Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 703173
Vorher
SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH
Eingetragen
26.10.2007
Branche
Wärme- und KältehandelBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb von Energie- und Wassernetzen, der Handel mit Durchleitungsrechten, die Erzeugung von Wärme, die Errichtung und der Betrieb von Breitbandnetzen, der Betrieb von Hallenund Freizeitbädern sowie die Erbringung von netzbezogenen Dienst- und Serviceleistungen unter Einschluss derjenigen Maßnahmen und Geschäfte, die den Gesellschaftszweck fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern.Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen und Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge und Interessengemeinschaftsverträge schließen. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehenden Gegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102, 103 Gemeindeordnung Baden-Würrtemberg.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Kellermann
seit 13.9.2019
Prokura
Falk Günther
seit 17.6.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Stadt Heidelberg
59.10%
Stadt Heidelberg
35.80%
Stadt Heidelberg
5.10%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
48.128.000 €
59.10%
Germany
29.153.200 €
35.80%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Heidelberg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

1. Grundlagen des Unternehmens


Gegenstand des Unternehmens der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) ist der Bau und der Betrieb von Energie- und Wassernetzen, die Sicherstellung und Gewährleistung der diskriminierungsfreien Netznutzung in den Sparten Strom und Gas sowie als Ergänzung zu den Kerngeschäftsfeldern die Erbringung von netzbezogenen Dienst- und Serviceleistungen. Zu Letzteren gehören insbesondere das Mess- und Zählerwesen, technische Betriebsführungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Fernmeldetechnik und der öffentlichen Beleuchtung. Die SWH-N ist im Sinne des § 3 Nr. 37 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Betreiber von Verteilnetzen. Das Unternehmen betreibt im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG ein Stromnetz und ein Gasnetz.


Zu den wesentlichen technischen Betriebsführungen, mit der die SWH-N beauftragt ist, gehören der Bereich Wasserversorgung des städtischen Eigenbetriebs Stadtbetriebe Heidelberg (SBH) und der Bereich Wärmeerzeugung der Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH (SWH-U).


Die Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH (SWH-B) als Tochtergesellschaft der SWH-N ist Betreiberin von Hallen- und Freibädern auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die Stadtwerke Heidelberg Technische Dienste GmbH (SWH-D); diese erbringt verschiedene Dienstleistungen im Stadtwerke Heidelberg Konzern.

2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen


Im Folgenden sind für das Berichtsjahr die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die für die SWH-N wesentlichen energiepolitischen Ereignisse und Entwicklungen nachgezeichnet.

Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 - bei hohen, allerdings auch rückläufigen Inflationsraten - von wirtschaftlicher Stagnation geprägt. Ursächlich hierfür waren vor allem Kaufkraftverluste als Folge massiver Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiege. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie eine stärkere Kaufzurückhaltung auf Grund der durch geopolitische Konflikte (Ukraine, Nahost) hervorgerufenen Unsicherheit.

Entlastungspakete Die durch die Energiekrise verursachten finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen wurden in 2023 durch Energiepreisbremsen abgemildert. Diese Entlastungen sind Ende des Jahres ausgelaufen. Im November wurde das Strompreispaket beschlossen. Dieses sieht Entlastungen für das produzierende Gewerbe unter anderem bei der Stromsteuer vor, die ab dem 01. Januar 2024 deutlich auf 0,05 Cent je kWh gesenkt wird.

Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber Bei den Netzentgelten der vier deutschen überregionalen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) drohte für 2023 wegen krisenbedingt höherer Mehrkosten für Systemdienstleistungen im Stromnetz - vor allem für Redispatch, die Netzreserve, die Vorhaltung von Regelleistung und die Beschaffung von Verlustenergie - ein starker Anstieg. Um diese Kostensteigerungen aufzufangen und damit die Höhe der Übertragungsnetzentgelte und somit auch der Stromkosten zu dämpfen wurde ein Zuschuss für die ÜNB als Entnahme aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von rund 13 Mrd. Euro bewilligt. Auch für 2024 war ein Zuschuss zur Stabilisierung der Netzentgelte von 5,5 Mrd. Euro vorgesehen. Eine veränderte haushaltsrechtliche Lage führte allerdings zur Rücknahme des entsprechenden Beschlusses, nachdem das Bundesverfassungsgericht Mitte November den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt hatte - mit entsprechenden Implikationen für die Finanzierung sowohl des Klima- und Transformationsfonds als auch des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der 2019 auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) gestartete Prozess der Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte fand 2023 seinen Abschluss; damit wurden im aktuellen Geschäftsjahr alle Kunden gleich stark mit den Kosten für den Stromtransport sowie für den Ausbau und die Instandhaltung des Übertragungsnetzes belastet. Die Netzentgelte lagen in 2023 im Durchschnitt bei 3,12 Cent je Kilowattstunde; die im Dezember von den ÜNB für 2024 veröffentlichten Entgelte liegen nun bei 6,43 Cent je Kilowattstunde

Anreizregulierung Die Stromnetze befinden sich im Berichtsjahr in der dritten (2019 bis 2023) und die Gasnetze in der vierten (2023 bis 2027) Regulierungsperiode der Anreizregulierung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestimmt für jede Regulierungsperiode die Eigenkapitalzinssätze, die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenze berücksichtigt werden und entscheidend sind für die Rendite, die mit den Verteilnetzen erzielt werden kann. Die von der BNetzA im Oktober 2021 für die vierte Regulierungsperiode erlassene Festlegung sah eine deutliche Reduktion der Eigenkapitalzinssätze auf 5,07 Prozent bei Neuanlagen und 3,51 Prozent bei Altanlagen (dritte Regulierungsperiode: 6,91 % bzw. 5,12 %) vor. Dies bedeutet eine Verminderung der Investitionsanreize, was sich in letzter Konsequenz negativ auf die für die Erhaltung der Versorgungssicherheit und für den Umbau der Energiewirtschaft erforderlichen Infrastruktur-Investitionen auswirken könnte. Für die Preisbildung der Netzentgelte der örtlichen Strom- und Gasnetzbetreiber ist die Eigenkapitalverzinsung ein wesentliches Preiselement; geringere Zinssätze wirken sich deswegen tendenziell absenkend auf die Verteilnetzentgelte aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun Ende August 2023 aufgrund von Beschwerden von rund 900 Netzbetreibern in 14 repräsentativen Musterverfahren die von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätze aufgehoben. Die Vorgehensweise der BNetzA die Marktrisikoprämie anhand einer einzigen Methode zu ermitteln sei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nicht geeignet sicherzustellen, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst ist. Die BNetzA hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, d.h. die Beschlüsse sind insofern noch nicht rechtskräftig.

Sektoraler Produktivitätsfaktor Für die Höhe der Netzentgelte und damit für den finanziellen Handlungsspielraum der Verteilnetzbetreiber bedeutsam ist auch der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen). Dieser soll die unterschiedliche Produktivitätsentwicklung zwischen den Netzbetreibern und der Gesamtwirtschaft abbilden. Es handelt sich um eine pauschale Effizienzvorgabe, die zusätzlich zum individuellen Effizienzvergleich erfüllt werden muss. Beim Xgen Strom hatte eine Vielzahl von Netzbetreibern gegen den von der BNetzA für die dritte Regulierungsperiode festgelegten Wert von 0,90 Prozent Rechtsbeschwerde eingelegt; die BNetzA wurde durch Entscheidung des OLG Düsseldorf vom März 2022 verpflichtet neu zu bescheiden. Auf Rechtsbeschwerde der BNetzA hin hat der BGH nun im Juni 2023 das Urteil des OLG aufgehoben und damit die Festlegung der BNetzA bestätigt.

Stärkung der Rolle der Bundesnetzagentur Mit der im November 2023 vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird die Rolle der BNetzA erheblich gestärkt. Die Novelle dient insbesondere der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2021 in deutsches Recht. Durch die Gesetzesänderung wird der BNetzA deutlich mehr Verantwortung bei der Regulierung der Netzentgelte zugewiesen. Mit Ablauf der vierten Regulierungsperiode entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang verordnungsrechtliche Vorgaben wie insbesondere die Anreizregulierungsverordnung sowie die Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen; ersetzt werden diese zukünftig durch eine bundesweit einheitliche Festlegung des Regulierungsrahmens durch die BNetzA. Im Dezember 2023 kündigte diese in einem Eckpunktepapier eine Reform der Netzentgelte an, um Mehrkosten, die in Stromnetzen mit einem vergleichsweise hohen Anteil an erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, regional gerechter zu verteilen. Dabei sollen Netzbetreiber mit starker Zusatzbelastung durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und dem dafür erforderlichen Umbau bzw. der Stabilisierung der Netze entlastet werden, indem die Mehrkosten bundesweit auf alle Stromverbraucher verteilt werden.

Wasserstoffversorgung Die Organisation der zukünftigen Wasserstoffversorgung erfordert eine Betrachtung im Zusammenspiel mit der gesamten Energieversorgung. Wesentliche Aspekte sind hierbei die Schätzung des zukünftigen Wasserstoffbedarfs, die Beschaffung, Erzeugung und der Transport des Wasserstoffs sowie die Auswirkungen auf den Strom-, Gas- und Wärmeabsatz vor Ort. Die nationale Wasserstoffstrategie hat dabei den Markthochlauf und die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff sowie den Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur zum Ziel. Im Berichtsjahr wurde durch die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber der Entwurf für ein Wasserstoffkernnetz vorgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2032 Fernleitungen mit einer Länge von insgesamt 9.700 Kilometern zur Wasserstoffversorgung von verbrauchsstarken Kraftwerken und Industriebetrieben entstehen - zu einem großen Teil über die Umstellung des bestehenden Erdgasnetzes auf die Nutzung durch Wasserstoff. Dabei soll das Netz gemeinsam mit dem Wasserstoffmarkt wachsen; zusätzlich zur heimischen Produktion soll der Wasserstoff in erheblichem Umfang importiert werden.

Wärmeplanung Mit dem vom Bundestag im November verabschiedeten und zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird in Deutschland systematisch eine flächendeckende Wärmeplanung eingeführt. Das Gesetz sieht zum einen die Erstellung von Wärmeplänen für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung durch die Kommunen vor. Zum anderen spezifiziert es, dass die Einspeisung in bestehende Wärmenetze bis 2030 zu mindestens 30 und bis 2040 zu mindestens 80 Prozent mit Wärme erfolgen muss, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Von diesen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Netze wird dann auch die weitere Verwendung der Gasnetze abhängig sein; die Festlegungen des kommunalen Wärmeplans sind von den Betreibern der Verteilernetze in ihren Umbau- oder Stilllegungsplanungen für das Gasnetz zu berücksichtigen.

Intelligente Messsysteme Die im Zuge der Energiewende zunehmende Dezentralisierung und Volatilität der Energieerzeugung machen eine effizientere Verknüpfung von Erzeugern, Verbrauchern und Netzen erforderlich. Hohe technische und gesetzliche Anforderungen haben bislang den flächendeckenden Aufbau einer digitalen Mess- und Steuerungsinfrastruktur gehemmt. Das im Mai in Kraft getretene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zielt nun insbesondere darauf ab den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen, indem bürokratische und rechtliche Hürden abgebaut und die Rechts- und Planungssicherheit gestärkt werden. Wesentliche Punkte betreffen das Entfallen der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Festlegung eines verbindlichen Rollout-Zeitplans (bis 2030 müssen etwa alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung mit Smart-Metern ausgestattet sein), die Deckelung der Messentgelte für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr und eine stärkere Beteiligung der Netzbetreiber an den Kosten. Des Weiteren ist die beschleunigte Einführung dynamischer Tarife vorgesehen; damit soll den Kunden die Möglichkeit eröffnet werden ihren Strombezug auf kostengünstigere Zeiten, mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung, verlagern zu können.

