von
Rückstellungen von Altersvorsorgeverpflichtungen.
Dieser sog. Unterschiedsbetrag unterliegt nach § 253
Abs. 6 HGB n.F. einer Ausschüttungssperre. Eine durch
das BMF veröffentlichte Stellungnahme stellt klar,
dass aus Sicht der Finanzverwaltung keine
Abführungssperre bezüglich des
Unterschiedsbetrages bei
Ergebnisabführungsverträgen greift. Die
Gesellschaft berücksichtigt somit den
Unterschiedsbetrag in dem über die
Ergebnisabführung durch die SWH ausgeglichenen Verlust
des Geschäftsjahres 2023 in vollem Umfang.
In den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Rückstellungen für die Verpflichtung
aus ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von
4.949.409,70 Euro (Vorjahr: 7.566.158,17 €), für
noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 4.269.023,05
Euro (Vorjahr: 5.092.039,61 €) und für
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen
in Höhe von 3.931.574,00 Euro (Vorjahr: 4.119.021,00
€) enthalten.
Für die Verpflichtung aus der
Altersteilzeitleistung ist als
Insolvenzsicherungsmaßnahme ein Modell mit der Stadt
Heidelberg als Bürgin abgeschlossen worden.
8. Verbindlichkeiten
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
|
31.12.2023 |
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr |
davon > 5 Jahre |
31.12.2022 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
94.332.679,09 |
4.915.489,50 |
89.417.189,59 |
(70.730.282,43) |
85.668.406,71 |
| erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
575.918,49 |
575.918,49 |
0,00 |
(0,00) |
292.633,52 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
8.863.385,58 |
8.863.385,58 |
0,00 |
(0,00) |
9.110.117,10 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
24.742.966,88 |
24.742.966,88 |
0,00 |
(0,00) |
37.144.487,12 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
2.277.428,08 |
2.277.428,08 |
0,00 |
(0,00) |
3.197.960,63 |
| (davon aus Steuern) |
(1.319.813,48) |
(1.319.813,48) |
(0,00) |
(0,00) |
(1,181.091,95) |
| (davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit) |
(81,35) |
(81,35) |
(0,00) |
(0,00) |
(189,20) |
|
130.792.378,12 |
41.375.188,53 |
89.417.189,59 |
(70.730.282,43) |
135.413.605,08 |
|
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr |
davon > 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
5.141.723,71 |
80.526.683,00 |
(60.817.625,78) |
| erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
292.633,52 |
0,00 |
(0,00) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
9.110.117,10 |
0,00 |
(0,00) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
37.144.487,12 |
0,00 |
(0,00) |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
3.197.960,63 |
0,00 |
(0,00) |
| (davon aus Steuern) |
(1,181.091,95) |
(0,00) |
(0,00) |
| (davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit) |
(189,20) |
(0,00) |
(0,00) |
|
54.886.922,08 |
80.526.683,00 |
(60.817.625,78) |
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind 85.247.683,00 Euro (Vorjahr:
67.050.344,30 €) durch Stadtbürgschaften
besichert.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten entfallen 85.996,09 Euro (Vorjahr:
59.062,41 €) auf Zinsaufwand, der erst nach dem
Abschlussstichtag fällig wird.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus den
Verlustübernahmen der Stadtwerke Heidelberg Dienste
GmbH (SWH-D) in Höhe von 1.641.876,08 Euro (Vorjahr:
1.719.327,79 €) und der SWH-B in Höhe von
7.381.743,73 Euro (Vorjahr: 6.760.413,64 €) sowie aus
einem kurzfristigen Darlehen gegenüber der SWH in
Höhe von 12.000.000,00 Euro (Vorjahr: 23.100.000,00
€). Zudem resultieren Verbindlichkeiten gegenüber
der Gesellschafterin SWH in Höhe von 3.309.820,02 Euro
(Vorjahr: 5.632.910,88 €) aus der
Gewinnabführung.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
(Werte in €)
9. Umsatzerlöse
|
2023 |
2022 |
| Strom |
80.434.730,61 |
64.309.217,25 |
| Erlöse aus Dienst-
und Fremdleistungen einschließlich BKZ /
Zuschüsse |
33.446.337,12 |
32.002.769,43 |
| Gas |
32.254.468,39 |
26.836.120,61 |
| Erlöse aus
Personalverrechnung |
23.061.025,79 |
21.939.052,92 |
| Fernwärme /
Fernkälte |
16.078.505,00 |
15.161.135,00 |
| Konzemumlage |
3.063.992,28 |
2.929.566,72 |
| Erlöse aus
Vermietung und Verpachtung |
1.967.943,69 |
1.786.214,68 |
| sonstige
Umsatzerlöse |
199.284,59 |
231.266,07 |
|
190.506.287,47 |
165.195.342,68 |
10. sonstige betriebliche
Erträge
|
2023 |
2022 |
| Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen |
769.166,05 |
766.243,42 |
| Erträge aus
Personalverrechnung |
50.149,66 |
60.386,91 |
| Erträge aus
Anlagenabgängen |
28.580,96 |
7.077,06 |
| sonstige
Erträge |
471.310,13 |
354.880,91 |
|
1.319.206,80 |
1.188.588,30 |
Die sonstigen Erträge enthalten periodenfremde
Erträge in Höhe von 44.476,93 Euro (Vorjahr:
59.270,23 €), die im Wesentlichen aus der
Rückgewähr von Versicherungsbeiträgen
resultieren.
11. Materialaufwand
|
2023 |
2022 |
| Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
67.511.554,53 |
47.029.579,37 |
| Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
17.647.740,33 |
15.814.932,67 |
|
85.159.294,86 |
62.844.512,04 |
12. Personalaufwand
|
2023 |
2022 |
| Löhne und
Gehälter |
44.336.298,80 |
41.994.830,25 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung |
12.392.713,79 |
11.924.051,22 |
| (davon für
Altersversorgung) |
(4.140.598,45) |
(3.990.891,95) |
|
56.729.012,59 |
53.918.881,47 |
Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt
610 (Vorjahr: 596).
