C.Kos GmbH Service-FördertechnikLiquidiert

83080 Oberaudorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 21215
Eingetragen
9.8.2011
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBau von Industrieanlagen, außer GebäudenReparatur und Instandhaltung von Maschinen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Industrieanlagen, UVV-Überprüfungen und Inspektionen/Wartungen, insbesondere für Hochregallager (Regalbedienungsgeräte, Fördertechnik) und Gebäudemanagement

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Köster
seit 14.10.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

C.Kos GmbH Service-Fördertechnik

Oberaudorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.08.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 50.941,00
I. Sachanlagen 50.941,00
B. Umlaufvermögen 199.050,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.606,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 132.443,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 861,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 250.853,09

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 98.601,39
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Gewinnrücklagen 86.101,39
B. Rückstellungen 24.866,61
C. Verbindlichkeiten 127.385,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 250.853,09

Anhang

1. Grundlagen des steuerlichen Jahresabschlusses


1.1  Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die auf den 31.12.2011 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.


1.2  Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des steuerlichen Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des steuerlichen Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des steuerlichen Jahresabschlusses aufgeklärt.


1.3  Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Anlagenbuchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit sich im Rahmen meiner steuerlichen Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des steuerlichen Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnahweis ordnungsgemäß entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit sie bis zur Aufstellung des steuerlichen Jahresabschlusses erkennbar waren- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden- und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil ausführlich dargestellt.


2.  Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen habe ich, soweit sie nicht in diesem steuerlichen Jahresabschluss dokumentiert sind, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Mein Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des steuerlichen Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Umfang meines Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weise ich meinen Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die mir als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreite Vorschläge zur Korrektur und achte auf die entsprechende Umsetzung im steuerlichen Jahresabschluss.

3. Geschäftsführer §285 Nr. 10 HGB
Herr Christoph Köster.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2012 festgestellt.

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