Fit for 55 Auf Ebene der Europäischen Union wurden 2023 zwei wesentliche Elemente des von der EU-Kommission bereits im Jahr 2021 vorgelegten Maßnahmenpakets Fit for 55 novelliert. Zum einen wird mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) das verbindliche europäische Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Jahr 2030 von 32,0 auf mindestens 42,5 Prozent - möglichst sogar 45 Prozent - deutlich angehoben. In 2030 muss dann auch der in der Industrie eingesetzte Wasserstoff zu 42 Prozent aus Elektrolyseuren stammen, die mit Wind-, Solar- oder Wasserkraftstrom betrieben werden. Zum anderen trat im Oktober 2023 die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Kraft. Diese schreibt den EU-Mitgliedstaaten vor, den Gesamtenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent zu senken, gemessen am im Jahr 2020 in einem Szenario für das Jahr 2030 geschätzten Energieverbrauch.

b. Geschäftsverlauf


Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung der SWH-N und vor Verlustübernahmen der SWH-B (7,4 Mio. €) und SWH-D (1,6 Mio. €) in Höhe von insgesamt 12,3 Mio. Euro fällt um 1,2 Mio. Euro schlechter aus als das im Wirtschaftsplan 2023 ausgewiesene Ergebnis von 13,5 Mio. Euro.


Größere Abweichungen zum Wirtschaftsplan mit positiven Ergebniseffekten ergeben sich insbesondere bei der geringeren Konzernumlage (- 1,5 Mio. €; niedrigere Belastung durch die Holding aufgrund im Vergleich zum Plan veränderter Kostensituation bei dieser Gesellschaft) und den höheren sonstigen betrieblichen Erträgen (+ 1,1 Mio. €; davon ungeplante Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 0,8 Mio. €). Auch der originäre Personalaufwand der SWH-N liegt mit 33,7 Mio. Euro (ohne Personalverrechnungen von 23,1 Mio. €) um 0,9 Mio. Euro unter dem Ansatz aus dem Wirtschaftsplan von 34,6 Mio. Euro. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf Stellenbesetzungen, die später als geplant erfolgten. Des Weiteren zu nennen ist ein positiver Ergebniseffekt von 0,7 Mio. Euro bei den Erlösen aus Netzentgelten Strom, der sich aus der jahresübergreifenden Saldierung der Regulierungskonten ergibt.


Demgegenüber steht insbesondere ein negativer Ergebniseffekt in Höhe von 2,1 Mio. Euro, der sich daraus ergibt, dass ein im Wirtschaftsplan (Ausweis im außerordentlichen Ergebnis) vorgesehener Verkauf eines Grundstückes nicht erfolgt ist. Zu verzeichnen waren auch ungeplante Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 0,6 Mio. Euro.


Zusammenfassend ist die Geschäftsführung der SWH-N mit dem Ergebnis der Gesellschaft zufrieden, da insbesondere das Ergebnis vor außerordentlichen Geschäften wie dem Grundstücksverkauf positiv verlaufen ist.

c. Lage

i. Ertragslage


In der folgenden Übersicht werden abweichend von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung die Veränderungen gegenüber 2022 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten absolut und relativ dargestellt.


Es wurden Aufwendungen aus Personalgestellung durch die SWH-D in Höhe von unverändert 0,6 Mio. Euro aus dem Materialaufwand und Aufwendungen aus Personalgestellung der SWH, der HSB und der SWH-D in Höhe von 0,03 Mio. Euro (Vorjahr 0,01 Mio. €) aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Personalaufwand umgegliedert.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten zudem die sonstigen Steuern in Höhe von unverändert 0,2 Mio. Euro.

2023 2022 Ergebnisveränderung
T€ % T€ % T€ %
Umsatzerlöse 190.506 97,0 165.195 96,5 25.311 15,3
Bestandsveränderung 125 0,1 12 0,0 113 *
andere aktivierte Eigenleistungen 5.799 3,0 5.924 3,5 -125 -2,1
Gesamtleistung 196.430 100,0 171.131 100,0 25.299 14,8
Materialaufwand -84.550 -43,0 -62.272 -36,4 -22.278 -35,8
Rohertrag 111.880 57,0 108.859 63,6 3.021 2,8
sonstige betriebliche Erträge 273 0,1 233 0,1 40 -17,2
Personalaufwand inkl. Personalgestellung -57.366 -29,2 -54.506 -31,9 -2.860 -5,2
Abschreibungen -19.121 -9,7 -17.995 -10,5 -1.126 -6,3
sonstige betriebliche Aufwendungen -21.656 -11,0 -20.525 -12,0 -1.131 -5,5
Operatives Ergebnis 14.010 7,1 16.066 9,4 -2.056 -12,8
Erträge aus Beteiligungen 89 0,0 74 0,0 15 20,3
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 58 0,0 30 0,0 28 93,3
Aufwendungen aus Verlustübernahme -9.024 -4,6 -8.480 -5,0 -544 -6,4
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.123 -1,1 -1.885 -1,1 -238 -12,6
Neutrales Ergebnis 300 0,2 -172 -0,1 472 *
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 3.310 1,7 5.633 3,3 -2.323 -41,2
Ergebnisabführung -3.310 -1,7 -5.633 -3,3 2.323 41,2
Jahresergebnis 0 0,0 0 0,0 0 -

* Veränderungen über 100 % bzw. unter -100 % werden nicht ausgewiesen.


Die SWH-N hat im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung und vor Verlustübernahmen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 14,1 Mio. €) erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung der Verlustübernahmen der SWH-B in Höhe von 7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €) und der SWH-D von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. €), ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. €).


Die Umsatzerlöse stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar (Angaben in Tsd. €):

2023 2022
Strom 80.435 64.309
Gas 32.254 26.836
Fernwärme / Fernkälte 16.079 15.161
Dienst- und Fremdleistungen einschließlich BKZ / Zuschüsse 33.446 32.003
sonstige Umsatzerlöse 28.292 26.886
190.506 165.195


Die Umsatzerlöse im Strombereich (+ 16,1 Mio. €) weisen im Vergleich zum Vorjahr vor allem größere Abweichungen bei den Erlösen aus Netzentgelten (+ 4,0 Mio. €), aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung (+ 5,9 Mio. €), aus EEG/KWK (+ 5,8 Mio. €) und aus gesetzlichen Umlagen (+ 0,8 Mio. €) auf. Die höheren Erlöse aus Netzentgelten sind auf den preisbedingt höheren Aufwand für Netzverlustenergie bzw. für Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Netz sowie auf den höheren Kapitalkostenaufschlag für Mehrinvestitionen zurückzuführen. Für die höheren Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sind höhere Preise ursächlich. Der Anstieg der Erlöse aus EEG ist dadurch begründet, dass in 2023 Anlagen in der Direktvermarktung mit Marktprämienabrechnung aufgrund der rückläufigen Strompreisentwicklung (starker Rückgang der Strompreise an der EEX Strombörse) höher vergütet wurden als im Vorjahr. Die KWKG-Erlöse sind angestiegen, da bei der SWH-U drei Anlagen der innovativen Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK) in Betrieb gegangen sind. Bei den gesetzlichen Umlagen ist bei der §19 StromNEV-Umlage preisbedingt ein leichter Rückgang zu konstatieren, der durch den ebenfalls preisbedingten Anstieg der Offshore-Umlage überkompensiert wird.


Bei den Umsatzerlösen im Gasbereich (+ 5,4 Mio. €) ergeben sich insbesondere bei den Erlösen aus Netznutzungsentgelten (+ 2,6 Mio. €) sowie bei den Erlösen aus der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen (+ 2,9 Mio. €) größere Abweichungen zum Vorjahr. Für den Anstieg der Erlöse aus Netznutzungsentgelten sind preisbedingt höhere Aufwendungen für Netznutzungsentgelte für das vorgelagerte Netz verantwortlich und auch die höheren Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sind preisbedingt.


Die Umsatzerlöse im Bereich Fernwärme / Fernkälte (+ 0,9 Mio. €) beinhalten mit 14,9 Mio. Euro (+ 0,6 Mio. €) im Wesentlichen Erlöse aus Netznutzungsentgelten Fernwärme. Der Anstieg der Erlöse aus Netznutzungsentgelten Fernwärme ist den hier an die SWH-E verrechneten höheren Kapital- und operativen Kosten geschuldet.


Bei den Dienst- und Fremdleistungen einschließlich BKZ / Zuschüsse (+ 1,4 Mio. €) ist das Betriebsführungsentgelt, das die SWH-N vom städtischen Eigenbetrieb SBH für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung (inklusive des Bereichs Messung und Netznutzung) erhält, mit 11,1 Mio. Euro der größte Posten. Hier entfallen auf die Betriebsführungspauschale 9,4 Mio. Euro (+ 1,1 Mio. €) und auf Sondermaßnahmen wie Instandsetzungen und Rückbau 1,7 Mio. Euro (+ 0,4 Mio. €). Die Betriebsführungspauschale steigt an, da die für die Betriebsführung angefallenen und weiterberechneten Kosten höher sind als im Vorjahr. Ebenso sind die für Sondermaßnahmen im Berichtsjahr aufgelaufenen und weiterberechneten Kosten aufgrund eines höheren Maßnahmenumfangs im Berichtsjahr höher.


Weitere große Posten bestehen in den Erlösen aus Arbeiten für die SBH im investiven Bereich, die nicht vom Betriebsführungsentgelt gedeckt sind, in Höhe von 6,4 Mio. Euro und den Erlösen aus Arbeiten für die SWH-U von 7,0 Mio. Euro. In den sonstigen Umsatzerlösen (+ 1,4 Mio. €) sind vor allem die Erlöse aus Personalverrechnungen in Höhe von 23,1 Mio. Euro (+ 1,1 Mio. €; insbesondere höhere Personalverrechnungen an die Holding), die Konzernumlage von 3,1 Mio. Euro (+ 0,1 Mio. €) und die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von 2,0 Mio. Euro (+ 0,2 Mio. €) enthalten.


Beim Materialaufwand sind größere Abweichungen zum Vorjahr in der Sparte Strom insbesondere bei den Aufwendungen für EEG/KWK (+ 5,8 Mio. €), für gesetzliche Umlagen (+ 1,3 Mio. €), für Netzverlustenergie (+ 2,2 Mio. €) und für die Mehr- und Mindermengenabrechnung (+ 6,0 Mio. €) festzustellen. Die höheren Aufwendungen für EEG sind darauf zurückzuführen, dass in 2023 Anlagen in der Direktvermarktung mit Marktprämienabrechnung aufgrund der rückläufigen Strompreisentwicklung höher vergütet wurden als im Vorjahr. Der KWKG-Aufwand ist angestiegen, da bei der SWH-U drei Anlagen der innovativen Kraft-Wärme-Kopplung (iKWK) in Betrieb gegangen sind. Bei den gesetzlichen Umlagen ergibt sich bei der §19 StromNEV-Umlage preisbedingt ein leichter Rückgang, der durch den ebenfalls preisbedingten Anstieg der Offshore-Umlage überkompensiert wird. Der höhere Aufwand für Netzverlustenergie bzw. für die Mehr- und Mindermengenabrechnung ist auf höhere Preise zurückzuführen.


Auch im Gasbereich ergeben sich bei der Mehr- und Mindermengenabrechnung (+ 2,7 Mio. €) und bei den Aufwendungen für Netznutzungsentgelte (+ 2,1 Mio. €) preisbedingte Zunahmen.


Des Weiteren sind insbesondere auch die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen für die Sparten Wasser (+ 0,7 Mio. €) und Fernwärme / Fernkälte (+ 0,5 Mio. €) höher als im Vorjahr. Das Verhältnis zwischen dem Materialaufwand (exkl. Personalgestellung) und der Gesamtleistung zeigt die Materialintensität in Höhe von 43,0 Prozent (Vorjahr: 36,4 %). Insbesondere bedingt durch die im Verhältnis zum gestiegenen Materialaufwand (exkl. Personalgestellung) unterproportionale Zunahme der Umsatzerlöse hat sich die Rohertragsmarge um 6,6 Prozentpunkte auf 57,0 Prozent (Vorjahr: 63,6 %) verschlechtert.