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass von diesen
Mitarbeitern mit Arbeitsverträgen der SWH-N 235
Personen für die SWH, 13 Personen für die
Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) und
drei Personen für die Stadtwerke Heidelberg Garagen
GmbH (SWH-G) tätig waren.
13. sonstige betriebliche
Aufwendungen
|
2023 |
2022 |
| Konzernumlage |
16.750.227,04 |
16.082.062,95 |
| Dienst- und
Fremdleistungen |
1.155.101,92 |
988.058,21 |
| EDV-Aufwendungen |
1.134.669,34 |
1.024.416,43 |
| Verluste aus
Anlagenabgängen |
588.612,51 |
90.618,80 |
| Lehr-, Aus- und
Fortbildungskosten |
522.667,15 |
480.346,01 |
| Versicherungen |
362.333,75 |
353.290,23 |
| Gebühren und
Beiträge |
332.812,38 |
353.806,74 |
| Mieten und Pachten |
251.896,76 |
196.549,35 |
| Prüfungs- und
Beratungskosten |
128.988,63 |
185.310,24 |
| Aufwendungen nach Art.
67 Abs. 1 und 2 EGHGB |
87.041,00 |
87.041,00 |
| sonstige
Aufwendungen |
917.983,95 |
1.621.761,40 |
|
22.232.334,43 |
21.463.261,36 |
Der Unterschiedsbetrag der Pensionsverpflichtungen
aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes beträgt
1.305.617,00 Euro. Entsprechend § 67 Abs. 1 Satz 1
EGHGB wird der Unterschiedsbetrag bis spätestens zum
31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens
einem Fünfzehntel des ursprünglichen Betrages
zugeführt. Die Zuführung für das
Geschäftsjahr 2023 beträgt 87.041,00 Euro und
wird gemäß der Anwendung der
Gliederungsvorschriften für die Gewinn- und
Verlustrechnung in der Fassung des BilRUG und des damit
verbundenen Wegfalls des Postens der
außerordentlichen Aufwendungen in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Es verbleibt zum
31. Dezember 2023 ein Betrag in Höhe von 87.041,00
Euro, der bis zum 31. Dezember 2024 zugeführt wird.
In den Mieten und Pachten sind Aufwendungen an
verbundene Unternehmen in Höhe von 2.647,40 Euro
(Vorjahr: 2.147,40 €) sowie in den sonstigen
Aufwendungen in Höhe von 27.207,98 Euro (Vorjahr:
9.471,27 €) enthalten.
Die sonstigen Aufwendungen enthalten periodenfremde
Aufwendungen in Höhe von 70.663,39 Euro (Vorjahr:
949.653,91 €).
14. Finanzergebnis
Die Position Zinsen und ähnliche Erträge
enthält Erträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen in Höhe von 32.773,88 Euro
(Vorjahr: 600,00 €).
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen
enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen in Höhe von 195.140,78 Euro
(Vorjahr: 273.413,61 €).
15. sonstige Steuern
Der Steueraufwand enthält die Grund- und
Kfz-Steuer.
|
2023 |
2022 |
| Grundsteuer |
161.014,92 |
165.249,11 |
| Kraftfahrzeugsteuer |
37.876,24 |
38.237,24 |
|
198.891,16 |
203.486,35 |
16. Aufwendungen aus
Gewinnabführung
Nach § 4 des Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages wird der Gewinn an die
Muttergesellschaft abgeführt.
Sonstige Angaben
1. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss
des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten.
2. Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Das Bestellobligo beträgt 9.054.416,53 Euro.
Die im Obligo enthaltenen Bestellungen enthalten
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten von Versorgungs- und
Hausanschlussleitungen, Zählerablesungen und
Beschaffung von Messeinrichtungen, digitale Erfassung der
Versorgungsnetze, Wartung, Instandsetzung und Erneuerung
von Ortsnetzstationen, Errichten von Ladestationen sowie
Beraterleistungen.
Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs
bestehen Eigentumsvorbehalte an bezogenen Materialien und
Waren.
3. Sicherungsgeschäfte
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei der
Prolongation von Darlehensverträgen, bei denen in den
Jahren 2013 bis 2016 die Zinsbindung auslief, wurden in
2012 sechs Sicherungsgeschäfte in Form von
Zahler-Swaps über ein Anfangsvolumen von 28.254.122,28
Euro und Laufzeitenden von 2027 bis 2049 abgeschlossen. Die
Zinsswaps haben zum 31. Dezember 2023 einen negativen
Marktwert in Höhe von 392.808,90 Euro. Der Marktwert
bestimmt sich durch Abzinsung der erwarteten
zukünftigen Zahlungsströme der Kontrakte auf
Basis der aktuellen Zinsstrukturkurve (Barwertmethode).
Zwischen den Zinssicherungsgeschäften und den
abgeschlossenen Darlehensverträgen
(Grundgeschäften) werden im Wege der direkten
Zuordnung (Micro-Hedging) Bewertungseinheiten gebildet. Da
sämtliche für die Bewertung relevanten Parameter
der Sicherungsgeschäfte mit denen der
Grundgeschäfte übereinstimmen (Konnexität)
gleichen sich künftige Wertänderungen und
Zahlungsströme vollständig aus. Deshalb konnte
auf die Bilanzierung der Sicherungsgeschäfte zum
Marktpreis verzichtet werden.
4. Mitglieder und Vergütung der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Die Mitglieder der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates sind in der Anlage "Organe der Gesellschaft"
(Anlage 2 zum Anhang) dargestellt.
Die SWH-N macht von dem Wahlrecht des § 286 Abs.
4 HGB Gebrauch.
Die Versorgungsbezüge früherer
Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen
223.380,47 Euro. Für frühere
Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen bestehen
Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.508.789,73
Euro. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 14.100,00
Euro.