Die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten, die der SWH-N organisatorisch zugeordnet sind, beträgt 359 (Vorjahr: 351). Die Anzahl der Beschäftigten mit einem Arbeitsvertrag der SWH-N betrug insgesamt 610 (Vorjahr: 596). Neben den 359 organisatorisch direkt bei der SWH-N beschäftigten Mitarbeitern waren 235 Personen für die Holding Stadtwerke Heidelberg GmbH (SWH), 13 Personen für die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) und drei Personen für die Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH (SWH-G) tätig. Die Vergütung der Beschäftigten erfolgte nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Dabei wurde bei den Verhandlungen der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Tarifrunde 2023 eine Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise festgelegt. Jahresübergreifend beläuft sich diese auf insgesamt 3.000,00 Euro netto (bei Vollzeitbeschäftigung), wobei 2.560,00 Euro in 2023 und 440,00 Euro in 2024 (im Januar und Februar) ausgezahlt wurden. Die gesamten Personalkosten, die für die Beschäftigten mit Arbeitsverträgen der SWH-N anfallen, werden auch bei der SWH-N im Personalaufwand gezeigt. Der Teil der Kosten, der Beschäftigte betrifft, die organisatorisch nicht der SWH-N zugeordnet sind, wird an die entsprechenden Gesellschaften weiterverrechnet und der hieraus resultierende Ertrag aus Personalverrechnungen bei der SWH-N in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Personalaufwand (exkl. Personalgestellung) beläuft sich im Berichtsjahr auf 56,7 Mio. Euro. Auf Beschäftigte, die der SWH-N organisatorisch zugeordnet sind, entfallen 33,7 Mio. Euro (Vorjahr: 32,0 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Inflationsausgleichsprämie, auf Stufensteigerungen bzw. Höhergruppierungen sowie den höheren durchschnittlichen Beschäftigtenstand zurückzuführen. Der Personalaufwand (inkl. Personalgestellung) ist mit 57,4 Mio. Euro um 2,9 Mio. Euro höher als im Vorjahr; dabei entfallen 0,6 Mio. Euro auf Personalgestellung und 23,1 Mio. Euro (+ 1,1 Mio. €) auf Personalverrechnungen. Trotzdem hat sich die entsprechende Personalaufwandsquote auf Grund der überproportional gestiegenen Umsatzerlöse um 2,7 Prozentpunkte von 31,9 auf 29,2 Prozent vermindert.


Bei den Abschreibungen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr investitionsbedingt ein Anstieg um 1,1 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro.


Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem bei der Konzernumlage (+ 0,7 Mio. €; höhere Belastung durch die Holding aufgrund veränderter Kostensituation bei dieser Gesellschaft) eine größere Abweichung zum Vorjahr zu verzeichnen.


Bei einem um 3,0 Mio. Euro besseren Rohertrag ergibt sich bedingt durch den höheren Personalaufwand (inkl. Personalgestellung) sowie die höheren Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. Euro schlechteres betriebswirtschaftliches operatives Ergebnis (nach Umgliederungen) von 14,0 Mio. Euro.


Der Zinsaufwand in Höhe von 2,1 Mio. Euro enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Fremddarlehen und Avalprovisionen (1,9 Mio. €) sowie für die Aufzinsung von Rückstellungen (0,2 Mio. €).


Als neutrales Ergebnis werden jene Ergebnisgrößen erfasst, die Folgewirkungen von Bewertungsmaßnahmen in den Vorjahren (Veräußerungsverluste und -gewinne bei Anlagenabgängen, Forderungsabschreibungen bzw. Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungszuführungen/-auflösungen etc.) oder durch die besondere Geschäftsstruktur der Gesellschaft bedingt oder aber auf einmalige außergewöhnliche Sachverhalte zurückzuführen sind. In der folgenden Tabelle haben wir das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres dem neutralen Ergebnis des Vorjahres gegenübergestellt (Angaben in Tsd. €):

Neutrales Ergebnis 2023 2022
aus sonstigen betrieblichen Erträgen
Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen 769 766
Schadensersatz 204 124
Rückvergütungen 43 45
Gewinne aus Anlagenabgängen 29 7
Erträge aus ausgebuchten Forderungen 1 11
Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung 0 3
1.046 956
aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen
Verluste aus Anlagenabgängen -589 -91
Übergangsregelung Pension-RSt nach BilMoG -87 -87
Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung -40 -37
Forderungsabschreibungen -24 -97
Periodenfremde Aufwendungen -6 -816
-746 -1.128
Neutrales Ergebnis 300 -172


Für das bessere, im Berichtsjahr positive neutrale Ergebnis sind vor allem die geringeren periodenfremden Aufwendungen (im Vorjahr war hier noch eine Anpassung des Entgelts für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in Höhe von 0,8 Mio. € enthalten), die die im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Verluste aus Anlagenabgängen (im Berichtsjahr sind solche Verluste insbesondere in der Sparte Strom mit 0,3 Mio. € sowie in der Sparte Gas mit 0,2 Mio. € zu verzeichnen) überkompensieren, verantwortlich.


Bei Saldierung der auf der Passivseite ausgewiesenen empfangenen Ertragszuschüsse mit dem Anlagevermögen erhält man für das Berichtsjahr eine Gesamtkapitalrentabilität, also das Verhältnis des operativen Ergebnisses (vor Umgliederungen) zum Gesamtkapital, von 5,3 Prozent (Vorjahr: 6,1 %).

ii. Finanzlage


Über die genaue Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung des Unternehmens gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss, allerdings ist dabei zu beachten, dass die Finanzlage der Gesellschaft durch die Konzernfinanzierung geprägt ist:

Kapitalflussrechnung 2023 2022
T€ T€
1. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) vor Gewinnabführung/Verlustübernahme 3.310 5.633
2. +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 19.121 17.995
3. +/- Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen -276 -1.082
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -3.454 -3.281
5. = Cash-Earnings (nach DVFA/SG*) 18.701 19.265
6. +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen -3.510 3.196
7. -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.557 -7.826
8. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -11.162 1.692
9. -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 560 84
10. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeile 5 + Summe aus 6 bis 9) 2.032 16.411
11. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -694 -691
12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens (Restbuchwerte der Abgänge erhöht um Gewinne und vermindert um Verluste aus dem Anlagenabgang) 535 877
13. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -27.573 -26.527
14. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -52 -78
15. + Empfangene Ertragszuschüsse 3.711 4.509
16. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 11 bis 15) -24.073 -21.910
17. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 14.000 15.500
18. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -5.336 -4.866
19. -/+ Auszahlungen/Einzahlungen aus Gewinnabführung/Verlustübernahme -5.633 -2.796
20. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 17.000 0
21. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 17 bis 20) 20.031 7.839
22. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 10, 17, 21) -2.010 2.340
23. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.064 724
24. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 22 und 23) 1.054 3.064

* Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) und Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (SG)


Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. €). Die Liquidität der Gesellschaft war stets gewährleistet. Die Netto-Investitionen in das Sachanlagevermögen (24,1 Mio. €) konnten im Berichtsjahr zu rund 77,6 Prozent durch die Cash Earnings (18,7 Mio. €) finanziert werden.

iii. Vermögenslage


In der folgenden Übersicht sind die Aktiv- und Passivposten der Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt. Dabei sind den Posten des Berichtsjahres die Vergleichsbeträge für 2022 gegenübergestellt und z.T. zu größeren Gruppen zusammengefasst. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden vom Sachanlagevermögen abgesetzt:

31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Aktiva
Lang- und mittelfristig gebundenes Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 5.079 1,9 5.766 2,2 -687 -11,9
Sachanlagen 227.662 83,4 219.181 82,9 8.481 3,9
Finanzanlagen 12.955 4,7 12.903 4,9 52 0,4
245.696 90,0 237.850 89,9 7.846 3,3
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Vorräte 2.272 0,8 2.104 0,8 168 8,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.344 6,4 12.233 4,6 5.111 41,8
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.151 1,9 7.656 2,9 -2.505 -32,7
Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt Heidelberg 550 0,2 820 0,3 -270 -32,9
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 12 0,0 34 0,0 -22 -64,7
sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 807 0,3 732 0,3 75 10,2
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten 1.054 0,4 3.064 1,2 -2.010 -65,6
27.190 10,0 26.643 10,1 547 2,1
Summe der Aktiva 272.886 100,0 264.493 100,0 8.393 3,2
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 81.434 29,8 81.434 30,8 0 0,0
Kapitalrücklage 39.709 14,6 22.709 8,6 17.000 74,9
121.143 44,4 104.143 39,4 17.000 16,3
Mittel- und langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen 3.438 1,3 3.527 1,3 -89 -2,5
sonstige Rückstellungen 3.932 1,4 4.119 1,6 -187 -4,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 89.417 32,8 80.527 30,4 8.890 11,0
96.787 35,5 88.173 33,3 8.614 9,8
Kurzfristiges Fremdkapital
sonstige Rückstellungen 13.081 4,8 16.591 6,3 -3.510 -21,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.915 1,8 5.142 1,9 -227 -4,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.863 3,2 9.110 3,4 -247 -2,7
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.743 9,1 37.144 14,0 -12.401 -33,4
übrige Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten 3.354 1,2 4.190 1,6 -836 -20,0
54.956 20,1 72.177 27,3 -17.221 -23,9
Fremdkapital 151.743 55,6 160.350 60,6 -8.607 -5,4
Summe der Passiva 272.886 100,0 264.493 100,0 8.393 3,2

* Veränderungen über 100 % bzw. unter -100 % werden nicht ausgewiesen.


Die handelsrechtliche Bilanzsumme der SWH-N beläuft sich auf 308,8 Mio. Euro (Vorjahr: 300,2 Mio. €). Bei Saldierung der auf der Passivseite ausgewiesenen empfangenen Ertragszuschüsse mit dem Anlagevermögen ergibt sich eine Bilanzsumme in Höhe von 272,9 Mio. Euro (Vorjahr: 264,5 Mio. €). Die Zunahme der Bilanzsumme um 8,4 Mio. Euro ist im Wesentlichen durch den fremdfinanzierten Aufbau des Anlagevermögens um 7,9 Mio. Euro bedingt.


Bei Zugängen von 27,6 Mio. Euro, Abgängen von 1,1 Mio. Euro und Abschreibungen von 17,7 Mio. Euro ergibt sich ein Sachanlagevermögen (unbereinigt) von 263,6 Mio. Euro. Die Investitionen in Sachanlagen verteilten sich hauptsächlich auf die Bereiche Strom (10,8 Mio. €), Gas (2,3 Mio. €), Fernwärme/Fernkälte (10,1 Mio. €) und Dienstleistungen (1,9 Mio. €; im Wesentlichen Glasfaser). Der Investitionsschwerpunkt lag in der Erneuerung und Erweiterung der Versorgungsanlagen.


Bei Saldierung der auf der Passivseite ausgewiesenen empfangenen Ertragszuschüsse mit dem Anlagevermögen erhält man eine gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte höhere Anlagenintensität von 90,0 Prozent. Beim Umlaufvermögen haben sich vor allem bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 5,1 Mio. €; höhere Abgrenzungen), den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (- 2,5 Mio. €) und bei den Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (- 2,0 Mio. €) größere Veränderungen ergeben.


Bei einem gezeichneten Kapital in Höhe von unverändert 81,4 Mio. Euro und einer Kapitalrücklage von 39,7 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio. €) beläuft sich das Eigenkapital auf 121,1 Mio. Euro. Durch die höhere Kapitalrücklage ergibt sich eine um 5,0 Prozentpunkte höhere Eigenkapitalquote von 44,4 Prozent. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden bei der Berechnung der Eigenkapitalquote vom Sachanlagevermögen abgesetzt. Diese haben sich bei Zugängen von 3,7 Mio. Euro (vor allem vereinnahmte Baukostenzuschüsse in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Glasfaser) und Auflösungen von 3,5 Mio. Euro um 0,3 Mio. Euro auf 35,9 Mio. Euro erhöht. Bei den Rückstellungen ist im Berichtsjahr eine Abnahme um 3,8 Mio. Euro auf 20,5 Mio. Euro festzustellen. Für den Rückgang verantwortlich sind insbesondere der Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen in den Sparten Strom (2,3 Mio. €; im Wesentlichen Regulierungskonto sowie Rückstellungen für EEG, KWKG und vermiedene Netznutzungsentgelte) und Gas (2,2 Mio. €; hauptsächlich Regulierungskonto). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen vermindern sich ebenfalls um insgesamt 12,4 Mio. Euro auf 24,7 Mio. Euro (Vorjahr: 37,1 Mio. €). Wesentliche Posten sind hier die Verlustübernahmen der SWH-B mit 7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €) und der SWH-D mit 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. €), die Gewinnabführung an die Gesellschafterin SWH mit 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. €) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der SWH aus kurzfristigen Darlehen in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 23,1 Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigt sich eine Zunahme um 8,6 Mio. Euro auf 94,3 Mio. Euro (Vorjahr: 85,7 Mio. €). Dabei beläuft sich die reguläre Darlehenstilgung auf 5,4 Mio. Euro und die Darlehensneuaufnahme auf 14,0 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus 17 Annuitäten- bzw. Ratendarlehen, die Zinssätze zwischen 0,00001 und 3,89 Prozent und Restlaufzeiten zwischen 2024 und 2049 aufweisen. Bei einem Teil der Darlehen handelt es sich um variable Darlehen, die durch einen Swap im Zinssatz fixiert sind. Die restlichen Darlehen sind Festzinsdarlehen, bei denen keine Zinssicherung notwendig ist bzw. vorliegt. Die Darlehen sind durch Stadtbürgschaften besichert.

d. Tätigkeitsabschluss


Vertikal integrierte Versorgungsunternehmen gemäß § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG haben zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist für jeden der Tätigkeitsbereiche jeweils eine entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen.


In der internen Rechnungslegung werden für die Tätigkeitsbereiche Strom- und Gasverteilung sowie für das Mess- und Zählerwesen Strom nach MSbG und für andere Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors jeweils getrennte Konten geführt und eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Bereiche Strom- und Gasverteilung erstellt. Für andere Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG werden getrennte Konten geführt.

i. Stromverteilung inklusive Mess- und Zählerwesen


Der Tätigkeitsbereich Stromverteilung weist im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 81,3 Mio. Euro (Vorjahr: 65,2 Mio. €) aus. Der Materialaufwand in Höhe von 49,4 Mio. Euro (Vorjahr: 33,6 Mio. €) erhöhte sich entsprechend aufgrund saldierter Effekte aus Aufwendungen für Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netze, für die Mehr- und Mindermengenabrechnung und für EEG/KWK. Die Stromverteilung weist damit im Berichtsjahr auch aufgrund höherer sonstiger betrieblicher Aufwendungen (+ 1,2 Mio. €) einen Jahresüberschuss in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. €) aus.


Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Stromverteilung liegt zum 31. Dezember 2023 bei 113,1 Mio. Euro (Vorjahr: 110,1 Mio. €). Das Sachanlagevermögen der Stromverteilung erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres vor allem aufgrund von Erweiterungen und Erneuerungen des Stromnetzes um 4,4 Mio. Euro auf 95,5 Mio. Euro. Ebenso erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 3,3 Mio. Euro. Dagegen sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 2,8 Mio. Euro gesunken sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten um 0,9 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten sind um 2,1 Mio. Euro auf 45,2 Mio. Euro gestiegen ebenso wie die Empfangenen Ertragszuschüsse um 0,2 Mio. Euro. Hingegen nahmen die sonstigen Rückstellungen um 1,1 Mio. Euro ab. Das Eigenkapital nahm wiederum um 2,0 Mio. Euro zu.

ii. Gasverteilung inklusive Mess- und Zählerwesen


Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung weist im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 32,9 Mio. Euro (Vorjahr: 27,5 Mio. €) aus. Daneben ist der Materialaufwand um 4,8 Mio. Euro und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1,2 Mio. Euro gestiegen. Die Gasverteilung weist damit im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. €) aus.


Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Gasverteilung liegt zum 31. Dezember 2023 bei 74,2 Mio. Euro (Vorjahr: 75,7 Mio. €). Das Sachanlagevermögen der Gasverteilung verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 1,8 Mio. Euro auf 67,4 Mio. Euro ebenso wie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten um 0,5 Mio. Euro. Dagegen nahmen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 0,6 Mio. Euro zu. Die Verbindlichkeiten sind um 4,6 Mio. Euro auf 31,4 Mio. Euro und die sonstigen Rückstellungen um 2,0 Mio. Euro gesunken. Dagegen nahm das Eigenkapital um 5,7 Mio. Euro auf 29,0 Mio. Euro zu.

iii. Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG


Der Tätigkeitsbereich Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG weist im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. €) aus. Der Materialaufwand in Höhe von 0,1 Mio. Euro ist im Vergleich zum Vorjahr annährend konstant, während jeweils die Abschreibungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 0,1 Mio. Euro gestiegen sind. Die Stromverteilung weist damit im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,05 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss i.H.v. 0,0002 Mio. €) aus.


Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG liegt zum 31. Dezember 2023 bei 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 0,2 Mio. Euro angestiegen und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 0,2 Mio. Euro entsprechend gesunken. Das Eigenkapital blieb annährend konstant.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a. Prognosebericht


Im Rahmen des 2023 verabschiedeten Wirtschaftsplans für das Jahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung und vor Verlustübernahmen in Höhe von 9,5 Mio. Euro gerechnet. Unter Berücksichtigung der Verlustübernahmen der SWH-B in Höhe von 6,9 Mio. Euro und der SWH-D von 1,1 Mio. Euro ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 1,5 Mio. Euro.


Das Ergebnis der SWH-N wird vor allem durch die positiven Beiträge der Bereiche Strom, Gas und Fernwärme / Fernkälte bestimmt.


Bei der Planung der Personalkosten wurden die im Zuge der Verhandlungen der Tarifparteien des öffentlichen Dienstes bei der Tarifrunde 2023 getroffenen Festlegungen berücksichtigt. Zum einen betrifft dies die Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Jahresübergreifend wurden hier insgesamt 3.000 € netto (bei Vollzeitbeschäftigung) vereinbart, wobei 2.560 € auf 2023 und 440 € auf 2024 (diese kommen im Januar und Februar zur Auszahlung) entfallen. Zum anderen wurde eine Tariferhöhung zum 1. März 2024 vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte zunächst um 200 € und dann von diesem neuen Tabellenentgelt ausgehend um 5,5 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 340 €.


Für 2024 ist im Wirtschaftsplan ein Investitionsvolumen (inklusive Erweiterungsinvestitionen) in Höhe von 31,8 Mio. Euro vorgesehen. Dieses wird über Abschreibungen (20,0 Mio. €), vereinnahmte Zuschüsse (4,1 Mio. €) und über die Aufnahme von Darlehen (15,5 Mio. €) finanziert. Die Investitionen betreffen insbesondere die Sparten Strom (11,2 Mio. €), Fernwärme / Fernkälte (10,8 Mio. €; davon 9,1 Mio. € Netzverdichtung bzw. Netzerweiterung) und Glasfaser (2,5 Mio. €). Des Weiteren sind bei den Übergreifenden Führungsfunktionen Investitionen von 3,6 Mio. € geplant; hier sind vor allem die jeweils 1,7 Mio. € für den Umzug der Lager- und Werkstätten sowie für Investitionen in Grundstücke und Gebäude zu nennen.


Zusammenfassend geht die Geschäftsführung der SWH-N für 2024 von einem stabilen Geschäftsverlauf, in guter Übereinstimmung zum aufgestellten Wirtschaftsplan aus.

b. Chancen- und Risikobericht


Die SWH-N unterhält eine Risikomanagementsystem, in dem die Risiken der Gesellschaft erhoben und gemanagt werden. Erfasst werden Risiken, die zu wesentlichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan, größeren Versorgungseinschränkungen und möglichen Gesetzesverstößen führen könnten. Der Fokus liegt dabei auf dem Betrachtungszeitraum der Wirtschaftsplanung; dieser umfasst vier Jahre. Darüber hinaus betrachtet die Geschäftsführung im Rahmen eines jährlichen Strategieprozesses die mittel- und langfristigen Chancen und Herausforderungen der Gesellschaft.


Das gesamtwirtschaftliche Umfeld ist zu Beginn des Jahres 2024 durch die gestiegene Inflation und weiterhin hohe Zinsen geprägt. Im Zuge dessen sind Material und Fremdleistungen deutlich teurer geworden und Finanzierungskosten für Investitionen deutlich gestiegen. Die hohen Finanzierungskosten belasten die Finanzierungskraft des Unternehmens für die erforderlichen Investitionen in die Energie- und Wärmewende. Die im Laufe des Jahres 2023 eingetretene Abkühlung der Bauwirtschaft hat sich noch nicht auf den Tief- und Leitungsbau übertragen. Auch bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben zur Wärmewende erwarten wir weiter steigende Baupreise und Kapazitätsengpässe im Netzbau.


Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen gewinnt die flächendeckende Breitbandversorgung weiter an Bedeutung. Die Geschäftsführung der SWH-N sieht dies als Chance für einen weiteren Ausbau des Glasfasernetzes. Im Rahmen dieser Strategie werden Neubaugebiete wie Konversionsflächen mit Fiber to the Building (FttB) von der SWH-N erschlossen. Dabei erschweren auch im Breitbandausbau die derzeit hohen Baukosten in Kombination mit hohen Zinsen die Wirtschaftlichkeit von Ausbauvorhaben.


In den Netzprozessen bietet die Digitalisierung und Vernetzung von Versorgungsanlagen Effizienzsteigerungspotenziale, sie birgt gleichzeitig aber auch Risiken. Dem Risiko von möglichen Cyberangriffen auf Netzbetreiber, entweder zur Erbeutung von sensitiven Daten oder auch zur Manipulation technischer Anlagen begegnet die Geschäftsführung der SWH-N mit einer umfassenden Informations- und IT-Sicherheitsorganisation inklusive regelmäßiger interner und externer Audits im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements (ISMS). Erkannte Sicherheitslücken werden zeitnah geschlossen und Mitarbeiter regelmäßig sensibilisiert.


Die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Sparte Strom mit sinkenden Eigenkapitalzinsen in den Netzentgelten der vierten Regulierungsperiode stehen in der aktuellen Regulierungsperiode im Widerspruch zu deutlich steigenden Kosten und Investitionsbedarfen zur Umsetzung der Energiewende: An die Stelle von zentralen Kraftwerken treten immer mehr dezentrale und volatile Erzeugungsanlagen, gleichzeitig führen der Ausbau der Elektromobilität und der Einsatz von immer mehr Wärmepumpen zu veränderten Lastflüssen in den Stromnetzen. Diese Entwicklungen erfordern den Ausbau und die Verstärkung der Netze. Damit der Anschluss von Wärmepumpen, Ladesäulen oder anderen Verbrauchern aber nicht erst dann möglich wird, wenn das Netz ausgebaut ist, wurde im Dezember 2023 der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes novelliert: Seit dem 1. Januar 2024 müssen Anlagenbetreiber neue Verbrauchsgeräte mit einer Leistung von über 4,2 Kilowatt mit einer Steuerungsfunktion versehen, die es den Verteilnetzbetreibern wie der SWH-N ermöglichen, die Geräteleistung bei hoher Netzlast zu dimmen. Bis Ende 2028 soll dieser Prozess dynamisch und automatisiert laufen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt die Netzbetreiber vor technische und kaufmännische Herausforderungen. Die SWH-N hat hierzu ein umfassendes Umsetzungsprojekt gestartet.


Die Entwicklung bei den Gasnetzen ist von verschiedenen Faktoren geprägt: Zum einen führt der Ausbau der Fernwärme und von dezentralen Wärmelösungen perspektivisch zu einem Rückgang der Gaskunden. Gleichzeitig sind die Netzbetreiber weiterhin rechtlich verpflichtet, den verbleibenden Gaskunden auch langfristig die nötigen Anlagen und Netze zur Versorgung mit Erdgas bzw. - mit Blick auf die Klimaschutzziele des Bundes - mit Biogas zur Verfügung zu stellen. Zum anderen erfordern die Entwicklungen hin zu grünem Wasserstoff Netzanpassungen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt bis ca. 2040 ein europaweites Wasserstoffnetz aufzubauen, das European Hydrogen Backbone. Die Metropolregion Rhein-Neckar wird ein Teil dieses Netzes. Der Übertragungsnetzbetreiber terranets bw hat angekündigt, dass leitungsgebundener Wasserstoff bis zum Jahr 2030 in unmittelbarerer Nähe unseres Leitungsnetzes verfügbar sein wird - vorausgesetzt, dass eine entsprechende Nachfrage besteht. Die SWH-N erarbeitet aktuell mögliche technische und wirtschaftliche Strategien für das Gasnetz. Dabei kommt der zukünftigen Gasnetzregulierung eine Schlüsselrolle zu. In dem am 18.01.2024 von der BNetzA vorgelegten Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode wird erstmalig eine lang geforderte Anpassung der regulatorischen Nutzungsdauern - auch für Bestandsanlagen - thematisiert. Dieser Ansatz würde die Refinanzierung der getätigten Investitionen deutlich erleichtern.