5. Konzernzugehörigkeit
Die SWH-N ist ein verbundenes Unternehmen des
Mutterunternehmens SWH. Die SWH stellt den Konzernabschluss
für den größten Kreis, der zugleich der
kleinste Kreis von Unternehmen ist, auf, in den die SWH-N
einbezogen wird. Der Konzernabschluss der SWH, der am Sitz
der Muttergesellschaft in Heidelberg erhältlich ist,
wird im Unternehmensregister veröffentlicht und beim
Handelsregister unter HRB 331079 hinterlegt.
6. Honorar des
Abschlussprüfers
Die Angabe des Abschlussprüferhonorars erfolgt
im Konzernabschluss.
7. Ergänzende Angaben
gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende
Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen
oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit
herausfallen und für die Beurteilung der
Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von
untergeordneter Bedeutung sind, getätigt:
| ― |
Energiedatenmanagement SWS KG -
Gas (59.064,00 €)
|
| ― |
Regulierungsmanagement SWS KG -
Gas (11.446,56 €)
|
| ― |
Technische Betriebsführung
SWN - Gas (252.182,32 €)
|
| ― |
Konzernumlage von SWH - Strom
(6.333.813,00 €) / - Gas (3.751.946,28
€)
|
Heidelberg, den 28.
März 2024
Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH
Geschäftsführung
Günther
Anlagenspiegel zum 31. Dezember
2023
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| in € |
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
17.619.670,90 |
646.620,77 |
0,00 |
52,39 |
18.266.344,06 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
544.926,40 |
47.708,57 |
0,00 |
0,00 |
592.634,97 |
|
18.164.597,30 |
694.329,34 |
0,00 |
52,39 |
18.858.979,03 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
69.546.646,31 |
230.930,54 |
308.542,89 |
2.244.776,54 |
71.713.810,50 |
| 2. technische Anlagen
und Maschinen |
685.014.809,65 |
17.886.716,98 |
5.013.623,80 |
7.172.335,41 |
705.060.238,24 |
| 3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
35.592.608,79 |
821.050,66 |
626.520,74 |
288.031,10 |
36.075.169,81 |
| 4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
15.456.222,24 |
8.634.592,58 |
182.350,79 |
-9.705.195,44 |
14.203.268,59 |
|
805.610.286,99 |
27.573.290,76 |
6.131.038,22 |
-52,39 |
827.052.487,14 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
77.738.810,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
77.738.810,64 |
| 2. Anteile an
Genossenschaften, GmbH und
Personengesellschaften |
2.905.895,02 |
52.000,00 |
0,00 |
0,00 |
2.957.895,02 |
| 3. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
2.652,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2.652,00 |
|
80.647.357,66 |
52.000,00 |
0,00 |
0,00 |
80.699.357,66 |
| Summe |
904.422.241,95 |
28.319.620,10 |
6.131.038,22 |
0,00 |
926.610.823,83 |
|
Abschreibungen |
| in € |
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.20223 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
12.398.440,59 |
1.381.988,16 |
0,00 |
0,00 |
13.780.428,75 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
12.398.440,59 |
1.381.988,16 |
0,00 |
0,00 |
13.780.428,75 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
54.418.244,21 |
945.261,49 |
56.338,98 |
8,77 |
55.307.175,49 |
| 2. technische Anlagen
und Maschinen |
467.801.040,65 |
15.337.467,20 |
4.356.056,61 |
0,00 |
478.782.451,24 |
| 3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
28.533.991,79 |
1.456.444,14 |
623.347,12 |
0,00 |
29.367.088,81 |
| 4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
550.753.276,65 |
17.739.172,83 |
5.035.742,71 |
8,77 |
563.456.715,54 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
67.633.750,82 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
67.633.750,82 |
| 2. Anteile an
Genossenschaften, GmbH und
Personengesellschaften |
110.204,45 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
110.204,45 |
| 3. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
67.743.955,27 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
67.743.955,27 |
| Summe |
630.895.672,51 |
19.121.160,99 |
5.035.742,71 |
8,77 |
644.981.099,56 |
|
Buchwert |
Buchwert |
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
4.485.915,31 |
5.221.230,31 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
592.634,97 |
544.926,40 |
|
5.078.550,28 |
5.766.156,71 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
16.406.635,01 |
15.128.402,10 |
| 2. technische Anlagen
und Maschinen |
226.277.787,00 |
217.213.769,00 |
| 3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
6.708.081,00 |
7.058.617,00 |
| 4. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
14.203.268,59 |
15.456.222,24 |
|
263.595.771,60 |
254.857.010,34 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
10.105.059,82 |
10.105.059,82 |
| 2. Anteile an
Genossenschaften, GmbH und
Personengesellschaften |
2.847.690,57 |
2.795.690,57 |
| 3. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
2.652,00 |
2.652,00 |
|
12.955.402,39 |
12.903.402,39 |
| Summe |
281.629.724,27 |
273.526.569,44 |
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Jürgen Odszuk, V
orsitzender,
Erster Bürgermeister der Stadt Heidelberg
Michael Mergenthaler,
1. stv. Vorsitzender,
Techn. Sachbearbeiter,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Dr. Jan Gradel,
2. stv. Vorsitzender,
Stadtrat,
Manager
Business Development, SVP Deutschland AG (bis
19.04.2023)
Marilena Geugjes,
Stadträtin,
Politische Referentin, Landtag
Baden-Württemberg
Felix Grädler,
Stadtrat, Geschäftsführer
halle02 GmbH & Co. KG
Marliese Heldner,
Stadträtin,
Bankkauffrau, Volksbank Kurpfalz eG
Hans-Jürgen Hug,
Techn. Sachbearbeiter,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Björn Leuzinger,
Stadtrat, Chemielaborant, Orizon GmbH
Werner Pfisterer,
Stadtrat,
Rentner, (ab 19.04.2023)
Ilse Pister,
Assistentin Betriebsrat,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Wolfgang Polivka, Stadtkämmerer der Stadt
Heidelberg
Adrian Rehberger,
Stadtrat,
Polizeibeamter,
Polizeipräsidium Mannheim,
Axel Reiß,
Logistikmanagement,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Heidi Schwarz,
Referentin Betriebliches Gesundheitsmanagement,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Martina Siegel,
Bereichscontrollerin, Stadtwerke Heidelberg Netze
GmbH
Monika Wallberg,
Kaufm. Sachbearbeiterin,
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Geschäftsführung
Falk Günther,
Dipl.-Ing. (MBA),
Heidelberg
Prokuristen
Uwe Kellermann,
Dipl.-Ing.,
Neckargemünd
Bilanz
für die Tätigkeitsbereiche Strom und Gas
"Verteilung" inklusive Mess- und Zählerwesen zum 31.
Dezember 2023
Aktiva
|
|
STROM
inkl. Mess- und Zählerwesen |
GAS inkl.
Mess- und
Zählerwesen |
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A. |
Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten, geleistete
Anzahlungen |
3.174.239,33 |
3.505.619,37 |
1.726.446,18 |
2.080.540,21 |
|
II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
95.453.243,27 |
91.095.968,75 |
67.371.135,57 |
69.132.698,41 |
|
III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
Anteile an verbundenen
Unternehmen, Anteile an Genossenschaften, GmbH und
Personengesellschaften, Wertpapiere des
Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen |
12.117,97 |
12.104,36 |
7.142,28 |
7.252,09 |
|
|
98.639.600,57 |
94.613.692,48 |
69.104.724,03 |
71.220.490,71 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
|
I. Vorräte |
|
|
|
|
|
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
446.483,14 |
359.576,68 |
80.668,46 |
228.345,56 |
|
II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen davon verrechnete
erhaltene Anzahlungen |
12.610.759,45
(-4.292.880,49) |
9.303.695,38
(-4.292.851,50) |
0,00 (0,00) |
0,00 (0,00) |
|
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
373.944,13 |
3.159.813,75 |
3.990.912,42 |
3.361.161,95 |
|
3. Forderungen gegen die
Gesellschafterin Stadt Heidelberg |
439.109,48 |
623.374,45 |
49.827,47 |
72.898,92 |
|
4. sonstige
Vermögensgegenstände |
60.746,85 |
616.767,12 |
669.740,83 |
128.429,53 |
|
|
13.484.559,91 |
13.703.650,70 |
4.710.480,72 |
3.562.490,41 |
|
III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
510.872,46 |
1.449.441,97 |
254.048,11 |
711.237,80 |
|
|
14.441.915,50 |
15.512.669,36 |
5.045.197,29 |
4.502.073,76 |
| C. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.643,32 |
3.222,57 |
2.309,04 |
1.654,85 |
|
|
113.086.159,40 |
110.129.584,41 |
74.152.230,36 |
75.724.219,32 |
Passiva
|
|
STROM
inkl. Mess- und Zählerwesen |
GAS inkl.
Mess- und Zählerwesen |
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
1. Eigenkapital
geschlüsselt |
33.455.340,99 |
39.896.528,37 |
29.032.816,94 |
23.280.154,41 |
|
2.
Kapitalrücklage |
8.500.000,00 |
|
0,00 |
|
|
3.
Kapitalausgleichsposten |
172.355,10 |
275.531,38 |
-39.720,01 |
26.245,38 |
|
|
42.127.696,09 |
40.172.059,75 |
28.993.096,93 |
23.306.399,78 |
| B. |
Empfangene
Ertragszuschüsse |
16.235.242,74 |
16.078.448,65 |
5.543.462,49 |
6.088.087,19 |
| C. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
1.299.545,86 |
1.346.785,24 |
769.757,45 |
796.997,81 |
|
2. sonstige
Rückstellungen |
7.930.822,20 |
9.061.879,04 |
7.141.013,87 |
9.177.494,10 |
|
|
9.230.368,06 |
10.408.664,28 |
7.910.771,32 |
9.974.491,92 |
| D. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
33.394.713,61 |
29.904.578,33 |
25.759.324,99 |
24.802.169,57 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(1.740.132,54) |
(1.794.839,96) |
(1.342.267,52) |
(1.488.598,99) |
|
2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
517.543,14 |
149.226,19 |
53.613,90 |
138.645,88 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(517.543,14) |
(149.226,19) |
(53.613,90) |
(138.645,88) |
|
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
4.964.948,30 |
3.655.546,02 |
1.958.852,12 |
3.185.025,25 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(4.964.948,30) |
(3.655.546,02) |
(1.958.952,12) |
(3.185.025,25) |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.418.530,22 |
8.001.956,62 |
2.874.510,89 |
6.627.957,37 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(5.418.530,22) |
(8.001.956,62) |
(2.874.510,89) |
(6.627.957,37) |
|
5. Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin Stadt
Heidelberg |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
|
6. Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
(0,00) |
|
7. Sonstige
Verbindlichkeiten |
947.117,23 |
1.409.104,57 |
808.597,72 |
1.251.442,36 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(947.117,23) |
(1.409.104,57) |
(808.597,72) |
(1.251.442,36) |
|
|
45.242.852,50 |
43.120.411,73 |
31.454.899,61 |
36.005.240,43 |
| E. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
250.000,00 |
350.000,00 |
250.000,00 |
350.000,00 |
|
|
113.086.159,40 |
110.129.584,41 |
74.152.230,36 |
75.724.219,32 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Tätigkeitsbereiche
Strom und Gas "Verteilung" inklusive Mess- und
Zählerwesen für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
STROM
inkl. Mess- und Zählerwesen |
GAS inkl.