Das Geschäftsfeld Wärme ist das größte Wachstumsfeld der SWH-N. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Heidelberg große Teile des Stadtgebiets als Fernwärmeausbaugebiete definiert. Die SWH-N plant und setzt diese Konzeption sukzessive bis 2040 um. Dabei sollen ca. 8.000 neue Hausanschlüsse errichtet werden. Die Stadtwerke Heidelberg fordern in Bestandsgebieten keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Vielmehr ist unser Anspruch, dass die Fernwärme als Produkt überzeugt. In Neubaugebieten oder Konversionsflächen, wie dem zukünftigen Stadtteil 16 (ehemals PHV), können von der Stadt Heidelberg Satzungsgebiete für die Fernwärme definiert werden. In diesen Gebieten gilt dann entsprechend ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme. In dem Fall hat der Kunde bzw. Bauherr aber vorab Transparenz über das zukünftige Versorgungssystem und kann sich somit frei für oder gegen ein Bauvorhaben unten diesen Randbedingungen entscheiden.


In der Sparte Wasser erfordert der Klimawandel ein gegen Trockenperioden und potenzielle Rohwasserverunreinigungen resilienteres Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Verteilsystem. Als Betriebsführer der Wasserversorgung in Heidelberg erneuert und ertüchtigt die SWH-N kontinuierlich die Wasserversorgungsanlagen. Weiterhin werden technische Konzepte zum Umgang mit unerwünschten Substanzen nun technisch geplant.


Im Jahr 2023 wurde erfolgreich die Systemanbindung zum Gatewayadministrator EnBW realisiert. Für eine marktkonforme Kommunikation der neuen Mess- und Kommunikationstechnik bedarf es zudem Systemanpassungen auf SWH-N Seite, die parallel über ein interdisziplinäres Projektteam erarbeitet, gesteuert und umgesetzt werden. Zum Stand 31.12.2023 wurden ca. 30 intelligente Messsysteme (iMSys), bestehend aus Gateway und moderner Messeinrichtung, erfolgreich im Netzgebiet der SWH-N verbaut. Bis Ende 2025 plant der grundzuständige Messstellenbetreiber den Rollout von rund 2.000 iMSys. Der bis Ende 2025 gesetzlich angestrebte Pflichtrollout wird mit den Planzahlen der SWH-N erreicht.


Die Arbeitswelt verändert sich. Die Generation der Babyboomer wird in den nächsten Jahren unsere Unternehmen verlassen. Der demografische Wandel ist auch bei unseren Dienstleistern spürbar. Der Fachkräftemangel im Tiefbau und im Handwerk hat in den letzten beiden Jahren Studien zufolge ein Rekordniveau erreicht. Damit ist die rechtzeitige Neubesetzung von Positionen und Funktionen eine unserer wesentlichen Herausforderungen. Fachpersonal am externen Arbeitsmarkt zu finden, gestaltet sich schwierig. Neben geeigneten Recruiting-Strategien verfolgt die Geschäftsführung daher eine intensive interne gewerbliche Ausbildung, umfangreiche interne Qualifizierungen und eine hohe Durchlässigkeit im Unternehmen mit dem Ziel passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Gerade im technischen Bereich werden Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ausgebildet. Für den Kraftwerksbetrieb werden diese in Kooperation mit einer Kraftwerksschule für den Betrieb von Erzeugungsanalagen weiter qualifiziert. Die Stadtwerke Heidelberg bewerben ihre gewerbliche Ausbildung aktiv in der Region Heidelberg.

4. Erklärung zur Unternehmensführung


Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB i.V.m. § 52 Abs. 2 GmbHG sind die sogenannten Flexiquoten des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst einem fortlaufenden jährlichen Berichtswesen zu unterwerfen. Bezüglich der Berichterstattung verweisen wir auf die Ausführungen der SWH, deren Aufsichtsrat einheitliche Regelungen für den Konzern getroffen hat. Danach gilt für die SWH-N direkt tätigen oberen beiden Führungsebenen eine Quote von 30 Prozent. Aktuell wird eine Quote von 27 Prozent erreicht.

 

Heidelberg, den 28. März 2024

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Geschäftsführung

Günther

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
Anhang
A. Anlagevermögen 1
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.078.550,28 5.766.156,71
II. Sachanlagen 263.595.771,60 254.857.010,34
III. Finanzanlagen 2 12.955.402,39 12.903.402,39
281.629.724,27 273.526.569,44
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 3 2.272.046,60 2.103.663,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4 23.854.517,54 21.467.965,07
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5 1.053.768,51 3.064.288,43
27.180.332,65 26.635.917,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.577,70 7.098,74
308.819.634,62 300.169.585,61

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
Anhang
A. Eigenkapital 6
I. Gezeichnetes Kapital 81.433.600,00 81.433.600,00
II. Kapitalrücklage 39.709.314,75 22.709.314,75
121.142.914,75 104.142.914,75
B. Empfangene Ertragszuschüsse 35.933.603,00 35.676.248,00
C. Rückstellungen 7 20.450.738,75 24.236.817,78
D. Verbindlichkeiten 8 130.792.378,12 135.413.605,08
E. Rechnungsabgrenzungsposten 500.000,00 700.000,00
308.819.634,62 300.169.585,61

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

Anhang 2023 € Vorjahr €
1. Umsatzerlöse 9 190.506.287,47 165.195.342,68
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 125.357,02 11.694,75
3. andere aktivierte Eigenleistungen 5.799.380,77 5.923.766,27
4. Gesamtleistung 196.431.025,26 171.130.803,70
5. sonstige betriebliche Erträge 10 1.319.206,80 1.188.588,30
6. Betriebsleistung 197.750.232,06 172.319.392,00
7. Materialaufwand 11 85.159.294,86 62.844.512,04
8. Personalaufwand 12 56.729.012,59 53.918.881,47
9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 19.121.160,99 17.995.079,65
10. sonstige betriebliche Aufwendungen 13 22.232.334,43 21.463.261,36
11. Betriebsaufwand 183.241.802,87 156.221.734,52
12. Operatives Ergebnis 14.508.429,19 16.097.657,48
13. Erträge aus Beteiligungen, 88.805,50 73.936,18
davon aus verbundenen Unternehmen (0,00) (0,00)
14. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 57.643,76 29.593,54
davon aus verbundenen Unternehmen (0,00) (0,00)
15. Aufwendungen aus Verlustübernahme 9.023.619,81 8.479.741,43
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, 2.122.547,46 1.885.048,54
davon an verbundene Unternehmen (36.451,64) (0,00)
17. Finanzergebnis 14 -10.999.718,01 -10.261.260,25
18. Ergebnis nach Steuern 3.508.711,18 5.836.397,23
19. sonstige Steuern 15 198.891,16 203.486,35
20. Aufwendungen aus Gewinnabführung 16 3.309.820,02 5.632.910,88
21. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Allgemeine Angaben


Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N), Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, Abteilung B, Nr. 703173), weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 und 4 HGB auf.


Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften werden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.


Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Gliederungsschema wurde um branchenspezifische Posten erweitert.


Zur Verbesserung der Klarheit wurden in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Immaterielle Vermögensgegenstände werden über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben.


Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei den Herstellungskosten werden Gemeinkosten in angemessener Höhe berücksichtigt. Für das Sachanlagevermögen gelten folgende Abschreibungsfristen:

Bauten 10 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 40 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 25 Jahre


Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.


Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert, die niedrigverzinslichen bzw. unverzinslichen Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert der Finanzanlagen entspricht dem angesetzten Buchwert.


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen, gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Forderungs- bzw. Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.


Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.


Die vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 als empfangene Ertragszuschüsse passivierten Baukostenzuschüsse wurden über 20 - 45 Jahre ratierlich aufgelöst und ergebniswirksam vereinnahmt. Bis 31. Dezember 2002 und ab 1. Januar 2004 werden die als empfangene Ertragszuschüsse passivierten Baukostenzuschüsse mit fünf Prozent p.a. ergebniswirksam aufgelöst.


Die Pensionsrückstellungen sind unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem hierfür anzuwendenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) bewertet und auf der Grundlage der "Richttafeln 2018 G" (RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,82 Prozent p.a. und einem Rententrend von 2,00 Prozent p.a. berechnet.


Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt und auf der Grundlage bzw. in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.


Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind auch mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen sind, werden die RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Das Gutachten wird mit einem Rechnungszinssatz von 1,74 Prozent p.a. sowie einem Gehaltstrend von 3,00 Prozent p.a. berechnet.


Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.


Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen und Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Erläuterungen zur Bilanz


(Werte in €)

1. Anlagevermögen


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

2. Finanzanlagen


Die Gesellschaft ist am Eigenkapital folgender Gesellschaften mit mindestens 20,00 Prozent beteiligt:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital in % Eigenkapital der Gesellschaft Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH, Heidelberg 100,0 10.080.059,82 -7.381.743,73
Stadtwerke Heidelberg Technische Dienste GmbH, Heidelberg 100,0 18.030,87 -1.641.876,08
Stadtwerke Wiesloch - Gas - Verwaltungs-GmbH, Wiesloch 49,9 32.974,07 1.052,72
Stadtwerke Wiesloch - Gas - GmbH & Co. KG, Wiesloch (Kommanditeinlage) 49,9 5.459.364,73 164.511,75

3. Vorräte

31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.067.106,70 2.024.081,05
unfertige Leistungen 204.939,90 79.582,88
2.272.046,60 2.103.663,93

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.519.961,04 12.365.958,90
(davon verrechnete erhaltene Anzahlungen) (-7.026.296,38) (-7.103.151,43)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.151.049,70 7.656.337,11
Forderungen gegenüber der Stadt Heidelberg 550.548,74 819.959,65
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.726,95 33.737,04
sonstige Vermögensgegenstände 797.231,11 724.972,37
24.030.517,54 21.600.965,07
abzüglich Pauschalwertberichtigung 176.000,00 133.000,00
23.854.517,54 21.467.965,07


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Abgrenzungen für noch nicht abgerechnete Entgelte aus dem Transport von Strom, Gas und Fernwärme in Höhe von 10.977.253,53 Euro (Vorjahr: 8.816.584,33 €). Die von Kunden geleisteten Anzahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die gekürzten Kundenanzahlungen belaufen sich auf 7.026.296,38 Euro (Vorjahr: 7.103.151,43 €).


Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft sich auf 176.000,00 Euro (Vorjahr: 133.000,00 €).


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, gegen die Stadt Heidelberg und gegen die Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.


Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

5. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

31.12.2023 31.12.2022
Kassenbestand 4.030,40 8.231,52
Guthaben bei Kreditinstituten 1.049.738,11 3.056.056,91
1.053.768,51 3.064.288,43

6. Eigenkapital


An dem gezeichneten Kapital in Höhe von 81.433.600,00 Euro sind die Stadtwerke Heidelberg GmbH (SWH) mit 94,90 Prozent und die Stadt Heidelberg mit 5,10 Prozent beteiligt.


Die Stadt Heidelberg hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihr über die SWH die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft gehören.

7. Rückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.437.952,00 3.526.539,00
sonstige Rückstellungen 17.012.786,75 20.710.278,78
20.450.738,75 24.236.817,78


Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 20.065,00 Euro.


Dies ergibt sich auf Grund der nach § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB n.F. geänderten Vorschriften bei der Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes (Ausdehnung des Zeitraums von sieben auf zehn Jahre) zur Bewertung von Rückstellungen von Altersvorsorgeverpflichtungen. Dieser sog. Unterschiedsbetrag unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB n.F. einer Ausschüttungssperre. Eine durch das BMF veröffentlichte Stellungnahme stellt klar, dass aus Sicht der Finanzverwaltung keine Abführungssperre bezüglich des Unterschiedsbetrages bei Ergebnisabführungsverträgen greift. Die Gesellschaft berücksichtigt somit den Unterschiedsbetrag in dem über die Ergebnisabführung durch die SWH ausgeglichenen Verlust des Geschäftsjahres 2023 in vollem Umfang.


In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Verpflichtung aus ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.949.409,70 Euro (Vorjahr: 7.566.158,17 €), für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 4.269.023,05 Euro (Vorjahr: 5.092.039,61 €) und für Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 3.931.574,00 Euro (Vorjahr: 4.119.021,00 €) enthalten.


Für die Verpflichtung aus der Altersteilzeitleistung ist als Insolvenzsicherungsmaßnahme ein Modell mit der Stadt Heidelberg als Bürgin abgeschlossen worden.

8. Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 ≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 94.332.679,09 4.915.489,50 89.417.189,59 (70.730.282,43) 85.668.406,71
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 575.918,49 575.918,49 0,00 (0,00) 292.633,52
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.863.385,58 8.863.385,58 0,00 (0,00) 9.110.117,10
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24.742.966,88 24.742.966,88 0,00 (0,00) 37.144.487,12
sonstige Verbindlichkeiten 2.277.428,08 2.277.428,08 0,00 (0,00) 3.197.960,63
(davon aus Steuern) (1.319.813,48) (1.319.813,48) (0,00) (0,00) (1,181.091,95)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) (81,35) (81,35) (0,00) (0,00) (189,20)
130.792.378,12 41.375.188,53 89.417.189,59 (70.730.282,43) 135.413.605,08
davon mit einer Restlaufzeit
≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.141.723,71 80.526.683,00 (60.817.625,78)
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 292.633,52 0,00 (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.110.117,10 0,00 (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 37.144.487,12 0,00 (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 3.197.960,63 0,00 (0,00)
(davon aus Steuern) (1,181.091,95) (0,00) (0,00)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) (189,20) (0,00) (0,00)
54.886.922,08 80.526.683,00 (60.817.625,78)


Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 85.247.683,00 Euro (Vorjahr: 67.050.344,30 €) durch Stadtbürgschaften besichert.


Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen 85.996,09 Euro (Vorjahr: 59.062,41 €) auf Zinsaufwand, der erst nach dem Abschlussstichtag fällig wird.


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus den Verlustübernahmen der Stadtwerke Heidelberg Dienste GmbH (SWH-D) in Höhe von 1.641.876,08 Euro (Vorjahr: 1.719.327,79 €) und der SWH-B in Höhe von 7.381.743,73 Euro (Vorjahr: 6.760.413,64 €) sowie aus einem kurzfristigen Darlehen gegenüber der SWH in Höhe von 12.000.000,00 Euro (Vorjahr: 23.100.000,00 €). Zudem resultieren Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWH in Höhe von 3.309.820,02 Euro (Vorjahr: 5.632.910,88 €) aus der Gewinnabführung.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


(Werte in €)

9. Umsatzerlöse

2023 2022
Strom 80.434.730,61 64.309.217,25
Erlöse aus Dienst- und Fremdleistungen einschließlich BKZ / Zuschüsse 33.446.337,12 32.002.769,43
Gas 32.254.468,39 26.836.120,61
Erlöse aus Personalverrechnung 23.061.025,79 21.939.052,92
Fernwärme / Fernkälte 16.078.505,00 15.161.135,00
Konzemumlage 3.063.992,28 2.929.566,72
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 1.967.943,69 1.786.214,68
sonstige Umsatzerlöse 199.284,59 231.266,07
190.506.287,47 165.195.342,68

10. sonstige betriebliche Erträge

2023 2022
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 769.166,05 766.243,42
Erträge aus Personalverrechnung 50.149,66 60.386,91
Erträge aus Anlagenabgängen 28.580,96 7.077,06
sonstige Erträge 471.310,13 354.880,91
1.319.206,80 1.188.588,30


Die sonstigen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 44.476,93 Euro (Vorjahr: 59.270,23 €), die im Wesentlichen aus der Rückgewähr von Versicherungsbeiträgen resultieren.

11. Materialaufwand

2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 67.511.554,53 47.029.579,37
Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.647.740,33 15.814.932,67
85.159.294,86 62.844.512,04

12. Personalaufwand

2023 2022
Löhne und Gehälter 44.336.298,80 41.994.830,25
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 12.392.713,79 11.924.051,22
(davon für Altersversorgung) (4.140.598,45) (3.990.891,95)
56.729.012,59 53.918.881,47


Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 610 (Vorjahr: 596).


Zu berücksichtigen ist hierbei, dass von diesen Mitarbeitern mit Arbeitsverträgen der SWH-N 235 Personen für die SWH, 13 Personen für die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) und drei Personen für die Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH (SWH-G) tätig waren.

13. sonstige betriebliche Aufwendungen

2023 2022
Konzernumlage 16.750.227,04 16.082.062,95
Dienst- und Fremdleistungen 1.155.101,92 988.058,21
EDV-Aufwendungen 1.134.669,34 1.024.416,43
Verluste aus Anlagenabgängen 588.612,51 90.618,80
Lehr-, Aus- und Fortbildungskosten 522.667,15 480.346,01
Versicherungen 362.333,75 353.290,23
Gebühren und Beiträge 332.812,38 353.806,74
Mieten und Pachten 251.896,76 196.549,35
Prüfungs- und Beratungskosten 128.988,63 185.310,24
Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB 87.041,00 87.041,00
sonstige Aufwendungen 917.983,95 1.621.761,40
22.232.334,43 21.463.261,36


Der Unterschiedsbetrag der Pensionsverpflichtungen aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes beträgt 1.305.617,00 Euro. Entsprechend § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel des ursprünglichen Betrages zugeführt. Die Zuführung für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 87.041,00 Euro und wird gemäß der Anwendung der Gliederungsvorschriften für die Gewinn- und Verlustrechnung in der Fassung des BilRUG und des damit verbundenen Wegfalls des Postens der außerordentlichen Aufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Es verbleibt zum 31. Dezember 2023 ein Betrag in Höhe von 87.041,00 Euro, der bis zum 31. Dezember 2024 zugeführt wird.


In den Mieten und Pachten sind Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 2.647,40 Euro (Vorjahr: 2.147,40 €) sowie in den sonstigen Aufwendungen in Höhe von 27.207,98 Euro (Vorjahr: 9.471,27 €) enthalten.


Die sonstigen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 70.663,39 Euro (Vorjahr: 949.653,91 €).

14. Finanzergebnis


Die Position Zinsen und ähnliche Erträge enthält Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 32.773,88 Euro (Vorjahr: 600,00 €).


Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 195.140,78 Euro (Vorjahr: 273.413,61 €).

15. sonstige Steuern


Der Steueraufwand enthält die Grund- und Kfz-Steuer.

2023 2022
Grundsteuer 161.014,92 165.249,11
Kraftfahrzeugsteuer 37.876,24 38.237,24
198.891,16 203.486,35

16. Aufwendungen aus Gewinnabführung


Nach § 4 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Gewinn an die Muttergesellschaft abgeführt.

Sonstige Angaben

1. Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Das Bestellobligo beträgt 9.054.416,53 Euro.


Die im Obligo enthaltenen Bestellungen enthalten Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten von Versorgungs- und Hausanschlussleitungen, Zählerablesungen und Beschaffung von Messeinrichtungen, digitale Erfassung der Versorgungsnetze, Wartung, Instandsetzung und Erneuerung von Ortsnetzstationen, Errichten von Ladestationen sowie Beraterleistungen.


Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an bezogenen Materialien und Waren.

3. Sicherungsgeschäfte


Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei der Prolongation von Darlehensverträgen, bei denen in den Jahren 2013 bis 2016 die Zinsbindung auslief, wurden in 2012 sechs Sicherungsgeschäfte in Form von Zahler-Swaps über ein Anfangsvolumen von 28.254.122,28 Euro und Laufzeitenden von 2027 bis 2049 abgeschlossen. Die Zinsswaps haben zum 31. Dezember 2023 einen negativen Marktwert in Höhe von 392.808,90 Euro. Der Marktwert bestimmt sich durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme der Kontrakte auf Basis der aktuellen Zinsstrukturkurve (Barwertmethode).


Zwischen den Zinssicherungsgeschäften und den abgeschlossenen Darlehensverträgen (Grundgeschäften) werden im Wege der direkten Zuordnung (Micro-Hedging) Bewertungseinheiten gebildet. Da sämtliche für die Bewertung relevanten Parameter der Sicherungsgeschäfte mit denen der Grundgeschäfte übereinstimmen (Konnexität) gleichen sich künftige Wertänderungen und Zahlungsströme vollständig aus. Deshalb konnte auf die Bilanzierung der Sicherungsgeschäfte zum Marktpreis verzichtet werden.

4. Mitglieder und Vergütung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates


Die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sind in der Anlage "Organe der Gesellschaft" (Anlage 2 zum Anhang) dargestellt.


Die SWH-N macht von dem Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.


Die Versorgungsbezüge früherer Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 223.380,47 Euro. Für frühere Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.508.789,73 Euro. Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 14.100,00 Euro.

5. Konzernzugehörigkeit


Die SWH-N ist ein verbundenes Unternehmen des Mutterunternehmens SWH. Die SWH stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis, der zugleich der kleinste Kreis von Unternehmen ist, auf, in den die SWH-N einbezogen wird. Der Konzernabschluss der SWH, der am Sitz der Muttergesellschaft in Heidelberg erhältlich ist, wird im Unternehmensregister veröffentlicht und beim Handelsregister unter HRB 331079 hinterlegt.

6. Honorar des Abschlussprüfers


Die Angabe des Abschlussprüferhonorars erfolgt im Konzernabschluss.

7. Ergänzende Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG


Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt:

Energiedatenmanagement SWS KG - Gas (59.064,00 €)

Regulierungsmanagement SWS KG - Gas (11.446,56 €)

Technische Betriebsführung SWN - Gas (252.182,32 €)

Konzernumlage von SWH - Strom (6.333.813,00 €) / - Gas (3.751.946,28 €)

 

Heidelberg, den 28. März 2024

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Geschäftsführung

Günther

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in € 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.619.670,90 646.620,77 0,00 52,39 18.266.344,06
2. geleistete Anzahlungen 544.926,40 47.708,57 0,00 0,00 592.634,97
18.164.597,30 694.329,34 0,00 52,39 18.858.979,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 69.546.646,31 230.930,54 308.542,89 2.244.776,54 71.713.810,50
2. technische Anlagen und Maschinen 685.014.809,65 17.886.716,98 5.013.623,80 7.172.335,41 705.060.238,24
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.592.608,79 821.050,66 626.520,74 288.031,10 36.075.169,81
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.456.222,24 8.634.592,58 182.350,79 -9.705.195,44 14.203.268,59
805.610.286,99 27.573.290,76 6.131.038,22 -52,39 827.052.487,14
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 77.738.810,64 0,00 0,00 0,00 77.738.810,64
2. Anteile an Genossenschaften, GmbH und Personengesellschaften 2.905.895,02 52.000,00 0,00 0,00 2.957.895,02
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.652,00 0,00 0,00 0,00 2.652,00
80.647.357,66 52.000,00 0,00 0,00 80.699.357,66
Summe 904.422.241,95 28.319.620,10 6.131.038,22 0,00 926.610.823,83
Abschreibungen
in € 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.20223
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.398.440,59 1.381.988,16 0,00 0,00 13.780.428,75
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12.398.440,59 1.381.988,16 0,00 0,00 13.780.428,75
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 54.418.244,21 945.261,49 56.338,98 8,77 55.307.175,49
2. technische Anlagen und Maschinen 467.801.040,65 15.337.467,20 4.356.056,61 0,00 478.782.451,24
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.533.991,79 1.456.444,14 623.347,12 0,00 29.367.088,81
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
550.753.276,65 17.739.172,83 5.035.742,71 8,77 563.456.715,54
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.633.750,82 0,00 0,00 0,00 67.633.750,82
2. Anteile an Genossenschaften, GmbH und Personengesellschaften 110.204,45 0,00 0,00 0,00 110.204,45
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
67.743.955,27 0,00 0,00 0,00 67.743.955,27
Summe 630.895.672,51 19.121.160,99 5.035.742,71 8,77 644.981.099,56
Buchwert Buchwert
in € 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.485.915,31 5.221.230,31
2. geleistete Anzahlungen 592.634,97 544.926,40
5.078.550,28 5.766.156,71
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 16.406.635,01 15.128.402,10
2. technische Anlagen und Maschinen 226.277.787,00 217.213.769,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.708.081,00 7.058.617,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.203.268,59 15.456.222,24
263.595.771,60 254.857.010,34
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.105.059,82 10.105.059,82
2. Anteile an Genossenschaften, GmbH und Personengesellschaften 2.847.690,57 2.795.690,57
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.652,00 2.652,00
12.955.402,39 12.903.402,39
Summe 281.629.724,27 273.526.569,44