Mess- und Zählerwesen |
|
2023 |
Vorjahr |
2023 |
Vorjahr |
|
€ |
€ |
|
€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
81.293.699,01 |
65.219.533,20 |
32.930.025,52 |
27.519.428,45 |
| 2. Gesamtleistung |
81.293.699,01 |
65.219.533,20 |
32.930.025,52 |
27.519.428,45 |
| 3. sonstige betriebliche
Erträge |
585.109,38 |
32.166,47 |
45.501,54 |
31.018,68 |
| 4. Betriebsleistung |
81.878.808,39 |
65.251.699,67 |
32.975.527,06 |
27.550.447,13 |
| 5. Materialaufwand |
49.355.532,18 |
33.558.794,36 |
13.754.924,64 |
8.976.123,89 |
6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
7.171.076,35 |
6.697.737,63 |
4.582.888,25 |
4.387.447,60 |
| 7. sonstige betriebliche
Aufwendungen |
18.838.276,09 |
17.668.982,96 |
11.182.604,77 |
10.030.231,22 |
| 8. Betriebsaufwand |
75.364.884,62 |
57.925.514,95 |
29.520.417,66 |
23.393.802,71 |
| 9. Operatives
Ergebnis |
6.513.923,77 |
7.326.184,72 |
3.455.109,40 |
4.156.644,42 |
| 10. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
16.408,03 |
0,00 |
12.440,97 |
0,00 |
| 11. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
622.856,38 |
508.719,96 |
489.731,37 |
501.373,32 |
| 12. Finanzergebnis |
-606.448,35 |
-508.719,96 |
-477.290,40 |
-501.373,32 |
| 13. Ergebnis nach
Steuern |
5.907.475,42 |
6.817.464,76 |
2.977.819,00 |
3.655.271,10 |
| 14. sonstige
Steuern |
23.519,22 |
23.867,62 |
2.836,89 |
3.093,94 |
15. Erträge aus
Verlustübernahme (-) /
Aufwendungen aus Gewinnabführung (+) |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 16.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
5.883.956,20 |
6.793.597,14 |
2.974.982,11 |
3.652.177,16 |
Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich
Stromverteilung
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
9.983.220,13 |
-26.024,32 |
398.233,11 |
0,00 |
22.363,53 |
10.377.792,45 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
544.926,40 |
0,00 |
47.708,57 |
0,00 |
0,00 |
592.634,97 |
|
10.528.146,53 |
-26.024,32 |
445.941,68 |
0,00 |
22.363,53 |
10.970.427,42 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
29.518.498,99 |
-179.620,28 |
53.567,04 |
274.745,39 |
532.812,26 |
29.650.512,62 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
1.911.800,77 |
-529,84 |
774,33 |
0,00 |
0,00 |
1.912.045,26 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.302.452,78 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.302.452,78 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
1.076.340,92 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.076.340,92 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
73.356.068,94 |
-7.452,84 |
2.208.697,92 |
1.237.471,93 |
1.070.696,87 |
75.390.538,96 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
167.589.743,32 |
0,00 |
4.398.893,83 |
322.407,25 |
597.135,42 |
172.263.365,32 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
851.187,27 |
0,00 |
131.774,55 |
0,00 |
0,00 |
982.961,82 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
14.065.929,67 |
747.011,19 |
330.600,20 |
215.465,34 |
132.179,16 |
15.060.254,88 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
4.750.384,31 |
-57.275,10 |
4.177.686,32 |
0,00 |
-2.374.684,63 |
6.496.110,90 |
|
294.422.406,97 |
502.133,13 |
11.301.994,19 |
2.050.089,91 |
-41.860,92 |
304.134.583,46 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
10.943,47 |
12,31 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
10.955,78 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
1.160,88 |
1,31 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.162,19 |
|
12.104,36 |
13,61 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
12.117,97 |
| Summe |
304.962.657,86 |
476.122,42 |
11.747.935,87 |
2.050.089,91 |
-19.497,39 |
315.117.128,85 |
|
Abschreibungen |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
7.022.527,16 |
-25.621,27 |
776.971,06 |
0,00 |
22.311,14 |
7.796.188,09 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
7.022.527,16 |
-25.621,27 |
776.971,06 |
0,00 |
22.311,14 |
7.796.188,09 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
22.974.416,15 |
-146.901,64 |
424.979,66 |
23.097,57 |
0,00 |
23.229.396,60 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
31.912,42 |
0,00 |
3,32 |
0,00 |
0,00 |
31.915,74 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.302.452,78 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.302.452,78 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
907.695,92 |
0,00 |
16.126,00 |
0,00 |
0,00 |
923.821,92 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
56.458.823,75 |
-3.328,21 |
1.416.453,61 |
1.111.178,46 |
0,00 |
56.760.770,69 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
109.577.230,32 |
0,00 |
3.849.985,23 |
276.448,25 |
27,02 |
113.150.794,32 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
776.513,27 |
0,00 |
137.612,55 |
0,00 |
0,00 |
914.125,82 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
11.297.393,61 |
734.344,93 |
548.944,92 |
212.621,14 |
0,00 |
12.368.062,32 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
203.326.438,22 |
584.115,08 |
6.394.105,29 |
1.623.345,42 |
27,02 |
208.681.340,19 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Summe |
210.348.965,38 |
558.493,81 |
7.171.076,35 |
1.623.345,42 |
22.338,16 |
216.477.528,28 |
|
Buchwert |
Buchwert |
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
2.581.604,36 |
2.960.692,97 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
592.634,97 |
544.926,40 |
|
3.174.239,33 |
3.505.619,37 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
6.421.116,02 |
6.544.082,84 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
1.880.129,52 |
1.879.888,35 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
0,00 |
0,00 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
152.519,00 |
168.645,00 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
18.629.768,27 |
16.897.245,19 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
59.112.571,00 |
58.012.513,00 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
68.836,00 |
74.674,00 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.692.192,56 |
2.768.536,06 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
6.496.110,90 |
4.750.384,31 |
|
95.453.243,27 |
91.095.968,75 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
10.955,78 |
10.943,47 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
1.162,19 |
1.160,88 |
|
12.117,97 |
12.104,36 |
| Summe |
98.639.600,57 |
94.613.692,48 |
Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich
Gasverteilung
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
5.100.760,11 |
-3.731,46 |
120.593,49 |
0,00 |
-8.031,30 |
5.209.590,84 |
|
5.100.760,11 |
-3.731,46 |
120.593,49 |
0,00 |
-8.031,30 |
5.209.590,84 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
12.533.060,55 |
-96.718,53 |
131.563,60 |
11.965,83 |
1.150.263,84 |
13.706.203,63 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
87.346,16 |
-285,30 |
458,66 |
0,00 |
0,00 |
87.519,52 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
6.412,11 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.412,11 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
7.181.163,16 |
0,00 |
378.652,83 |
1.910.514,11 |
1.363.107,32 |
7.012.409,20 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
4.984.952,72 |
-4.013,09 |
104.683,21 |
100.814,07 |
354.289,46 |
5.339.098,23 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
178.814.903,74 |
0,00 |
1.318.345,83 |
143.832,78 |
1.543.299,02 |
181.532.715,81 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
962.201,11 |
0,00 |
145.593,42 |
797,92 |
0,00 |
1.106.996,61 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
7.948.269,01 |
-572.974,65 |
145.777,99 |
127.198,31 |
87.012,59 |
7.480.886,63 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
5.799.175,58 |
-5.521,63 |
432.410,71 |
0,00 |
-4.522.732,53 |
1.703.332,13 |
|
218.317.484,14 |
-679.513,20 |
2.657.486,25 |
2.295.123,02 |
-24.760,30 |
217.975.573,87 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
6.556,57 |
-99,28 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.457,29 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
695,52 |
-10,53 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
684,99 |
|
7.252,09 |
-109,81 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
7.142,28 |
| Summe |
223.425.496,34 |
-683.354,47 |
2.778.079,74 |
2.295.123,02 |
-32.791,60 |
223.192.306,99 |
|
Abschreibungen |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
3.020.219,90 |
-3.525,59 |
474.481,65 |
0,00 |
-8.031,30 |
3.483.144,66 |
|
3.020.219,90 |
-3.525,59 |
474.481,65 |
0,00 |
-8.031,30 |
3.483.144,66 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
9.952.790,94 |
-79.100,82 |
215.226,05 |
11.965,83 |
0,00 |
10.076.950,34 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
0,00 |
0,00 |
1,96 |
0,00 |
0,00 |
1,96 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
6.412,11 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.412,11 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
6.205.232,16 |
0,00 |
276.820,12 |
1.754.110,08 |
0,00 |
4.727.942,20 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
3.350.617,66 |
-1.792,13 |
153.385,21 |
80.889,06 |
0,00 |
3.421.321,68 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
122.748.357,74 |
0,00 |
3.024.397,85 |
138.834,78 |
0,00 |
125.633.920,81 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
564.980,11 |
0,00 |
146.076,42 |
797,92 |
0,00 |
710.258,61 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
6.356.395,01 |
-494.183,68 |
292.498,99 |
127.079,73 |
0,00 |
6.027.630,59 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
149.184.785,73 |
-575.076,63 |
4.108.406,60 |
2.113.677,40 |
0,00 |
150.604.438,30 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Summe |
152.205.005,63 |
-578.602,22 |
4.582.888,25 |
2.113.677,40 |
-8.031,30 |
154.087.582,96 |
|
Buchwert |
Buchwert |
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
1.726.446,18 |
2.080.540,21 |
|
1.726.446,18 |
2.080.540,21 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten |
3.629.253,29 |
2.580.269,61 |
| 2. Grundstücke ohne
Bauten |
87.517,56 |
87.346,16 |
| 3. Bauten auf fremden
Grundstücken |
0,00 |
0,00 |
| 4. Bezugs-, Gewinnungs-
und Erzeugungsanlagen |
2.284.467,00 |
975.931,00 |
| 5. Umspannungs-, Regler-
und Speicheranlagen |
1.917.776,55 |
1.634.335,06 |
| 6. Leitungsnetz mit
Abnehmeranlagen |
55.898.795,00 |
56.066.546,00 |
| 7. Zähler und
Messgeräte |
396.738,00 |
397.221,00 |
| 8. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.453.256,04 |
1.591.874,00 |
| 9. geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
1.703.332,13 |
5.799.175,58 |
|
67.371.135,57 |
69.132.698,41 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
6.457,29 |
6.556,57 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
684,99 |
695,52 |
|
7.142,28 |
7.252,09 |
| Summe |
69.104.724,03 |
71.220.490,71 |
Angaben gemäß § 6b
EnWG
Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH erstellt
für die Strom- und die Gasverteilung jeweils eine
Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die den
Tätigkeitsabschlüssen zugrunde liegen,
entsprechen den im Anhang der Gesellschaft
aufgeführten Angaben. Die Zuordnung der
Vermögenswerte und Schulden der Aktiv- bzw.
Passivseite wird weitestgehend direkt vorgenommen.
Im Bereich des Anlagevermögens erfolgt
zunächst eine direkte Zuordnung. Die Anlagegüter
des Gemeinsamen Bereiches und des Netzbetreibers werden
anhand von Schlüsseln auf die einzelnen Sparten
verteilt. Aufgrund einer Umstrukturierung der Sparte
Nachrichtentechnik erfolgt seit dem 1. Januar 2017 auch
eine geschlüsselte Umlage des Teilbereichs
Kupferleitungen auf die Sparten Strom und Gas.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der aktive
Rechnungsabgrenzungsposten verteilen sich durch einen
Schlüssel, sofern keine direkte Zuordnung möglich
ist.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben werden
ebenfalls geschlüsselt.
Im Eigenkapital wird eine Kapitalrücklage gem.
des AR-Beschlusses vom 30.06.2023 in der Sparte Strom
separat ausgewiesen. Das sonstige Eigenkapital wird anhand
des Gesamtkapitalbedarfs abzgl. der vorhandenen liquiden
Mitteln und der Kapitalrücklage geschlüsselt.