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat


Jürgen Odszuk, V


orsitzender,


Erster Bürgermeister der Stadt Heidelberg


Michael Mergenthaler,


1. stv. Vorsitzender,


Techn. Sachbearbeiter,


Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Dr. Jan Gradel,


2. stv. Vorsitzender,


Stadtrat,


Manager


Business Development, SVP Deutschland AG (bis 19.04.2023)


Marilena Geugjes,


Stadträtin,


Politische Referentin, Landtag


Baden-Württemberg


Felix Grädler,


Stadtrat, Geschäftsführer


halle02 GmbH & Co. KG


Marliese Heldner,


Stadträtin,


Bankkauffrau, Volksbank Kurpfalz eG


Hans-Jürgen Hug,


Techn. Sachbearbeiter,


Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Björn Leuzinger,


Stadtrat, Chemielaborant, Orizon GmbH


Werner Pfisterer,


Stadtrat,


Rentner, (ab 19.04.2023)


Ilse Pister,


Assistentin Betriebsrat,


Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Wolfgang Polivka, Stadtkämmerer der Stadt Heidelberg


Adrian Rehberger,


Stadtrat,


Polizeibeamter,


Polizeipräsidium Mannheim,


Axel Reiß,


Logistikmanagement,


Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Heidi Schwarz,


Referentin Betriebliches Gesundheitsmanagement, Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Martina Siegel,


Bereichscontrollerin, Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH


Monika Wallberg,


Kaufm. Sachbearbeiterin,


Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Geschäftsführung


Falk Günther,


Dipl.-Ing. (MBA),


Heidelberg

Prokuristen


Uwe Kellermann,


Dipl.-Ing.,


Neckargemünd

Bilanz für die Tätigkeitsbereiche Strom und Gas "Verteilung" inklusive Mess- und Zählerwesen zum 31. Dezember 2023

Aktiva

STROM inkl. Mess- und Zählerwesen GAS inkl. Mess- und
Zählerwesen
31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, geleistete Anzahlungen 3.174.239,33 3.505.619,37 1.726.446,18 2.080.540,21
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 95.453.243,27 91.095.968,75 67.371.135,57 69.132.698,41
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Genossenschaften, GmbH und Personengesellschaften, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen 12.117,97 12.104,36 7.142,28 7.252,09
98.639.600,57 94.613.692,48 69.104.724,03 71.220.490,71
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 446.483,14 359.576,68 80.668,46 228.345,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon verrechnete erhaltene Anzahlungen 12.610.759,45 (-4.292.880,49) 9.303.695,38 (-4.292.851,50) 0,00 (0,00) 0,00 (0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 373.944,13 3.159.813,75 3.990.912,42 3.361.161,95
3. Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt Heidelberg 439.109,48 623.374,45 49.827,47 72.898,92
4. sonstige Vermögensgegenstände 60.746,85 616.767,12 669.740,83 128.429,53
13.484.559,91 13.703.650,70 4.710.480,72 3.562.490,41
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 510.872,46 1.449.441,97 254.048,11 711.237,80
14.441.915,50 15.512.669,36 5.045.197,29 4.502.073,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.643,32 3.222,57 2.309,04 1.654,85
113.086.159,40 110.129.584,41 74.152.230,36 75.724.219,32

Passiva

STROM inkl. Mess- und Zählerwesen GAS inkl. Mess- und Zählerwesen
31.12.2023 Vorjahr 31.12.2023 Vorjahr
A. Eigenkapital
1. Eigenkapital geschlüsselt 33.455.340,99 39.896.528,37 29.032.816,94 23.280.154,41
2. Kapitalrücklage 8.500.000,00 0,00
3. Kapitalausgleichsposten 172.355,10 275.531,38 -39.720,01 26.245,38
42.127.696,09 40.172.059,75 28.993.096,93 23.306.399,78
B. Empfangene Ertragszuschüsse 16.235.242,74 16.078.448,65 5.543.462,49 6.088.087,19
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.299.545,86 1.346.785,24 769.757,45 796.997,81
2. sonstige Rückstellungen 7.930.822,20 9.061.879,04 7.141.013,87 9.177.494,10
9.230.368,06 10.408.664,28 7.910.771,32 9.974.491,92
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.394.713,61 29.904.578,33 25.759.324,99 24.802.169,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.740.132,54) (1.794.839,96) (1.342.267,52) (1.488.598,99)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 517.543,14 149.226,19 53.613,90 138.645,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (517.543,14) (149.226,19) (53.613,90) (138.645,88)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.964.948,30 3.655.546,02 1.958.852,12 3.185.025,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (4.964.948,30) (3.655.546,02) (1.958.952,12) (3.185.025,25)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.418.530,22 8.001.956,62 2.874.510,89 6.627.957,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (5.418.530,22) (8.001.956,62) (2.874.510,89) (6.627.957,37)
5. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Stadt Heidelberg 0,00 0,00 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
7. Sonstige Verbindlichkeiten 947.117,23 1.409.104,57 808.597,72 1.251.442,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (947.117,23) (1.409.104,57) (808.597,72) (1.251.442,36)
45.242.852,50 43.120.411,73 31.454.899,61 36.005.240,43
E. Rechnungsabgrenzungsposten 250.000,00 350.000,00 250.000,00 350.000,00
113.086.159,40 110.129.584,41 74.152.230,36 75.724.219,32

Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeitsbereiche Strom und Gas "Verteilung" inklusive Mess- und Zählerwesen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

STROM inkl. Mess- und Zählerwesen GAS inkl. Mess- und Zählerwesen
2023 Vorjahr 2023 Vorjahr
1. Umsatzerlöse 81.293.699,01 65.219.533,20 32.930.025,52 27.519.428,45
2. Gesamtleistung 81.293.699,01 65.219.533,20 32.930.025,52 27.519.428,45
3. sonstige betriebliche Erträge 585.109,38 32.166,47 45.501,54 31.018,68
4. Betriebsleistung 81.878.808,39 65.251.699,67 32.975.527,06 27.550.447,13
5. Materialaufwand 49.355.532,18 33.558.794,36 13.754.924,64 8.976.123,89
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
7.171.076,35 6.697.737,63 4.582.888,25 4.387.447,60
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 18.838.276,09 17.668.982,96 11.182.604,77 10.030.231,22
8. Betriebsaufwand 75.364.884,62 57.925.514,95 29.520.417,66 23.393.802,71
9. Operatives Ergebnis 6.513.923,77 7.326.184,72 3.455.109,40 4.156.644,42
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.408,03 0,00 12.440,97 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 622.856,38 508.719,96 489.731,37 501.373,32
12. Finanzergebnis -606.448,35 -508.719,96 -477.290,40 -501.373,32
13. Ergebnis nach Steuern 5.907.475,42 6.817.464,76 2.977.819,00 3.655.271,10
14. sonstige Steuern 23.519,22 23.867,62 2.836,89 3.093,94
15. Erträge aus Verlustübernahme (-) /
Aufwendungen aus Gewinnabführung (+)
0,00 0,00 0,00 0,00
16. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5.883.956,20 6.793.597,14 2.974.982,11 3.652.177,16

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.983.220,13 -26.024,32 398.233,11 0,00 22.363,53 10.377.792,45
2. geleistete Anzahlungen 544.926,40 0,00 47.708,57 0,00 0,00 592.634,97
10.528.146,53 -26.024,32 445.941,68 0,00 22.363,53 10.970.427,42
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 29.518.498,99 -179.620,28 53.567,04 274.745,39 532.812,26 29.650.512,62
2. Grundstücke ohne Bauten 1.911.800,77 -529,84 774,33 0,00 0,00 1.912.045,26
3. Bauten auf fremden Grundstücken 1.302.452,78 0,00 0,00 0,00 0,00 1.302.452,78
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 1.076.340,92 0,00 0,00 0,00 0,00 1.076.340,92
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 73.356.068,94 -7.452,84 2.208.697,92 1.237.471,93 1.070.696,87 75.390.538,96
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 167.589.743,32 0,00 4.398.893,83 322.407,25 597.135,42 172.263.365,32
7. Zähler und Messgeräte 851.187,27 0,00 131.774,55 0,00 0,00 982.961,82
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.065.929,67 747.011,19 330.600,20 215.465,34 132.179,16 15.060.254,88
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.750.384,31 -57.275,10 4.177.686,32 0,00 -2.374.684,63 6.496.110,90
294.422.406,97 502.133,13 11.301.994,19 2.050.089,91 -41.860,92 304.134.583,46
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.943,47 12,31 0,00 0,00 0,00 10.955,78
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.160,88 1,31 0,00 0,00 0,00 1.162,19
12.104,36 13,61 0,00 0,00 0,00 12.117,97
Summe 304.962.657,86 476.122,42 11.747.935,87 2.050.089,91 -19.497,39 315.117.128,85
Abschreibungen
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.022.527,16 -25.621,27 776.971,06 0,00 22.311,14 7.796.188,09
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
7.022.527,16 -25.621,27 776.971,06 0,00 22.311,14 7.796.188,09
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 22.974.416,15 -146.901,64 424.979,66 23.097,57 0,00 23.229.396,60
2. Grundstücke ohne Bauten 31.912,42 0,00 3,32 0,00 0,00 31.915,74
3. Bauten auf fremden Grundstücken 1.302.452,78 0,00 0,00 0,00 0,00 1.302.452,78
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 907.695,92 0,00 16.126,00 0,00 0,00 923.821,92
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 56.458.823,75 -3.328,21 1.416.453,61 1.111.178,46 0,00 56.760.770,69
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 109.577.230,32 0,00 3.849.985,23 276.448,25 27,02 113.150.794,32
7. Zähler und Messgeräte 776.513,27 0,00 137.612,55 0,00 0,00 914.125,82
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.297.393,61 734.344,93 548.944,92 212.621,14 0,00 12.368.062,32
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
203.326.438,22 584.115,08 6.394.105,29 1.623.345,42 27,02 208.681.340,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 210.348.965,38 558.493,81 7.171.076,35 1.623.345,42 22.338,16 216.477.528,28
Buchwert Buchwert
in € 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.581.604,36 2.960.692,97
2. geleistete Anzahlungen 592.634,97 544.926,40
3.174.239,33 3.505.619,37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 6.421.116,02 6.544.082,84
2. Grundstücke ohne Bauten 1.880.129,52 1.879.888,35
3. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 152.519,00 168.645,00
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 18.629.768,27 16.897.245,19
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 59.112.571,00 58.012.513,00
7. Zähler und Messgeräte 68.836,00 74.674,00
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.692.192,56 2.768.536,06
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.496.110,90 4.750.384,31
95.453.243,27 91.095.968,75
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.955,78 10.943,47
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.162,19 1.160,88
12.117,97 12.104,36
Summe 98.639.600,57 94.613.692,48