Dadurch ergibt sich ein Kapitalausgleichsposten.
Wie bereits in den Vorjahren wird keine
Verbindlichkeit aus Gewinnabführung ausgewiesen,
sondern das Spartenergebnis dargestellt.
Bei den empfangenen Ertragszuschüssen erfolgt
die Verteilung direkt.
Die Rückstellungen werden, soweit es
möglich ist, direkt zugeordnet. Der Restbestand wird
mit Hilfe eines Schlüssels auf alle Sparten verteilt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten wird die Verteilung auf die jeweiligen
Sparten mit einem Schlüssel durchgeführt. Die
Zuordnung der übrigen Verbindlichkeiten erfolgt
direkt. Nur in den Fällen, in denen es nicht
möglich oder der Aufwand
unverhältnismäßig hoch ist, kommt eine
Verteilung nach einem Schlüssel in Betracht.
Für die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren
Bilanzpositionen kommen verschiedene Schlüssel zum
Einsatz.
Sämtliche Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung können unmittelbar zugeordnet werden.
Ausgenommen sind die Positionen im Gemeinsamen Bereich und
beim Netzbetreiber, die mit einem Schlüssel auf die
übrigen Sparten verteilt werden.
Die Interne Leistungsverrechnung und die Umlage sind,
mit Ausnahme der Umlagekosten aus Abschreibungen, in der
Position sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn-
und Verlustrechnung enthalten. Die Umlagekosten aus
Abschreibungen werden der entsprechenden Position der GuV
zugerechnet.
Heidelberg, den 28.
März 2024
Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH
Geschäftsführung
Günther
Bilanz
für den Tätigkeitsbereich Mess- und
Zählerwesen Strom nach MsbG zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
|
MuZ STROM
nach MsbG |
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
€ |
€ |
| A. |
Anlagevermögen |
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten, geleistete
Anzahlungen |
43.844,00 |
62.560,00 |
|
II. Sachanlagen |
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
8.210,00 |
3.946,00 |
|
III. Finanzanlagen |
|
|
|
Anteile an verbundenen
Unternehmen, Anteile an Genossenschaften, GmbH und
Personengesellschaften, Wertpapiere des
Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen |
64,41 |
66,52 |
|
|
52.118,41 |
66.572,52 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
198.457,71 |
447.972,27 |
|
davon verrechnete
erhaltene Anzahlungen |
(0,00) |
(0,00) |
|
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
419.429,15 |
181.185,17 |
|
3. sonstige
Vermögensgegenstände |
688,20 |
0,00 |
|
|
618.575,06 |
629.157,44 |
|
II. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
5.831,61 |
16.923,80 |
|
|
624.406,67 |
646.081,23 |
| C. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
53,00 |
27,06 |
|
|
676.578,08 |
712.680,81 |
Passiva
|
|
MuZ STROM
nach MsbG |
|
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
|
|
€ |
€ |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
1. Eigenkapital
geschlüsselt |
631.140,88 |
663.571,96 |
|
2.
Kapitalausgleichsposten |
-554,58 |
-2.601,07 |
|
|
630.586,29 |
660.970,89 |
| B. |
Empfangene
Ertragszuschüsse |
55,78 |
63,72 |
| C. |
Rückstellungen |
|
|
|
sonstige
Rückstellungen |
404,75 |
404,06 |
|
|
404,75 |
404,06 |
| D. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
21.098,13 |
25.328,03 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(1.099,38) |
(1.520,16) |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
16.300,31 |
8.527,91 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(16.300,31) |
(8.527,91) |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
3.078,02 |
7.525,43 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(3.078,02) |
(7.525,43) |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin Stadt
Heidelberg |
30,65 |
16,10 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(30,65) |
(16,10) |
|
5. Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
0,00 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(0,00) |
(0,00) |
|
6. sonstige
Verbindlichkeiten |
5.024,13 |
9.844,66 |
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
(5.024,13) |
(9.844,66) |
|
|
45.531,25 |
51.242,14 |
|
|
676.578,08 |
712.680,81 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich
Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG für die
Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
|
Mess- und
Zählerwesen Strom nach MsbG |
|
2023 |
Vorjahr |
|
€ |
€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
740.630,80 |
638.776,40 |
| 2. Gesamtleistung |
740.630,80 |
638.776,40 |
| 3. sonstige betriebliche
Erträge |
0,00 |
31,00 |
| 4. Betriebsleistung |
740.630,80 |
638.807,40 |
| 5. Materialaufwand |
79.181,04 |
135.007,69 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
420.004,12 |
310.675,07 |
| 7. sonstige betriebliche
Aufwendungen |
289.180,86 |
194.755,35 |
| 8. Betriebsaufwand |
788.366,02 |
640.438,11 |
| 9. Operatives
Ergebnis |
-47.735,22 |
-1.630,71 |
| 10. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
431,07 |
476,47 |
| 11. Finanzergebnis |
-431,07 |
-476,47 |
| 12. Ergebnis nach
Steuern |
-48.166,29 |
-2.107,18 |
| 13. Erträge aus
Verlustübernahme (-) / Aufwendungen aus
Gewinnabführung (+) |
0,00 |
0,00 |
| 14.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-48.166,29 |
-2.107,18 |
Anlagenspiegel
zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich
Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
93.176,83 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
93.176,83 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
93.176,83 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
93.176,83 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Zähler und
Messgeräte |
1.324.291,49 |
0,00 |
399.398,17 |
0,00 |
0,00 |
1.723.689,66 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
8.263,00 |
0,00 |
6.153,95 |
0,00 |
0,00 |
14.416,95 |
|
1.332.554,49 |
0,00 |
405.552,12 |
0,00 |
0,00 |
1.738.106,61 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
60,14 |
-1,92 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
58,23 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
6,38 |
-0,20 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6,18 |
|
66,52 |
-2,12 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
64,41 |
| Summe |
1.425.797,84 |
-2,12 |
405.552,12 |
0,00 |
0,00 |
1.831.347,85 |
|
Abschreibungen |
| in € |
01.01.2023 |
Schlüsselungsdifferenzen |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
30.616,83 |
0,00 |
18.716,00 |
0,00 |
49.332,83 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
30.616,83 |
0,00 |
18.716,00 |
0,00 |
49.332,83 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Zähler und
Messgeräte |
1.324.291,49 |
0,00 |
399.398,17 |
0,00 |
1.723.689,66 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
4.317,00 |
0,00 |
1.889,95 |
0,00 |
6.206,95 |
|
1.328.608,49 |
0,00 |
401.288,12 |
0,00 |
1.729.896,61 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Summe |
1.359.225,32 |
0,00 |
420.004,12 |
0,00 |
1.779.229,44 |
|
Buchwert |
Buchwert |
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
43.844,00 |
62.560,00 |
| 2. geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
|
43.844,00 |
62.560,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Zähler und
Messgeräte |
0,00 |
0,00 |
| 2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
8.210,00 |
3.946,00 |
|
8.210,00 |
3.946,00 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
58,23 |
60,14 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
6,18 |
6,38 |
|
64,41 |
66,52 |
| Summe |
52.118,41 |
66.572,52 |
Angaben gemäß § 6b EnWG
i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH erstellt
für die Stromverteilung nach MsbG eine Bilanz und eine
Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze, die dem Tätigkeitsabschluss
zugrunde liegen, entsprechen den im Anhang der Gesellschaft
aufgeführten Angaben. Die Zuordnung der
Vermögenswerte und Schulden der Aktiv- bzw.
Passivseite wird weitestgehend direkt vorgenommen.
Im Bereich des Anlagevermögens erfolgt
zunächst eine direkte Zuordnung. Die Anlagegüter
des Gemeinsamen Bereiches und des Netzbetreibers werden
anhand von Schlüsseln auf die einzelnen Sparten
verteilt.
Die Forderungen verteilen sich durch einen
Schlüssel, sofern keine direkte Zuordnung möglich
ist.
Das Eigenkapital wird anhand des Gesamtkapitalbedarfs
abzgl. der vorhandenen liquiden Mitteln geschlüsselt.
Dadurch ergibt sich ein Kapitalausgleichsposten.
Wie bereits in den Vorjahren werden keine
Verbindlichkeit aus Gewinnabführung ausgewiesen,
sondern das Spartenergebnis dargestellt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten wird die Verteilung auf die jeweiligen
Sparten mit einem Schlüssel durchgeführt. Die
Zuordnung der übrigen Verbindlichkeiten erfolgt
direkt. Nur in den Fällen, in denen es nicht
möglich oder der Aufwand
unverhältnismäßig hoch ist, kommt eine
Verteilung nach einem Schlüssel in Betracht.
Für die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren
Bilanzpositionen kommen verschiedene Schlüssel zum
Einsatz.
Sämtliche Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung können unmittelbar zugeordnet werden.
Ausgenommen sind die Positionen im Gemeinsamen Bereich und
beim Netzbetreiber, die mit einem Schlüssel auf die
übrigen Sparten verteilt werden.
Die Interne Leistungsverrechnung und die Umlage sind,
mit Ausnahme der Umlagekosten aus Abschreibungen, in der
Position sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn-
und Verlustrechnung enthalten. Die Umlagekosten aus
Abschreibungen werden der entsprechenden Position der GuV
zugerechnet.
Heidelberg, den 28.
März 2024
Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH
Geschäftsführung
Günther
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH,
Heidelberg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH, Heidelberg, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH,
Heidelberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die
Erklärung zur Unternehmensführung nach §
289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben
genannten Erklärung zur
Unternehmensführung.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die Geschäftsführung ist für die
sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote).
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei
der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen
oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolosen Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber
hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse
für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung,
Gasverteilung und Messstellenbetrieb für moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach §
6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG -
bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG.
|
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG"
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die
Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards:
Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in
Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB) herausgegebenen International
Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, den 24. Mai
2024
Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Dr.
Claus-Michael Allmendinger
Wirtschaftsprüfer
Alexander
Ott
Wirtschaftsprüfer
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat sich von der
Geschäftsführung während des
Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen
über den Geschäftsablauf und die Lage der
Gesellschaft unterrichten lassen und die ihm nach Gesetz
und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 haben 2 Sitzungen sowie 1
Umlaufbeschluss stattgefunden.
Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen der
Geschäftsführung in seinen Sitzungen geprüft
und Entscheidungen getroffen.
Wichtige Themen im Geschäftsjahr 2023 waren:
Die Bestätigung des Jahresabschlusses 2022
für die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH sowie deren
Tochtergesellschaften mit Entlastung der
Geschäftsführung, die die Genehmigung des
Wirtschaftsplans 2024, der Fernwärmeausbau auf Basis
der kommunalen Wärmeplanung Heidelberg, die weitere
Nutzung der Stadtwerke-Liegenschaften an der
Kurfürsten-Anlage, die Durchführung einer
Kapitalerhöhung sowie laufende Baumaßnahmen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 und der Lagebericht sind von Baker Tilly GmbH &
Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis
zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung billigt der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft.
Heidelberg, 01.07.2024
Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates der SWH-N
Jürgen Odszuck
Erster Bürgermeister
NIEDERSCHRIFT
über die 48. Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH am 18.10.2024
BESCHLÜSSE:
Die folgenden Beschlüsse wurden einstimmig
gefasst und verkündet:
Der von der Geschäftsführung aufgestellte
und vom Abschlussprüfer, der Baker Tilly GmbH &
Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
geprüfte und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2023 wird gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
zum 31.12.2023 festgestellt. Der von der
Geschäftsführung aufgestellte und vom
Aufsichtsrat geprüfte Lagebericht mit dem Bericht des
Aufsichtsrates wird genehmigt.
Gesellschafterversammlung
vertreten durch die Gesellschafter
Stadt Heidelberg
und
Stadtwerke Heidelberg GmbH
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