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.100.760,11 -3.731,46 120.593,49 0,00 -8.031,30 5.209.590,84
5.100.760,11 -3.731,46 120.593,49 0,00 -8.031,30 5.209.590,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 12.533.060,55 -96.718,53 131.563,60 11.965,83 1.150.263,84 13.706.203,63
2. Grundstücke ohne Bauten 87.346,16 -285,30 458,66 0,00 0,00 87.519,52
3. Bauten auf fremden Grundstücken 6.412,11 0,00 0,00 0,00 0,00 6.412,11
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 7.181.163,16 0,00 378.652,83 1.910.514,11 1.363.107,32 7.012.409,20
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 4.984.952,72 -4.013,09 104.683,21 100.814,07 354.289,46 5.339.098,23
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 178.814.903,74 0,00 1.318.345,83 143.832,78 1.543.299,02 181.532.715,81
7. Zähler und Messgeräte 962.201,11 0,00 145.593,42 797,92 0,00 1.106.996,61
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.948.269,01 -572.974,65 145.777,99 127.198,31 87.012,59 7.480.886,63
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.799.175,58 -5.521,63 432.410,71 0,00 -4.522.732,53 1.703.332,13
218.317.484,14 -679.513,20 2.657.486,25 2.295.123,02 -24.760,30 217.975.573,87
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.556,57 -99,28 0,00 0,00 0,00 6.457,29
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 695,52 -10,53 0,00 0,00 0,00 684,99
7.252,09 -109,81 0,00 0,00 0,00 7.142,28
Summe 223.425.496,34 -683.354,47 2.778.079,74 2.295.123,02 -32.791,60 223.192.306,99
Abschreibungen
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.020.219,90 -3.525,59 474.481,65 0,00 -8.031,30 3.483.144,66
3.020.219,90 -3.525,59 474.481,65 0,00 -8.031,30 3.483.144,66
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 9.952.790,94 -79.100,82 215.226,05 11.965,83 0,00 10.076.950,34
2. Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 1,96 0,00 0,00 1,96
3. Bauten auf fremden Grundstücken 6.412,11 0,00 0,00 0,00 0,00 6.412,11
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 6.205.232,16 0,00 276.820,12 1.754.110,08 0,00 4.727.942,20
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 3.350.617,66 -1.792,13 153.385,21 80.889,06 0,00 3.421.321,68
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 122.748.357,74 0,00 3.024.397,85 138.834,78 0,00 125.633.920,81
7. Zähler und Messgeräte 564.980,11 0,00 146.076,42 797,92 0,00 710.258,61
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.356.395,01 -494.183,68 292.498,99 127.079,73 0,00 6.027.630,59
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
149.184.785,73 -575.076,63 4.108.406,60 2.113.677,40 0,00 150.604.438,30
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 152.205.005,63 -578.602,22 4.582.888,25 2.113.677,40 -8.031,30 154.087.582,96
Buchwert Buchwert
in € 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.726.446,18 2.080.540,21
1.726.446,18 2.080.540,21
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten 3.629.253,29 2.580.269,61
2. Grundstücke ohne Bauten 87.517,56 87.346,16
3. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
4. Bezugs-, Gewinnungs- und Erzeugungsanlagen 2.284.467,00 975.931,00
5. Umspannungs-, Regler- und Speicheranlagen 1.917.776,55 1.634.335,06
6. Leitungsnetz mit Abnehmeranlagen 55.898.795,00 56.066.546,00
7. Zähler und Messgeräte 396.738,00 397.221,00
8. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.453.256,04 1.591.874,00
9. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.703.332,13 5.799.175,58
67.371.135,57 69.132.698,41
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.457,29 6.556,57
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 684,99 695,52
7.142,28 7.252,09
Summe 69.104.724,03 71.220.490,71

Angaben gemäß § 6b EnWG


Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH erstellt für die Strom- und die Gasverteilung jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde liegen, entsprechen den im Anhang der Gesellschaft aufgeführten Angaben. Die Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden der Aktiv- bzw. Passivseite wird weitestgehend direkt vorgenommen.


Im Bereich des Anlagevermögens erfolgt zunächst eine direkte Zuordnung. Die Anlagegüter des Gemeinsamen Bereiches und des Netzbetreibers werden anhand von Schlüsseln auf die einzelnen Sparten verteilt. Aufgrund einer Umstrukturierung der Sparte Nachrichtentechnik erfolgt seit dem 1. Januar 2017 auch eine geschlüsselte Umlage des Teilbereichs Kupferleitungen auf die Sparten Strom und Gas.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten verteilen sich durch einen Schlüssel, sofern keine direkte Zuordnung möglich ist.


Der Kassenbestand und die Bankguthaben werden ebenfalls geschlüsselt.


Im Eigenkapital wird eine Kapitalrücklage gem. des AR-Beschlusses vom 30.06.2023 in der Sparte Strom separat ausgewiesen. Das sonstige Eigenkapital wird anhand des Gesamtkapitalbedarfs abzgl. der vorhandenen liquiden Mitteln und der Kapitalrücklage geschlüsselt. Dadurch ergibt sich ein Kapitalausgleichsposten.


Wie bereits in den Vorjahren wird keine Verbindlichkeit aus Gewinnabführung ausgewiesen, sondern das Spartenergebnis dargestellt.


Bei den empfangenen Ertragszuschüssen erfolgt die Verteilung direkt.


Die Rückstellungen werden, soweit es möglich ist, direkt zugeordnet. Der Restbestand wird mit Hilfe eines Schlüssels auf alle Sparten verteilt.


Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird die Verteilung auf die jeweiligen Sparten mit einem Schlüssel durchgeführt. Die Zuordnung der übrigen Verbindlichkeiten erfolgt direkt. Nur in den Fällen, in denen es nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist, kommt eine Verteilung nach einem Schlüssel in Betracht.


Für die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Bilanzpositionen kommen verschiedene Schlüssel zum Einsatz.


Sämtliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung können unmittelbar zugeordnet werden. Ausgenommen sind die Positionen im Gemeinsamen Bereich und beim Netzbetreiber, die mit einem Schlüssel auf die übrigen Sparten verteilt werden.


Die Interne Leistungsverrechnung und die Umlage sind, mit Ausnahme der Umlagekosten aus Abschreibungen, in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die Umlagekosten aus Abschreibungen werden der entsprechenden Position der GuV zugerechnet.

 

Heidelberg, den 28. März 2024

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Geschäftsführung

Günther

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG zum 31. Dezember 2023

Aktiva

MuZ STROM nach MsbG
31.12.2023 Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, geleistete Anzahlungen 43.844,00 62.560,00
II. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.210,00 3.946,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an Genossenschaften, GmbH und Personengesellschaften, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen 64,41 66,52
52.118,41 66.572,52
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 198.457,71 447.972,27
davon verrechnete erhaltene Anzahlungen (0,00) (0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 419.429,15 181.185,17
3. sonstige Vermögensgegenstände 688,20 0,00
618.575,06 629.157,44
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.831,61 16.923,80
624.406,67 646.081,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 53,00 27,06
676.578,08 712.680,81

Passiva

MuZ STROM nach MsbG
31.12.2023 Vorjahr
A. Eigenkapital
1. Eigenkapital geschlüsselt 631.140,88 663.571,96
2. Kapitalausgleichsposten -554,58 -2.601,07
630.586,29 660.970,89
B. Empfangene Ertragszuschüsse 55,78 63,72
C. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 404,75 404,06
404,75 404,06
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.098,13 25.328,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.099,38) (1.520,16)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.300,31 8.527,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (16.300,31) (8.527,91)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.078,02 7.525,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (3.078,02) (7.525,43)
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Stadt Heidelberg 30,65 16,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (30,65) (16,10)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (0,00) (0,00)
6. sonstige Verbindlichkeiten 5.024,13 9.844,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (5.024,13) (9.844,66)
45.531,25 51.242,14
676.578,08 712.680,81

Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG
2023 Vorjahr
1. Umsatzerlöse 740.630,80 638.776,40
2. Gesamtleistung 740.630,80 638.776,40
3. sonstige betriebliche Erträge 0,00 31,00
4. Betriebsleistung 740.630,80 638.807,40
5. Materialaufwand 79.181,04 135.007,69
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 420.004,12 310.675,07
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 289.180,86 194.755,35
8. Betriebsaufwand 788.366,02 640.438,11
9. Operatives Ergebnis -47.735,22 -1.630,71
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 431,07 476,47
11. Finanzergebnis -431,07 -476,47
12. Ergebnis nach Steuern -48.166,29 -2.107,18
13. Erträge aus Verlustübernahme (-) / Aufwendungen aus Gewinnabführung (+) 0,00 0,00
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -48.166,29 -2.107,18

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Mess- und Zählerwesen Strom nach MsbG

Anschaffungs- und Herstellungskosten
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 93.176,83 0,00 0,00 0,00 0,00 93.176,83
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
93.176,83 0,00 0,00 0,00 0,00 93.176,83
II. Sachanlagen
1. Zähler und Messgeräte 1.324.291,49 0,00 399.398,17 0,00 0,00 1.723.689,66
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.263,00 0,00 6.153,95 0,00 0,00 14.416,95
1.332.554,49 0,00 405.552,12 0,00 0,00 1.738.106,61
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 60,14 -1,92 0,00 0,00 0,00 58,23
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 6,38 -0,20 0,00 0,00 0,00 6,18
66,52 -2,12 0,00 0,00 0,00 64,41
Summe 1.425.797,84 -2,12 405.552,12 0,00 0,00 1.831.347,85
Abschreibungen
in € 01.01.2023 Schlüsselungsdifferenzen Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 30.616,83 0,00 18.716,00 0,00 49.332,83
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30.616,83 0,00 18.716,00 0,00 49.332,83
II. Sachanlagen
1. Zähler und Messgeräte 1.324.291,49 0,00 399.398,17 0,00 1.723.689,66
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.317,00 0,00 1.889,95 0,00 6.206,95
1.328.608,49 0,00 401.288,12 0,00 1.729.896,61
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 1.359.225,32 0,00 420.004,12 0,00 1.779.229,44
Buchwert Buchwert
in € 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.844,00 62.560,00
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
43.844,00 62.560,00
II. Sachanlagen
1. Zähler und Messgeräte 0,00 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.210,00 3.946,00
8.210,00 3.946,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 58,23 60,14
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 6,18 6,38
64,41 66,52
Summe 52.118,41 66.572,52

Angaben gemäß § 6b EnWG i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH erstellt für die Stromverteilung nach MsbG eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde liegen, entsprechen den im Anhang der Gesellschaft aufgeführten Angaben. Die Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden der Aktiv- bzw. Passivseite wird weitestgehend direkt vorgenommen.


Im Bereich des Anlagevermögens erfolgt zunächst eine direkte Zuordnung. Die Anlagegüter des Gemeinsamen Bereiches und des Netzbetreibers werden anhand von Schlüsseln auf die einzelnen Sparten verteilt.


Die Forderungen verteilen sich durch einen Schlüssel, sofern keine direkte Zuordnung möglich ist.


Das Eigenkapital wird anhand des Gesamtkapitalbedarfs abzgl. der vorhandenen liquiden Mitteln geschlüsselt. Dadurch ergibt sich ein Kapitalausgleichsposten.


Wie bereits in den Vorjahren werden keine Verbindlichkeit aus Gewinnabführung ausgewiesen, sondern das Spartenergebnis dargestellt.


Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird die Verteilung auf die jeweiligen Sparten mit einem Schlüssel durchgeführt. Die Zuordnung der übrigen Verbindlichkeiten erfolgt direkt. Nur in den Fällen, in denen es nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist, kommt eine Verteilung nach einem Schlüssel in Betracht.


Für die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Bilanzpositionen kommen verschiedene Schlüssel zum Einsatz.


Sämtliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung können unmittelbar zugeordnet werden. Ausgenommen sind die Positionen im Gemeinsamen Bereich und beim Netzbetreiber, die mit einem Schlüssel auf die übrigen Sparten verteilt werden.


Die Interne Leistungsverrechnung und die Umlage sind, mit Ausnahme der Umlagekosten aus Abschreibungen, in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die Umlagekosten aus Abschreibungen werden der entsprechenden Position der GuV zugerechnet.

 

Heidelberg, den 28. März 2024

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Geschäftsführung

Günther

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, Heidelberg

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, Heidelberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen


Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG

Prüfungsurteile


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Stuttgart, den 24. Mai 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)

Dr. Claus-Michael Allmendinger
Wirtschaftsprüfer

Alexander Ott
Wirtschaftsprüfer

Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH

Bericht des Aufsichtsrates


Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres in regelmäßigen Sitzungen über den Geschäftsablauf und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen.


Im Geschäftsjahr 2023 haben 2 Sitzungen sowie 1 Umlaufbeschluss stattgefunden.


Der Aufsichtsrat hat die Beschlussvorlagen der Geschäftsführung in seinen Sitzungen geprüft und Entscheidungen getroffen.


Wichtige Themen im Geschäftsjahr 2023 waren:


Die Bestätigung des Jahresabschlusses 2022 für die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH sowie deren Tochtergesellschaften mit Entlastung der Geschäftsführung, die die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2024, der Fernwärmeausbau auf Basis der kommunalen Wärmeplanung Heidelberg, die weitere Nutzung der Stadtwerke-Liegenschaften an der Kurfürsten-Anlage, die Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie laufende Baumaßnahmen.


Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und der Lagebericht sind von Baker Tilly GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft.

 

Heidelberg, 01.07.2024

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der SWH-N
Jürgen Odszuck
Erster Bürgermeister

NIEDERSCHRIFT


über die 48. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH am 18.10.2024

BESCHLÜSSE:


Die folgenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst und verkündet:


Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vom Abschlussprüfer, der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vom Aufsichtsrat geprüfte Lagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrates wird genehmigt.


Gesellschafterversammlung


vertreten durch die Gesellschafter


Stadt Heidelberg


und


Stadtwerke Heidelberg GmbH

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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17 nahegelegene Organisationen

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